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Fake News – Sportbootführerschein wird abgeschafft

Donnerstag, den 22. Januar 2026

Immer wieder liest man die Schlagzeile, dass der Sportbootführerschein abgeschafft werden soll. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass
– die Führerscheinpflicht für Sportboote unverändert erhalten bleibt,
– ab dem 1.1.2028 der amtliche Sportbootführerschein (mit Bundesadler) durch einen Verbandsschein z. B. des deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des deutschen Seglerverbandes (DSV) ersetzt werden soll.

Flugscheine sind auch Verbandsscheine
Dabei orientiert sich das Bundesverkehrsministerium an den Flugscheinen, die ebenfalls keinen Bundesadler besitzen, aber gleichwohl international anerkannt sind. Das wird auch für die neuen Verbandsscheine gelten.

Die Verbandsscheine werden international anerkannt
Auch die Verbandsscheine werden von der Bundesdruckerei ausgestellt und wie bisher das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen ICC enthalten. Die neuen Scheine sehen also nicht anders aus als die alten, nur dass der Bundesadler durch das Logo des DMYV oder des DSV ersetzt wird.

Die alten Sportbootführerscheine bleiben gültig
Alte Sportbootführerscheine müssen nicht umgetauscht werden. Sie bleiben weiterhin lebenslang gültig. Wem also ein Bundesadler auf dem Führerschein lieber ist als das Logo eines Verbandes, der ist gut beraten, noch vor dem 1.1.2028 seinen Sportbootführerschein zu erwerben.

Inkrafttreten am 1.7.2026
Ursprünglich sollte diese Verordnung bereits zum 1.1.2026 in Kraft treten. Es trat jedoch eine wichtige rechtliche Frage auf, nämlich ob eine eigentlich staatliche Aufgabe ohne „Beleihung“ an einen Verband übertragen werden kann. Dies wird derzeit vom Bundesjustizministerium geprüft. Sollte das Bundesjustizministerium zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beleihung erforderlich ist, so bliebe es vermutlich bei den alten Sportbootführerscheinen. Wegen dieser Prüfung tritt die Verordnung frühestens am 1.7.2026 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen
1.) Der heutige Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segel soll entfallen.
2.) Wiederholungsprüfungen dürfen erst nach einem Monat (bisher nach einem Tag) abgelegt werden.
3.) Die Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Verband festgelegt, sie werden also möglicherweise sinken.

Prüfungen nur in Norddeutschland
Der ursprüngliche Plan, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein See nur auf Seeschifffahrtsstraßen, also in Norddeutschland, abgenommen werden müssen, wurde aufgegeben. Das hätte bedeutet, dass Personen aus den südlichen Bundesländern für die Prüfung an die Küste fahren müssen.
Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein Binnen auf Binnenschifffahrtstraßen abgenommen werden müssen. Binnenschifffahrtstraßen sind Bundeswasserstraßen. Eine Prüfung auf Landesgewässern wie dem Chiemsee oder dem Starnberger See wäre danach nicht mehr möglich. Man müsste an die Donau fahren. Vermutlich wird auch diese Vorschrift gestrichen, aber bekannt ist dies noch nicht.

Verbandsscheine müssen zurückgegeben werden
Jeder Wassersport-Fachverband darf sich um das Recht bewerben, Prüfungen abzunehmen und Verbandsscheine auszustellen. Er muss dann die in der Verordnung vorgesehenen Regularien erfüllen. Stellt sich später heraus, dass dagegen verstoßen wurde, so wird nicht nur dem Verband, das Recht, Verbandsscheine auszustellen, entzogen. Vielmehr werden auch die vom Verband widerrechtlich ausgestellten Verbandsscheine ungültig und müssen zurückgegeben werden.

Bürokratieabbau???
Ein wichtiges Anliegen der neuen Verordnung soll der Bürokratieabbau sein. Warum werden dann aber nicht alle Fahrberechtigungen, wie auch bei den Kfz-, LKW- und Motorradführerscheinen, in einem einzigen Schein zusammengefasst? Das Ministerium mutet seinen Bürgern also weiterhin zu
– einen Führerschein,
– einen Seefunkschein (SRC),
– einen Binnenfunkschein (UBI),
– einen SKS–Schein,
– einen SSS–Schein,
– einen SHS–Schein und
– einen Pyroschein (FKN)
also insgesamt bis zu sieben Scheine mit sich zu führen.

Neue verschärfte Vorschriften zur gewerblichen Nutzung von Sportbooten im Seebereich

Montag, den 3. Februar 2025

Für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Seebereich – ausgenommen Sportausbildungsfahrzeuge von weniger als 8 m Länge – ist ein Sicherheitszeugnis der BG Verkehr vorgeschrieben. Seit dem 1.12.24 gelten verschärfte Bedingungen. So muss zum Beispiel
– für jedes Besatzungsmitglied eine Arbeitssicherheitsweste und ein Eintauchanzug mitgeführt werden,
– ein Segelboot eine Sturmbesegelung, insbesondere eine Sturmfock sowie ein Großsegel mit mindestens 2 Reffreihen, mitführen; wenn das Großsegel mit einer Rollanlage ausgerüstet ist, auch ein unabhängig von der Rollanlage setzbares Try-Segel.
Die neue Regelung findet sich in der Schiffssicherheitsverordnung, Anlage 1a, Teil 6, Kapitel 1 und 3. Für Boote, für die vor dem 1.12.24 ein Sicherheitszeugnis erteilt wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Ihr Sicherheitszeugnis kann bis zum 31.12.2033 auf Grundlage der alten Vorschriften erneuert werden.

Auch 2025: Deutscher Bildungs-Award Gesamtsieger

Samstag, den 21. Dezember 2024

Auch 2024/2025 haben wir den Deutschen Bildungs-Award als Gesamtsieger im Bereich E-Learnng Bootsführerscheine gewonnen. Im Gegensatz zum Vorjahr verzichten wir dieses Mal jedoch auf die kostenpflichtige werbliche Nutzung des Siegels.

Gewerbsmäßige Personenbeförderung auf Seeschifffahrtsstraßen

Freitag, den 11. Oktober 2024

Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) berechtigt bekanntlich zum Führen eines Sportbootes in Küstengewässern (12 sm Zone), auch zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung. Als gewerbsmäßige Nutzung gilt der Einsatz eines Sportbootes gegen ein Entgelt.

Vielfach unbekannt geblieben ist, dass seit dem 1.1.24 die gewerbsmäßige Personenbeförderung – auch mit einem Sportboot – mit dem SKS-Schein nicht mehr zulässig ist. Seitdem wird zumindest ein «Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne» gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung verlangt. Es berechtigt zur Führung von Schiffen unter deutscher Flagge …
… in der nationalen Fahrt bis zu sechs Seemeilen von der deutschen Küste entfernt,
… mit maximal 12 Fahrgästen an Bord,
… einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 und
… einer Antriebsleistung bis zu 300 KW.

Das Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt, sofern ein Lehrgang NK 100 besucht wurde. NK 100 Lehrgänge dauern zehn Wochen; sie werden von den Seefahrtschulen Flensburg, Cuxhaven und Rostock-Warnemünde angeboten. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker oder eine mindestens sechsmonatige Fahrtzeit im Decksdienst auf einem Kauffahrteischiff (Seeschiff) oder einem Fischereifahrzeug inklusive Nachweis einer Sicherheitsgrundausbildung.

Deutscher Bildungs-Award Gesamtsieger

Freitag, den 17. November 2023

Für das Jahr 2023/2024 haben wir den Deutschen Bildungs-Award als Gesamtsieger im Bereich E-Learnng Bootsführerscheine erhalten. Der Preis wird von N-TV und dem Deutschen Institut für Service-Qualität verliehen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines festlichen Empfangs in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, Berlin.

Neuer Fragenkatalog Bodenseeschifferpatent

Freitag, den 28. April 2023

Für die Bodenseeschifferpatente A, D und H treten am 1.5.23 neue Fragenkataloge in Kraft. Sie sind bereits im Online-Kurs enthalten. Der gesamte Online-Kurs ist auf dem neuesten Stand.

Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen

Montag, den 16. Januar 2023

Wer ein Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen und den Zonen 1 und 2 zu bestimmten Zwecken gewerblich führen möchte, braucht ein Kleinschifferzeugnis. Das verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung, die zum 1.1.26 geändert wurde.

Eine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen liegt nicht vor bei

  1. Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord,
  2. Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter,
  3. Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,
  4. Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken,
  5. Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder
  6. Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen.

In diesen Fällen ist kein Kleinschifferzeugnis erforderlich. 

Bootsführern, die in der Vergangenheit bereits gewerblich tätig waren, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 17.1.28 ein Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung ausgestellt werden. Mehr dazu und weitere Informationen findet man bei Elwis.

Das Kleinschifferzeugnis wird nur für die Binnenschifffahrtsstraßen und die Zonen 1 und 2 benötigt. Auf den Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Zonen 1 und 2 braucht man es nicht. Hier sind die Anforderungen an die gewerbliche Tätigkeit mit Sportbooten in der See-Sportbootverordnung geregelt. Mehr dazu hier.

Auch auf dem Rhein 15 PS / 20 m

Freitag, den 6. Januar 2023

Gute Nachrichten. Auch auf dem Rhein soll zukünftig bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Zudem soll ein Sportpatent erst ab 20 m Bootslänge benötigt werden. Das hat die Zentralkommission der Rheinschifffahrt angekündigt. Damit würden auf dem Rhein die gleichen Grenzen wie auf den übigen Binnenschifffahrtsstraßen gelten. 

Änderungen bei Sportbootführerscheinen ab 1.1.23

Sonntag, den 11. Dezember 2022

Sportboote mit Elektromotor nur noch bis 7,5 kW führerscheinfrei
Ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Sein Drehmoment liegt sofort an; außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Daher ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland Sportboote mit Elektromotor nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung ohne Sportbootführerschein geführt werden. Die Dauerleistung ist auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht, sodass Kontrollen leicht durchgeführt werden können.

Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis
Statt eines ärztlichen Zeugnisses muss ein Tauglichkeitsnachweis eines niedergelassenen Arztes der Prüfungsanmeldung beigefügt werden. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann mit bestimmten Auflagen erteilt werden (siehe unten „Neues Führerschein-Layout“) und auch einäugige Personen dürfen jetzt wieder einen Sportbootführerschein machen. Dies geht aus den Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit hervor. Damit ist das Formular jetzt auf acht Seiten angewachsen.
Die medizinische Tauglichkeit kann durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.

Einfaches Führungszeugnis reicht aus
Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein „einfaches“ Führungszeugnis. Führungszeugnisse der „Belegart O“ zur Vorlage bei einer Behörde sind nicht mehr erforderlich.

Teilprüfungen sind auch bei verschiedenen Verbänden möglich
Wer die Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen ablegen möchte, kann auch zu einem anderen Verband wechseln. Das gilt auch, wenn man durch eine Teilprüfung gefallen ist. Bei einem Verbandswechsel ist jedoch die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten. 

Prüfungsanmeldung online
Es ist geplant ist, sich online zur Prüfung anmelden zu können. Wann das möglich sein wird, steht allerdings noch nicht fest. 

Neues Führerschein-Layout 
Die Scheckkarte erhält ein leicht geändertes Layout ohne Unterschrift und mit vier Zeilen für eventuelle Auflagen: 
– Tauglichkeit befristet bis … 
– Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
– Hörhilfe erforderlich
– Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
– Begleitperson erforderlich
– Nur bei Tageslicht
– Beschränkt auf einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug 
– Beschränkter Fahrtbereich
– Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflage

Erhöhung der Prüfungsgebühren
Angeblich kostet die neue Scheckkarte mehr Geld. Deshalb werden die Prüfungsgebühren um 1,92 € angehoben. Sie betragen für Prüfungen ab dem 1.1.23: 
– SBF See: 147,31 €
– SBF See Theorie oder Praxis: 99,69 €
– SBF See + Binnen-Motor: 177,54 €
– SBF Binnen für Inhaber SBF See: 82,36 €
– SBF Binnen Motor: 129,71 €
– SBF Binnen Segel: 126,97 €
– SBF Binnen Motor + Segel: 172,30 €
– Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €
– Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €
– Ersatzausfertigung: 41,59 €

Höhere Prüfungsgebühren ab dem 1.1.22

Freitag, den 31. Dezember 2021

Anfang Oktober 2021 vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht, zum Jahreswechsel von den Verbänden umgesetzt – die Prüfungsgebühren steigen und zwar heftig. Es kostet nunmehr der

Sportbootführerschein See: 145,39 € (bisher 110,93 €)
Sportbootführerschein See und Binnen-Motor: 175,62 € (bisher 140,89 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor für Inhaber SBF See: 80,44 € (bisher 69,20 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor: 127,79 € (bisher 100,23 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel: 170,38 € (bisher 124,84 €) 
Seefunkzeugnis SRC: 127,88 € (bisher 76,20 €)
Binnenfunkzeugnis UBI: 108,71 € (bisher 114,49 €)
Pyroschein (FKN): 28,89 € (bisher 19,26 €)

Bei den höheren Scheinen fällt die Gebührenerhöhung noch happiger aus:

Sportküstenschifferschein SKS-Schein: 244,58 € (bisher 133,41 €)
Sportseeschifferschein SSS-Schein: 414,65 € (bisher 166,50 €) 
Sporthochseeschifferschein SHS-Schein: 210,28 € (bisher 104,00 €)
Hochseefunkzeugnis LRC: 187,48 € (bisher 86,90 €)

Die Gebühren für Teilprüfungen gibt der Prüfungsgebühren-Rechner an.

Prüfung im Lockdown ausgefallen?

Mittwoch, den 24. März 2021

Für den Sportbootführerschein müssen die beiden Teilprüfungen binnen 12 Monaten abgelegt werden. Auch wer eine Teilprüfung nicht bestanden hat, muss im Laufe der kommenden 12 Monate die Wiederholungsprüfung bestehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn wegen des Lockdowns keine Prüfung abgelegt werden konnte und inzwischen die 12-Monatsfrist abgelaufen ist?

Dies hat das Bundesverkehrsministerium nun großzügig geregelt. Ausgefallene Teil- und Wiederholungsprüfungen zum Sportbootführerschein müssen bis zum 31.3.22 abgelegt werden. Wer das nicht schafft, muss die komplette Sportbootführerscheinprüfung wiederholen.

Der Erlass enthält auch eine neue Vorschrift zu Prüfungen im Ausland. In Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.

Prüfungen ab dem 15.3.21 wieder möglich

Dienstag, den 9. März 2021

Der Lockdown für den Wassersport ist vorüber. Seit gestern, 8.3.21, können Bootsfahrstunden gegeben werden und in einer Woche, ab dem 15.3.21, werden auch wieder Prüfungen abgenommen.

Allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel!

Bayern öffnet Fahrschulen ab dem 22.2.21

Freitag, den 12. Februar 2021

Das bayerische Kabinett hat am 11.2.21 beschlossen, dass Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen sind. Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht. Den genauen Text findet man unter Punkt 1d auf bayern.de.

Gewerbsmäßige Tätigkeit mit Sportbooten

Dienstag, den 26. Januar 2021

Sei es mit Angelfahrten oder mit Ausbildung, mit Rundfahrten oder mit Wasserski – viele Eigner möchten ihr Boot auch gewerbsmäßig einsetzen, um die Anschaffungs- und Unterhaltskosten zu verringern. Was ist bei gewerbsmäßiger Tätigkeit auf Sportbooten zu beachten?

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Seegewässern

Rechtsgrundlage ist hier die zuletzt im März 2020 geänderte See-Sportbootverordnung. Darin ist Sportboot als Wasserfahrzeug definiert, das 
1. für Sport- oder Freizeitzwecke gebaut worden ist und
2. ausschließlich für Sport- oder Freizeitzwecke oder zur Ausbildung genutzt wird und 
3. für höchstens 12 Personen (plus Skipper und Mannschaft) zugelassen ist.

Anforderungen an die Besatzung

Wer ein solches Sportboot an der Küste und auf See gewerblich einsetzen möchte, unterliegt – auch im Ausland – der See-Sportbootverordnung. Danach reicht es für Boote bis 25 m Länge in der 12-sm-Zone aus, wenn der Skipper zumindest den SKS-Schein und ein für die Funkstelle ausreichendes, gültiges Funkzeugnis besitzt. Auf Sportbooten über 25 m Länge müssten zwei SKS-Schein-Inhaber an Bord sein. 

Sportboote, die innerhalb von 24 Stunden länger als zehn Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der mindestens 300 Seemeilen auf Sportbooten im Küstenbereich zurückgelegt hat.  

Anforderungen an das Sportboot

Das Sportboot muss in jedem Fall den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung genügen und für das Sportboot muss ein Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt worden sein. Darin ist auch die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung aufgeführt. 

Kein Mindestalter auf Seegewässern

Anders als im Ausland und anders als im Binnenland gibt es auf deutschen Seegewässern kein Mindestalter für Steuerleute. Wenn der Bootsführer es erlaubt, darf jeder mal ans Steuer. Natürlich behält der Bootsführer die Verantwortung und deshalb sollte vorher eine kleine Einweisung gemacht werden.

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Binnengewässern

Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist das – wie gesagt – anders. Hier muss die Person am Steuer mindestens 16 Jahre alt sein. Denn die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. 

Rechtsgrundlage für gewerbliche Tätigkeit auf Binnenschifffahrtsstraßen sind die Binnenschiffspersonalverordnung und die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). Darin ist Sportboot definiert als ein für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug mit einer Länge von weniger als 20 m ohne Ruder und Bugspriet, dessen Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von 100 cbm nicht erreicht, ausgenommen Segelsurfbretter. 

Das Sportboot wird dann für sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Damit ist die Beförderung von Personen gegen Entgelt (Fahrgäste) unter Gestellung eines Bootsführers gemeint zur Ausführung einer Fahrt, deren Zweck, Ziel und Ablauf ausschließlich der Mieter bestimmt und die keine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten darstellt.

Anforderungen an die Besatzung

Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt ein Kleinschifferzeugnis. Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen können es durch Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der GDWS erwerben. Weitere Informationen und die Rechtsgrundlagen findet man bei Elwis. Weil ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord sein muss, wird auch das Binnenfunkzeugnis UBI verlangt. Eine Mannschaft ist nicht erforderlich. Das UBI kann leicht und schnell per Online-Kurs erworben werden. 

Anforderungen an das Sportboot

Für das Sportboot muss ein Bootszeugnis durch das nächst gelegene Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt (WSA) ausgestellt worden sein. Das Boot muss auch ein V-Kennzeichen führen. Das V-Kennzeichen besteht aus dem Kennbuchstaben des WSA, daran angehängt die Nummer des Bootszeugnisses und zuletzt das V für Vermietung.

Als Ausrüstung ist vorgeschrieben:
1. Eine UKW-Sprechfunkanlage
2. Mindestens zwei Rettungsringe in ihrer Halterung an Deck 
3. Für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied eine Rettungsweste
4. Geräte zur Abgabe der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen 
5. Positionslichter und Signalkörper
6. Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen, Fender
7. Ein Verbandskasten
8. Ein Bootshaken
9. Ein Fernglas (Doppelglas, 7 x 50 oder größerer Linsendurchmesser)

Ein Bootszeugnis für Boote mit CE-Zeichen ist schnell und leicht zu bekommen. Schwierigkeiten könnte es für ältere Sportboote ohne CE-Kennzeichnung geben. Dann muss das Boot nämlich vom Germanischen Lloyd abgenommen werden oder es muss – wie in der Berufsschifffahrt üblich – eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erbracht werden. 

Praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein

Besonders lukrativ ist die praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein. Viele Schulen überall in Deutschland (zum Beispiel Bootsfahrschule-Yachthafen, Yachtfahrschule, Havelboot, Unicyachting u.v.m.) bieten die praktische Ausbildung an und lassen ihre Schüler die Theorie per Online-Kurs lernen. Verkauft wird das Ganze in einem Paket. Sobald sich neue Schüler angemeldet und bezahlt haben, bestellen diese Schulen Zugangscodes für den Online-Kurs, die sie dann ihren Kunden schicken. Die Schulen haben mit der Theorie nichts zu tun. Wenige Tage vor der Prüfung erteilen sie nur noch die praktische Ausbildung – und haben gut daran verdient.

Bootsverleih

Auch Vercharterer und Bootsverleiher wie zum Beispiel Bunbo bieten ihren Kunden mehrmals jährlich Sportbootführerschein-Ausbildung an. Die Teilnehmer bereiten sich zu Hause per Online-Kurs auf die Theorieprüfung vor, reisen an, wohnen an Bord, machen die praktische Ausbildung beim Bootsverleih und am nächsten Tag dort auch die Prüfung. Das lohnt sich besonders außerhalb der Saison, wenn die Boote sowieso nicht vermietet werden können.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff

Aus dem Prüfungsprotkoll ergibt sich, was in der Prüfung gefordert wird. Wie die Manöver gefahren werden sollen, erfragt man am besten beim Leiter der nächst gelegenen Prüfstelle und zwar sowohl des DMYV als auch des DSV. Man sollte unbedingt einmal als Zaungast an einer Prüfung teilnehmen und auch alle organisatorischen Abläufe kennen. Es macht sich immer gut, am Rande der Ausbildung auch ein paar Praxistipps zu geben, die nicht zum Prüfungsstoff gehören.

Steuerliche Aspekte

Auch wenn es verlockend erscheint und die Gefahr, erwischt zu werden, klein ist: Arbeiten Sie nicht mit Schwarzgeld. Dokumentieren Sie alle Geschäftsvorfälle so, dass ein Außenstehender sie in allen Einzelheiten nachvollziehen kann. Sobald das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung Ungereimtheiten feststellt, kann es die Einkünfte schätzen und das kann ziemlich teuer werden. Auch wer 50,- € Einnahmen nicht angibt, begeht eine Steuerhinterziehung. 

Kleinunternehmer

Natürlich müssen alle Einnahmen erklärt werden. Aber wenn die Einnahmen 22.000,- € pro Jahr (Stand: 2021) nicht übersteigen, ist man Kleinunternehmer und muss keine Mehrwertsteuer abführen. Die MWSt ist dann Umsatz. Kleinunternehmer müssen keine MWSt-Erklärung abgeben.

Keine Gewerbesteuer

Wer Einnahmen aus Ausbildungsfahrten erzielt, kann die Gewerbesteuer sparen. Denn Schulen sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Wer mit Ausbildung sein Geld verdient, muss auch kein Gewerbe anmelden. Man muss keine Sportbootführerschein-Ausbildung anbieten, um davon zu profitieren. Wer über die notwendige Sicherheitseinweisung hinaus noch ein paar Tipps zum Motorbootfahren gibt, kann das durchaus als „Grundkurs 1 Motorbootfahren“ vermarkten. Und wer weitere Ausbildungspakete schnürt und entsprechende Flyer an Bord verteilt, wird auch Folgeumsätze generieren. 

Offene Ladenkasse

An Bord gibt es keine elektronische Ladenkasse. Im steuerlichen Jargon wird dann eine „offene Ladenkasse“ geführt. Weil der Fiskus sofort Schwarzgeld vermutet, sind die formalen Anforderungen an eine offene Ladenkasse hoch. Alle Einnahmen müssen dokumentiert werden. Das kann über einen Quittungsblock mit durchnummerierten Quittungen geschehen. Wer das nicht möchte, sollte zumindest an allen Tagen mit Umsatz aufschreiben, von welchen Personen, wofür, wie viel Geld eingenommen wurde. 

Kassenbuch

Diese Belege sind dann dem Kassenbuch beizufügen. Das Kassenbuch darf keine Excel-Datei sein, es muss in Papierform geführt werden. Im Kassenbuch muss auch festgehalten werden, wie viel Geld am Ende des Tages in der Kasse liegt und aus welchen Scheinen und Münzen sich die Summe zusammensetzt. 

Diese Schikane kann man umgehen, indem am Ende des Tages der gesamte Kasseninhalt als Privatentnahme der Kasse entnommen wird, sodass der Kassenbestand am Tagesende immer null ist. 

Wer das Geld aus der Kasse auf sein Konto einzahlen möchte, fügt auf dem Kontoauszug diesem Buchungsposten den handschriftlichen Vermerk Privateinlage hinzu.

Rechnungen

Auch ein Kleinunternehmer weist in seinen Rechnungen die MWSt aus. Bei der Steuererklärung zählt die MWSt als Einnahme. Rechnungen müssen durchnummeriert und unlöschbar sowie unveränderbar gespeichert werden (zum Beispiel ausgedruckt und abgeheftet).

Wenn Kunden Vorkasse oder Anzahlung leisten sollen, so muss dafür nicht unbedingt eine Rechnung geschrieben werden (obwohl das Finanzamt es gerne sieht). Man kann den Kunden auch in einer Anmeldebestätigung per Mail zur Zahlung auffordern.  

Kosten

Von den Einnahmen, die mit dem Boot erzielt werden, können die Kosten für das Boot anteilig abgezogen werden. Um den Anteil korrekt ermitteln zu können, sollte ein Buch (z. B. ein Logbuch) geführt werden, aus dem sich ergibt, welches Geschäfts- und welches Privatfahrten waren und welche Personen, an welchen Tagen, zu welchem Zweck an Bord waren. Der private und der geschäftliche Anteil an der Nutzung des Bootes müssen klar erkennbar sein. Sonst riskiert man eine Schätzung durch das Finanzamt. 

Sonstiges

Abschließend möchte ich auf zwei ältere Beiträge verweisen zur Versicherung von Sportbooten und zum gewerblichen Einsatz.

Sportbootführerschein ohne praktische Prüfung

Dienstag, den 26. Mai 2020

Wer keine praktische Prüfung ablegen muss, kann beim Erwerb eines Sportbootführerscheins viel Geld sparen. Denn die Kosten für die Fahrstunden und für die Fahrprüfung entfallen dann. Der Sportbootführerschein See kostet dann nur noch 115,- € (Online-Kurs: 40,- €, Prüfungsgebühr: 75,- €); der Sportbootführerschein Binnen ist 5,- € billiger. Aber in welchen Fällen wird die praktische Prüfung erlassen?

Fall 1 Wer einen Sportbootführerschein See, besitzt muss beim Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen keine praktische Prüfung ablegen. Das gilt immer, egal wann der Sportbootführerschein See gemacht wurde. 

Fall 2 Wer ein Bodenseeschifferpatent besitzt und dabei eine erweiterte praktische Prüfung mit Navigation abgelegt hat, dem wird beim Sportbootführerschein See die praktische Prüfung erlassen. Dazu muss der gelbe Navigationsschein der Anmeldung zur Prüfung beigefügt werden. Wer den gelben Navigationsschein verloren hat oder nicht weiß, ob die erweiterte praktische Prüfung gemacht wurde, möge sich bitte an das Landratsamt wenden, welches das Bodenseeschifferpatent ausgestellt hat. 

Wer ein Bodenseeschifferpatent besitzt, egal ob mit erweiterter praktischer Prüfung oder ohne, dem wird der Sportbootführerschein Binnen ohne Prüfung ausgestellt. Das sollte man unbedingt machen, denn dadurch reduziert sich beim Sportbootführerschein See der Fragenkatalog um 25 % und die praktische Prüfung beschränkt sich auf die Pflichtmanöver. Das verkürzt die praktische Ausbildung und man kann Geld sparen.

Fall 3 Wer im Ausland einen Bootsführerschein erworben hat, muss beim Sportbootführerschein See bzw. Binnen ebenfalls keine praktische Prüfung mehr ablegen – aber nur wenn der ausländische Bootsführerschein das Internationale Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für See- bzw. Binnenwasserstraßen enthält. Diese Resolution wird in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, USA und Weißrussland angewendet. Genaue Information finden Sie in der amtlichen Bekanntmachung.