Überwachung der Sport- und Freizeitschifffahrt geplant

Die Bundesregierung plant offenkundig weit mehr, als nur Kennzeichen für Sportfahrzeuge einzuführen. Vorgesehen ist vielmehr, umfangreiche schiffs- und personenbezogene Daten zu erheben und an andere Behörden weiterzugeben. Die Bundesregierung hat dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundesrat Drucksache 722/07).

Speicherung von personen- und schiffsbezogenen Daten

Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen Daten erfasst werden von a) Fahrzeugen, b) deren Inhabern oder Betreibern und c) allen Personen an Bord. Vorgesehen ist, von Sportbooten Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen, amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines Sportfahrzeuges sowie die Namen des Eigentümers, Betreibers, Charterers und des Bootsführers zu speichern. Darüber hinaus sollen auch Angaben zu den an Bord befindlichen Personen (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift) erhoben werden.

Verdachtsunabhängige Überprüfung jederzeit möglich

Um die Überwachungsmaßnahmen abzurunden, soll zukünftig eine jederzeitige, verdachtsunabhängige Überprüfung von Sportbooten und deren Skippern zulässig sein.

Weitere Maßnahmen befürchtet

Diese Gesetzesinitiative soll das Verkehrsministerium ermächtigen, im Rahmen von Verordnungen und Durchführungsvorschriften weitere Maßnahmen zu erlassen, so auch eine Registrierungspflicht für Sportboote. Angeblich soll die Entscheidung zur Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf den Seebereich bereits gefallen sei. Das Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative fand ohne Beteiligung der Wassersportverbände statt.

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6 Kommentare

KWM

Wie ist Seebereich definiert? Unter dem Thema „Führerscheinfrei bis 15 PS“ steht: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt. Ist das Wort „See“ dabei im Sinne von z.B. Baggersee zu verstehen oder im Sinn der SeeSchStrO?

KWM

… konkret, wie verhält es sich auf der Elbe außerhalb der Hafengrenze (Mühlenberger Loch)?

Rolf Dreyer

Mit Seebereich ist der Geltungsbereich des Sportbootführerscheins See gemeint, also die See (und nicht ein See). Genau richtig, es ist der Geltungsbereich der SeeSchStrO.

Rolf Dreyer

Zum Geltungsbereich der SeeSchStrO gehört auch die Elbe und zwar von der Mündung bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens bei km 638,98 rechtes Ufer (Tinsdal) und km 633,35 linkes Ufer (Finkenwerder) mit der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe).

Tobias

Hallo,
wie ist das, wenn mein 15-jähriger Sohn mit einem 5-PS-Schlauchboot auf dem Mittellandkanal fährt? Ist das dann legal ?

Rolf Dreyer

Nein, das ist nicht erlaubt. In der Binnenschifffahrt muss eine Person am Steuer mindestens 16 Jahre alt. An der deutschen Küste, wo es viel gefährlicher ist, gibt es keine Altersgrenze. Da dürfen Kinder jeden Alters fahren – wenn die Eltern es erlauben. Verrückt, aber wahr.

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