Jahresarchiv für 2012

Führerscheinfrei bis 15 PS

Donnerstag, den 18. Oktober 2012

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

Neue Prüfung doch einfacher

Donnerstag, den 26. April 2012

Zum 1.5.2012 erfolgt eine der größten Reformen in der über 40-jährigen Geschichte der deutschen Sportbootführerscheine – die Umstellung auf Multiple Choice Fragen (Antworten zum Ankreuzen) bei den beiden Sportbootführerscheinen See und Binnen. Diese Reform war durch eine politische Vorgabe erzwungen worden. Die Fachleute aus dem Verkehrsministerium, aus der Schifffahrtsverwaltung und den Wassersportverbänden hatten sich lange dagegen gewehrt, weil sie das Ausbildungsniveau und damit die Sicherheit auf dem Wasser bedroht sahen. Daher wurde die Reform so umgesetzt, dass die Anforderungen an die neue Führerscheinprüfung nicht gesenkt, sondern erhöht wurden. Der Navigationsteil wurde erheblich erweitert und die Ankreuz-Antworten so gestaltet, dass die richtige Antwort nicht einfach zu erkennen ist.

(mehr …)

Reform bei Sportbootführerschein-Prüfungen verabschiedet

Freitag, den 27. Januar 2012

Der Deutsche Bundestag hat am 26.1.2012 beschlossen, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht für Sportboote gilt, von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird. Wann die Regierung diesen Beschluss umsetzt, ist noch nicht bekannt. Zugleich begrüßt der Bundestag die von der Regierung angekündigte Reform der Sportbootführerscheinprüfungen. Damit steht fest, dass diese Reform am 1.5.2012 in Kraft tritt.

(mehr …)