Neue amtliche Papierseekarten

Das BSH gibt zukünftig zwei Papierkartenserien heraus. Neben den Seekarten im bishrigen DIN A0-Format, die sich zukünftig ausschließlich an die Großschifffahrt richten, wird eine neue Papierseekartenserie im DIN A1-Format für den regionalen Seeverkehr auf der deutschen Nord- und Ostsee geschaffen.

Die neue Seekartenserie ersetzt die bisherigen amtlichen Sportbootkarten, die auch schon DIN A1-Format besaßen und inhaltlich mit den amtlichen Papierseekarten im DIN A0-Format übereinstimmten.

Seekarten für die Großschifffahrt

Die Seekarten für die Großschifffahrt entsprechen wie bisher dem internationalen Seekartenstandard. Sie decken die Routen und Häfen für die Großschifffahrt ab, enthalten jedoch keine detaillierten Tiefenangaben im Flachwasserbereich jenseits der 5-m-Tiefenlinie. Sie werden auf Schiffen mit größerem Tiefgang eingesetzt und in der Schifffahrtssprache Englisch herausgegeben.

Seekarten für die Sport- und Kleinschifffahrt

Die neuen DIN A1-Karten für den regionalen Seeverkehr sind für die flachgehende Küstenschifffahrt gedacht und enthalten auch im Flachwasserbereich alle erforderlichen Angaben. Sie sind in deutscher Sprache gehalten, verwenden aber die in Karte 1 / INT 1 enthaltenen Zeichen. Die Karten erfüllen die SOLAS-Anforderungen und werden über die wöchentlich erscheinenden Nachrichten für Seefahrer berichtigt.

Neue Seekarten DIN A1-Seekarten bereits verfügbar

Neue DIN A1-Seekarten können bereits bei den Vertriebsstellen des BSH erworben werden. Angeboten werden Karten für die Bereiche Nordfriesische Inseln, Elbe-Weser-Helgoland sowie die Elbe bis Hamburg. Der Stückpreis beträgt 15,- €. Bis März 2018 sollen die DIN A1-Seekarten für die gesamte deutsche Nordsee verfügbar sein. In den Jahren 2019 und 2020 sollen die neuen Karten für die deutsche Ostsee folgen.

Pflichtausrüstung 

Papierseekarten müssen nach § 13 der Schiffssicherheitsverordnung grundsätzlich auf allen Schiffen, Yachten und Booten mitgeführt werden. Und sie müssen auf den neuesten Stand berichtigt sein. In der Berufsschifffahrt müssen dies amtliche Seekarten sein, in der Sportschifffahrt sind auch nicht-amtliche Ausgaben zulässig. Die in der Sportschifffahrt üblichen digitalen Seekarten und Kartenplotter dürfen Papierseekarten (die zugleich eine gute Übersicht über das Seegebiet geben) ergänzen, diese aber nicht ersetzen.

Nur amtlich produzierte elektronische Karten im S-57-Format („Electronic Navigational Charts“, ENCs), die auf zugelassenen ECDIS-Anlagen („Electronic Chart Display and Information System“) eingesetzt werden, befreien – unter bestimmten Voraussetzungen – die Schifffahrt von der Ausrüstungspflicht mit Papierseekarten. Das BSH stellt die ENCs für das deutsche Nord- und Ostseegebiet sowie für die Antarktis her.

Einen Kommentar schreiben