Prüfung im Lockdown ausgefallen?

Für den Sportbootführerschein müssen die beiden Teilprüfungen binnen 12 Monaten abgelegt werden. Auch wer eine Teilprüfung nicht bestanden hat, muss im Laufe der kommenden 12 Monate die Wiederholungsprüfung bestehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn wegen des Lockdowns keine Prüfung abgelegt werden konnte und inzwischen die 12-Monatsfrist abgelaufen ist?

Dies hat das Bundesverkehrsministerium nun großzügig geregelt. Ausgefallene Teil- und Wiederholungsprüfungen zum Sportbootführerschein müssen bis zum 31.3.22 abgelegt werden. Wer das nicht schafft, muss die komplette Sportbootführerscheinprüfung wiederholen.

Der Erlass enthält auch eine neue Vorschrift zu Prüfungen im Ausland. In Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.

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