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Neue verschärfte Vorschriften zur gewerblichen Nutzung von Sportbooten im Seebereich

Montag, den 3. Februar 2025

Für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Seebereich – ausgenommen Sportausbildungsfahrzeuge von weniger als 8 m Länge – ist ein Sicherheitszeugnis der BG Verkehr vorgeschrieben. Seit dem 1.12.24 gelten verschärfte Bedingungen. So muss zum Beispiel
– für jedes Besatzungsmitglied eine Arbeitssicherheitsweste und ein Eintauchanzug mitgeführt werden,
– ein Segelboot eine Sturmbesegelung, insbesondere eine Sturmfock sowie ein Großsegel mit mindestens 2 Reffreihen, mitführen; wenn das Großsegel mit einer Rollanlage ausgerüstet ist, auch ein unabhängig von der Rollanlage setzbares Try-Segel.
Die neue Regelung findet sich in der Schiffssicherheitsverordnung, Anlage 1a, Teil 6, Kapitel 1 und 3. Für Boote, für die vor dem 1.12.24 ein Sicherheitszeugnis erteilt wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Ihr Sicherheitszeugnis kann bis zum 31.12.2033 auf Grundlage der alten Vorschriften erneuert werden.