Höhere Prüfungsgebühren ab dem 1.1.22

Anfang Oktober 2021 vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht, zum Jahreswechsel von den Verbänden umgesetzt – die Prüfungsgebühren steigen und zwar heftig. Es kostet nunmehr der

Sportbootführerschein See: 145,39 € (bisher 110,93 €)
Sportbootführerschein See und Binnen-Motor: 175,62 € (bisher 140,89 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor für Inhaber SBF See: 80,44 € (bisher 69,20 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor: 127,79 € (bisher 100,23 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel: 170,38 € (bisher 124,84 €) 
Seefunkzeugnis SRC: 127,88 € (bisher 76,20 €)
Binnenfunkzeugnis UBI: 108,71 € (bisher 114,49 €)
Pyroschein (FKN): 28,89 € (bisher 19,26 €)

Bei den höheren Scheinen fällt die Gebührenerhöhung noch happiger aus:

Sportküstenschifferschein SKS-Schein: 244,58 € (bisher 133,41 €)
Sportseeschifferschein SSS-Schein: 414,65 € (bisher 166,50 €) 
Sporthochseeschifferschein SHS-Schein: 210,28 € (bisher 104,00 €)
Hochseefunkzeugnis LRC: 187,48 € (bisher 86,90 €)

Die Gebühren für Teilprüfungen gibt der Prüfungsgebühren-Rechner an.

5 Kommentare

Stefan

Ich fürchte, die Gebühren für den SSS-Schein sind nochmals 29,93 Euro teurer als angegeben. Scheinbar muss auch noch ein Antrag auf Ausstellung SSS/SHS gestellt werden, der kostet dann diese Ausstellungsgebühr zusätzlich. Macht in Summe 446,27 Euro.
Und der Prüfungsgebühr für den SKS-Schein gilt nur, wenn man Theorie und Praxis beim selben Prüfungsausschuss gleichzeitig anmeldet. Sonst sind wohl Zulassungsgebühr und Erteilungsgebühr doppelt fällig.

Rolf Dreyer

Nein, das ist so nicht richtig. In den von mir genannten SSS-Prüfungsgebühren 414,65 € ist die Gebühr für die Erteilung des SSS-Scheins 29,93 € bereits enthalten.
Auch die Aussage zur Prüfungsgebühr für den SKS-Schein ist nicht richtig. Man muss sich nicht gleichzeitig zur Theorie- und Praxisprüfung anmelden. Die Prüfungsgebühren für die Theorieprüfung und für die Praxisprüfung werden vor der jeweiligen Prüfung bezahlt, nicht alles auf einmal. Das ändert an den Kosten nichts. Nur wer die beiden Teilprüfungen bei verschiedenen Prüfungsausschüssen ablegt, muss die Zulassungsgebühr 22,26 € doppelt entrichten.

Maxi

Hallo!
Was bedeutete denn „Zulassung“ und was bedeutet „Erteilung“ im Prüfungsgebührenrechner? Wenn ich den SKS-Schein machen möchte, aber erst einmal die Praxis, muss ich dann trotzdem die Kosten für die Erteilung mit überweisen? Oder muss ich diese erst überweisen, wenn ich nach bestandener Praxis die Theorie mache?
Viele Grüße
Maxi

Rolf Dreyer

Die Zulassungsgebühr wird für die Prüfung und Bearbeitung der Anmeldeunterlagen erhoben. Die Gebühr für die Erteilung des Scheins muss erst mit der Anmeldung zur letzten Teilprüfung überwiesen werden.

Stefan

Der Prüfungsgebührenrechner ist sehr gut gemacht und man weiß sogleich, was einen an Zusatzkosten erwartet. Leider dreht man auch hier immer weiter an der Preisschraube. Für den SKS-Schein fast 100 Prozent Aufpreis zu verlangen ist nicht gerechtfertigt. Es handelt sich schließlich um ein Freizeitpatent und nicht um eines für die Berufsschifffahrt.

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