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Gewerbsmäßige Tätigkeit mit Sportbooten

Dienstag, den 26. Januar 2021

Sei es mit Angelfahrten oder mit Ausbildung, mit Rundfahrten oder mit Wasserski – viele Eigner möchten ihr Boot auch gewerbsmäßig einsetzen, um die Anschaffungs- und Unterhaltskosten zu verringern. Was ist bei gewerbsmäßiger Tätigkeit auf Sportbooten zu beachten?

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Seegewässern

Rechtsgrundlage ist hier die zuletzt im März 2020 geänderte See-Sportbootverordnung. Darin ist Sportboot als Wasserfahrzeug definiert, das 
1. für Sport- oder Freizeitzwecke gebaut worden ist und
2. ausschließlich für Sport- oder Freizeitzwecke oder zur Ausbildung genutzt wird und 
3. für höchstens 12 Personen (plus Skipper und Mannschaft) zugelassen ist.

Anforderungen an die Besatzung

Wer ein solches Sportboot an der Küste und auf See gewerblich einsetzen möchte, unterliegt – auch im Ausland – der See-Sportbootverordnung. Danach reicht es für Boote bis 25 m Länge in der 12-sm-Zone aus, wenn der Skipper zumindest den SKS-Schein und ein für die Funkstelle ausreichendes, gültiges Funkzeugnis besitzt. Auf Sportbooten über 25 m Länge müssten zwei SKS-Schein-Inhaber an Bord sein. 

Sportboote, die innerhalb von 24 Stunden länger als zehn Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der mindestens 300 Seemeilen auf Sportbooten im Küstenbereich zurückgelegt hat.  

Anforderungen an das Sportboot

Das Sportboot muss in jedem Fall den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung genügen und für das Sportboot muss ein Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt worden sein. Darin ist auch die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung aufgeführt. 

Kein Mindestalter auf Seegewässern

Anders als im Ausland und anders als im Binnenland gibt es auf deutschen Seegewässern kein Mindestalter für Steuerleute. Wenn der Bootsführer es erlaubt, darf jeder mal ans Steuer. Natürlich behält der Bootsführer die Verantwortung und deshalb sollte vorher eine kleine Einweisung gemacht werden.

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Binnengewässern

Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist das – wie gesagt – anders. Hier muss die Person am Steuer mindestens 16 Jahre alt sein. Denn die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. 

Rechtsgrundlage für gewerbliche Tätigkeit auf Binnenschifffahrtsstraßen sind die Binnenschiffspersonalverordnung und die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). Darin ist Sportboot definiert als ein für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug mit einer Länge von weniger als 20 m ohne Ruder und Bugspriet, dessen Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von 100 cbm nicht erreicht, ausgenommen Segelsurfbretter. 

Das Sportboot wird dann für sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Damit ist die Beförderung von Personen gegen Entgelt (Fahrgäste) unter Gestellung eines Bootsführers gemeint zur Ausführung einer Fahrt, deren Zweck, Ziel und Ablauf ausschließlich der Mieter bestimmt und die keine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten darstellt.

Anforderungen an die Besatzung

Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt ein Kleinschifferzeugnis. Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen können es durch Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der GDWS erwerben. Weitere Informationen und die Rechtsgrundlagen findet man bei Elwis. Weil ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord sein muss, wird auch das Binnenfunkzeugnis UBI verlangt. Eine Mannschaft ist nicht erforderlich. Das UBI kann leicht und schnell per Online-Kurs erworben werden. 

Anforderungen an das Sportboot

Für das Sportboot muss ein Bootszeugnis durch das nächst gelegene Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt (WSA) ausgestellt worden sein. Das Boot muss auch ein V-Kennzeichen führen. Das V-Kennzeichen besteht aus dem Kennbuchstaben des WSA, daran angehängt die Nummer des Bootszeugnisses und zuletzt das V für Vermietung.

Als Ausrüstung ist vorgeschrieben:
1. Eine UKW-Sprechfunkanlage
2. Mindestens zwei Rettungsringe in ihrer Halterung an Deck 
3. Für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied eine Rettungsweste
4. Geräte zur Abgabe der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen 
5. Positionslichter und Signalkörper
6. Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen, Fender
7. Ein Verbandskasten
8. Ein Bootshaken
9. Ein Fernglas (Doppelglas, 7 x 50 oder größerer Linsendurchmesser)

Ein Bootszeugnis für Boote mit CE-Zeichen ist schnell und leicht zu bekommen. Schwierigkeiten könnte es für ältere Sportboote ohne CE-Kennzeichnung geben. Dann muss das Boot nämlich vom Germanischen Lloyd abgenommen werden oder es muss – wie in der Berufsschifffahrt üblich – eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erbracht werden. 

Praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein

Besonders lukrativ ist die praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein. Viele Schulen überall in Deutschland (zum Beispiel Bootsfahrschule-Yachthafen, Yachtfahrschule, Havelboot, Unicyachting u.v.m.) bieten die praktische Ausbildung an und lassen ihre Schüler die Theorie per Online-Kurs lernen. Verkauft wird das Ganze in einem Paket. Sobald sich neue Schüler angemeldet und bezahlt haben, bestellen diese Schulen Zugangscodes für den Online-Kurs, die sie dann ihren Kunden schicken. Die Schulen haben mit der Theorie nichts zu tun. Wenige Tage vor der Prüfung erteilen sie nur noch die praktische Ausbildung – und haben gut daran verdient.

Bootsverleih

Auch Vercharterer und Bootsverleiher wie zum Beispiel Bunbo bieten ihren Kunden mehrmals jährlich Sportbootführerschein-Ausbildung an. Die Teilnehmer bereiten sich zu Hause per Online-Kurs auf die Theorieprüfung vor, reisen an, wohnen an Bord, machen die praktische Ausbildung beim Bootsverleih und am nächsten Tag dort auch die Prüfung. Das lohnt sich besonders außerhalb der Saison, wenn die Boote sowieso nicht vermietet werden können.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff

Aus dem Prüfungsprotkoll ergibt sich, was in der Prüfung gefordert wird. Wie die Manöver gefahren werden sollen, erfragt man am besten beim Leiter der nächst gelegenen Prüfstelle und zwar sowohl des DMYV als auch des DSV. Man sollte unbedingt einmal als Zaungast an einer Prüfung teilnehmen und auch alle organisatorischen Abläufe kennen. Es macht sich immer gut, am Rande der Ausbildung auch ein paar Praxistipps zu geben, die nicht zum Prüfungsstoff gehören.

Steuerliche Aspekte

Auch wenn es verlockend erscheint und die Gefahr, erwischt zu werden, klein ist: Arbeiten Sie nicht mit Schwarzgeld. Dokumentieren Sie alle Geschäftsvorfälle so, dass ein Außenstehender sie in allen Einzelheiten nachvollziehen kann. Sobald das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung Ungereimtheiten feststellt, kann es die Einkünfte schätzen und das kann ziemlich teuer werden. Auch wer 50,- € Einnahmen nicht angibt, begeht eine Steuerhinterziehung. 

Kleinunternehmer

Natürlich müssen alle Einnahmen erklärt werden. Aber wenn die Einnahmen 22.000,- € pro Jahr (Stand: 2021) nicht übersteigen, ist man Kleinunternehmer und muss keine Mehrwertsteuer abführen. Die MWSt ist dann Umsatz. Kleinunternehmer müssen keine MWSt-Erklärung abgeben.

Keine Gewerbesteuer

Wer Einnahmen aus Ausbildungsfahrten erzielt, kann die Gewerbesteuer sparen. Denn Schulen sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Wer mit Ausbildung sein Geld verdient, muss auch kein Gewerbe anmelden. Man muss keine Sportbootführerschein-Ausbildung anbieten, um davon zu profitieren. Wer über die notwendige Sicherheitseinweisung hinaus noch ein paar Tipps zum Motorbootfahren gibt, kann das durchaus als „Grundkurs 1 Motorbootfahren“ vermarkten. Und wer weitere Ausbildungspakete schnürt und entsprechende Flyer an Bord verteilt, wird auch Folgeumsätze generieren. 

Offene Ladenkasse

An Bord gibt es keine elektronische Ladenkasse. Im steuerlichen Jargon wird dann eine „offene Ladenkasse“ geführt. Weil der Fiskus sofort Schwarzgeld vermutet, sind die formalen Anforderungen an eine offene Ladenkasse hoch. Alle Einnahmen müssen dokumentiert werden. Das kann über einen Quittungsblock mit durchnummerierten Quittungen geschehen. Wer das nicht möchte, sollte zumindest an allen Tagen mit Umsatz aufschreiben, von welchen Personen, wofür, wie viel Geld eingenommen wurde. 

Kassenbuch

Diese Belege sind dann dem Kassenbuch beizufügen. Das Kassenbuch darf keine Excel-Datei sein, es muss in Papierform geführt werden. Im Kassenbuch muss auch festgehalten werden, wie viel Geld am Ende des Tages in der Kasse liegt und aus welchen Scheinen und Münzen sich die Summe zusammensetzt. 

Diese Schikane kann man umgehen, indem am Ende des Tages der gesamte Kasseninhalt als Privatentnahme der Kasse entnommen wird, sodass der Kassenbestand am Tagesende immer null ist. 

Wer das Geld aus der Kasse auf sein Konto einzahlen möchte, fügt auf dem Kontoauszug diesem Buchungsposten den handschriftlichen Vermerk Privateinlage hinzu.

Rechnungen

Auch ein Kleinunternehmer weist in seinen Rechnungen die MWSt aus. Bei der Steuererklärung zählt die MWSt als Einnahme. Rechnungen müssen durchnummeriert und unlöschbar sowie unveränderbar gespeichert werden (zum Beispiel ausgedruckt und abgeheftet).

Wenn Kunden Vorkasse oder Anzahlung leisten sollen, so muss dafür nicht unbedingt eine Rechnung geschrieben werden (obwohl das Finanzamt es gerne sieht). Man kann den Kunden auch in einer Anmeldebestätigung per Mail zur Zahlung auffordern.  

Kosten

Von den Einnahmen, die mit dem Boot erzielt werden, können die Kosten für das Boot anteilig abgezogen werden. Um den Anteil korrekt ermitteln zu können, sollte ein Buch (z. B. ein Logbuch) geführt werden, aus dem sich ergibt, welches Geschäfts- und welches Privatfahrten waren und welche Personen, an welchen Tagen, zu welchem Zweck an Bord waren. Der private und der geschäftliche Anteil an der Nutzung des Bootes müssen klar erkennbar sein. Sonst riskiert man eine Schätzung durch das Finanzamt. 

Sonstiges

Abschließend möchte ich auf zwei ältere Beiträge verweisen zur Versicherung von Sportbooten und zum gewerblichen Einsatz.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Dienstag, den 31. März 2009

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.