HanseYachts übernimmt Dehler

6. Mai 2009

Die Greifswalder Bootswerft HanseYachts AG hatte am 13.3.09 bekannt gegeben, dass ihr Umsatz in der ersten Hälfte des Geschäftsjahrs 2008/2009 um 58% gesunken ist – siehe Blogbeitrag. Nun teilt HanseYachts überraschend mit, dass die insolvente Bootswerft Dehler übernommen wird. Dies hatte Werftchef Michael Schmidt noch zu Jahresbeginn abgelehnt.

Neue Adhoc-Mitteilung von HanseYachts

HanseYachts veröffentlichte eine Adhoc-Mitteilung, wonach der vorläufige Gläubigerausschuss der insolventen Dehler Deutschland GmbH dem Angebot von HanseYachts über den Erwerb der Marke Dehler sowie notwendiger Vermögensgegenstände zugestimmt hat. Die erforderlichen Vertragsverhandlungen sollen umgehend aufgenommen werden. HanseYachts baut preisgünstige Fahrtenyachten mit hohem Platzangebot; Dehler hatte in den letzten Jahren sportliche Boote in einem höheren Preissegment hergestellt. Nach den Übernahmen von Moody und Fjord erwirbt HanseYachts jetzt eine dritte Marke. Ob die Werft in wirtschaftlich schwieriger Zeit damit Erfolg haben wird, muss die Zukunft zeigen.

Bootswerft und Wassersportzentrum Freienohl

Der Dehler-Standort in Freienohl soll erhalten bleiben. Dort sollen mittelgroße, in Greifswald große Schiffe gebaut werden. Dehler hatte Yachten von 34, 36, 39, 44, 47 und 60 Fuß Länge produziert. Welche Modelle weitergebaut werden, ist noch nicht entschieden. Die 36er, 39er und 47er wollte schon Dehler aus dem Programm nehmen. Hanseyachts möchte den Standort Freienohl aber auch zu einem Wassersportzentrum umbauen und eine ständige Bootsausstellung mit eigenen Schiffen, Versicherern, Finanzierern, Ausrüstern und Segelmacher einrichten.

Hafenstaatkontrolle

6. April 2009

Das Thema Hafenstaatkontrolle betrifft nur die Berufsschifffahrt. Liegt ein Schiff in einem Hafen, so kann es plötzlich unangemeldeten Besuch bekommen. In Deutschland sind dies die Besichtiger der See-Berufsgenossenschaft (See-BG), die nach den Vorgaben des Paris Memorandum of Understanding (Paris MOU) Schiffe unter eigener oder fremder Flagge ohne Voranmeldung auf anerkannte Sicherheits- und Umweltstandards überprüfen.

Bericht der See-BG

Im Jahr 2008 hat See-BG 1404 Schiffe überprüft. 48 (3,4%) von ihnen hatten so schwierwiegende Mängel, dass ein Auslaufverbot verhängt wurde. Im Jahr 2007 waren 1447 Schiffe überprüft und 54 (3,7%) festgehalten worden. In der Paris MOU sind 27 Staaten vertreten; sie haben 2008 etwa 13500 Schiffe untersucht und für rund 1300 Schiffe (9,6%) ein Auslaufverbot verhängt.

Schwerpunkt Thema 2009 Rettungseinrichtung

Mit der Hafenstaatkontrolle sollen die Sicherheit an Bord gewährleistet und Umweltschäden vermieden werden. Dazu wird in jedem Jahr ein sicherheitsrelevanter Bereich ausgewählt, der besonders intensiv überprüft wird. 2008 war es die Navigation gewesen, 2009 steht die Rettungseinrichtung im besonderen Augenmerk der Besichtiger. Es ist nicht bekannt, ob Schiffe, die die Anforderungen nicht erfüllen, auch andere Schiffe – insbesondere Yachten – gefährden können; auszuschließen ist dies jedoch nicht.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

31. März 2009

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

Schwedische Werft im Konkurs

30. März 2009

Die schwedische Werft Sweden Yachts hat Insolvenz angemeldet. Der an der schwedischen Westküste beheimatete Hersteller produzierte jährlich etwa 25 bis 30 hochwertige Segelyachten zwischen 12 und 24 m Länge. 60 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen. Angeblich wollen zwei norwegische Investoren die die Werft übernehmen. Dadurch würden einige Arbeitsplätze erhalten.

Keine Hilfe können Kunden der Werft erwarten, die ein Schiff bestellt haben und noch auf die Auslieferung warten. Üblicherweise muss der Kaufpreis in drei Raten bezahlt werden, die erste bei Auftragserteilung und die letzte unmittelbar vor der Auslieferung. Solche Anzahlungen sind bei einem Konkurs verloren, wenn sie nicht durch eine Bankbürgschaft abgesichert sind. Das ist jedoch bei kurz vor der Insolvenz stehenden Betrieben äußerst unwahrscheinlich.

Die schwedische Yachtwerft Hallberg Rassy schaltet bereits seit längerer Zeit Anzeigen mit der Überschrift Wer ist ein zuverlässiger Geschäftspartner. Darin betont Hallberg Rassy, dass seit Bestehen der Werft kein einziges Geschäftsjahr mit Verlust abgeschlossen wurde und deshalb jedem Kunden eine Bankbürgschaft für die geleisteten Anzahlungen gegeben werden kann.

Britischer Segler vor Thailand von Piraten ermordet

26. März 2009

Der britische Segler Malcom Robertson und seine Ehefrau Lindy sind am 23.3.09, während der letzten Etappe ihrer 10-jährigen Weltumsegelung von drei birmanischen Piraten überfallen worden. Als sie vor Koh Dong (Thailand) ankerten, schlichen sich drei Piraten sich an Bord und versuchten, das Beiboot zu stehlen. Dabei wurden sie von Malcom Robertson überrascht. Wie die Londoner Times berichtet, griffen die Piraten Robertson sofort an und prügelten ihn zu Tode. Seine Frau wurde verletzt und 12 Stunden lang gefangen gehalten, bevor die Piraten die Yacht wieder verließen. Die Polizei konnte die Täter wenig später festnehmen.

Erleichterung für geführte Angeltouren

26. März 2009

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.

Hintergrund

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.

Deutscher Sportbootführerschein von Kroatien offiziell anerkannt

21. März 2009

Das kroatische Ministerium für See, Transport und Infrastruktur hat nunmehr eine Liste der von Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine veröffentlicht. Auch der deutsche Sportbootführerschein See ist auf dieser Liste aufgeführt. Daher sind nunmehr alle Unsicherheiten endgültig beseitigt. Kroatien erkennt den Sportbootführerschein See an.

Viele interessante Informationen über den Wassersport in Kroatien finden Sie auf dieser Seite unter Kroatien. Mit diesem Wissen ausgestattet kann ich nur noch einen wunderschönen Urlaub in Kroatien wünschen.

Wirtschaftskrise trifft die Bootswerften

13. März 2009

Der Yachtenhersteller HanseYachts hat einen dramatischen Umsatzeinbruch erlebt. In der ersten Hälfte des Geschäftsjahrs 2008/2009 sank der Umsatz von 50 auf 21 Millionen Euro, das sind 58 Prozent. Dies hat die börsennotierte Werft in einer Adhoc-Mitteilung bekannt gegeben. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut.

Greifswald, 11. März 2009 – Die Wirtschaftskrise hinterlässt auch bei der HanseYachts AG ihre Spuren. Ein anhaltender Nachfragerückgang sowie der nach wie vor starke Euro und die damit verbundene Verteuerung der Yachten in den Nicht-Euro-Märkten sind die Hauptgründe für die negative Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG im ersten Halbjahr (31. Januar 2009) des Geschäftsjahres 2008/2009. Die erwartete typische saisonale Belebung der Nachfrage ist trotz einiger guter Messeverkäufe bisher ausgeblieben. Die Umsatzerlöse liegen mit 21 Mio. Euro um 58 Prozent unter den Umsätzen des Vorjahresvergleichszeitraumes (Vorjahr: 50 Mio. Euro). Der HanseYachts Konzern erzielte im ersten Halbjahr ein EBIT von -9,8 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro).

Die umgesetzten Kapazitätsanpassungsmaßnahmen und die Reduzierung des Personalbestands werden aufgrund von Kündigungsfristen und Nachlaufeffekten erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zu einer wesentlichen Verringerung der Kosten führen.

Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht die HanseYachts AG keine Umsatz- und Ergebnisprognose. Das Management des Unternehmens erwartet für das Gesamtjahr einen prozentualen Umsatzrückgang in der aktuellen Größenordnung. Die bisherige Erwartung, die negativen Ergebnisse des ersten Quartals im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres kompensieren zu können, kann nicht aufrechterhalten werden. Die Maßnahmen zur Kostensenkung werden planmäßig fortgesetzt.

Mit einer Eigenkapitalquote von 70 Prozent und einer soliden Liquiditätsausstattung verfügt der Konzern trotz der anhaltenden Krise an den Finanzmärkten über eine stabile Finanzlage.

Schwierigkeiten auch bei Hallberg Rassy

Auch die schwedische Werft Hallberg Rassy wurde von der Krise getroffen. Zwar rechnet die Werft für 2009 nochmals mit einem Umsatzrekord. Doch der Auftragseingang ist eingebrochen. Die Produktion ist bis zum Sommer voll ausgelastet, aber damit werden nur die alten Aufträge abgearbeitet. Die Anschlussaufträge fehlen. So hat Hallberg Rassy angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte ein Drittel aller Mitarbeiter zu entlassen. Dennoch bleibt Hallberg Rassy-Chef Magnus Rassy optimistisch. Der Hafen wird – wie geplant – ausgebaut und auch die neue Lackierstraße wird im Juni in Betrieb genommen.

Piratenüberfälle 2008

13. März 2009

Niemals zuvor ist die Anzahl der Piratenüberfälle so stark angestiegen wie im abgelaufenen Jahr – 2008 wurden 293 Schiffe überfallen, 11% mehr als 2007. 49 Schiffe wurden entführt – mehr als je zuvor in einem Jahr. 889 Seeleute wurden als Geiseln genommen, 11 dabei getötet und 39 verletzt, 21 sind weiterhin vermisst. Aber man ahnt es schon: Allein 111 Schiffe – das sind 37% – wurden am Golf von Aden und vor Somalias Küste angegriffen. Mit 40 Angriffen – 13% – folgt Nigeria an zweiter Stelle dieser traurigen Statistik.

Entspannung in anderen Seegebieten

In allen anderen Seegebieten hat sich die Lage entspannt. Indonesien hatte 2003 noch 121 Angriffe gemeldet, 2008 waren es nur noch 28. In der berüchtigten Straße von Malakka wurden 2008 sogar nur 2 Schiffe überfallen. Neben verstärkten Vorsichtsmaßnahmen an Bord der Schiffe ist der Rückgang vor allem zusätzlichen Patroullien der anliegenden Küstenstaatenstaaten zu verdanken.

Das Internationale Maritime Bureau

Das Internationale Maritime Bureau ist zuständig für die Bekämpfung der Kriminalität auf See. Den vollständigen Piraterie-Bericht kann man dort kostenlos anfordern.

Belgien verlangt Funkgeräte auf Sportbooten

8. März 2009

Erstmals zur Wassersportsaison 2009 müssen Sportboote in Belgien mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sein. Betroffen sind motorisierte Sportboote von mehr als 7 m Länge, die auf einer belgischen Binnenwasserstraße fahren. Dies verlangt Art. 4.06 (3) und (4) des Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren. Die Vorschrift gilt bereits seit dem 1.1.2009.

Zwei Kanäle müssen abgehört werden

Sportboote in Fahrt müssen in den beiden Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautischer Information (NIF) empfangsbereit sein. Der Nautische Informationsfunk umfasst alle Funkgespräche zwischen Schiffen und Behörden, denen der technische Betrieb der Wasserstraßen obliegt. Für den Funkverkehr zwischen Schiffen werden zumeist die Kanäle 10, 13, 77 verwendet. In Deutschland wird der Nautische Informationsfunk grundsätzlich auf anderen Kanälen abgewickelt, wozu dann ein zweites Funkgerät erforderlich ist. Denn Funkgeräte im Binnenschifffahrtsfunk können immer nur einen Kanal abhören.

Blockkanäle

Auf manchen Strecken der belgischen Binnenwasserstraßen sind so genannte Blockkanäle eingerichtet; hier werden Schiff-Schiff-Gespräche und der Nautische Informationsfunk auf demselben Kanal betrieben. Auf diesen Strecken reicht ein Funkgerät aus. Für Strecken ohne Blockkanal muss ein zweites Funkgerät an Bord sein: dieses kann ein Handsprechfunkgerät sein. Handsprechfunkgeräte werden bereits für etwa 100,- € angeboten.

Widerspruch zu internationalen Abkommen

Der belgische Erlass widerspricht nach Ansicht der deutschen Verwaltung einer internationalen Vereinbarung, der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. Deutsche Behörden bemühen sich derzeit um eine Ausnahmeregelung für deutsche Sportbootfahrer.

Mieten von Sportbooten auf Binnengewässern

2. März 2009

Als frischgebackener Inhaber eines Sportbootführerscheins muss man praktische Erfahrungen sammeln. Dazu mietet man am besten erst mal ein Sportboot. Was beim Mieten zu beachten ist, gehört nicht zur Führerscheinausbildung. Deshalb hier einige wichtige Informationen.

Rechtliche Grundlagen

Die Vermietung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen unterliegt der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung. Danach dürfen nur Sportboote bis 20 m Länge vermietet werden (Kleinfahrzeuge), für die von dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ein Bootszeugnis ausgestellt worden ist. Das Bootszeugnis wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.

Als Mieter ist es Ihre Pflicht, das Bootszeugnis zu überprüfen und zwar ob das Boot für das von Ihnen zu befahrende Gebiet zugelassen ist und ob die im Bootszeugnis aufgeführte Sicherheitsausrüstung funktionsfähig und an Bord vorhanden ist. Insbesondere muss der Vermieter kostenlos für jede Person an Bord eine Rettungsweste zur Verfügung stellen.

Anforderungen an den Mieter

Der Mieter muss im Besitz des notwendigen Führerscheins sein. Das ist bei motorisierten Booten mit mehr als 5 PS und von weniger als 15 m Länge ein Sportbootführerschein. Für Fahrzeuge ab 15 m Länge wird ein Sportpatent oder ein Sportschifferzeugnis benötigt.

In der Verantwortung des Mieters liegt es auch, dass die im Bootszeugnis vorgeschriebene Mindestbesatzung an Bord ist und dass auch nicht mehr Personen als zugelassen an Bord sind. Natürlich darf der Mieter das Boot auch nur innerhalb des im Bootszeugnis zugelassenen Fahrtbereichs bewegen.

Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass das Boot nicht von anderen Personen geführt wird, die nicht über die erforderliche Befähigung verfügen. Unter Aufsicht eines Führerscheininhabers dürfen auch Personen das Boot fahren, die keine Befähigung besitzen, wenn diese mindestens 16 Jahre alt und zum Fahren und Umsetzen der erteilten Anweisungen geeignet sind. Selbstverständlich dürfen der Fahrer, der Bootsführer und die Besatzung nicht alkoholisiert (0,5 Promille) sein.

Führerscheinfreie Binnenschifffahrtsstraßen

Auf einigen Binnenschifffahrtsstraßen dürfen gemietete Sportboote auch ohne Sportbootführerschein geführt werden. Dann muss der Vermieter den Mieter gründlich einweisen und diesem anschließend eine Charterbescheinigung ausstellen. Die Charterbescheinigung kann ausgestellt werden für bestimmte Abschnitte der Peene, der Müritz-Elde-Wasserstraße, der Stör-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße, der Unteren und der Oberen Havel-Wasserstraße, der Potsdamer-Havel, der Havel-Oder-Wasserstraße, des Finowkanals und der Werbelliner Gewässer, der Rüdersdorfer Gewässer, der Dahme-Wasserstraße, der Saale, der Saar und der Lahn sowie die Gesamtstrecken der Drahendorfer Spree, des Neuhauser Speisekanals, des Seddinsees und des Gosener Kanals.

Alkohol am Steuer – aber ohne Verlust des Kfz-Führerscheins

25. Februar 2009

Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.

Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden

Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootführerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-Führerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsführer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit.

OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug.

Seeämter sind für den Entzug von Sportbootführerscheinen zuständig

Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverstöße in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche Seeämter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis – in der Seeschifffahrt das Patent des Kapitäns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootführerschein.

Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008

Wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:

  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.

In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.

Seeamtsverfahren

Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob „gegen einen Kapitän, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine präventive hoheitliche Maßnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch

  • ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten
  • Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot
  • die Einschränkung einer Berechtigung;
  • den Berechtigungsentzug auf Dauer

aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zukünftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche Tätigkeit an Bord auszuüben und der Eignungsmangel eine Bedrohung für menschliches Leben, für Sachwerte auf See oder für die Meeresumwelt darstellen kann.“

Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig für die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootführerschein abgibt.

Neue Radar-Technologie

23. Februar 2009

Navico, ein bekannter Hersteller von Marine-Elektronik für die Sportschifffahrt, hat eine neue Breitband-Radartechnik entwickelt und wurde dafür prompt auf der diesjährigen Miami International Boat Show ausgezeichnet. In Deutschland wird das neue Breitband-Radargerät von Simrad vertrieben.

Die neue Radartechnik soll einige auf den ersten Blick beeindruckende Vorteile besitzen. So soll die Strahlung schwächer sein als die eines Mobilfunktelefons. Gleichzeitig besitzt das Radarbild eine erheblich bessere Auflösung und soll sogar Holzpfähle in Yachthäfen erkennen. Geringer Stromverbrauch und kleine Baugröße sind weitere wichtige Aspekte. Selbst die unmittelbare Umgebung des Schiffes wird abgebildet. (Bei herkömmlichen Radargeräten gibt es bekanntlich eine „tote Zone“, sie wird dort als Nahauflösung bezeichnet und beträgt etwa 25 bis 35 m.) Schließlich soll das Gerät sofort nach dem Einschalten betriebsbereit sein; die sonst übliche Vorwärmzeit von 2 Minuten entfällt. Das neue Breitband-Radar ist kompatibel mit Kartenplottern des gleichen Herstellers (Radarbild in einer elektronischen Seekarte). Weitere Informationen bei Simrad.

Berichte über den praktischen Einsatz an Bord liegen noch nicht vor. Interessant wird sein, wie sich das Gerät in dichtem Nebel, bei Starkregen oder steilem Seegang verhält. Der Hersteller schreibt auch nichts von einer MARPA-Funktion, der Möglichkeit, automatisch den Kurs, die Geschwindigkeit und den Passierabstand eines anderen Schiffes anzeigen zu lassen.

Wieder Ärger mit kroatischen Sportbootführerscheinen

15. Februar 2009

Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die Yacht und boatnews24.com berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird.

Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente enthält, welche in Kroatien anerkannt werden. Inhaber eines deutschen Sportbootführerscheins See müssen sich eigentlich keine Sorgen machen, weil der zuständige Staatssekretär im letzten Jahr erklärt hat, dass der deutsche Sportbootführerschein in Kroatien anerkannt werde. Ich hatte darüber berichtet. Mehr dazu >>.

Doch Kroatien wollte schon 2008 nur noch kroatische Sportpatente in seinen Küstengewässern anerkennen. Kein Wunder, dass nun die Unsicherheit wieder wächst. Schließlich hatte Kroatien bereits vor einigen Jahren durchgesetzt, dass nur noch Charteryachten unter kroatischer Flagge die inneren Gewässer Kroatiens befahren dürfen – ein eindeutiger Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht, der für den EU-Kandidaten Kroatien bislang ohne Folgen blieb.

Der Deutsche Segler-Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der ECE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC) geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution – so der DSV – sei von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.

Richtiges Verhalten nach einem Versicherungsschaden

11. Februar 2009

Der Yachtversicherer Pantaenius hat in sieben Punkten das richtige Verhalten nach einem Schadensfall zusammengefasst:

1.) Erstatten Sie nach jedem Einbruch-, Diebstahl oder Feuerschaden umgehend Anzeige bei der Polizei.

2.) Machen Sie aussagekräftige Schadensfotos mit Detailaufnahmen.

3.) Senden Sie eine detaillierte Schilderung des Schadens an Ihren Versicherer.

4.) Lassen Sie vor der Beseitigung eines Schadens Kostenvoranschläge erstellen und schicken Sie diese an Ihren Versicherer.

5.) Fertigen Sie bei einem Kollisionsschaden möglichst gemeinsam mit dem Kollisionsgegner ein Havarieprotokoll an, das von beiden Schiffsführern unterschrieben werden sollte.

6.) Treten Sie niemals Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer an Dritte ab.

7.) Sammeln Sie alle Rechnungen und schicken Sie sie geschlossen an Ihren Versicherer.