Kleine Änderungen beim Erwerb von Sportbootführerscheinen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Bestimmungen zum Erwerb von Sportbootführerscheinen neu geregelt.

Sportbootführerschein ohne Prüfung

In Deutschland eigentlich unvorstellbar, aber Fakt: Es gibt einen Sportbootführerschein ohne Prüfung. Wer den Sportbootführerschein See besitzt und auch den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segeln (oder einen ganz alten A-Schein des DSV), kann den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Motor ohne Prüfung bekommen. Antrag beim DSV in Hamburg genügt.

Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segeln

Wer (noch keine 16 Jahre alt ist und) den Sportbootführerschein Binnen nur für die Antriebsart Segeln erwerben möchte, muss 43 Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog nicht lernen. Nicht abgefragt werden die Fragen Nr.: 40 – 59, 73 – 75, 78, 79, 82 – 87, 197, 221 – 230, 236 und 253. Diese Fragen kommen in keinem Fragebogen vor. Natürlich ist dies auch im Online-Kurs berücksichtigt.

Folgefehler bei der Kartenaufgabe zum Sportbootführerschein See

Ein Fehler in der Kartenaufgabe kann Folgefehler nach sich ziehen. Wer bisher Folgefehler machte, also von einem falschen Zwischenergebnis richtig weiterarbeitete und daher auch die folgenden Fragen falsch beantwortete, bekam auch dafür keine Punkte. Da bei der Kartenaufgabe nur zwei Fehler geduldet werden – ab drei Fehlern ist man durchgefallen –, bedeutete ein einziger Fehler manchmal schon das Aus in der Prüfung. Das ist jetzt anders. Das BMVBS hat eine Anweisung erlassen, dass Folgefehler nicht mehr als Fehler bewertet werden dürfen, wenn sie allein auf einem vorangehenden Fehler beruhen. Die Prüfer müssen also mit den falschen Daten weiterrechnen, wenn eine Frage falsch beantwortet wurde.

12 Monate Zeit für Wiederholungsprüfung

Wer eine Teilprüfung (Theorie oder Praxis) beim Erwerb eines Sportbootführerscheins See nicht bestanden hatte, hatte bislang 6 Monate Zeit, um die Teilprüfung zu wiederholen. Denn nach 6 Monaten verfiel auch die bestandene Teilprüfung; dann musste die komplette Prüfung wiederholt werden. Das wurde nun geändert. Jetzt hat man 12 Monate Zeit, um die bestandene Teilprüfung zu wiederholen. Beim Sportbootführerschein See verfällt eine bestandene Teilprüfung jetzt erst nach 12 Monaten, genau wie bei Sportbootführerschein Binnen, wo die 12-Monatsfrist schon immer galt.

Ärztliches Zeugnis

Wer sich zur Prüfung für einen Sportbootführerschein anmeldet, muss u. a. ein ärztliches Zeugnis auf einem speziellen Formular vorlegen. Bei der Untersuchung müssen auch die Sehschärfe und das Farbunterscheidungsvermögen bestimmt werden. Dies darf jetzt auch ein Augenoptiker, genauer gesagt eine amtlich anerkannte Sehteststelle, machen. Die übrigen Untersuchungen müssen aber von einem Arzt vorgenommen werden.

Beim Sportbootführerschein See entscheidet nur noch ein Prüfer über das Ergebnis der praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung an Bord wurde auch schon früher nur von einem Prüfer durchgeführt. Doch nun darf dieser Prüfer selbst die abschließende Bewertung der praktischen Prüfung vornehmen. Er teilt sein Ergebnis dem Prüfungsausschuss mit. Die Knoten können im Rahmen der praktischen Prüfung auch von einem anderen Prüfer der Prüfungskommission geprüft werden.

Beim Sportbootführerschein Binnen muss die gesamte Prüfungskommission über das Ergebnis der praktischen Prüfung entscheiden. Sie schließt sich dabei in aller Regel dem Urteil des Prüfers, der die praktische Prüfung durchgeführt hat, an.

Prüfungsboot mit über 15 PS Nutzleistung

Ab 2014 sollen für praktische Prüfungen nur noch Motorboote mit einer Nutzleistung von über 15 PS zugelassen werden. Im Übrigen gelten die alten Anforderungen an die Prüfungsboote weiter.

Klarstellung

Sportboote mit bis zu 15 PS dürfen führerscheinfrei geführt werden, wenn der Bootsführer mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren dürfen Sportboote mit bis zu 5 PS führerscheinfrei führen – aber nur auf Seeschifffahrtsstraßen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Binnenschifffahrtsstraßen motorisierte Boote überhaupt nicht fahren, weder unter Aufsicht noch alleine. Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt sein. Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot steuern möchte – sei es ein führerscheinpflichtiges Sportboot unter Aufsicht eines Sportbootführerscheininhabers oder ein führerscheinfreies Sportboot alleine – muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Betonung liegt hier auf Binnenschifffahrtstraßen, denn dies gilt nicht für die Seeschifffahrtsstraßen. In der SeeSchStrO gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Das ist nicht neu, das galt schon immer: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur an der Küste Boote bis 5 PS führerscheinfrei fahren, aber nicht im Binnenland. Verantwortlich für die Kinder bleiben natürlich die Eltern; sie müssen ihre Aufsichtspflicht erfüllen.

2 Kommentare

Marco

Wenn ich in der Kombiprüfung Sportbootführerschein See und Binnen durch die Theorieprüfung See falle, aber die Theorieprüfung Binnen bestehe, kann ich den Sportbootführerschein Binnen erhalten?

Rolf Dreyer

Nein. Sie müssten dann auch die praktische Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen ablegen.

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