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LRIT Weltweite Erfassung von Schiffspositionen

Dienstag, den 15. April 2008

Seit 2002 wird darüber diskutiert, Ende 2007 hat es die IMO (UN-Organisation für Seeschifffahrt) beschlossen, am 1.7.2008 beginnt die Testphase und zum 1.1.2009 soll es eingeführt werden: LRIT, Long Range Identification and Tracking System, das weltweite Überwachungssystem für die internationale Schifffahrt.

LRIT-Konzept

Alle Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 300 müssen dann ein Sendegerät CSP (Communication Service Provider) an Bord haben, welches viermal täglich automatisch den aktuellen Standort per Satellit an das LRIT-Datenzentrum übermittelt. Als CSP kann durchaus eines der bereits an Bord vorhandenen Satellitenfunkgeräte eingesetzt werden. Dazu muss lediglich neue Software aufgespielt werden. Auch Inmarsat-Mini-C ist dafür geeignet, sodass eines Tages sicherlich auch Blauwassersegler am LRIT teilnehmen können.

Nutzen des LRIT

LRIT bietet Schiffen eine zusätzliche Sicherheit im Seenotfall. Auch bei Piratenüberfällen ermöglicht LRIT die Verfolgung des überfallenen Schiffes. – Mit einem Vorläufer von LRIT konnte im Mai 2007 der 180 sm vor der somalischen Küste gekaperte arabische Frachter Ibn Younus verfolgt und eine Entführung verhindert werden. – Mit LRIT wird die Schifffahrt sicherer, was auch dem maritimen Umweltschutz zugute kommt.

Die Schiffsdaten werden nicht veröffentlicht

Anders als beim AIS, dem automatischen Identifizierungssystem der Schifffahrt, werden die LRIT-Daten nicht veröffentlicht. Die Staaten erhalten die Daten aller unter ihrer Flagge laufenden Schiffe. Küstenstaaten bekommen Zugriff auf diejenigen Schiffe, die bis zu 1000 sm vor ihren Küsten navigieren. Auch die Organisationen für Suche und Rettung dürfen im Seenotfall auf die Daten zugreifen.

AIS – Möglichkeiten und Grenzen

Mittwoch, den 6. Februar 2008

AIS steht für Automatisches Identifizierungs-System. AIS-Geräte verbreiten und empfangen automatisch Daten, mit denen Schiffe in der Umgebung identifiziert werden können. Seit dem 1. Juli 2005 ist AIS weltweit in der Berufsschifffahrt eingeführt. Längst sind alle Schiffe (über Bruttoraumzahl 300) damit ausgerüstet. Auch viele Bootseigner kaufen zur eigenen Sicherheit ein AIS-Gerät. Damit wollen sie sicherstellen, dass ihre Yacht, die von einem anderen Schiff vielleicht im Radar übersehen wird, per AIS angezeigt wird. Doch das kann sich als trügerischer Irrtum erweisen. Auch AIS hat seine Grenzen.

Vier AIS-Datentelegramme

AIS-Geräte tauschen untereinander vielfältige Daten aus. Diese Daten werden in vier so genannten Datentelegrammen gesendet. Im ersten Datentelegramm sind alle statischen Informationen über das Schiff verpackt, wie Name, Rufzeichen, Länge, Breite und Art. Diese Daten dienen dazu, ein bestimmtes Schiff anrufen zu können. Das zweite Datentelegramm enthält die dynamischen Informationen: aktuelle Position, derzeitiger Kurs, Geschwindigkeit (Fahrt) uvm. Diese Daten dienen der Kollisionsverhütung. Im dritten Datentelegramm werden reisespezifische Angaben übermittelt. Darunter fallen der aktuelle Tiefgang, die Ladungskategorie, der Zielhafen, die Ankunftszeit, der Routenplan usw. Diese Daten interessieren die Verkehrsleitstellen an Land. Mit dem vierten Datentelegramm schließlich können Sicherheitsinformationen und Warnungen verbreitet werden. Diese Funktion wird vor allem von den Verkehrsleitstellen genutzt.

AIS im Internet

Weitere Informationen über AIS finden Sie bei rolfdreyer.de. AIS-Live gibt es bei vesseltracker.com und kielmonitor.de.

AIS-Geräte-Klassen A und B

Die Berufsschifffahrt verwendet ausschließlich AIS-Geräte der Klasse A; für Sportboote wurde eine eigene Geräteklasse B geschaffen. AIS-Geräte der Klasse B sind ebenfalls Aktivgeräte; d. h. sie empfangen AIS-Daten und senden auch selbst. Daneben gibt es auch reine AIS-Empfänger, die nicht selbst senden. Es gibt sie bereits ab etwa 200 €. Solche reinen AIS-Empfänger sind auf anderen AIS-Geräten unsichtbar; sie selbst aber können AIS-Schiffe sehen.

Eingeschränkte Sicherheit bei AIS-Geräten der Klasse B

AIS-Geräte der Klasse B werden ab 900 € angeboten. Damit sind sie zwar billiger als AIS-Geräte der Klasse A, aber auch schlechter. Zum einen senden Klasse B-Geräte nur alle 30 Sekunden – das wäre ja noch akzeptabel. Aber Klasse B-Geräte können nur in Pausen senden, wenn kein Klasse A-Gerät aktiv ist. In eine Warteschleife, wie sie für Klasse A-Geräte bei starkem Verkehr automatisch angelegt wird, können sich Klasse B-Geräte nicht einreihen. Sie müssen warten, bis kein Klasse A-Gerät sendet. In stark befahrenen Gebieten kann ein Sportboot also nicht alle 30 Sekunden, sondern wesentlich seltener seine aktuelle Position übermitteln.

Unsichere Positionsangabe bei AIS-Geräten der Klasse B

Wenn ein Sportboot seine Position nur selten übermitteln kann, dann stimmt die Position nicht. Die Yacht ist dann schon viel weitergelaufen, als von AIS angezeigt wird. Hinzukommt, dass das erste Datentelegramm (das die Angaben enthält, um ein Schiff anrufen zu können) von Klasse B-Geräten oftmals gar nicht übermittelt werden kann, weil inzwischen schon wieder ein Klasse A-Gerät seine Daten abstrahlt. Andere Schiffe können dann kein Sportboot anrufen.

Probleme mit den neuen Kompaktantennen

Über ein neues Problem berichtete die Zeitschrift Yacht in Ausgabe 4/2008: Die von Sportbooten ausgestrahlten AIS-Signale werden nur zur Seite oder nach vorne, aber nicht in alle Richtungen ausgestrahlt, wenn die neuen kompakten Antennen, so genannte Lambda-Viertel-Strahler, eingesetzt werden. Ein großes Schiff, das sich von hinten einer Yacht nähert, kann diese per AIS nicht erkennen. Bei herkömmlichen UKW-Antennen sollen keine Probleme auftreten.

Irreführung

Manche Hersteller vermarkten ihre AIS-Geräte als „AIS-Radar“. Dies ist nicht nur eine grobe Irreführung der Verbraucher. Einem Hersteller, der so seine AIS-Geräte anpreist, würde ich nicht im Geringsten vertrauen. AIS kann Schiffe identifizieren, aber nicht erkennen. Fahrzeuge ohne AIS – Yachten, kleine Fischer, Kriegsschiffe – werden natürlich genauso wenig angezeigt, wie jene Schiffe, deren AIS-Gerät defekt oder abgeschaltet ist.

Klasse B-Geräte können ausgeblendet werden

Moderne Navigationsgeräte vereinen die elektronische Seekarte, Radar und AIS in einem Bildschirm. Steuerte ein so ausgerüstetes, großes Schiff an einem schönen Sonntag Nachmittag durch die Kieler Förde den Nord-Ostsee-Kanal an und besäße dort jedes Sportboot ein eigenes AIS-Gerät, so wäre der gesamte Bildschirm mit lauter AIS-Anzeigen überflutet und nicht mehr einsetzbar. Das darf nicht passieren und daher können die Signale von AIS-Geräten der Klasse B ausgeblendet werden. Woher weiß eine Yacht, dass der dicke Pott da hinten, der sich so schnell bedrohlich annähert, nicht alle Klasse B-Signale ausgeblendet hat?

Kennzeichenpflicht in der Sportschifffahrt

Dienstag, den 22. Januar 2008

Seeschiffe führen bekanntlich kein Kennzeichen. Am Heck steht der Name und der Heimathafen – das reicht aus und das wird weltweit so gehandhabt. Nun plant der Gesetzgeber angeblich eine Kennzeichenpflicht für Sportboote.

Kennzeichen zur Verkehrsüberwachung?

Hinter der Absicht, Yachten und Sportboote zu verpflichten, ein Kennzeichen zu führen, steckt keineswegs der Wunsch des Gesetzgebers, Boote und Yachten bei Verkehrsverstößen identifizieren zu können. Das wäre der falsche Weg. Denn zur Identifizierung gibt es AIS. Die Abkürzung AIS steht für Automatisches Identifikations-System. Dahinter verbirgt sich ein kleines Aggregat, das regelmäßig automatisch alle wichtigen Daten über das Schiff per Funk verbreitet. Die Berufsschifffahrt ist längst weltweit mit AIS ausgerüstet. AIS dient den Verkehrszentralen zur Identifizierung von Schiffen bei der Verkehrslenkung und -unterstützung. Auch viele Yachten sind freiwillig mit AIS ausgerüstet. Dank AIS können die Schiffsbewegungen auch im Internet verfolgt werden.

Lobbyismus

Hinter dem Bestreben, für Yachten und Boote auf See ein Kennzeichen vorzuschreiben, steckt reiner Lobbyismus. Die Lobbyisten sind sogar namentlich bekannt. Es handelt sich um Mitarbeiter der Yacht- und Bootsausrüster. Sie kennen den Markt nicht, sie wissen nicht, wie viele Yachten und Boote es gibt, welches Alter sie haben, wie groß sie sind und vieles mehr. Mit einem Kennzeichen würde natürlich auch ein Register eingeführt, das Aufschluss über diese Daten geben würde. Die Sportschifffahrt wehrt sich gegen eine Kennzeichenpflicht. Auch der Deutsche Seglerverband wendet sich gegen diese Pläne.

Kennzeichenpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen

Zwar besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichenpflicht, aber es gibt kein zentrales Register. Kennzeichen können nicht nur von den Wasser- und Schifffahrtsämtern, sondern auch vom ADAC, vom Deutschen Seglerverband DSV und vom Deutschen Motoryacht Verband DMYV vergeben werden. Auch das Funkrufzeichen kann als Kennzeichen verwendet werden.

Der Kennzeichenpflicht folgt die Steuerpflicht

Das wichtigste Argument gegen die Kennzeichenpflicht ist die Befürchtung, dass kurz oder lang daraus auch eine Steuerpflicht entsteht. Wenn der Gesetzgeber erst einmal weiß, wer welches Schiff betreibt, dann wird auch schnell der Wunsch nach neuen Einnahmequellen entstehen.

Ausflaggen

Es gibt einen einfachen Weg, sich gegen Kennzeichen- und Steuerpflicht zu wehren: Ausflaggen. Die Berufsschifffahrt macht es seit vielen Jahren vor; sie flaggt aus, damit auf deutschen Schiffen nicht das deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt. Das ist heutzutage einfach und schnell gemacht. Dazu muss nur eine ausländische GmbH, eine sogenannte Ltd gekauft oder gegründet werden und die Yacht dieser Ltd übereignet werden. Damit unterliegt das Schiff nicht mehr deutschem Recht; der Eigner ist zumindest diese Sorgen los.