Archiv der Kategorie ‘Sportbootführerschein‘

Auch auf dem Rhein 15 PS / 20 m

Freitag, den 6. Januar 2023

Gute Nachrichten. Auch auf dem Rhein soll zukünftig bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Zudem soll ein Sportpatent erst ab 20 m Bootslänge benötigt werden. Das hat die Zentralkommission der Rheinschifffahrt angekündigt. Damit würden auf dem Rhein die gleichen Grenzen wie auf den übigen Binnenschifffahrtsstraßen gelten. 

Führerscheinfrei bis 15 PS

Donnerstag, den 18. Oktober 2012

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

Multiple Choice bei Sportbootführerscheinen nicht vor 1.1.2012

Freitag, den 5. November 2010

Wie am Rande der Hamburger Bootsausstellung Hanseboot inoffiziell bekannt wurde, sollen die Vorbereitungen für die Multiple-Choice-Reform der Sportbootführerschein-Prüfungen weitgehend abgeschlossen sein. Dennoch soll die Reform angeblich nicht vor dem 1.1.2012 in Kraft treten. Hintergrund seien Personalengpässe im BMVBS (Bundesverkehrsministerium); die zuständige Sachbearbeiterin soll im Mutterschaftsurlaub sein. Offiziell gibt die Bürgerinfo des BMVBS immer noch den 1.1.2011 heraus, doch dieser Termin ist nicht mehr zu halten.

Multiple Choice Funkprüfungen ab 1.4.11

Donnerstag, den 21. Oktober 2010

Das Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) hat mitgeteilt, dass die neuen Multiple Choice-Prüfungsfragebogen für das SRC und das LRC nicht wie im geplant am 1.1.2011 in Kraft treten, sondern erst am 1.4.2011. Wer vor dem 1.4.2011 seinen Antrag auf Zulassung zur SRC-/LRC-Prüfung einreicht, kann noch nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Das gilt auch für Personen, die sich zur Wiederholungsprüfung anmelden, weil sie beim ersten Mal die Fragebogenbogenprüfung nicht bestanden haben. Zur Einführung von Multiple Choice Prüfungen beim UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) und beim Sportbootführerschein See wurde nichts bekannt gegeben.

Multiple Choice bei Sportbootführerschein-Prüfungen

Samstag, den 9. Oktober 2010

Ein Gutes hat die Verspätung der Reform der Funkprüfung – die Umstellung auf Multiple Choice bei Sportbootführerschein-Prüfungen – siehe früheren Beitrag – verschiebt sich auch. Niemand rechnet derzeit mit einer Umstellung zum 1.1.2011. Auch ist schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber Multiple Choice Fragen bei Sportbootführerschein-Prüfungen plötzlich vor der Reform der Funkprüfung einführt. Ganz sicher sollte allerdings niemand sein. Das Bundesverkehrsministerium lässt sich überhaupt nicht in die Karten schauen, wie am Beispiel Prüfungsfragebogen für die neue Funkprüfung zu erkennen ist.

Besetzung gewerblich eingesetzter Sportboote

Mittwoch, den 29. September 2010

Wer früher ein Sportboot zu gewerblichen oder gewerbsmäßigen Zwecken führen wollte, musste zumindest den Sportseeschifferschein vorweisen können. So stand es in der See-Sportbootverordnung geschrieben. Dabei hatte man an Segellehrer gedacht, die mit Segelyachten auf hoher See angehende Sportküstenschiffer und Sportseeschiffer ausbilden. Für diesen Zweck erschien diese Forderung sinnvoll.

Damals war weder den Wassersportverbänden noch dem Bundesverkehrsministerium bekannt, wie viele Motorbootfahrer – vor allem in Ostdeutschland – gewerbliche Angelfahrten veranstalten. Auch hatte man nicht an Segel- oder Surflehrer gedacht, die vom Strand aus, also in unmittelbarer Ufernähe, unterrichten. Doch sie sind genauso von dieser Verordnung betroffen wie die Lehrer auf Segelyachten. Die Polizei hat ihnen das klar gemacht.

Die neuen Vorschriften

Auf Grund zahlreicher Beschwerden hat das Bundesverkehrsministerium am 6. Mai 2010 die See-Sportbootverordnung geändert. Für Boote bis zu 15 m Länge gelten nunmehr folgende Bestimmungen:

Wer bis zu 300 m vom Ufer ein Sportboot gewerblich einsetzt, benötigt zweierlei: a) einen Sportbootführerschein See und b) eine Einzelfallgenehmigung durch eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD).

Wer in der 12-sm-Zone ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt einen Sportküstenschifferschein (SKS-Schein).

Um ein Sportboot in der 30-sm-Zone gewerblich zu führen, wird der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) erforderlich, für Fahrten darüber hinaus – weltweit – der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein).

Probleme bei der Umsetzung

Die neuen Vorschriften bedeuten eine Erleichterung für die betroffenen Personen. Das war überfällig und man muss fragen, warum es so lange gedauert hat. Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus?

Die Kriterien, nach denen die WSD prüft, ob eine Einzelfallgenehmigung für gewerbliche Tätigkeit in Ufernähe erteilt wird, und was diese kostet, wurden leider nicht veröffentlicht. Den zahlreichen Anbietern von Angelfahrten ist damit jedoch nicht geholfen; sie müssen einen SKS-Schein erwerben.

Der SKS-Schein wurde 1998 für Segler und für Motorbootfahrer geschaffen. Er kann daher in zwei Varianten erworben werden: a) für Segelboote und für Motorboote und b) nur für Motorboote. Ein einziges Mal – ich glaube, es war im Jahr 1999 – gab es eine Gruppe von etwa 5 Motorbootfahrern, die den SKS-Schein nur für Motorboote erworben hat. Davor und danach ist der SKS-Schein nur für Segler ausgestellt worden.

Mangels Nachfrage gibt es auch gar keine Anbieter, die eine praktische SKS-Ausbildung auf einem Motorboot anbieten. Wer als Motorbootfahrer einen SKS-Schein erwerben möchte, muss seine praktische Ausbildung auf einer Segelyacht machen. Das gilt auch für die praktische Prüfung.

Dass sich Segel- und Motoryachten beinahe wie Autos und Motorräder unterscheiden, spielt offensichtlich keine Rolle. Hauptsache, die Pappe kann bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Hatte die Regierung dies beabsichtigt?

Die neuen Sportbootführerschein-Prüfungen

Montag, den 2. November 2009

Wer schlau ist, macht jetzt noch zu den alten, vereinfachten Bedingungen seinen Sportbootführerschein. 2008 hatte die Politik beschlossen, dass ein Sportbootführerschein zukünftig leichter zu erwerben sein soll. Doch davon ist jetzt, im Januar 2011, keine Rede mehr.

Sportbootführerschein – Prüfung per Multiple Choice

Bisher müssen die Antworten hingeschrieben und zukünftig sollen sie nur noch angekreuzt werden – das war die Vorgabe für die Reform gewesen. Auch dass stets genau eine der vier angebotenen Antworten richtig sein soll, klingt gut. Aber jetzt wird bekannt, dass auch die „falschen“ Antworten richtige Antworten sind, nur bei anderen Fragen. Man muss sich daher sehr konzentrieren, um die unterschiedlichen Antworten zu verstehen und man muss die dahinter stehende Materie genau kennen. Zudem sehen alle vier Antworten ähnlich aus, sodass ein fotografisches Gedächtnis nicht weiterhilft.

Sportbootführerschein – die Prüfungsfragebogen werden nicht mehr veröffentlicht

Bis heute werden die Original-Prüfungsfragebogen veröffentlicht, sodass jeder sein Wissen vor der Prüfung testen kann. Das wird demnächst anders sein. Dann wird nur der Fragenkatalog veröffentlicht, und zwar sodass die richtige Antwort immer an erster Stelle steht. Danach kann man natürlich nicht lernen. Denn es soll unbedingt vermieden werden, dass lediglich die Prüfungsfragen auswendig gelernt werden. Sogar personalisierte Prüfungsfragebogen sind im Gespräch. Dann wäre bei einem Prüfling zum Beispiel die dritte Antwort richtig, während sein Nachbar, der die gleiche Frage beantwortet, das Kreuzchen bei der ersten Antwort machen müsste.

Sportbootführerschein – nicht nur Fragen lernen

Damit der Fragenkatalog nicht einfach auswendig gelernt werden kann, werden die Fragen und die Antworten mit nautischen, meteorologischen und seemännischen Fachbegriffen gespickt. Wer die Materie nicht kennt, versteht den Fragenkatalog überhaupt nicht. 43 Fragen werden aus dem Fragenkatalog gestrichen. Doch diese Fragen verschwinden nicht – sie werden in einer separaten Navigationsprüfung gestellt. Per Multiple Choice werden nur die Gebiete Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde abgefragt. Das Fach Navigation wird extra geprüft; dabei müssen die Lösungen in eine amtliche Seekarte (Ausschnitt) gezeichnet werden.

Sportbootführerschein – Navigation in Seekarten erheblich erschwert

Wer geglaubt hatte, dass alles doch nicht so schlimm sei, der soll sich warm anziehen, wenn es in die neue Navigationsprüfung geht. Umfang und Schwierigkeit der Navigationsaufgaben werden auf das Dreifache der heutigen Prüfung steigen. Kritiker sprechen schon von einem SKS-Schein im Kleinformat – dort dauert allein die Navigationsprüfung 90 Minuten.

Sportbootführerschein – demnächst zwei Prüfungen statt einer

Bei Multiple Choice müssen 90% aller Fragen richtig beantwortet werden und in der Navigationsprüfung 80%. Wer diese Hürde reißt, ist durchgefallen. Beide Prüfungsteile – Multiple Choice Fragebogen und Navigationsaufgabe werden getrennt bewertet. Wer nur eine Teilprüfung nicht besteht, muss beide Teile wiederholen. Heute gibt es einen Fragebogen; da reichen 80% aus. Und wer 66% bis 79% der möglichen Punkte erreicht, bekommt eine zweite Chance in einer mündlichen Nachprüfung. Eine zweite Chance wird es zukünftig nicht mehr geben; 90% richtig beim Fragebogen und 80% richtig bei der Navigationsprüfung müssen im ersten Anlauf erreicht werden.

Sportbootführerschein – für Prüfer kein Spielraum mehr

Heute kann der Prüfer entscheiden, ob eine Antwort richtig oder halb richtig ist und entsprechend die Punkte vergeben. Die Prüfer sind bisher immer großzügig gewesen; wer den Sinn halbwegs erfasst hat, erhält die volle Punktzahl. Auch Fragen, die anstatt mit Worten mit einer kleinen Skizze beantwortet werden, gelten als richtig. Selbst wenn wichtige Antwortteile fehlen – wenn nur ein Stichwort passt, gibt es zumindest einen Punkt. Das wird zukünftig anders. Demnächst wird mit Schablone korrigiert; falsches Kreuzchen gleich null Punkte.

Sportbootführerschein – die Praxis wird nicht wichtiger

Die praktische Prüfung sollte mehr Bedeutung bekommen; das war auch ein wichtiges Ziel gewesen. Was ist daraus geworden? Statt Anlegen oder Ablegen wird zukünftig Anlegen und Ablegen geprüft. (Auch heute muss der Prüfling beides können, weil ja nicht bekannt ist, was geprüft wird.) Und statt fünf (von sieben) Seemannsknoten sollen zukünftig sechs vorgemacht werden.

Sportbootführerschein Binnen – weniger Fragen

Derzeit umfasst der Fragenkatalog für den Sportbootführerschein Binnen in der Motorversion 400 Fragen und für Segler weitere 93 Fragen. Hier soll gekürzt werden. Demnächst wird es 300 Fragen für Motorbootfahrer geben und dazu noch 50 Fragen für angehende Segler. Das ist vernünftig. Aber schon heute ist der Stoffkatalog beim Sportbootführerschein Binnen erheblich kleiner als beim Sportbootführerschein See. Der entscheidende Unterschied zwischen See und Binnen ist heute, dass in der Seeschein-Prüfung jedes Thema mit einer Frage abgehandelt wird, während in der Binnen-Prüfung zu jedem Thema drei, vier fünf oder mehr Fragen existieren. Das soll demnächst anders werden.

Sportbootführerschein – die Reform kommt nicht mehr in 2011

Obwohl die Vorbereitungen bereits weit gediehen sind, muss für 2011 nicht mehr mit der Umstellung gerechnet werden. Personalmangel sei der Grund. Die zuständige Sachbearbeiterin sei im Mutterschaftsurlaub; ein Ersatz müsse gesucht und eingearbeitet werden – und das dauere eben seine Zeit. Insider, die an der Reform mitarbeiten, erklärten auf der Düsseldorfer Bootsausstellung, dass damit gerechnet wird, dass zukünftig mehr Prüflinge die Prüfung nicht bestehen werden. Vielleicht ist das der wahre Grund für die erneute Terminverschiebung.

Der Online-Kurs kann weiter genutzt werden

In der Vergangenheit gab es bei Änderungen im Fragenkatalog immer eine Übergangsfrist, in der Prüflinge, die nach dem alten Katalog ausgebildet wurden, auch noch nach der alten Fassung geprüft wurden. Damit ist auch dieses Mal zu rechnen. Sobald der neue Fragenkatalog veröffentlicht wird, wird auch der Online-Kurs umgestellt. Online-Kursteilnehmer können dann selbst entscheiden, ob sie sich nach der alten oder nach der neuen Variante auf die Prüfung vorbereiten wollen.

Sportbootführerschein in Norwegen

Donnerstag, den 29. Oktober 2009

Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit.

Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften werden – wie in der Flensburger Sportbootführerschein – gespeichert und mit Punkten belegt.

Sportbootführerschein in Kanada

Donnerstag, den 29. Oktober 2009

Seit dem 15.9.09 ist auch in Kanada ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für jedes motorisierte Sportboot. Die kanadischen Vorschriften sind demnach sogar strenger als die deutschen. In Deutschland ist ein Sportbootführerschein bekanntlich erst bei mehr als 5 PS Motorleistung erforderlich. Deutsche Sportbootführerscheine werden in Kanada anerkannt, wenn – während eines Kalenderjahres – der Aufenthalt in Kanada nicht länger als 45 Tage dauert. Auch diese Regelung ist strenger als die deutsche. Ausländer dürfen in Deutschland mit einem Sportbootführerschein ihres Heimatlandes ein Sportboot führen, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten.

Multiple Choice Prüfungen, britische Seefunkzeugnisse

Montag, den 11. Mai 2009

Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung im Januar 2009 hatte Bundesverkehrsminister Tiefensee angekündigt, dass die Prüfungsfragen in Sportbootführerschein-Prüfungen vom Jahr 2010 an per Multiple Choice beantwortet werden sollen (mehr dazu hier >>). Inzwischen wurde bekannt, dass vor Ende 2010 keine Multiple Choice Antworten für Sportbootführerschein-Prüfungen fertiggestellt sein können. Mit einer Einführung wird daher auch nicht vor 2011 gerechnet.

Multiple Choice Funkprüfungen voraussichtlich ab 2010

Gleichzeitig wurde bekannt, dass noch im ersten Halbjahr 2009 neue Fragenkataloge für die Funkzeugnisse veröffentlicht werden sollen, die ebenfalls Multiple Choice Antworten enthalten. Mit den ersten Prüfungen nach dem Multiple Choice Verfahren wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet.

Ergänzungsprüfung für Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses

Weiterhin wurde beschlossen, dass Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses der RYA eine Ergänzungsprüfung ablegen müssen, um ein rechtsgültiges Seefunkzeugnis zu erwerben. Mehr über britische Seefunkzeugnisse. Ab 2010 soll Skippern, die nur ein britisches Seefunkzeugnis der RYA vorlegen können, ein Bußgeld auferlegt werden.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Dienstag, den 31. März 2009

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

Erleichterung für geführte Angeltouren

Donnerstag, den 26. März 2009

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.

Hintergrund

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.

Deutscher Sportbootführerschein von Kroatien offiziell anerkannt

Samstag, den 21. März 2009

Das kroatische Ministerium für See, Transport und Infrastruktur hat nunmehr eine Liste der von Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine veröffentlicht. Auch der deutsche Sportbootführerschein See ist auf dieser Liste aufgeführt. Daher sind nunmehr alle Unsicherheiten endgültig beseitigt. Kroatien erkennt den Sportbootführerschein See an.

Viele interessante Informationen über den Wassersport in Kroatien finden Sie auf dieser Seite unter Kroatien. Mit diesem Wissen ausgestattet kann ich nur noch einen wunderschönen Urlaub in Kroatien wünschen.

Alkohol am Steuer – aber ohne Verlust des Kfz-Führerscheins

Mittwoch, den 25. Februar 2009

Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.

Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden

Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootführerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-Führerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsführer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit.

OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug.

Seeämter sind für den Entzug von Sportbootführerscheinen zuständig

Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverstöße in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche Seeämter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis – in der Seeschifffahrt das Patent des Kapitäns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootführerschein.

Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008

Wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:

  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.

In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.

Seeamtsverfahren

Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob „gegen einen Kapitän, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine präventive hoheitliche Maßnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch

  • ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten
  • Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot
  • die Einschränkung einer Berechtigung;
  • den Berechtigungsentzug auf Dauer

aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zukünftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche Tätigkeit an Bord auszuüben und der Eignungsmangel eine Bedrohung für menschliches Leben, für Sachwerte auf See oder für die Meeresumwelt darstellen kann.“

Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig für die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootführerschein abgibt.

Wieder Ärger mit kroatischen Sportbootführerscheinen

Sonntag, den 15. Februar 2009

Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die Yacht und boatnews24.com berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird.

Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente enthält, welche in Kroatien anerkannt werden. Inhaber eines deutschen Sportbootführerscheins See müssen sich eigentlich keine Sorgen machen, weil der zuständige Staatssekretär im letzten Jahr erklärt hat, dass der deutsche Sportbootführerschein in Kroatien anerkannt werde. Ich hatte darüber berichtet. Mehr dazu >>.

Doch Kroatien wollte schon 2008 nur noch kroatische Sportpatente in seinen Küstengewässern anerkennen. Kein Wunder, dass nun die Unsicherheit wieder wächst. Schließlich hatte Kroatien bereits vor einigen Jahren durchgesetzt, dass nur noch Charteryachten unter kroatischer Flagge die inneren Gewässer Kroatiens befahren dürfen – ein eindeutiger Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht, der für den EU-Kandidaten Kroatien bislang ohne Folgen blieb.

Der Deutsche Segler-Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der ECE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC) geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution – so der DSV – sei von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.