Neue Funk-Prüfungen ab dem 1.10.18

3. Mai 2018

Anrufe auf Englisch

Ab dem 1.10.18 müssen Anrufe auch in UBI-Prüfungen teilweise auf Englisch gesprochen werden. Dann muss

All Stations (statt An alle Schiffsfunkstellen)
This is (statt Hier ist)
Received Mayday (statt Erhalten Mayday)

gesprochen werden und es ist auch stets das Rufzeichen zu nennen. Während bisher im Binnenschifffahrtsfunk der Schiffstyp immer dem Schiffsnamen vorangestellt wurde (Motorboot Monika), soll in UBI-Prüfungen ab dem 1.10.18 der Schiffstyp nur noch in Notmeldungen und bei deren Empfangsbestätigung angegeben werden, nicht jedoch bei Weiterleitungen, beim Auferlegen von Funkstille und beim Beenden des Notverkehrs. Auch bei Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sowie bei Routineanrufen an All Stations wird der Schiffstyp nicht genannt. Das Schema der in der praktischen UBI-Prüfung abzugebenden Meldungen wird in der Sprechfunktafel dargestellt.

Beispiele

Abgabe einer Notmeldung

Mayday  Mayday  Mayday
This is
Motorboot Jackass Jackass Jackass/DC2122
Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.

Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.
Bitte kommen.

Bestätigung des Empfangs einer Notmeldung

Mayday
Motorboot Jackass/DC2122
This is
Motorboot Volle Kanne/DA4177
Received Mayday

Weiterleitung einer Notmeldung

Mayday Relay  Mayday Relay  Mayday Relay
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
Folgende Notmeldung habe ich um 09 Uhr 30 empfangen:
„Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.
Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.“
Ende.

Funkstille gebieten

All Stations oder Schiffsname des Störers
Silence Mayday

Beenden des Notverkehrs

Mayday
All Stations

All Stations
All Stations

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
12 Uhr 15
Jackass/DC2122
Silence fini

Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

Pan Pan  Pan Pan  Pan Pan
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
This is
Kessi Wessi
Kessi Wessi
Kessi Wessi
/DA4200
im Havelkanal KM 20
südwärts fahrend.

Eine Person verletzt, Beinbruch.
Dringend Rettungsfahrzeug benötigt.
Bitte kommen
oder Ende.

Abgabe einer Sicherheitsmeldung 

Sécurité  Sécurité  Sécurité
Kitzingen Schleuse

Kitzingen Schleuse
Kitzingen Schleuse
This is
O nass is
O nass is
O nass is/DC3245
bei Mainkilometer 280
zu Tal fahrend.

Ich beobachte einen im Fahrwasser treibenden Baumstamm.
Bitte kommen oder Ende.

Routineverkehr

Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
This is
Lass jucken  Lass jucken  Lass jucken/DC3232
Bei Kilometer 42 
westwärts fahrend.
Ich möchte überholen.
Bitte kommen 

Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
This is
Nautilus Nautilus Nautilus/DG5529
Bei Kilometer 671
talfahrend.
Ich möchte in den Hafen einlaufen.
Bitte kommen

Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
This is
Prometheus Prometheus Prometheus/DC2122
Bei Kilometer 780
zu Berg.
Ich passiere Steuerbord an Steuerbord.
Bitte kommen

Änderungen im Fragenkatalog

In Fragenkatalog werden zum 1.10.18 die Fragen 5, 11, 28, 29, 31 bis 35, 42, 43, 47, 70, 78, 82, 88,92, 96, 99, 109, 122 und 124 geändert.

Geringe Änderungen bei Seefunkzeugnissen

Auch 16 Fragen aus dem SRC-Fragenkatalog werden zum 1.10.18 geändert. Inhaltlich geändert werden nur die beiden Fragen 99 und 145. Hier geht es um Silence Mayday, das nur noch von der Funkstelle, die den Notverkehr leitet, gesendet werden darf, aber nicht mehr von der Funkstelle in Not.

In acht Fragen wird „Frequenzzuteilungsurkunde“ durch „Zuteilung (Ship Station Licence)“ ersetzt, in drei Fragen „Jachtfunkdienst“ durch „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“ und in zwei weiteren Fragen „See-BG“ durch „Dienststelle Sicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)“. In Frage 99 wird „Mensch über Bord“ durch „Mann über Bord“ berichtigt, in Frage 153 das Wort „vorzugsweise“ eingefügt.

In der praktischen SRC-Prüfung am Funkgerät ändern sich die Pflichtaufgaben 2 b) und 4 b). In Aufgabe 2 b) wird die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung nicht mehr per DSC gefordert, sondern nur noch im Sprechfunk. In Pflichtaufgabe 4 b) sollten früher ein DSC-Dringlichkeitsanruf aus dem Speicher aufgerufen, eine Dringlichkeitsmeldung aufgenommen und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Stattdessen wird nun die Abgabe einer Sicherheitsmeldung verlangt, die zuvor per DSC angekündigt werden muss. Bei den sonstigen Fertigkeiten entfallen die bisherigen Fertigkeiten 1 (Aussenden eines Notalarms durch eine Seefunkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet) und 7 (Senden eines DSC-Sicherheitsanrufes und anschließende Abgabe einer Sicherheitsmeldung).

Im LRC-Fragenkatalog werden drei Fragen geändert. In Frage 39 ist eine Yacht jetzt nicht mehr vor der ostenglischen Küste unterwegs sondern im karibischen Meer. In Frage 53 geht es um die Aufgaben eines Point of Service Activation (PSA) und in Frage 64 um die Vorwahl +870 im Inmarsat-System.

Die praktische LRC-Prüfung am Funkgerät besteht weiterhin aus zwei Teilen: terrestrischer Seefunk auf GW/KW und Satelliten Seefunk per Inmarsat-C. Beim terrestrischen Seefunk ändert sich nur Pflichtaufgabe 4 b). Wie bei der SRC-Prüfung muss hier eine Sicherheitsmeldung, die zuvor per DSC angekündigt wurde, abgegeben werden. An Pflichtaufgabe 2 b) ändert sich nichts. Hier muss die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung weiterhin per DSC erfolgen. Beim Satelliten-Seefunk per Inmarsat-C entfällt die bisherige Sonstige Fertigkeit 1, das Konfigurieren der Anlage.

Sportbootführerschein ab 2018 im Scheckkartenformat

25. November 2017

Ab dem 1.1.2018 soll der Sportbootführerschein nur noch im Scheckkartenformat (wie der Kfz-Führerschein) ausgestellt werden. Darin ist dann auch der Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und/oder Binnenschifffahrtsstraßen angegeben. Ab 2018 werden die Sportbootführerscheine See und Binnen nicht mehr in Papierform ausgestellt.

Ab dem 20.12.2017 soll es auch neue Formulare für die Anmeldung zur Prüfung geben, die nur interaktiv verfügbar sein sollen. Bis dahin dürfen die derzeitigen Formulare benutzt werden. Dies gilt auch für Prüfungen im Jahr 2018.

Mit Einführung des Sportbootführerscheins im Scheckkartenformat, also für Prüfungen ab dem 1.1.2018, werden leider auch die Gebühren um 5,35 € angehoben. Der Druck der Scheckkarte soll in der Regel ca. 14 Tage dauern. So lange muss man warten, bis die Fahrerlaubnis erteilt wird. Wer am Prüfungstag eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten möchte, muss zusätzlich 15,70 € bezahlen.

Neue Sportbootführerscheinverordnung – SpFV

9. Mai 2017

Am 9.5.17 wurde die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sie trat am 10.5.17 in Kraft.

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Neue amtliche Papierseekarten

9. Mai 2017

Das BSH gibt zukünftig zwei Papierkartenserien heraus. Neben den Seekarten im bishrigen DIN A0-Format, die sich zukünftig ausschließlich an die Großschifffahrt richten, wird eine neue Papierseekartenserie im DIN A1-Format für den regionalen Seeverkehr auf der deutschen Nord- und Ostsee geschaffen.

Die neue Seekartenserie ersetzt die bisherigen amtlichen Sportbootkarten, die auch schon DIN A1-Format besaßen und inhaltlich mit den amtlichen Papierseekarten im DIN A0-Format übereinstimmten.
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Neuer Sportbootführerschein

26. Januar 2017

Wie am Rande der Boot Düsseldorf bekannt wurde, soll spätestens am 1.5.17 eine neue Sportbootführerschein-Verordnung in Kraft treten. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerschein Verordnungen See und Binnen. Die neue Verordnung wird viele Verbesserungen bei Sportbootführerschein-Prüfungen bringen, ändert jedoch nichts bei den weiterführenden Scheinen und den Funkzeugnissen.

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Bootsversicherung

8. Januar 2017

Im Gegensatz zu Kfz-Versicherungen ist der Versicherungsumfang bei Bootsversicherungen nicht einheitlich geregelt. Die Vertragsangebote der Versicherer müssen daher nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach dem Umfang beurteilt werden. Dieser Beitrag soll helfen, zu prüfen, für welche Fälle eine Versicherung benötigt wird.

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Schwerer Sportbootunfall auf der Mosel

25. August 2015

Am Sonntag, 23.8.2015, 14:55 Uhr, versank ein Sportboot mit drei Personen an Bord bei Hatzenport, Moselkilometer 28,5. Zwar konnten alle Personen unverletzt von einem anderen Sportboot geborgen werden. Aber da sich der Unfall im Fahrwasser ereignet hatte, musste die Mosel für die gesamte Schifffahrt im Unfallbereich gesperrt werden. Bereits um 15:40 Uhr hatte die örtliche Feuerwehr das Sportboot geborgen, sodass das Fahrwasser dann wieder freigegeben werden konnte. Der Unfall dürfte auf mangelnde Seemannschaft der Besatzung zurückzuführen sein. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass kein Mitglied der Sportbootbesatzung im Besitz des erforderlichen Sportbootführerscheins ist. Den Bootsbesitzer und den verantwortlichen Bootsführer erwarten jetzt eine Anzeige, die Übernahme der Bergungskosten sowie weitere Schadensersatzforderungen. Bootsversicherungen regulieren keine Schäden, wenn der Bootsführer keinen Sportbootführerschein besitzt. Rückfragen bitte direkt an das Wasserschutzpolizeiamt.

Nord-Ostsee-Kanal 120 Jahre alt

16. Juni 2015

Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) führt von der Unterelbe bei Brunsbüttel zur Ostsee bei Kiel-Holtenau. Er ist 98,6 km lang und erspart Schiffen, die zwischen Nord- und Ostsee verkehren, rund 250 sm, weil sie nicht um Jütland herum durch das Skagerrak und das Kattegat laufen müssen. Bei km 40,7 (von Brunsbüttel aus gezählt) zweigt der Gieselaukanal ab; er wird nur von der Sport- und Kleinschifffahrt befahren und führt durch die Eider in die Nordsee. Schleusen an den Ausfahrten trennen den Kanal von der Elbe, der Nord- und der Ostsee mit ihren wechselhaften Wasserständen ab.

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Lebensgefahr nach einem Sturz in kaltes Wasser

7. Juni 2015

Nach einer langen Winterpause warten viele Wassersportler sehnlich auf den Saisonbeginn. Zahlreiche Charterer nutzen die günstigen Preise in der Vorsaison für den ersten Törn. Zumeist unbeachtet oder verdrängt wird die Tatsache, dass bei den dann herrschenden Wassertemperaturen ein Sturz über Bord zumeist tödlich endet.

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2,17 Promille und kein Entzug des Sportbootführerscheins See

23. Februar 2015

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden,dass die Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (SportBootFSV) keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um einem alkoholisierten Führer eines Sportbootes den Sportbootführerschein zu entziehen (Urteil vom 06.11.2014, 12 LC 252/13).

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Kleine Änderungen beim Erwerb von Sportbootführerscheinen

15. Februar 2013

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Bestimmungen zum Erwerb von Sportbootführerscheinen neu geregelt.

Sportbootführerschein ohne Prüfung

In Deutschland eigentlich unvorstellbar, aber Fakt: Es gibt einen Sportbootführerschein ohne Prüfung. Wer den Sportbootführerschein See besitzt und auch den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segeln (oder einen ganz alten A-Schein des DSV), kann den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Motor ohne Prüfung bekommen. Antrag beim DSV in Hamburg genügt.

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Neuer Rekord beim Sportbootführerschein See

14. Februar 2013

Im Jahr 2012 wurden über 35.000 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Das ist ein neuer Rekord. So viele Fahrerlaubnisse für Seschifffahrtsstraßen wurden noch niemals zuvor in einem Jahr erteilt. Beim Sportbootführerschein Binnen waren die Zahlen noch höher: über 40.000 Sportbootführerscheine Binnen. Das sind zusammen über 75.000 ausgestellte Sportbootführerscheine in einem Jahr. Ein nennenswerter Anteil hatte sich allein mit unserem Online-Kurs auf die Prüfung vorbereitet.

Führerscheinfrei bis 15 PS

18. Oktober 2012

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

Neue Prüfung doch einfacher

26. April 2012

Zum 1.5.2012 erfolgt eine der größten Reformen in der über 40-jährigen Geschichte der deutschen Sportbootführerscheine – die Umstellung auf Multiple Choice Fragen (Antworten zum Ankreuzen) bei den beiden Sportbootführerscheinen See und Binnen. Diese Reform war durch eine politische Vorgabe erzwungen worden. Die Fachleute aus dem Verkehrsministerium, aus der Schifffahrtsverwaltung und den Wassersportverbänden hatten sich lange dagegen gewehrt, weil sie das Ausbildungsniveau und damit die Sicherheit auf dem Wasser bedroht sahen. Daher wurde die Reform so umgesetzt, dass die Anforderungen an die neue Führerscheinprüfung nicht gesenkt, sondern erhöht wurden. Der Navigationsteil wurde erheblich erweitert und die Ankreuz-Antworten so gestaltet, dass die richtige Antwort nicht einfach zu erkennen ist.

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Reform bei Sportbootführerschein-Prüfungen verabschiedet

27. Januar 2012

Der Deutsche Bundestag hat am 26.1.2012 beschlossen, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht für Sportboote gilt, von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird. Wann die Regierung diesen Beschluss umsetzt, ist noch nicht bekannt. Zugleich begrüßt der Bundestag die von der Regierung angekündigte Reform der Sportbootführerscheinprüfungen. Damit steht fest, dass diese Reform am 1.5.2012 in Kraft tritt.

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