Jahresarchiv für 2008

Gewitter auf See

Donnerstag, den 6. März 2008

Blitzschlag, Böen bis Orkanstärke, plötzlich drehender Wind, Starkregen, der jede Sicht raubt – Gewitter können einem Boot sehr gefährlich werden. Lesen Sie hier, wie Gewitter entstehen, wann und wo mit Gewittern zu rechnen ist und wie Sie sich bei einem Gewitter am besten verhalten.

Gewitterbildung

Ein Gewitter entsteht, wenn in der Atmosphäre warme Luft extrem schnell aufsteigt. Dabei können Geschwindigkeiten von 100 km/h erreicht werden, d. h. die warme Luft schießt förmlich nach oben, sie wird mehrere Kilometer hochgerissen und formt dabei die typischen hohen, dunklen Gewitterwolken („Cumulonimbus-Wolken„). Wenn Luftteilchen bei dem rasanten Aufstieg auseinandergerissen werden, können sich positiv und negativ geladene Luftmassen bilden. Die Entladung erzeugt den Blitz.

Blitz und Donner

Schwächere Vorentladungen bauen zunächst einen „Blitzkanal“ auf. Durch diesen Blitzkanal läuft dann die Hauptentladung, die nur etwa vier Tausendstel Sekunden (0,004 Sekunden) dauert. Der Blitz leuchtet jedoch viel länger. Denn in der Regel bleibt es aber nicht bei einer einzigen Entladung, oftmals sind es Hunderte oder sogar Tausende Entladungen, die als ein Blitz am Himmel erscheinen. Sie erhitzen die Luft bis auf 40.000° C, sodass sie förmlich explodiert. In unmittelbarer Nähe des Blitzes hört man das explosionsartige Krachen. Die Schallwellen flachen auf ihrem Weg durch die Atmosphäre immer mehr ab, sodass in mittlerer Entfernung das typische Donnern und in größerer Entfernung nur noch ein dumpfes Rollen hörbar ist. Wetterleuchten ist ein entferntes Gewitter, das nur noch zu sehen, aber nicht mehr zu hören ist. Die meisten Blitze bleiben übrigens in ihrer Wolke, nur wenige schaffen es eine Wolke weiter und noch weniger Blitze erreichen den Erdboden.

Gewitterböen

Die aufschießende Warmluft wendet in der Höhe und fällt mit ähnlicher Geschwindigkeit – noch innerhalb der Gewitterwolke – wieder zurück zu Boden. Von der Erdanziehung beschleunigt können orkanartige Gewitterböen auftreten. Merke: Eine Böe ist immer – nicht nur bei einem Gewitter – ein „Gruß von oben“.

Wärmegewitter

Jeder kennt das: Nach einigen schönen Sommertagen wird es schwül und bald entlädt sich ein heftiges Gewitter. Nicht selten bedeutet dies das Ende einer sommerlichen Schönwetterperiode. Solche Gewitter heißen Wärmegewitter. Sie entstehen über einem stark aufgeheizten Boden, wenn sich in der Höhe eine Kaltluftmasse über die warme Luft am Boden geschoben hat. Man spricht dann von einer labil geschichteten Atmosphäre. Sobald die aufsteigende Warmluft in die Kaltluftmasse über ihr gerät, beschleunigt sie ihren Aufstieg erheblich. Auf der Nord- und der Ostsee können sich keine Wärmegewitter entwickeln; das Wasser erwärmt sich hier nicht stark. Auf dem Mittelmeer hingegen wird im Spätsommer das Wasser warm genug, um Wärmegewitter entstehen zu lassen.

Gewitterhäufigkeit

Während in den Tropen beinahe täglich Gewitter auftreten, sind Gewitter in den Polargebieten äußerst selten. Dazu ist es dort zu kalt. Man sagt, die Gewitterhäufigkeit nimmt mit der Breite ab: je höher die geografische Breite (je näher an einem Pol ein Ort liegt), desto geringer die Zahl der Gewitter. So gibt es auf dem Mittelmeer deutlich mehr Gewitter als auf der Nord- oder der Ostsee.

Kaltfronten und Warmfronten

Mitteleuropa liegt in der planetarischen Frontalzone. In unseren Breiten stoßen polare Kaltluftmassen und subtropische Warmluft aufeinander. Wo Kaltluft die vor ihr befindliche Warmluft verdrängt, bildet sich eine Kaltfront. Wenn eine warme Luftmasse auf Kaltluft aufgleitet und die kalte Luft unter sich und vor sich herschiebt, spricht man von einer Warmfront. Warm- und Kaltfronten ziehen mit großen Tiefdruckgebieten über Nord- und Mitteleuropa hinweg. Weil das Mittelmeer von hohen Gebirgen umgeben ist, bleibt es vom ständigen Durchzug der Tiefs verschont.

Frontgewitter

Wenn eine rasch ziehende Kaltfront die Warmluft kilometerhoch aufwirbelt, können ebenfalls Gewitter entstehen. Die Front heißt dann Gewitterfront und diese Gewitter werden Frontgewitter genannt. Frontgewitter können sich in einer Art Kettenreaktion 100 km an der Front entlang entwickeln; das Gewittergebiet kann dabei bis zu 20 km breit werden. Weil warme Luft an einer Warmfront nur langsam aufgleitet, bilden sich an Warmfronten selten Gewitter – und wenn, dann sind sie schwächer. Auf der Nord- und der Ostsee kommen Frontgewitter vor. Sie sind an mächtigen, dunklen Cumulonimbuswolken gut zu erkennen.

Gewitterfront oder nicht?

Wenn sich auf See eine beängstigend dunkle Wolke nähert, muss man immer mit starken Böen und Regen rechnen – aber auch mit einem Gewitter, also mit Blitzen und plötzlich drehendem Wind? Falls vorhanden schalten Sie ein Radio auf Mittelwelle ein. Starke Störungen im Rundfunk deuten auf eine elektrisch geladene Atmosphäre, und damit auf ein Gewitter hin.

Auf Sturm vorbereiten

Stellen Sie sich auf schwere Böen ein; bereiten Sie Ihr Schiff und alle Personen an Bord auf Sturm vor. Rechnen Sie auf einem Segelboot mit plötzlich drehendem Wind. Gute Seemannschaft verlangt, für den schlechtesten Fall gewappnet zu sein. Studieren Sie die Seekarte sorgfältig, in welche Richtungen Sie gefahrlos ablaufen können. Die schwersten Böen treten im Hagelzentrum auf, das häufig im linken Teil einer näherkommenden Gewitterwolke liegt. Falls möglich, laufen Sie deshalb nach Steuerbord ab, sodass das Gewitter an der Backbordseite der Yacht bleibt.

Gefahr durch Blitzschlag

Ein Blitz gilt als bedrohlich, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden liegen; er ist dann weniger als drei Kilometer entfernt. Auch bei 10 bis 20 Sekunden Abstand zwischen Blitz und Donner ist die Lage noch gefährlich, weil Blitze einer Gewitterfront etwa 15 Kilometer weit vorauseilen können. Jedoch ist die Gefahr, dass eine Yacht auf See von einem Blitz getroffen wird, sehr gering, aber ausgeschlossen ist dies – insbesondere bei Segelyachten mit hohem Mast – nicht. Wenn Sie Ihr Schiff schützen wollen, finden Sie hier wichtige Informationen zum Blitzschutz auf Yachten.

Verhalten bei Gewitter

Obwohl ein Kunststoff- oder Holzboot kein Faradaykäfig ist, also keinen absoluten Schutz bieten kann, sind Menschen bei einem Gewitter unter Deck am sichersten aufgehoben. Wer an Deck bleiben muss, sollte Schuhe mit Gummisohle tragen und im geschützten Cockpit sitzen. Wenn ein Blitz einschlägt, geht er über den Mast und seine metallenen Verstagungen nach unten – davon möglichst großen Abstand halten. Keinesfalls während eines Gewitters an einer Ankerkette hantieren. Bei offenen Booten ohne Mast ist es am sichersten, sich in der Mitte des Bootes zu kauern – Füße zusammen und die Knie umklammern –, um eine Schrittspannung zu vermeiden und nicht der höchste Punkt zu sein. – Das gilt an allen exponierten Stellen im Freien. Der bekannte Spruch „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen“ ist ein lebensgefährlicher Ratschlag. Wenn ein Baum in der Nähe ist, dann mehrere Meter Abstand vom Stamm halten. Auch das Radfahren auf plattem Land ist bei Gewitter lebensgefährlich.

Niemals während eines Gewitters baden

Natürlich darf man bei Gewitter nicht baden. Blitzeinschläge in das Wasser wirken als elektrische Impulse über mehrere Kilometer, wobei Salzwasser den Strom noch besser als Süßwasser leitet. Weil die Muskeln über elektrische Impulse gesteuert werden, können sogar schwächste Ströme Schwimmbewegungen unmöglich machen oder einem Krampf auslösen.

Personenschäden durch Blitzunfall

In Deutschland werden schätzungsweise pro Jahr 30 bis 50 Menschen von einem Blitz getroffen. Trifft der Blitz einen Menschen direkt in den Kopf, so hat er keine Überlebenschancen. Bei indirektem Blitzschlag – wenn der Blitz z. B. über ein Stag oder Want, einen Baum, einen Sonnenschirm, ein elektrisches Gerät oder einen Golfschläger einen Menschen trifft – bestehen durchaus Überlebenschancen, weil dann nicht die volle Energie des Blitzes auf den Menschen übergeht. Dennoch leiden die meisten Opfer eines Blitzunfalls lebenslang unter den Folgeschäden.

Sachschäden durch Blitzschlag

Im Umfeld eines Blitzes können eine hohe statische Elektrizität und ein sehr starkes Magnetfeld entstehen. Die hohe statische Elektrizität kann zu Spannungsschäden an elektrischen Geräten führen. Daher sollen die Stecker herausgezogen und Antennen vom Funkgerät, Radio, GPS, Radar etc. getrennt werden. Ein sehr starkes Magnetfeld kann einen Magnetkompass unbrauchbar machen, aber auch Navigationsgeräte und Laptops beschädigen. Schutz davor bieten Metallgehäuse aus Eisenblech von mindestens 1 mm Wandstärke, die nach Möglichkeit geerdet sein sollten. Einen Laptop an Bord kann man während eines Gewitters notfalls auch im Backofen verstauen. Im Hafen sollte während eines Gewitters der Elektro-Landanschluss herausgezogen werden.

Elektromagnetisches Log jetzt auch für die Sportschifffahrt

Dienstag, den 4. März 2008

Was ein Tachometer im Auto, ist ein Log an Bord. Es misst die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke. Entfernungen zu messen, ist auf Schiffen wichtig, weil es auf See ja keine Wegweiser mit Entfernungsangaben gibt. Vor Antritt der Fahrt wird der Seekarte die Entfernung zum Zielhafen entnommen, der Tagesmeilenzähler auf null gestellt und fortan weiß man stets ungefähr, wo sich das Schiff befindet und wie viel hinter und wie viel noch vor einem liegt.

Seemeilen und Knoten

Entfernungen werden auf See nicht in Kilometern, sondern in Seemeilen angegeben. Denn am seitlichen Rand einer jeden Seekarte kann man die Seemeilen unmittelbar ablesen. Der Begriff Knoten hat in der Schifffahrt zwei Bedeutungen, eine seemännische und eine nautische. Seemännisch versteht man darunter die allseits bekannten Seemannsknoten. Nautisch bedeutet Knoten die Geschwindigkeit in Seemeilen pro Stunden.

Handlog

Der Begriff Knoten stammt aus der frühen christlichen Seefahrt, als die Geschwindigkeit mit einem Handlog gemessen wurde. In eine lange Leine (Logleine) waren in regelmäßigen Abständen Knoten gesteckt und an ihrem Ende war ein Brett (Logscheit) befestigt. Weil es damals auch noch keine seetauglichen Uhren gab, musste die Zeit mit einer Sanduhr (Logglas) gemessen werden. Bei voller Sanduhr wurde das Logscheit über Bord geworfen. Unten mit Metall beschwert schwamm es senkrecht im Wasser und spulte die Logleine ab. Während die Sanduhr leerlief, zählte man die Knoten auf der abspulenden Logleine. Die Knoten waren gerade in demjenigen Abstand auf die Logleine gesteckt, dass die Anzahl der gezählten Knoten der Geschwindigkeit in Seemeilen pro Stunde entsprach.

Schlepplog und Sumlog

Bis in die 50er- und 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts wurden auf Yachten Schlepplogs eingesetzt. Eine Leine, an deren Ende ein Propeller befestigt war, wurde nachgeschleppt. Der Propeller drehte die Leine und aus der Drehgeschwindigkeit der Leine ergab sich die Geschwindigkeit des Schiffes durch das Wasser. Nicht selten schnappte ein Fisch nach dem Propeller und riss ihn ab. Der heutige technische Stand in der Sportschifffahrt sind Sumlogs. Ein Sumlog wird von einem Paddelrad oder einem Propeller unter dem Bootsrumpf angetrieben. Doch darin verfängt sich leicht Seegras oder Dreck. Und wenn eine Yacht zwei oder drei Wochen im Hafen liegt, setzen sich Seepocken am Paddelrad fest und blockieren es. Die einzige Hilfe dagegen war bisher ein Log mit selbstschließendem Gehäuseboden. Damit kann das Paddelrad von innen aus dem Rumpf gezogen und gereinigt werden. Wer kein Log mit selbstschließendem Gehäuseboden besitzt, muss das Schiff aus dem Wasser holen oder auf das Log verzichten. Doch eine Fahrt mit defektem Log könnte bei einem Unfall als grob fahrlässig ausgelegt werden, weil ein Log für die sichere Navigation als unverzichtbar gilt.

Logs ohne drehende Teile

Ohne drehende Teile arbeiten elektromagnetische Logs und Dopplerlogs. Elektromagnetische Logs erzeugen im Wasser ein Magnetfeld. Dieses verändert sich mit der Geschwindigkeit und kann so zur Messung der Fahrt (Geschwindigkeit) durch das Wasser verwendet werden. Dopplerlogs arbeiten nach dem Dopplerprinzip, das auch zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr eingesetzt wird. Ein Dopplerlog funktioniert so ähnlich wie ein Echolot. Es sendet Schallwellen zum Meeresboden, wartet auf das Echo und berechnet aus der Laufzeit den Abstand. Aus mehrfachen Messungen wird die Fahrt (Geschwindigkeit) über Grund ermittelt. Beide Verfahren werden seit Jahrzehnten in der Berufsschifffahrt eingesetzt. Sie sind nicht nur sehr genau; sie kommen auch ohne drehende Teile aus und können daher nicht verkrauten.

Elektromagnetisches Log für Sportboote

Seit Neuestem bietet NKE ein elektromagnetisches Log für Sportboote an. Das lästige Verkrauten des Loggebers gehört damit der Vergangenheit an. Der bündige Einbau des Loggebers in den Rumpf verringert den Wasserwiderstand. Das Log soll sogar mit – lösemittelfreiem – Antifouling überstrichen werden können, ohne Schaden zu nehmen. Antifouling verhindert den Bewuchs des Unterwasserschiffes. Das elektromagnetische Log verfügt über eine genormte Schnittstelle (NMEA) und kann auch mit Anlagen anderer Hersteller verbunden werden. Es ist für Geschwindigkeiten bis zu 35 Knoten (sm/h) ausgelegt. Wie allgemein üblich misst das elektromagnetische Log auch die Wassertemperatur. Sein Preis von 1292,- € zuzüglich Steuer hat sich allerdings auch gewaschen.

Unfallfreie Sportschifffahrt

Freitag, den 29. Februar 2008

Schon seit Jahren gibt es in der deutschen Sportschifffahrt keine tödlichen Unfälle mehr. Das war auch 2007 so. Die Zahlen für 2007, die derzeit im Bundesverkehrsminsterium vorbereitet werden, weisen für 2007 drei Tote im Wassersport aus: Zwei Personen sind eines natürlichen Todes gestorben (Herzinfarkt an Bord); einer der Toten hatte eine Kopfverletzung, die Obduktion ergab, dass sie nach dem Tod entstanden ist. Der dritte Tote ist ein ungeklärter Mann-über-Bord. Zu diesem Fall gibt es nur eine plausible Erklärung – Freitod.

Auch 2006 keine Unfalltoten

Damit bestätigt sich ein mehrjähriger Trend: Wassersport in Deutschland ist sicher. 2006 hatte es auch drei Tote an Bord von Sportbooten gegeben. Zwei ältere Menschen starben eines natürlichen Todes; eine Person ertrank beim Baden, als das Boot vor Anker in einer Badebucht lag.

Einmaliger Ausreißer 2004

Diese Zahlen sind seit Jahren unverändert. Den einzigen Ausreißer gab es 2004, als acht Personen ertranken. Sie alle trugen keine Rettungsweste. Und wie die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung ermittelt hat, wäre keine dieser Personen ertrunken, wenn sie eine Weste getragen hätte. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung untersucht weltweit alle Unfälle, die auf Schiffen und Sportbooten unter deutscher Flaggen passiert sind. Die interessantesten Untersuchungsberichte aus der Sportschifffahrt können Sie bei Rolf Dreyer herunterladen.

Sportbootführerschein Binnen

Dienstag, den 19. Februar 2008

Viele Ausbildungsstätten beraten ihre Kunden falsch. Es klingt ganz plausibel, wenn sie empfehlen, klein anzufangen und zuerst den Sportbootführerschein Binnen zu erwerben. Darauf aufbauend könne man ja später immer noch den Sportbootführerschein See erwerben.

In die eigene Tasche gewirtschaftet

Dem Laien fällt ja auch nicht auf, dass die Schule dabei ordentlich in die eigene Tasche wirtschaftet. Der Theoriekurs zum Sportbootführerschein Binnen dauert genauso lange wie der für den Sportbootführerschein See und ist genauso teuer. Auch die praktische Ausbildung unterscheidet sich nicht vom Sportbootführerschein See. Das Geld hat die Schule erst einmal in der Tasche. Es bleibt nicht lange beim Sportbootführerschein Binnen. Irgendwann reicht es nicht mehr aus, die Weser bergauf und bergab zu fahren, irgendwann möchte jeder mal an die Küste. Seien es die wunderschönen Boddengewässer, sei es die dänische Südsee oder Mallorca – dafür benötigt man den Sportbootführerschein See.

Doppelt gezahlt

Dann geht es wieder in die Bootsfahrschule. Wieder ein Theoriekurs, wieder ein Praxiskurs, wieder bezahlen. Doch eines Tages ist die Prüfung geschafft; endlich ist das große Ziel erreicht, die beiden Bootsführerscheine sind vorhanden.

Erst See, dann Binnen

Wie viel Zeit, Geld, Nerven und Prüfungsstress hätte man sparen können, wenn die Ausbildungsstätte vernünftig beraten und ihren Kunde darüber aufgeklärt hätte! Denn Inhaber des Sportbootführerscheins See müssen weder eine praktische Ausbildung noch eine praktische Prüfung machen, wenn sie den Sportbootführerschein Binnen erwerben wollen. Ein kleiner Zusatzfragebogen reicht aus. Auch der Lernstoff ist geschenkt, wenn man das Wissen für den Sportbootführerschein See noch im Kopf hat. Glauben Sie das nicht? Dann schauen Sie sich doch einfach mal das Skript für den Sportbootführerschein Binnen an – ganze vier Seiten muss man wissen.

Bares Geld gespart

Keine Lust auf Eigenstudium? Wer im Großraum Bielefeld wohnt, kann den Unterricht bei Rolf Dreyer kostenlos machen. In einer Stunde ist alles drin. Und jeder besteht danach die Prüfung – garantiert. Hier finden Sie die Termine.

Klaren Kopf behalten

Ein guter Rat: Befassen Sie sich mit dem Stoff für den Sportbootführerschein Binnen erst, nachdem Sie den Sportbootführerschein See in der Tasche haben. Denn dummerweise hat der Gesetzgeber auf See manche Dinge genau gegensätzlich zu den Binnengewässern festgelegt. Was auf See rechts ist, ist binnen links; was auf See erlaubt ist, ist binnen verboten; auf See 50 Meter sind binnen 110 Meter. Wer beides zugleich lernt, riskiert in der Prüfung alles durcheinander zu werfen und durch beide Prüfungen zu fallen. Machen Sie erst See und danach Binnen.

Bergung oder Schlepphilfe

Freitag, den 15. Februar 2008

Ein enges Fahrwasser, gleich dahinter ein Flach, eine kleine Unaufmerksamkeit – und schon ist es passiert: Man sitzt auf Grund. Kein großes Thema, die nächste Yacht mit starker Maschine zieht das Boot wieder in tiefes Wasser. Zum Dank ein paar nette Worte und wenn man sich im nächsten Hafen wiedersieht, spendiert man ein Bier oder Kindern ein Eis.

Bergehaie

Manchmal läuft es aber auch ganz anders: Schneller als jeder andere kommt ein freundliches Fischerboot hinzu. Leute, die sonst kaum grüßen, verhalten sich plötzlich äußerst zuvorkommend, warnen vor größeren Folgeschäden und begründen so die sofortige Hilfe. Wichtigtuerisch springt ein fremdes Besatzungsmitglied an Bord, eine Trosse in der Hand, die fachkundig festgemacht wird. Wegen der besseren Abstimmung mit dem Schlepper übernimmt der Fremde auch das Ruder. Und weil man gerade am Haken hängt, wird das Sportboot gleich bis in den Hafen geschleppt.

Das dicke Ende

Dort erwartet die ahnungslose Crew das dicke Ende. Denn aus einer kleinen Dienstleistung wurde eine astreine Bergung konstruiert. Das Sportboot war plötzlich gestrandet, die Crew auch zu kleinsten Eigenleistungen nicht mehr fähig und die erfolgreiche Bergung ausschließlich von fremder Hand durchgeführt. Der Bergelohn ist rechtlich international festgelegt; auch für eine halbe Stunde Arbeit kann ein Drittel des Schiffswerts verlangt werden. Zahlt die geneppte Crew nicht, legt die Hafenpolizei das Schiff an die Kette. Zwar selten, aber möglich – genau so ein Fall ist in Holland passiert.

Bergung, Bergelohn

Bergung heißt, dass ein in Not befindliches Schiff oder seine Ladung in Sicherheit gebracht wird, nachdem die Besatzung die Verfügungsgewalt darüber verloren oder das Schiff aufgegeben hat. Bergelohn ist die Vergütung für die Bergung; er kann – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand – bis zu einem Drittel des Wertes von Schiff oder Ladung betragen. Den Bergelohn erhält zu zwei Dritteln der Reeder des Bergers und zu je einem Sechstel dessen Kapitän und die Besatzung.

Hilfeleistung

Hat die Besatzung ihr Schiff nicht aufgegeben und hat sie auch nicht die Verfügungsgewalt darüber verloren, so kann sie Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Deren Kosten bemessen sich nach dem Aufwand und liegen im üblichen Rahmen.

Richtiges Verhalten

Wenn Sie nicht wirklich in Not sind, so stellen Sie von Anfang an vor Zeugen klar, dass keine Bergung (engl.: salvage) vorliegt, sondern Hilfeleistung (engl.: assistance) gewünscht wird. Lassen Sie keine fremden Personen an Bord. Behalten Sie das Kommando über ihr Schiff. Tragen Sie mit Ihrer eigenen Crew so viel bei wie möglich und setzen Sie auch die eigene Ausrüstung ein. Machen Sie Notizen oder Aufzeichnungen über die Gespräche mit Anderen. Verfassen Sie einen eigenen Havariebericht. Bewahren Sie Seekarten- und Logbuchaufzeichnungen als Beweismaterial auf. Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, um einen größeren Schaden zu vermeiden, so vereinbaren Sie „Lloyd’s Open Form“ und „No cure – no pay“ (ohne Erfolg keine Zahlung). Machen Sie in keinem Fall Angaben über den Wert Ihres Schiffes und kontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherer.

Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Nehmen Sie am besten nur die Hilfe der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in Anspruch. Hier werden Sie nicht betrogen. Auch die allermeisten Freizeitkapitäne sind ehrlich.

Meine Traumschiffe

Montag, den 11. Februar 2008

Mit Traumschiffen ist das so eine Sache. Träumt einer von einer 8-Meter-Segelyacht, so liebäugelt ein Anderer damit, seine 33-Meter-Motoryacht in ein größeres Schiff einzutauschen. Egal was man hat – jeder schielt gerne nach oben. Und bei Schiffen gibt es nach oben kein Ende.

Mein Schiff

Ich segele schon seit meiner Kindheit und früher bemerkte meine Mutter gelegentlich, dass ich keine Freundin brauche, wenn ich nur ein Boot habe. Seit 1995 segele ich eine Hallberg Rassy 31. Übrigens ist nach der neuesten Marktumfrage der Zeitschrift Yacht für die meisten Segler eine Hallberg Rassy das Traumschiff. Mit dem Schiff bin ich sehr zufrieden. Drei Gründe gaben für mich den Ausschlag: 1.) Die gute Qualität 2.) Der hohe Wiederverkaufswert 3.) Die ausgezeichneten Segeleigenschaften.

Die gute Qualität

Bei meinem Schiff geht nichts kaputt. Die Qualität ist außergewöhnlich. Hallberg Rassy gilt als Mercedes unter den Yachten, aber dieser Vergleich muss richtig verstanden werden. Auf dem Wasser gibt es viel mehr Rolls Royce‘, Bentleys, Aston Martins, Ferraris usw als auf den Straßen. Mercedes ist hier echte Mittelklasse.

Der hohe Wiederverkaufswert

Die kleinen Hallberg Rassys verlieren nicht an Wert. Wer nach einem Gebrauchtboot sucht, stellt fest, dass die kleinen Hallberg Rassy Yachten stets über ihrem damaligen Neuwert gehandelt werden. Segelyachten sind verdammt teuer und die allermeisten verlieren schnell an Wert.

Die ausgezeichneten Segeleigenschaften

Es macht Spaß, eine HR 31 zu segeln. Man merkt, dass die Yacht von German Frers, einem der renommiertesten Konstrukteure der Welt gezeichnet wurde. Meines Wissen ist die HR 31 das einzige Schiff von German Frers unter zehn Meter Länge. Das Schiff liegt sehr feinfühlig auf dem Ruder, reagiert sofort auf besseren Trimm (bessere Segeleinstellungen) und bietet auch bei schwerem Wetter eine hohe Sicherheit. Ich bin damit schon am Rande des Atlantiks gegen drei Meter hohe Wellen angesegelt. Es gibt natürlich wesentlich schnellere Yachten; doch für den Komfort, den die Yacht bietet – Innenausbau in Massivholz, WC-Schüssel und Waschbecken aus Porzellan – läuft sie schon verdammt gut. Eine Hallberg Rassy ist ein Cruiser; schneller sind natürlich die Cruiser-Racer und die echten Racer, doch der Wohnkomfort nimmt auch radikal ab.

Meine Traumschiffe

Wenn ich von einem neuen Schiff rede, entgleiten meiner Frau immer sofort die Gesichtszüge. Trotzdem würde ich mir gerne eine Hallberg Rassy 342 kaufen. Das steht natürlich gar nicht an, kann ich mir nicht leisten, aber träumen darf man doch. Und wenn ich gerade so schön träume, dann eigentlich von einer X-37. X-Yachten sind Cruiser-Racer oder Racer. Die X-37 ist ein Cruiser-Racer und verdammt schnell; ja die gefällt mir. Aber das ist natürlich völliger Quatsch, viel zu groß für mich, weil ich am liebsten einhand segele. Mit dem Schiff würde ich doch gar nicht fertig – oder?

Oder doch ein Motorboot?

Man wird älter, die Kräfte lassen nach. Das merke ich bei sportlichem Segeln schon. Viele ältere Segler steigen daher auf ein Motorboot um. Das habe ich mir natürlich auch schon überlegt. Schon lange gucke ich hinter jeder Grand Banks her. Aber auch europäische Schiffe reizen mich, die Shandoa 36 von Veha zum Beispiel gefällt mir sehr gut. Und natürlich darf eine Linssen nicht fehlen, etwa die Grand Sturdy 33.9 Sedan. So schön und reizvoll diese Schiffe sind, am besten träume ich doch von einer X-37.

Kleiner Pyroschein – Lehrmaterial ist jetzt fertig

Freitag, den 8. Februar 2008

Pyrotechnik ist die Technik der explosionsgefährlichen Stoffe, die Licht, Schall, Rauch oder einen ähnlichen Effekt erzeugen. Als kleinen Pyroschein bezeichnet man den so genannten Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung. Wer die Verfügungsgewalt über Seenotraketen der Klasse T2 (Kaliber 4, 26,5 mm, 300 m Steighöhe) besitzt, muss diesen Fachkundenachweis erbringen. Die Prüfung konnte seit Ende 2005 wegen Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern nicht mehr abgelegt werden. Doch auf der Düsseldorfer Bootsausstellung wurde bekannt gegeben, dass ab sofort wieder Pyro-Prüfungen möglich sind. Sie finden im Rahmen der Sportbootführerschein-Prüfungen (See und Binnen) statt.

Neu: Der Pyroschein im Online-Kurs

Das Lehrmaterial zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist nun auch als Online-Kurs verfügbar. Für nur 12,90€ können Sie unter www.pyroschein.de unterhaltsam, schnell, einfach das gesamte Wissen für diesen Fachkundenachweis erlernen.

Richtige Vorgehensweise zum Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel

Befassen Sie sich mit dem Thema erst, nachdem Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein See bestanden haben; verzetteln Sie sich nicht. Ich rate, die Prüfung für den Pyroschein zusammen mit der Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen abzulegen.

Kennzeichenpflicht kommt doch nicht

Freitag, den 8. Februar 2008

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar beschlossen:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die in Artikel 1 § 9e enthaltene Regelung begründet keine neuen Kennzeichnungspflichten für Wasserfahrzeuge, und das in der Vorschrift erwähnte Datenmaterial bezieht sich nur auf bereits vorhandene Fahrzeugdaten.“

Hintergrund

Die Redaktion von YACHT-Online hatte – wie auch der Bundestagsabgeordnete Döring – die Meinung vertreten, dass die Einführung einer Kennzeichnung von Sportbooten auf den Seeschifffahrtstraßen und damit eines Sportbootregisters vorbereitet werde. Dagegen hatte sich der Deutsche Segler-Verband gewendet und erklärt: Der DSV liest das laufende Gesetzgebungsverfahren über die Bundestagsdrucksache 16/7415 anders als der Bundestagsabgeordnete Döring und die Redaktion von YACHT-Online.

DSV kann sich bestätigt fühlen

Nun kann sich der Deutsche Segler-Verband voll bestätigt fühlen. Das Besondere dieses Vorgangs ist, dass der Bundestag eine solche Detailfrage zum Anlass genommen hat, eine eigenständige feststellende Entschließung zu verabschieden. Die Entschließung ist veröffentlicht als Bundesratsdrucksache 67/08 vom 25.1.2008.

AIS – Möglichkeiten und Grenzen

Mittwoch, den 6. Februar 2008

AIS steht für Automatisches Identifizierungs-System. AIS-Geräte verbreiten und empfangen automatisch Daten, mit denen Schiffe in der Umgebung identifiziert werden können. Seit dem 1. Juli 2005 ist AIS weltweit in der Berufsschifffahrt eingeführt. Längst sind alle Schiffe (über Bruttoraumzahl 300) damit ausgerüstet. Auch viele Bootseigner kaufen zur eigenen Sicherheit ein AIS-Gerät. Damit wollen sie sicherstellen, dass ihre Yacht, die von einem anderen Schiff vielleicht im Radar übersehen wird, per AIS angezeigt wird. Doch das kann sich als trügerischer Irrtum erweisen. Auch AIS hat seine Grenzen.

Vier AIS-Datentelegramme

AIS-Geräte tauschen untereinander vielfältige Daten aus. Diese Daten werden in vier so genannten Datentelegrammen gesendet. Im ersten Datentelegramm sind alle statischen Informationen über das Schiff verpackt, wie Name, Rufzeichen, Länge, Breite und Art. Diese Daten dienen dazu, ein bestimmtes Schiff anrufen zu können. Das zweite Datentelegramm enthält die dynamischen Informationen: aktuelle Position, derzeitiger Kurs, Geschwindigkeit (Fahrt) uvm. Diese Daten dienen der Kollisionsverhütung. Im dritten Datentelegramm werden reisespezifische Angaben übermittelt. Darunter fallen der aktuelle Tiefgang, die Ladungskategorie, der Zielhafen, die Ankunftszeit, der Routenplan usw. Diese Daten interessieren die Verkehrsleitstellen an Land. Mit dem vierten Datentelegramm schließlich können Sicherheitsinformationen und Warnungen verbreitet werden. Diese Funktion wird vor allem von den Verkehrsleitstellen genutzt.

AIS im Internet

Weitere Informationen über AIS finden Sie bei rolfdreyer.de. AIS-Live gibt es bei vesseltracker.com und kielmonitor.de.

AIS-Geräte-Klassen A und B

Die Berufsschifffahrt verwendet ausschließlich AIS-Geräte der Klasse A; für Sportboote wurde eine eigene Geräteklasse B geschaffen. AIS-Geräte der Klasse B sind ebenfalls Aktivgeräte; d. h. sie empfangen AIS-Daten und senden auch selbst. Daneben gibt es auch reine AIS-Empfänger, die nicht selbst senden. Es gibt sie bereits ab etwa 200 €. Solche reinen AIS-Empfänger sind auf anderen AIS-Geräten unsichtbar; sie selbst aber können AIS-Schiffe sehen.

Eingeschränkte Sicherheit bei AIS-Geräten der Klasse B

AIS-Geräte der Klasse B werden ab 900 € angeboten. Damit sind sie zwar billiger als AIS-Geräte der Klasse A, aber auch schlechter. Zum einen senden Klasse B-Geräte nur alle 30 Sekunden – das wäre ja noch akzeptabel. Aber Klasse B-Geräte können nur in Pausen senden, wenn kein Klasse A-Gerät aktiv ist. In eine Warteschleife, wie sie für Klasse A-Geräte bei starkem Verkehr automatisch angelegt wird, können sich Klasse B-Geräte nicht einreihen. Sie müssen warten, bis kein Klasse A-Gerät sendet. In stark befahrenen Gebieten kann ein Sportboot also nicht alle 30 Sekunden, sondern wesentlich seltener seine aktuelle Position übermitteln.

Unsichere Positionsangabe bei AIS-Geräten der Klasse B

Wenn ein Sportboot seine Position nur selten übermitteln kann, dann stimmt die Position nicht. Die Yacht ist dann schon viel weitergelaufen, als von AIS angezeigt wird. Hinzukommt, dass das erste Datentelegramm (das die Angaben enthält, um ein Schiff anrufen zu können) von Klasse B-Geräten oftmals gar nicht übermittelt werden kann, weil inzwischen schon wieder ein Klasse A-Gerät seine Daten abstrahlt. Andere Schiffe können dann kein Sportboot anrufen.

Probleme mit den neuen Kompaktantennen

Über ein neues Problem berichtete die Zeitschrift Yacht in Ausgabe 4/2008: Die von Sportbooten ausgestrahlten AIS-Signale werden nur zur Seite oder nach vorne, aber nicht in alle Richtungen ausgestrahlt, wenn die neuen kompakten Antennen, so genannte Lambda-Viertel-Strahler, eingesetzt werden. Ein großes Schiff, das sich von hinten einer Yacht nähert, kann diese per AIS nicht erkennen. Bei herkömmlichen UKW-Antennen sollen keine Probleme auftreten.

Irreführung

Manche Hersteller vermarkten ihre AIS-Geräte als „AIS-Radar“. Dies ist nicht nur eine grobe Irreführung der Verbraucher. Einem Hersteller, der so seine AIS-Geräte anpreist, würde ich nicht im Geringsten vertrauen. AIS kann Schiffe identifizieren, aber nicht erkennen. Fahrzeuge ohne AIS – Yachten, kleine Fischer, Kriegsschiffe – werden natürlich genauso wenig angezeigt, wie jene Schiffe, deren AIS-Gerät defekt oder abgeschaltet ist.

Klasse B-Geräte können ausgeblendet werden

Moderne Navigationsgeräte vereinen die elektronische Seekarte, Radar und AIS in einem Bildschirm. Steuerte ein so ausgerüstetes, großes Schiff an einem schönen Sonntag Nachmittag durch die Kieler Förde den Nord-Ostsee-Kanal an und besäße dort jedes Sportboot ein eigenes AIS-Gerät, so wäre der gesamte Bildschirm mit lauter AIS-Anzeigen überflutet und nicht mehr einsetzbar. Das darf nicht passieren und daher können die Signale von AIS-Geräten der Klasse B ausgeblendet werden. Woher weiß eine Yacht, dass der dicke Pott da hinten, der sich so schnell bedrohlich annähert, nicht alle Klasse B-Signale ausgeblendet hat?

Weltrekord unter Segeln – 102 km/h

Dienstag, den 5. Februar 2008

Einen neuen, inoffiziellen Weltrekord hat der 46-jährige Surfer Tilman Heinig im Januar 2008 auf der Nordsee aufgestellt. Er bewältigte die 500-Meter-Distanz auf geschütztem Wasser mit durchschnittlich 50,1 Knoten (92,9 km/h) Geschwindigkeit. Als Topspeed wurde 101,7 km/h gemessen. Das ist die höchste, jemals unter Segeln erreichte Geschwindigkeit. Die Windstärke betrug 33 Knoten (61 km/h), eine Böe erreichte 44 Knoten (81,5 km/h). Der Rekord wird voraussichtlich jedoch nicht offiziell anerkannt, weil die strengen Messvorschriften des World Sailing Speed Record Council nicht eingehalten werden konnten. Die anerkannten Rekorde findet man hier.

Versicherungen müssen fairer agieren

Dienstag, den 5. Februar 2008

Von der letzten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) profitieren auch Wassersportler. In der Vergangenheit haben Boots-Versicherungen häufig mit dem Hinweis, der Skipper habe grob fahrlässig gehandelt, jede Zahlung abgelehnt. Und grobe Fahrlässigkeit kann einem Yachtie schnell vorgeworfen werden. Dazu muss er nur gegen eine der zahlreichen amtlichen Empfehlungen, wie sie etwa in der BSH-Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich formuliert sind, verstoßen haben.

Keine vollständige Zahlungsverweigerung mehr

Eine völlige Ablehnung der Versicherungsleistung ist bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab sofort auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr zulässig (für bestehende Verträge greift die neue Regelung erst 2009). Das neue VVG verlangt, dass bei grober Fahrlässigkeit die Höhe der Mitschuld des Bootsführers am entstandenen Schaden ermittelt wird. Nur für diesen Teil darf die Versicherung die Zahlung verweigern.

Deutliche Verbesserung

Die neue Regelung ist ein Segen für den Wassersport. Wassersportversicherungen sind nämlich dafür bekannt, zwar die Beiträge regelmäßig zu kassieren, aber Zahlungen, die über Bagatellen hinausgehen, grundsätzlich abzulehnen. Nicht selten zahlen Boots-Versicherungen erst, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt hat. Und da hat der Bootsführer zukünftig bessere Chancen.

Versicherungsmakler

Um im Streitfall nicht allein gegen eine Versicherung kämpfen zu müssen, schließen viele Bootsbesitzer ihre Versicherung nicht direkt bei der Versicherungsgesellschaft, sondern bei einem Versicherungsmakler ab. Einen ordentlichen Ruf genießt hier die Hamburger Firma Pantaenius. Das zeigt sich auch jetzt wieder, denn Pantaenius stellt seine Altkunden nicht schlechter als Neukunden und wendet das neue Recht ab dem 1.1.2008 auch für Altkunden an, obwohl der Gesetzgeber dies erst für 2009 verlangt. Bei Pantaenius ist auch mein Schiff versichert, aber ich hatte noch nie einen Schaden.

Mehr Piratenüberfälle in 2007

Montag, den 4. Februar 2008

Wie das International Maritime Bureau, London, mitteilte, ist 2007 die Anzahl der Piratenüberfälle um 10 Prozent angestiegen. Insgesamt 263 Überfälle wurden gemeldet, besonders stark waren im Jahr 2007 die Gewässer vor Somalia und Nigeria betroffen. Allein vor Somalia stieg die Anzahl der Überfälle binnen eines Jahres von 10 auf 31, vor Nigeria von 25 auf 42.

Mehr brutale Überfälle

Die Piraten sind brutaler geworden: Im Jahr 2007 wurden 64 Seeleute verletzt oder tätlich angegriffen, 2006 waren es 17 gewesen. Der Einsatz von Schusswaffen nahm um 35 Prozent zu. 11 Seeleute wurden entführt, 154 wurden als Geiseln genommen.

In Nigeria keine Besserung in Sicht

Bereits am 7. Januar 2008 wurde ein neuer Überfall aus Lagos gemeldet. Wie das betroffene Schiff berichtete, lassen sich die Seeräuber nicht einmal durch die Polizei abhalten. Meldungen bei der Hafenbehörde stießen auf taube Ohren.

Das Internationale Maritime Bureau

Das Internationale Maritime Bureau ist eine Abteilung der Internationalen Handelskammer; es ist zuständig für die Bekämpfung der Kriminalität auf See. Der vollständige Piraterie-Bericht kann hier angefordert werden.

Piraterie auf Yachten

Informationen über Piratenüberfälle auf Yachten sammelt und verbreitet der Weltumsegler Klaus Hympendahl.

Überwachung der Sport- und Freizeitschifffahrt geplant

Montag, den 28. Januar 2008

Die Bundesregierung plant offenkundig weit mehr, als nur Kennzeichen für Sportfahrzeuge einzuführen. Vorgesehen ist vielmehr, umfangreiche schiffs- und personenbezogene Daten zu erheben und an andere Behörden weiterzugeben. Die Bundesregierung hat dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundesrat Drucksache 722/07).

Speicherung von personen- und schiffsbezogenen Daten

Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen Daten erfasst werden von a) Fahrzeugen, b) deren Inhabern oder Betreibern und c) allen Personen an Bord. Vorgesehen ist, von Sportbooten Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen, amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines Sportfahrzeuges sowie die Namen des Eigentümers, Betreibers, Charterers und des Bootsführers zu speichern. Darüber hinaus sollen auch Angaben zu den an Bord befindlichen Personen (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift) erhoben werden.

Verdachtsunabhängige Überprüfung jederzeit möglich

Um die Überwachungsmaßnahmen abzurunden, soll zukünftig eine jederzeitige, verdachtsunabhängige Überprüfung von Sportbooten und deren Skippern zulässig sein.

Weitere Maßnahmen befürchtet

Diese Gesetzesinitiative soll das Verkehrsministerium ermächtigen, im Rahmen von Verordnungen und Durchführungsvorschriften weitere Maßnahmen zu erlassen, so auch eine Registrierungspflicht für Sportboote. Angeblich soll die Entscheidung zur Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf den Seebereich bereits gefallen sei. Das Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative fand ohne Beteiligung der Wassersportverbände statt.

Britische Funkzeugnisse werden nicht anerkannt

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen SRC-Funkzeugnisses müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde ausdrücklich gewarnt, weil der Gesamtaufwand deutlich höher sein werde, als bei einem direkten Erwerb eines deutschen Funkzeugnisses.

Funkzeugnispflicht – Übergangsfrist verlängert

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein „Funker“ anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst ein Funkzeugnis besitzen, wenn auf seinem Boot eine Funkanlage installiert ist.

Funkzeugnispflicht in der Berufsschifffahrt

Eine derartige Vorschrift gibt es für die Berufsschifffahrt schon seit Mitte der 90er Jahre. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Schiffsführer im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs über alle funkrechtlichen Bestimmungen informiert sein muss – auch wenn er das Funkgerät im Bordalltag gar nicht selbst bedient.

Sicherheit des Fahrzeugs; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Die Sicherheit des Fahrzeugs wird durch eine Notlage bedroht. Eine Notlage kann ein klassischer Seenotfall sein, aber auch schon die Vorstufe davon, wenn ein technisches oder medizinisches Problem an Bord vorhanden ist. Und schon dann muss über Funk eine Seenotleitstelle informiert werden! Das gilt auch, wenn ein Mensch über Bord gefallen ist. – Mit Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist gemeint, dass auf See eine Verkehrslenkung ähnlich wie durch Fluglotsen erfolgt – weltweit einheitlich und natürlich über Funk.

Funkzeugnispflicht in der Sportschifffahrt

Am 6. August 2005 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift auf die Sportschifffahrt erweitert. Insbesondere wurden Vercharterer verpflichtet, Yachten mit Funkgerät nur noch an solche Personen zu übergeben, die nicht nur einen Sportbootführerschein, sondern auch ein Funkzeugnis besitzen.

Übergangsfrist für die Charterbranche

Wegen dieser Regelung befürchtete die Charterbranche erhebliche Geschäftseinbußen. Viele Wassersportler besäßen kein Funkzeugnis und würden nun in Länder ausweichen, in denen derartige Vorschriften nicht existierten oder nicht so streng gehandhabt würden. Das Bundesverkehrsministerium schaffte daraufhin die Funkzeugnispflicht zwar nicht wieder ab, doch es kündigte an, dass bis zum 1. Oktober 2007 kein Bußgeld auferlegt werde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Schiffsführer das vorgeschriebene Funkzeugnis nicht besitzt.

Immer noch zahlreiche Bootsführer ohne Funkzeugnis

Sehr viele Wassersportler haben daraufhin wieder eine Yachtschule besucht und ein Funkzeugnis erworben. Die Prüfung ist auch nicht besonders schwer. Prüfungsausschüsse und Schulen haben fleißig gearbeitet – und gut verdient. Doch nach Ablauf der Übergangsfrist hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) festgestellt, dass noch immer eine große Anzahl an Seglern und Motorbootfahrern kein Funkzeugnis besitzt. Dazu mussten nur die Zahlen der ausgestellten Sportbootführerscheine mit denen der ausgestellten Funkzeugnisse verglichen werden.

Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Daher hat der DSV Ende 2007 das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Übergangsfrist zu verlängern. Wie am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung bekannt wurde, hat das Ministerium dieser Bitte entsprochen und die Übergangsfrist bis Ende 2008 verlängert. Auch in der neuen Saison wird also kein Bußgeld verhängt, wenn der Schiffsführer kein Funkzeugnis besitzt. Es reicht in solchen Fällen aus, wenn eine andere Person an Bord ein Funkzeugnis hat.