Diebstahl kleiner Außenborder

6. Februar 2009

Kleine Außenborder mit einer Leistung zwischen 4 und 8 PS, die schnell und leicht wegzutragen sind, werden nach Angaben der Wasserschutzpolizei besonders häufig gestohlen. Im Sommer 2008 wurden alleine im Polizeirevier Lübeck-Travemünde fast 40 Außenbordmotoren entwendet.

Besitzer eines Außenborders können ihren Motor von der Wasserschutzpolizei gravieren und mit einem gelben Aufkleber als registriertes Gerät kennzeichnen lassen. Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aktion Gravierend mehr Sicherheit schon fast 9.000 Außenborder graviert, aber nicht nur Außenborder sondern auch Boote, Ferngläser, Zubehör, Ausrüstung können graviert werden.

Die Wasserschutzpolizei rät zudem, das Eigentum stets mit ausreichend dimensionierten Schlössern zu sichern und jede verdächtige Handlung unbekannter Personen der Polizei zu melden.

Niederlande – ab 2009 auch nur noch 0,5 Promille

2. Februar 2009

Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen.

0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit angenommen. Als relativ fahruntüchtig gilt der Bootsführer eigentlich erst, wenn dies weitere Indizien vermuten lassen. Die deutsche Wasserschutzpolizei wies aber kürzlich daraufhin, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auch schon bei 0,3 Promille Alkoholisierung eingeleitet werden könne, sofern sich der Bootsführer alkoholbedingt auffällig verhalte. Bei einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Bootsführern droht dann auch der Verlust ihres Kfz-Führerscheins.

Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt

27. Januar 2009

Berufsschiffe in der Auslandsfahrt müssen Logbücher führen. Sie heißen dort Seetagebücher und werden unterteilt in das Schiffstagebuch und das Maschinentagebuch.

Logbuch in der Sportschifffahrt

Ein formgerecht geführtes Logbuch ist ein Dokument. Was im Logbuch steht, das gilt erst einmal – solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Das kann nach einem Seeunfall sehr wichtig sein.

Der Skipper unterliegt bekanntlich einer Einweisungspflicht. Er muss alle Personen an Bord auf die Gefahren und ihre Aufgaben hinweisen. Steht im Logbuch, dass die Einweisung vor Fahrtantritt durchgeführt wurde, so ist auch davon auszugehen. Entsprechendes gilt für das Mannschaftstraining wie zum Beispiel das Verhalten bei Mann über Bord, Feuer an Bord, Wassereinbruch usw. Ordnet der Skipper an, dass Rettungswesten angelegt werden, so sollte dies auch in das Logbuch eingetragen werden. Mit einem Logbuch kann sich der Skipper absichern.

Aber nach einem Unfall kann das Logbuch den Skipper auch belasten. Das berücksichtigen viele Wassersportler nicht, die vor allem zur Erinnerung an den schönen Törn Logbuch führen.

Logbuchpflicht in meinen ersten Büchern

Seit über 15 Jahren begleitet mich nun die Frage, ob auch Sportboote ein Logbuch führen müssen. 1993 schrieb ich meine ersten beiden Bücher. Im Kapitel Schifffahrtsrecht hatte ich eine Logbuchpflicht für die Sportschifffahrt verneint. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Paul, damals langjähriger Vizepräsident des Deutschen Segler-Verbandes, Chef der Kreuzer-Abteilung und sehr erfahrener Skipper, las meine Bücher vor der Veröffentlichung und bejahte eine Logbuchpflicht. Sie ergebe sich aus diversen Rechtsvorschriften, was ich weder nachvollziehen noch widerlegen konnte. Also nahm ich die Logbuchpflicht auf.

Verwirrende Merkblätter des Bundesverkehrsministeriums

Als Lehrbuchautor muss ich die amtlichen Veröffentlichungen lesen. Ich besuche daher auf allen Bootsmessen den Stand der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und decke mich mit allen Neuheiten ein. Kurz nachdem meine Bücher erschienen waren, lag dort ein Merkblatt des BMVBS (Bundesverkehrsministerium) aus, in dem auf die Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt hingewiesen und diverse Gesetze und Verordnungen als Rechtsquelle genannt wurden. Aha, ich lag also richtig – obwohl mich der Zwang immer geärgert hatte – freiwillig ja, aber unter Zwang nein!

Dieses Merkblatt wurde auch einige Messen lang verteilt, doch plötzlich wurde es durch eine Neuausgabe ersetzt, in der nun den Skippern in deren eigenem Interesse angeraten wurde, doch ein Logbuch zu führen. Das hat mich gefreut und natürlich habe ich sofort die entsprechenden Abschnitte in meinen Büchern korrigiert. Doch schon bald änderte das Ministerium wieder seine Meinung. Ich habe in meinen Büchern daraufhin geschrieben, dass die Logbuchpflicht umstritten ist und ein eher nein hinzugefügt.

Verschärfte Argumentation

Im neuen Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums ist nun wieder von der Pflicht die Rede, nämlich „dass der Führer eines Sportfahrzeugs ein derartiges Tagebuch an Bord haben muss und die vorgeschriebenen Eintragungen vorzunehmen hat„. Da paddelt ein Kanu in der Flensburger Förde herum – das ist erlaubt, aber der Paddler muss Logbuch führen. Vater und Sohn rudern mit einem nicht-motorisierten Schlauchboot 300 m vom Ufer entfernt – mit Logbuch. Ein Angler motort mit seinem kleinen 3-m-Bötchen 500 m vor der Küste zu einem guten Angelplatz – na, der führt doch wohl auch Logbuch?! Es gibt keine Ausnahme oder Größenbeschränkung. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums muss jedes Sportfahrzeug auf jeder Fahrt Logbuch führen – Surfer und Jetski nicht, weil das keine Fahrzeuge sondern schwimmende Geräte sind und auch nicht der Schwimmer auf der Luftmatratze, aber sonst alle.

Begründung SOLAS-Abkommen

Als Begründung wird Regel 28 aus Kapitel V des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS = Safety of Life at Sea) herangezogen. Regel 28 lautet:

  1. Alle Schiffe in der Auslandsfahrt müssen Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Vorfälle im Zusammenhang mit der Schiffsführung, die für die sichere Schiffsführung von Bedeutung sind, an Bord mitführen; diese müssen ausreichend ausführlich sein, damit nachträglich ein vollständiges Bild von der Reise erstellt werden kann…
  2. Jedes Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, das in Auslandsfahrten eingesetzt ist, die länger als 48 Stunden dauern…

Nach Regel 2, Kapitel V bezeichnet der Ausdruck „alle Schiffe“ jedes Schiff, Boot oder sonstige Wasserfahrzeug unabhängig von Art und Verwendungszweck. Damit sind also auch Boote dabei, aber das Bundesverkehrsminsterium unterschlägt die Worte in der Auslandsfahrt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ohne Absicht geschieht.

Behördliche Gängelei

Ich betrachte dieses Verhalten als Gängelei und wehre mich dagegen. Meine persönliche Entscheidung ist, ich werde kein Logbuch führen, wenn ich einen kurzen Wochenendtörn mache. Bei längeren Auslandsreisen hingegen habe ich schon zur eigenen Erinnerung immer ein Logbuch geführt und werde das weiter so machen, auch wenn – wie es in dem Merkblatt heißt – die Logbuchführung von der Polizei kontrolliert und Verstößen als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Anforderungen an das Logbuch

Das Merkblatt führt die folgenden Punkte auf, die in das Logbuch eingetragen müssen:

  • Sicherheitsmängel (Defekte und Schäden der Sicherheitsausrüstung)
  • Besondere Vorkommnisse
  • Begründung im Falle von unterlassener Hilfeleistung
  • Begründung im Falle von Unfallflucht nach einer Kollision („verletzte Wartepflicht“)

Darüber hinaus sind Formvorschriften zu beachten:

  • Das Logbuch ist stets an Bord mitzuführen; Schiffsname, Funkrufzeichen etc sind einzutragen.
  • Dokumentenechte Aufzeichnung in deutscher Sprache, tägliche Unterschrift des Schiffsführers.
  • Streichungen müssen lesbar bleiben. Streichungen und Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
  • Es muss erkennbar sein, wenn eine oder mehrere Seiten entfernt wurden.
  • Wenn Teile der Aufzeichnungen in Seekarten gemacht werden (Koppeln, Standortbestimmungen), ist dies im Logbuch kenntlich zu machen.
  • Kenntnisnahme und Unterschrift des Schiffseigners mindestens alle 12 Monate.
  • Aufbewahrungspflicht des Schiffsführers für die Dauer von drei Jahren.

Die Einhaltung der Pflicht wird von den Polizeibehörden kontrolliert. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Reiseplanung

Im selben Merkblatt wird die Sportschifffahrt unter Bezug auf Regel 34, Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens verpflichtet, „vor Antritt einer Fahrt eine sorgfältige Reiseplanung durchzuführen“ und diese aufzuzeichnen. Regel 34 lautet wörtlich und ungekürzt:

  • 1. Der Kapitän muss vor dem Auslaufen sicherstellen, dass die beabsichtigte Reise unter Verwendung der für das betreffende Seegebiet geeigneten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sowie unter Berücksichtigung der von der Organisation (IMO) erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen geplant worden ist.
  • 2. im Reiseplan ist eine Route festzulegen,
  • .1 welche die in Betracht kommenden Systeme der Schiffswegeführung berücksichtigt;
  • 2. auf der ausreichend Seeraum für die sichere Fahrt des Schiffes während der gesamten Reise gewährleistet ist;
  • 3. auf der alle nautischen Gefahren und widrigen Wetterverhältnisse in Betracht gezogen worden sind;
  • 4. welche die einschlägigen Maßnahmen des Meeresumweltschutzes berücksichtigt sowie Handlungen und Tätigkeiten so weit wie möglich vermeidet, die Schäden an der Umwelt verursachen könnten.

Ich erwarte nun ein Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums zur Frage, ob Segler und Motorbootfahrer, Kanuten und Schlauchbootfahrer zum Tragen einer Kapitänsmütze verpflichtet sind.

Jeder fünfte Sportbootführerschein See ging an eine Frau

22. Januar 2009

Nach Angaben der Führerscheinstelle des DSV wurden im vergangenen Jahr 20% aller Sportbootführerscheine See für Frauen und 80% für Männer ausgestellt. Beim Sportbootführerschein Binnen lag der Anteil der Frauen bei 27%. Mit anderen Worten: Jeder fünfte Sportbootführerschein See wurde 2008 von einer Frau erworben und beim Sportbootführerschein Binnen war es sogar etwas mehr als jeder vierte.

Multiple Choice bei Sportbootführerschein-Prüfungen

21. Januar 2009

Bundesverkehrsminister Tiefensee hat zur Eröffnung der Düsseldorfer Bootsausstellung angekündigt, dass im Laufe des Jahres 2010 Multiple Choice Antworten bei den Sportbootführerschein-Prüfungen eingeführt und die Anforderungen an die praktische Prüfung erhöht werden sollen. Inzwischen wurden am Rande der Boot weitere Einzelheiten bekannt.

Danach sollen zukünftig vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl stehen, von denen immer genau eine richtig ist. Die Antworten sollen sich bildlich gleichen, sodass mit einem fotografischen Gedächtnis – Anzahl der Zeilen oder Länge der Worte – die richtige Antwort nicht erkannt werden kann. Auch soll es nicht möglich sein, allein mit gesundem Menschenverstand, falsche oder richtige Antworten herauszufinden.

Es soll auch keine absurden Antworten geben, die sofort als falsch zu erkennen sind. Vielmehr sollen auch die falschen Antworten richtige Antworten sein – nämlich zu anderen Fragen aus dem gleichen Zusammenhang. An einzelnen Beispielen wurde deutlich, dass die Antworttexte sehr genau studiert werden müssen, um die richtige Antwort herauszufinden. Dies gelang sogar mehreren Ausbildern nicht auf Anhieb.

Die Reform des Sportbootführerscheinwesens betrifft beide Führerscheine, den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen. Sie steht laut Tiefensee unter der Devise Entbürokratisierung und Vereinfachung der Sportbootführerschein-Prüfungen.

Es ist zu befürchten, dass wieder einmal das Gegenteil erreicht wird. Das freie Formulieren der Antworten, wie es heute verlangt wird, erscheint auf den ersten Blick schwierig, Ankreuzen sieht nach einer Erleichterung aus. Dabei bleibt jedoch das so genannte Prüfer-Ermessen unberücksichtigt. Heute sind nämlich die Prüfer sehr großzügig; wer ungefähr den richtigen Sinn der Antworten trifft, bekommt die volle Punktzahl. Darauf beruhen ja auch die vereinfachten Antworttexte, die die Teilnehmer des Online-Kurses einüben. Zukünftig haben die Prüfer keinen Spielraum mehr.

In der praktischen Prüfung sollen zusätzliche Manöver und seemännische Fertigkeiten verlangt werden. Das dürfte vor allem die Fahrlehrer erfreuen, die ihren Schülern dann mehr Fahrstunden verkaufen können. Eine Pflicht-Stundenzahl gibt es derzeit nicht und es soll auch zukünftig keine Vorschriften zur Art und zum Umfang der Ausbildung geben.

Die Führerscheinreform sieht weiterhin keine Anforderungen an die Qualifikation der Ausbilder vor. Anders als bei den Kfz-Fahrschulen darf im Wassersport weiterhin jeder eine Bootsfahrschule oder Segelschule betreiben, ohne irgendeine Qualifikation nachweisen zu müssen.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte es verschiedene Reformen der Sportbootführerschein-Prüfungen gegeben. Dabei wurden immer die Anforderungen erhöht, für den Prüfling ist es ständig schwieriger geworden. Mit den Multiple Choice Antworten ist wegen des Superwahljahres und einer neuen Bundesregierung – vermutlich auch eines neuen Verkehrsministers – erst Ende 2010 zu rechnen. Bis dahin gilt das gleiche Motto, das schon vor den früheren Reformen ausgegeben wurde: Wer schlau ist, macht noch zu den alten Bedingungen den Sportbootführerschein.

Unfallstatistik 2008 Bodensee

19. Januar 2009

Die Wasserschutzpolizeien der Bodensee-Anrainerstaaten tagten am 7. Januar 2009 in Kreuzlingen und werteten ihre Unfallstatistiken aus. Sie gelten für den Bodensee einschließlich des Hochrheins bis Schaffhausen.

Danach ereigneten sich im Jahr 2008 insgesamt 179 Unfälle mit 13 Toten und 42 Verletzten. Das waren 19 Unfälle mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Verletzten fiel um 10 auf 42. Die Zahl der Toten stieg von 10 auf 13.

Die Anzahl der Schiffsunfälle stieg von 128 auf 144. Dabei wurden 28 Verletzte registriert (+ 1).

Das Jahr 2008 war laut Feststellung der Wetterdienste windreich gewesen, doch blieben glücklicherweise Stürme mit schweren Folgen aus.

Der Seespiegel lag zwischen 2,60 m Ende Februar und 4,30 Meter am 22. Juli und verursachte mit wenigen Ausnahmen keine wesentlichen Einschränkungen. Lediglich Treibholzfelder im Ostteil des Sees behinderten vorübergehend die Schifffahrt.

Totwasser macht Schiffe langsam

19. Dezember 2008

In Flussmündungen vermischt sich normalerweise das Süßwasser der Flüsse mit dem Salzwasser der Meere. Dieses Wasser nennt man in der Schifffahrt Brackwasser. (Im Gegensatz dazu wird als brackiges Wasser altes, fauliges Wasser in einem Wassertank bezeichnet.) Bei sehr ruhigen Wetterlagen in gezeitenfreien Revieren ohne Strom kann das schwerere Salzwasser absinken, während sich das leichtere Süßwasser über dem Salzwasser ansammelt. Eine solche Schichtung – Süßwasser über Salzwasser – heißt Totwasser.

Wie zwei niederländische Forscher jetzt nachweisen konnten, verlieren Schiffe in Totwasser bis zu 80% ihrer Geschwindigkeit, weil die vom Propeller abgegebene Energie durch Wellen zwischen den Wasserschichten größtenteils absorbiert wird. Auch eine Reihe ungeklärter Badeunfälle in Flussmündungen könnte durch Totwasser entstanden sein. Schwimmen in Totwasser erfordert 40% mehr Energie und die Schwimmgeschwindigkeit soll um 15% sinken.

Deutsche Sportbootführerscheine auch in Kroatien gültig

16. Dezember 2008

Im Herbst 2008 kam das Gerücht auf, Kroatien wolle zukünftig nur noch kroatische Sportbootführerscheine anerkennen. Nur wenige Skipper machten sich ernsthafte Sorgen, enthält der deutsche Sportbootführerschein doch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen. In Heft 25-26/2008 gab die Zeitschrift Yacht nun Entwarnung. Sie berichtete, dass der zuständige kroatische Staatssekretär angekündigt habe, dass deutsche Sportbootführerscheine in Kroatien weiterhin anerkannt werden.

Sportbootführerschein – demnächst Pflicht in Norwegen

2. Dezember 2008

Schon lange war die Einführung eines Bootsführerscheins in Norwegen geplant. Nun ist es amtlich: Der Führerschein wird in Norwegen ab dem 1. Mai 2010 zur Pflicht.

Norwegens Wirtschafts- und Handelsministerium hat beschlossen, zum 1. Mai 2010 einen Sportbootführerschein einzuführen. Alle Personen, die ein Boot von über acht Meter Länge oder mit mehr als 25 PS fahren, müssen einen Sportbootführerschein besitzen. Der deutsche Sportbootführerschein See wird von den norwegischen Behörden anerkannt werden, da er das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen enthält.

Motorbootfahren in Österreich

22. Mai 2008

Ich bin noch nicht in Österreich Motorboot gefahren und verweise zu diesem Thema auf das Boote-Blog.

UKW-Funkzeugnisse SRC + UBI im Eigenstudium möglich

22. Mai 2008

Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC und das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt UBI kann man auch im Eigenstudium erwerben. Ich habe zahlreiche Mails von Lesern meines Buches UKW-Funkbetriebszeugnis erhalten, die von einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung allein mithilfe des Buches berichten. Einen Kurs oder eine Funkausbildung haben diese Leser nicht besucht. Das Buch enthält nicht nur alle Fragenkataloge, sondern es beschreibt auch genau, wie die Prüfung abläuft und aus welchen Teilen sie besteht.

Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Auch die Vorbereitung auf die praktische Prüfung ist mit dem Buch möglich. Das Buch enthält eine genaue Beschreibung aller Aufgabentypen mit ausführlichen Lösungen. In den Lösungen ist stets das Display des DSC-Controllers dargestellt und darunter die zu drückende Taste. Darunter wieder das Display mit der neuen Anzeige, darunter wieder die zu drückende Taste usw. Weil der DSC-Controller nicht schwerer als ein Handy zu bedienen ist, wird schnell die Programmlogik des DSC-Controllers klar.

Trainingssoftware

Es gibt diverse Programme, die den DSC-Controller simulieren. Ich kenne keines, das genau so funktioniert wie der DSC-Controller. Das bestätigen auch meine Kursteilnehmer, die sich eine solche Software zugelegt haben. Wer sich mithilfe einer Software-Simulation auf die Prüfung vorbereiten möchte, sollte sich bei seinem Prüfungsausschuss erkundigen, wann und wo Prüfungen am PC (statt am Original-Gerät) stattfinden und welche Software dazu eingesetzt wird. Manche Schulen scheuen nämlich die Investition in zwei DSC-Controller und bilden nur mit Software-Simulationen aus. Deren Kursteilnehmer werden dann mit dieser Software geprüft.

Englische Seefunktexte

Die englischen Seefunktexte, von denen zwei in der Prüfung übersetzt werden müssen, sind natürlich auch im Buch UKW-Funkbetriebszeugnis enthalten. Bei Fragen zur Aussprache verweise ich auf meine Homepage, wo ich alle Seefunktexte vorlese.

Online-Kurs für UKW-Funkzeugnisse geplant

Ich plane für Ende 2009 einen Online-Kurs zum Erwerb der UKW-Funkzeugnisse (See und Binnen). Das ist zwar noch lange hin, aber bis 2009 wird beim Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht kein Bußgeld erhoben. Doch dann ist der Online-Kurs die erste Wahl. Er bietet ja bekanntlich drei wichtige Vorteile: a) Betreutes Lernen und Üben mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen. b) Auf die Prüfung vorbereiten, wann und wo man möchte. c) Erheblicher Zeitgewinn – einfacher, bequemer, preisgünstiger und schneller als mit dem Online-Kurs geht es wirklich nicht.

Worüber soll ich schreiben?

16. Mai 2008

Inzwischen lesen viele Wassersportler regelmäßig mein Blog. Das freut mich, vielen Dank. Interessieren Sie sich für ein bestimmtes Thema? Haben Sie eine Frage?Möchten Sie noch mehr wissen? Dann klicken Sie unten bitte auf Kommentare und tragen Sie Ihren Wunsch ein. Ich reagiere darauf garantiert. Und wenn ich darüber Bescheid weiß, werde ich einen Blogbeitrag schreiben.

Bitte verlinken Sie auf mein Blog

In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine Bitte äußern: Wenn Sie eine eigene Webseite haben, könnten Sie dann bitte auf mein Blog verlinken? Das verbessert langfristig mein Ranking bei Google; ich werde einfacher gefunden. Themenvorschläge greife ich natürlich auch ohne Link auf.

Fahren ohne Sportbootführerschein: 150,- €

16. Mai 2008

Wer auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot mit einer Motorisierung von mehr als 5 PS führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Das passiert leider immer wieder. Nachdem ich in der vergangenen Woche gleich zwei Mal gefragt wurde, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, habe ich mich bei der für die Ostsee zuständigen Bußgeldstelle erkundigt: 150,- € beim ersten Mal. Bei wiederholtem Verstoß steigt nicht nur die Höhe des Bußgelds rapide an, es droht auch eine Führerscheinsperre. Dann darf kein Sportbootführerschein mehr erworben werden.

Umweltschutz auf See

16. Mai 2008

Umweltschutz ist natürlich auch in der Schifffahrt eine wichtige Angelegenheit. Daher ist der Schutz der Meere seit Langem durch zwei internationale Abkommen geregelt: das MARPOL-Übereinkommen von 1973 und 1978 sowie das Helsinki-Übereinkommen von 1979 zum Schutz der Ostsee. Die Abkürzung MARPOL steht für Marine Pollution – Meeresverschmutzung. Die beiden Abkommen wurden seitdem durch zahlreiche Anlagen ergänzt und von allen Unterzeichnerstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Bestimmungen für die Sportschifffahrt

Für die Sportschifffahrt gelten Vorschriften zu Schiffsmüll, Altöl, Kraftstoff und Schiffsabwasser. Schiffsmüll, Glas, Kunst- und Kraftstoffe dürfen in Sondergebieten nicht im Meer entsorgt werden. Sondergebiete sind die Nord- und die Ostsee, das Mittelmeer, das Schwarze und das Rote Meer, das Gebiet der Golfe, die Antarktis und die Karibik. Selbst Lebensmittel ohne Verpackung dürfen hier nicht über Bord geworfen werden, es sei denn, die Entfernung zum nächsten Land beträgt mindestens 12 sm. Öl und Betriebsstoffe dürfen in die See eingeleitet werden, jedoch nur wenn der Ölgehalt des Ausflusses 15 ppm nicht übersteigt.

Merkblatt zur Müllentsorgung

Reichlich bürokratisch ist eine im Jahr 2009 eingeführte Vorschrift: Sportboote und Yachten ab 12 m Länge müssen ein Merkblatt zur Müllentsorgung an Bord mitführen. Wer bei einer Kontrolle ein solches Merkblatt nicht vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im Rahmen der Einweisung vor Fahrtantritt müssen alle Personen an Bord über die Entsorgung von Müll informiert werden.

Schiffsabwasser

Seit dem 1.1.2005 müssen Sportboote, die eine Toilette an Bord haben, in der Ostsee und im deutschen Teil der Nordsee mit einem Fäkalientank und einem Anschluss entsprechend ISO 8099 für die Entsorgung an Land ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nicht für Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, sowie für Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und höchstens 11,50 m lang oder höchstens 2,80 m breit sind. Unbehandeltes Schiffsabwasser darf in der Ostsee und im deutschen Teil der Nordsee ins Meer geleitet werden, wenn das nächstgelegene Land mindestens 12 sm entfernt ist und das Schiff auf seinem Kurs mindestens 4 kn läuft.

Nationalparke im Wattenmeer

Nationalparke im Wattenmeer sind in drei Zonen aufgeteilt: Ruhezonen, Zwischenzonen und Erholungszonen. In den Ruhezonen liegen die besonders schutzwürdigen Seehund-, Robben- und Vogelschutzgebiete sowie die Brut- und Mausergebiete. Die Grenzen der Ruhezonen und die Schutzzeiten sind in die Seekarten eingetragen. Fahrwasser (betonnte Schifffahrtswege) dürfen auch in Ruhezonen jederzeit befahren werden. Im Zeitraum zwischen drei Stunden nach einem Hochwasser bis drei Stunden vor dem folgenden Hochwasser und während der Schutzzeiten aber darf das Fahrwasser nicht verlassen werden. Das beliebte Trockenfallen ist in den Ruhezonen also grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für Wasserski- und Jetskifahren. Geschwindigkeitsbeschränkung in Ruhezonen: im Fahrwasser maximal 12 kn, außerhalb der Fahrwasser darf maximal 8 kn schnell gefahren werden. Die Zwischenzonen und die Erholungszonen dürfen immer befahren werden, allerdings nur mit maximal 16 kn im Fahrwasser und höchstens 12 kn außerhalb der Fahrwasser.

Erstes LRIT-Gerät vom BSH zugelassen

14. Mai 2008

Kurz vor Beginn der weltweiten Testphase ist das erste LRIT-Gerät vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassen worden. Hersteller ist SatPro Int. Ltd, Kirchbarkau. Das Gerät bietet neben den Pflichtmeldungen wie Schiffsdaten, Position, Uhrzeit… die Möglichkeit, alle Positionsdaten über einen passwortgeschützten Internetzugang auch dem Reeder zugänglich zu machen. So kann die Reederei jederzeit die Position eines Schiffes und der ganzen Flotte abfragen. Erste Reedereien, etwa die Hamburger Reederei Peter Döhle, haben bereits mit der Ausrüstung ihrer Flotte begonnen. LRIT, Longe Range Identification and Tracking System, ist ein satellitengestütztes System, das weltweit die Positionen aller Seeschiffe überwacht. Es soll zum 1.1.2009 international eingeführt werden.