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Besetzung gewerblich eingesetzter Sportboote

Mittwoch, den 29. September 2010

Wer früher ein Sportboot zu gewerblichen oder gewerbsmäßigen Zwecken führen wollte, musste zumindest den Sportseeschifferschein vorweisen können. So stand es in der See-Sportbootverordnung geschrieben. Dabei hatte man an Segellehrer gedacht, die mit Segelyachten auf hoher See angehende Sportküstenschiffer und Sportseeschiffer ausbilden. Für diesen Zweck erschien diese Forderung sinnvoll.

Damals war weder den Wassersportverbänden noch dem Bundesverkehrsministerium bekannt, wie viele Motorbootfahrer – vor allem in Ostdeutschland – gewerbliche Angelfahrten veranstalten. Auch hatte man nicht an Segel- oder Surflehrer gedacht, die vom Strand aus, also in unmittelbarer Ufernähe, unterrichten. Doch sie sind genauso von dieser Verordnung betroffen wie die Lehrer auf Segelyachten. Die Polizei hat ihnen das klar gemacht.

Die neuen Vorschriften

Auf Grund zahlreicher Beschwerden hat das Bundesverkehrsministerium am 6. Mai 2010 die See-Sportbootverordnung geändert. Für Boote bis zu 15 m Länge gelten nunmehr folgende Bestimmungen:

Wer bis zu 300 m vom Ufer ein Sportboot gewerblich einsetzt, benötigt zweierlei: a) einen Sportbootführerschein See und b) eine Einzelfallgenehmigung durch eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD).

Wer in der 12-sm-Zone ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt einen Sportküstenschifferschein (SKS-Schein).

Um ein Sportboot in der 30-sm-Zone gewerblich zu führen, wird der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) erforderlich, für Fahrten darüber hinaus – weltweit – der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein).

Probleme bei der Umsetzung

Die neuen Vorschriften bedeuten eine Erleichterung für die betroffenen Personen. Das war überfällig und man muss fragen, warum es so lange gedauert hat. Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus?

Die Kriterien, nach denen die WSD prüft, ob eine Einzelfallgenehmigung für gewerbliche Tätigkeit in Ufernähe erteilt wird, und was diese kostet, wurden leider nicht veröffentlicht. Den zahlreichen Anbietern von Angelfahrten ist damit jedoch nicht geholfen; sie müssen einen SKS-Schein erwerben.

Der SKS-Schein wurde 1998 für Segler und für Motorbootfahrer geschaffen. Er kann daher in zwei Varianten erworben werden: a) für Segelboote und für Motorboote und b) nur für Motorboote. Ein einziges Mal – ich glaube, es war im Jahr 1999 – gab es eine Gruppe von etwa 5 Motorbootfahrern, die den SKS-Schein nur für Motorboote erworben hat. Davor und danach ist der SKS-Schein nur für Segler ausgestellt worden.

Mangels Nachfrage gibt es auch gar keine Anbieter, die eine praktische SKS-Ausbildung auf einem Motorboot anbieten. Wer als Motorbootfahrer einen SKS-Schein erwerben möchte, muss seine praktische Ausbildung auf einer Segelyacht machen. Das gilt auch für die praktische Prüfung.

Dass sich Segel- und Motoryachten beinahe wie Autos und Motorräder unterscheiden, spielt offensichtlich keine Rolle. Hauptsache, die Pappe kann bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Hatte die Regierung dies beabsichtigt?

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Dienstag, den 31. März 2009

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

Erleichterung für geführte Angeltouren

Donnerstag, den 26. März 2009

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.

Hintergrund

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.