Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

Kleiner Pyroschein – Lehrmaterial ist jetzt fertig

Freitag, den 8. Februar 2008

Pyrotechnik ist die Technik der explosionsgefährlichen Stoffe, die Licht, Schall, Rauch oder einen ähnlichen Effekt erzeugen. Als kleinen Pyroschein bezeichnet man den so genannten Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung. Wer die Verfügungsgewalt über Seenotraketen der Klasse T2 (Kaliber 4, 26,5 mm, 300 m Steighöhe) besitzt, muss diesen Fachkundenachweis erbringen. Die Prüfung konnte seit Ende 2005 wegen Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern nicht mehr abgelegt werden. Doch auf der Düsseldorfer Bootsausstellung wurde bekannt gegeben, dass ab sofort wieder Pyro-Prüfungen möglich sind. Sie finden im Rahmen der Sportbootführerschein-Prüfungen (See und Binnen) statt.

Neu: Der Pyroschein im Online-Kurs

Das Lehrmaterial zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist nun auch als Online-Kurs verfügbar. Für nur 12,90€ können Sie unter www.pyroschein.de unterhaltsam, schnell, einfach das gesamte Wissen für diesen Fachkundenachweis erlernen.

Richtige Vorgehensweise zum Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel

Befassen Sie sich mit dem Thema erst, nachdem Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein See bestanden haben; verzetteln Sie sich nicht. Ich rate, die Prüfung für den Pyroschein zusammen mit der Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen abzulegen.

Kennzeichenpflicht kommt doch nicht

Freitag, den 8. Februar 2008

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar beschlossen:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die in Artikel 1 § 9e enthaltene Regelung begründet keine neuen Kennzeichnungspflichten für Wasserfahrzeuge, und das in der Vorschrift erwähnte Datenmaterial bezieht sich nur auf bereits vorhandene Fahrzeugdaten.“

Hintergrund

Die Redaktion von YACHT-Online hatte – wie auch der Bundestagsabgeordnete Döring – die Meinung vertreten, dass die Einführung einer Kennzeichnung von Sportbooten auf den Seeschifffahrtstraßen und damit eines Sportbootregisters vorbereitet werde. Dagegen hatte sich der Deutsche Segler-Verband gewendet und erklärt: Der DSV liest das laufende Gesetzgebungsverfahren über die Bundestagsdrucksache 16/7415 anders als der Bundestagsabgeordnete Döring und die Redaktion von YACHT-Online.

DSV kann sich bestätigt fühlen

Nun kann sich der Deutsche Segler-Verband voll bestätigt fühlen. Das Besondere dieses Vorgangs ist, dass der Bundestag eine solche Detailfrage zum Anlass genommen hat, eine eigenständige feststellende Entschließung zu verabschieden. Die Entschließung ist veröffentlicht als Bundesratsdrucksache 67/08 vom 25.1.2008.

AIS – Möglichkeiten und Grenzen

Mittwoch, den 6. Februar 2008

AIS steht für Automatisches Identifizierungs-System. AIS-Geräte verbreiten und empfangen automatisch Daten, mit denen Schiffe in der Umgebung identifiziert werden können. Seit dem 1. Juli 2005 ist AIS weltweit in der Berufsschifffahrt eingeführt. Längst sind alle Schiffe (über Bruttoraumzahl 300) damit ausgerüstet. Auch viele Bootseigner kaufen zur eigenen Sicherheit ein AIS-Gerät. Damit wollen sie sicherstellen, dass ihre Yacht, die von einem anderen Schiff vielleicht im Radar übersehen wird, per AIS angezeigt wird. Doch das kann sich als trügerischer Irrtum erweisen. Auch AIS hat seine Grenzen.

Vier AIS-Datentelegramme

AIS-Geräte tauschen untereinander vielfältige Daten aus. Diese Daten werden in vier so genannten Datentelegrammen gesendet. Im ersten Datentelegramm sind alle statischen Informationen über das Schiff verpackt, wie Name, Rufzeichen, Länge, Breite und Art. Diese Daten dienen dazu, ein bestimmtes Schiff anrufen zu können. Das zweite Datentelegramm enthält die dynamischen Informationen: aktuelle Position, derzeitiger Kurs, Geschwindigkeit (Fahrt) uvm. Diese Daten dienen der Kollisionsverhütung. Im dritten Datentelegramm werden reisespezifische Angaben übermittelt. Darunter fallen der aktuelle Tiefgang, die Ladungskategorie, der Zielhafen, die Ankunftszeit, der Routenplan usw. Diese Daten interessieren die Verkehrsleitstellen an Land. Mit dem vierten Datentelegramm schließlich können Sicherheitsinformationen und Warnungen verbreitet werden. Diese Funktion wird vor allem von den Verkehrsleitstellen genutzt.

AIS im Internet

Weitere Informationen über AIS finden Sie bei rolfdreyer.de. AIS-Live gibt es bei vesseltracker.com und kielmonitor.de.

AIS-Geräte-Klassen A und B

Die Berufsschifffahrt verwendet ausschließlich AIS-Geräte der Klasse A; für Sportboote wurde eine eigene Geräteklasse B geschaffen. AIS-Geräte der Klasse B sind ebenfalls Aktivgeräte; d. h. sie empfangen AIS-Daten und senden auch selbst. Daneben gibt es auch reine AIS-Empfänger, die nicht selbst senden. Es gibt sie bereits ab etwa 200 €. Solche reinen AIS-Empfänger sind auf anderen AIS-Geräten unsichtbar; sie selbst aber können AIS-Schiffe sehen.

Eingeschränkte Sicherheit bei AIS-Geräten der Klasse B

AIS-Geräte der Klasse B werden ab 900 € angeboten. Damit sind sie zwar billiger als AIS-Geräte der Klasse A, aber auch schlechter. Zum einen senden Klasse B-Geräte nur alle 30 Sekunden – das wäre ja noch akzeptabel. Aber Klasse B-Geräte können nur in Pausen senden, wenn kein Klasse A-Gerät aktiv ist. In eine Warteschleife, wie sie für Klasse A-Geräte bei starkem Verkehr automatisch angelegt wird, können sich Klasse B-Geräte nicht einreihen. Sie müssen warten, bis kein Klasse A-Gerät sendet. In stark befahrenen Gebieten kann ein Sportboot also nicht alle 30 Sekunden, sondern wesentlich seltener seine aktuelle Position übermitteln.

Unsichere Positionsangabe bei AIS-Geräten der Klasse B

Wenn ein Sportboot seine Position nur selten übermitteln kann, dann stimmt die Position nicht. Die Yacht ist dann schon viel weitergelaufen, als von AIS angezeigt wird. Hinzukommt, dass das erste Datentelegramm (das die Angaben enthält, um ein Schiff anrufen zu können) von Klasse B-Geräten oftmals gar nicht übermittelt werden kann, weil inzwischen schon wieder ein Klasse A-Gerät seine Daten abstrahlt. Andere Schiffe können dann kein Sportboot anrufen.

Probleme mit den neuen Kompaktantennen

Über ein neues Problem berichtete die Zeitschrift Yacht in Ausgabe 4/2008: Die von Sportbooten ausgestrahlten AIS-Signale werden nur zur Seite oder nach vorne, aber nicht in alle Richtungen ausgestrahlt, wenn die neuen kompakten Antennen, so genannte Lambda-Viertel-Strahler, eingesetzt werden. Ein großes Schiff, das sich von hinten einer Yacht nähert, kann diese per AIS nicht erkennen. Bei herkömmlichen UKW-Antennen sollen keine Probleme auftreten.

Irreführung

Manche Hersteller vermarkten ihre AIS-Geräte als „AIS-Radar“. Dies ist nicht nur eine grobe Irreführung der Verbraucher. Einem Hersteller, der so seine AIS-Geräte anpreist, würde ich nicht im Geringsten vertrauen. AIS kann Schiffe identifizieren, aber nicht erkennen. Fahrzeuge ohne AIS – Yachten, kleine Fischer, Kriegsschiffe – werden natürlich genauso wenig angezeigt, wie jene Schiffe, deren AIS-Gerät defekt oder abgeschaltet ist.

Klasse B-Geräte können ausgeblendet werden

Moderne Navigationsgeräte vereinen die elektronische Seekarte, Radar und AIS in einem Bildschirm. Steuerte ein so ausgerüstetes, großes Schiff an einem schönen Sonntag Nachmittag durch die Kieler Förde den Nord-Ostsee-Kanal an und besäße dort jedes Sportboot ein eigenes AIS-Gerät, so wäre der gesamte Bildschirm mit lauter AIS-Anzeigen überflutet und nicht mehr einsetzbar. Das darf nicht passieren und daher können die Signale von AIS-Geräten der Klasse B ausgeblendet werden. Woher weiß eine Yacht, dass der dicke Pott da hinten, der sich so schnell bedrohlich annähert, nicht alle Klasse B-Signale ausgeblendet hat?

Weltrekord unter Segeln – 102 km/h

Dienstag, den 5. Februar 2008

Einen neuen, inoffiziellen Weltrekord hat der 46-jährige Surfer Tilman Heinig im Januar 2008 auf der Nordsee aufgestellt. Er bewältigte die 500-Meter-Distanz auf geschütztem Wasser mit durchschnittlich 50,1 Knoten (92,9 km/h) Geschwindigkeit. Als Topspeed wurde 101,7 km/h gemessen. Das ist die höchste, jemals unter Segeln erreichte Geschwindigkeit. Die Windstärke betrug 33 Knoten (61 km/h), eine Böe erreichte 44 Knoten (81,5 km/h). Der Rekord wird voraussichtlich jedoch nicht offiziell anerkannt, weil die strengen Messvorschriften des World Sailing Speed Record Council nicht eingehalten werden konnten. Die anerkannten Rekorde findet man hier.

Versicherungen müssen fairer agieren

Dienstag, den 5. Februar 2008

Von der letzten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) profitieren auch Wassersportler. In der Vergangenheit haben Boots-Versicherungen häufig mit dem Hinweis, der Skipper habe grob fahrlässig gehandelt, jede Zahlung abgelehnt. Und grobe Fahrlässigkeit kann einem Yachtie schnell vorgeworfen werden. Dazu muss er nur gegen eine der zahlreichen amtlichen Empfehlungen, wie sie etwa in der BSH-Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich formuliert sind, verstoßen haben.

Keine vollständige Zahlungsverweigerung mehr

Eine völlige Ablehnung der Versicherungsleistung ist bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab sofort auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr zulässig (für bestehende Verträge greift die neue Regelung erst 2009). Das neue VVG verlangt, dass bei grober Fahrlässigkeit die Höhe der Mitschuld des Bootsführers am entstandenen Schaden ermittelt wird. Nur für diesen Teil darf die Versicherung die Zahlung verweigern.

Deutliche Verbesserung

Die neue Regelung ist ein Segen für den Wassersport. Wassersportversicherungen sind nämlich dafür bekannt, zwar die Beiträge regelmäßig zu kassieren, aber Zahlungen, die über Bagatellen hinausgehen, grundsätzlich abzulehnen. Nicht selten zahlen Boots-Versicherungen erst, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt hat. Und da hat der Bootsführer zukünftig bessere Chancen.

Versicherungsmakler

Um im Streitfall nicht allein gegen eine Versicherung kämpfen zu müssen, schließen viele Bootsbesitzer ihre Versicherung nicht direkt bei der Versicherungsgesellschaft, sondern bei einem Versicherungsmakler ab. Einen ordentlichen Ruf genießt hier die Hamburger Firma Pantaenius. Das zeigt sich auch jetzt wieder, denn Pantaenius stellt seine Altkunden nicht schlechter als Neukunden und wendet das neue Recht ab dem 1.1.2008 auch für Altkunden an, obwohl der Gesetzgeber dies erst für 2009 verlangt. Bei Pantaenius ist auch mein Schiff versichert, aber ich hatte noch nie einen Schaden.

Mehr Piratenüberfälle in 2007

Montag, den 4. Februar 2008

Wie das International Maritime Bureau, London, mitteilte, ist 2007 die Anzahl der Piratenüberfälle um 10 Prozent angestiegen. Insgesamt 263 Überfälle wurden gemeldet, besonders stark waren im Jahr 2007 die Gewässer vor Somalia und Nigeria betroffen. Allein vor Somalia stieg die Anzahl der Überfälle binnen eines Jahres von 10 auf 31, vor Nigeria von 25 auf 42.

Mehr brutale Überfälle

Die Piraten sind brutaler geworden: Im Jahr 2007 wurden 64 Seeleute verletzt oder tätlich angegriffen, 2006 waren es 17 gewesen. Der Einsatz von Schusswaffen nahm um 35 Prozent zu. 11 Seeleute wurden entführt, 154 wurden als Geiseln genommen.

In Nigeria keine Besserung in Sicht

Bereits am 7. Januar 2008 wurde ein neuer Überfall aus Lagos gemeldet. Wie das betroffene Schiff berichtete, lassen sich die Seeräuber nicht einmal durch die Polizei abhalten. Meldungen bei der Hafenbehörde stießen auf taube Ohren.

Das Internationale Maritime Bureau

Das Internationale Maritime Bureau ist eine Abteilung der Internationalen Handelskammer; es ist zuständig für die Bekämpfung der Kriminalität auf See. Der vollständige Piraterie-Bericht kann hier angefordert werden.

Piraterie auf Yachten

Informationen über Piratenüberfälle auf Yachten sammelt und verbreitet der Weltumsegler Klaus Hympendahl.

Überwachung der Sport- und Freizeitschifffahrt geplant

Montag, den 28. Januar 2008

Die Bundesregierung plant offenkundig weit mehr, als nur Kennzeichen für Sportfahrzeuge einzuführen. Vorgesehen ist vielmehr, umfangreiche schiffs- und personenbezogene Daten zu erheben und an andere Behörden weiterzugeben. Die Bundesregierung hat dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundesrat Drucksache 722/07).

Speicherung von personen- und schiffsbezogenen Daten

Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen Daten erfasst werden von a) Fahrzeugen, b) deren Inhabern oder Betreibern und c) allen Personen an Bord. Vorgesehen ist, von Sportbooten Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen, amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines Sportfahrzeuges sowie die Namen des Eigentümers, Betreibers, Charterers und des Bootsführers zu speichern. Darüber hinaus sollen auch Angaben zu den an Bord befindlichen Personen (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift) erhoben werden.

Verdachtsunabhängige Überprüfung jederzeit möglich

Um die Überwachungsmaßnahmen abzurunden, soll zukünftig eine jederzeitige, verdachtsunabhängige Überprüfung von Sportbooten und deren Skippern zulässig sein.

Weitere Maßnahmen befürchtet

Diese Gesetzesinitiative soll das Verkehrsministerium ermächtigen, im Rahmen von Verordnungen und Durchführungsvorschriften weitere Maßnahmen zu erlassen, so auch eine Registrierungspflicht für Sportboote. Angeblich soll die Entscheidung zur Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf den Seebereich bereits gefallen sei. Das Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative fand ohne Beteiligung der Wassersportverbände statt.

Britische Funkzeugnisse werden nicht anerkannt

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen SRC-Funkzeugnisses müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde ausdrücklich gewarnt, weil der Gesamtaufwand deutlich höher sein werde, als bei einem direkten Erwerb eines deutschen Funkzeugnisses.

Funkzeugnispflicht – Übergangsfrist verlängert

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein „Funker“ anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst ein Funkzeugnis besitzen, wenn auf seinem Boot eine Funkanlage installiert ist.

Funkzeugnispflicht in der Berufsschifffahrt

Eine derartige Vorschrift gibt es für die Berufsschifffahrt schon seit Mitte der 90er Jahre. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Schiffsführer im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs über alle funkrechtlichen Bestimmungen informiert sein muss – auch wenn er das Funkgerät im Bordalltag gar nicht selbst bedient.

Sicherheit des Fahrzeugs; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Die Sicherheit des Fahrzeugs wird durch eine Notlage bedroht. Eine Notlage kann ein klassischer Seenotfall sein, aber auch schon die Vorstufe davon, wenn ein technisches oder medizinisches Problem an Bord vorhanden ist. Und schon dann muss über Funk eine Seenotleitstelle informiert werden! Das gilt auch, wenn ein Mensch über Bord gefallen ist. – Mit Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist gemeint, dass auf See eine Verkehrslenkung ähnlich wie durch Fluglotsen erfolgt – weltweit einheitlich und natürlich über Funk.

Funkzeugnispflicht in der Sportschifffahrt

Am 6. August 2005 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift auf die Sportschifffahrt erweitert. Insbesondere wurden Vercharterer verpflichtet, Yachten mit Funkgerät nur noch an solche Personen zu übergeben, die nicht nur einen Sportbootführerschein, sondern auch ein Funkzeugnis besitzen.

Übergangsfrist für die Charterbranche

Wegen dieser Regelung befürchtete die Charterbranche erhebliche Geschäftseinbußen. Viele Wassersportler besäßen kein Funkzeugnis und würden nun in Länder ausweichen, in denen derartige Vorschriften nicht existierten oder nicht so streng gehandhabt würden. Das Bundesverkehrsministerium schaffte daraufhin die Funkzeugnispflicht zwar nicht wieder ab, doch es kündigte an, dass bis zum 1. Oktober 2007 kein Bußgeld auferlegt werde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Schiffsführer das vorgeschriebene Funkzeugnis nicht besitzt.

Immer noch zahlreiche Bootsführer ohne Funkzeugnis

Sehr viele Wassersportler haben daraufhin wieder eine Yachtschule besucht und ein Funkzeugnis erworben. Die Prüfung ist auch nicht besonders schwer. Prüfungsausschüsse und Schulen haben fleißig gearbeitet – und gut verdient. Doch nach Ablauf der Übergangsfrist hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) festgestellt, dass noch immer eine große Anzahl an Seglern und Motorbootfahrern kein Funkzeugnis besitzt. Dazu mussten nur die Zahlen der ausgestellten Sportbootführerscheine mit denen der ausgestellten Funkzeugnisse verglichen werden.

Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Daher hat der DSV Ende 2007 das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Übergangsfrist zu verlängern. Wie am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung bekannt wurde, hat das Ministerium dieser Bitte entsprochen und die Übergangsfrist bis Ende 2008 verlängert. Auch in der neuen Saison wird also kein Bußgeld verhängt, wenn der Schiffsführer kein Funkzeugnis besitzt. Es reicht in solchen Fällen aus, wenn eine andere Person an Bord ein Funkzeugnis hat.

Neu auf der Boot: Der kleine Pyroschein ist da

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Nach mehr als zweijähriger Pause werden ab sofort wieder pyrotechnische Prüfungen abgenommen. Hintergrund: Ein Schiff in Not kann mit roten Leuchtsternen um Hilfe rufen. Die Leuchtstoffe werden mithilfe einer Signalrakete oder Signalpistole in eine Höhe von 300 m geschossen und dort gezündet. Bei klarer Nacht ist ein solches Signal fast 40 km weit sichtbar. Die roten Leuchtsterne hängen zumeist an Fallschirmen, sodass sie langsam zu Boden sinken und länger in großer Höhe bleiben.

Fachkundenachweis und Sachkundenachweis

Diese Seenotsignalmittel enthalten eine so große Menge an explosionsgefährlichen Stoffen, dass sie unter das Sprengstoffgesetz fallen. Die Verfügungsgewalt über derartige Signalraketen darf nur ein Inhaber eines Fachkundenachweises nach Sprengstoffrecht besitzen. Diesen Fachkundenachweis bezeichnet man als kleinen Pyroschein – im Gegensatz zum großen Pyroschein, der ab sofort Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht genannt wird. Der Sachkundenachweis ist erforderlich, wenn eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord ist.

Sonderregelung für Charterer

Charterer sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Charterer benötigen nur den kleinen Pyroschein, selbst wenn sich an Bord einer Charteryacht eine Signalpistole befindet. Eine Einweisung durch den Vercharterer reicht dann aus. Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht sind zur Zeit noch nicht möglich.

Ausbildung und Prüfung

Teilnehmer des Online-Kurses erhalten von Rolf Dreyer kostenlos das notwendige Lehrmaterial, um sich selbst auf die Prüfung für den kleinen Pyroschein (Erwerb des Fachkundenachweises nach dem Sprengstoffgesetz) vorbereiten zu können. Die Prüfung wird zusammen mit Führerscheinprüfungen abgenommen – doch sollten nicht zwei Prüfungen am selben Tag abgelegt werden; die Gefahr, sich zu verzetteln, ist zu groß.

Kostenlose Prüfungen bei Prüfungsausschüssen des DSV

Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) führen die Prüfung unter gewissen Voraussetzungen sogar kostenlos durch, jedenfalls so lange noch keine Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (großer Pyroschein) abgenommen werden. Es lohnt sich also, einmal bei diesen Prüfungsausschüssen anzufragen.

Kennzeichenpflicht in der Sportschifffahrt

Dienstag, den 22. Januar 2008

Seeschiffe führen bekanntlich kein Kennzeichen. Am Heck steht der Name und der Heimathafen – das reicht aus und das wird weltweit so gehandhabt. Nun plant der Gesetzgeber angeblich eine Kennzeichenpflicht für Sportboote.

Kennzeichen zur Verkehrsüberwachung?

Hinter der Absicht, Yachten und Sportboote zu verpflichten, ein Kennzeichen zu führen, steckt keineswegs der Wunsch des Gesetzgebers, Boote und Yachten bei Verkehrsverstößen identifizieren zu können. Das wäre der falsche Weg. Denn zur Identifizierung gibt es AIS. Die Abkürzung AIS steht für Automatisches Identifikations-System. Dahinter verbirgt sich ein kleines Aggregat, das regelmäßig automatisch alle wichtigen Daten über das Schiff per Funk verbreitet. Die Berufsschifffahrt ist längst weltweit mit AIS ausgerüstet. AIS dient den Verkehrszentralen zur Identifizierung von Schiffen bei der Verkehrslenkung und -unterstützung. Auch viele Yachten sind freiwillig mit AIS ausgerüstet. Dank AIS können die Schiffsbewegungen auch im Internet verfolgt werden.

Lobbyismus

Hinter dem Bestreben, für Yachten und Boote auf See ein Kennzeichen vorzuschreiben, steckt reiner Lobbyismus. Die Lobbyisten sind sogar namentlich bekannt. Es handelt sich um Mitarbeiter der Yacht- und Bootsausrüster. Sie kennen den Markt nicht, sie wissen nicht, wie viele Yachten und Boote es gibt, welches Alter sie haben, wie groß sie sind und vieles mehr. Mit einem Kennzeichen würde natürlich auch ein Register eingeführt, das Aufschluss über diese Daten geben würde. Die Sportschifffahrt wehrt sich gegen eine Kennzeichenpflicht. Auch der Deutsche Seglerverband wendet sich gegen diese Pläne.

Kennzeichenpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen

Zwar besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichenpflicht, aber es gibt kein zentrales Register. Kennzeichen können nicht nur von den Wasser- und Schifffahrtsämtern, sondern auch vom ADAC, vom Deutschen Seglerverband DSV und vom Deutschen Motoryacht Verband DMYV vergeben werden. Auch das Funkrufzeichen kann als Kennzeichen verwendet werden.

Der Kennzeichenpflicht folgt die Steuerpflicht

Das wichtigste Argument gegen die Kennzeichenpflicht ist die Befürchtung, dass kurz oder lang daraus auch eine Steuerpflicht entsteht. Wenn der Gesetzgeber erst einmal weiß, wer welches Schiff betreibt, dann wird auch schnell der Wunsch nach neuen Einnahmequellen entstehen.

Ausflaggen

Es gibt einen einfachen Weg, sich gegen Kennzeichen- und Steuerpflicht zu wehren: Ausflaggen. Die Berufsschifffahrt macht es seit vielen Jahren vor; sie flaggt aus, damit auf deutschen Schiffen nicht das deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt. Das ist heutzutage einfach und schnell gemacht. Dazu muss nur eine ausländische GmbH, eine sogenannte Ltd gekauft oder gegründet werden und die Yacht dieser Ltd übereignet werden. Damit unterliegt das Schiff nicht mehr deutschem Recht; der Eigner ist zumindest diese Sorgen los.

Neues Bezahlsystem – Überweisung nicht möglich

Samstag, den 12. Januar 2008

Leider ist heute wieder ein Fehler aufgetreten. Eine Bezahlung per Überweisung ist nicht möglich. Unser Server schickt vermutlich einen falschen Code an den Server der Abrechnungsgesellschaft. Der Fehler wird am Montag behoben werden. Bis dahin kann leider nur mit Visa-Karte oder Lastschrift bezahlt werden. Aller Anfang ist schwer.

Neues Bezahlsystem läuft

Freitag, den 11. Januar 2008

Das neue Anmelde- und Bezahlsystem läuft, aber es gibt noch Probleme mit der Bezahlung. Wer nicht beim ersten Mal die Bezahlung ordnungsgemäß abschließt, hat keinen zweiten Versuch. Ein erneutes Login zur Bezahlung ist nicht möglich. Daran arbeiten wir. Auch werden keine Mastercard-Kredtikarten, sondern nur Visa-Karten akzeptiert. Das liegt aber nicht an sportbootfuehrerschein.de, sondern an Mastercard. Bitte wählen Sie die Visa-Kreditkarte oder zahlen Sie per Überweisung oder Lastschrift. Schreiben Sie uns bei Problemen bitte eine E-Mail. Wir helfen schnell und unbürokratisch.

Neues Bezahlsystem

Mittwoch, den 9. Januar 2008

Heute zwischen 15:30 und 16:00 Uhr soll ein neues Bezahlsystem bei sportbootfuehrerschein.de eingeführt werden. Die bisherige Abwicklung über Paypal und Vorkasse erforderte ständige Eingriffe. Jede Anmeldung musste manuell bearbeitet, freigeschaltet und überwacht werden. Das wurde mir einfach zu viel. Auf jede Reise musste ich den Laptop mitnehmen. Ständig musste ich E-Mails abrufen, den Kontostand kontrollieren, Usern E-Mails senden und sie freischalten. Ein Glück, dass dies nun ein Ende hat.

Automatische Abwicklung

Ab heute wird alles automatisch abgewickelt. Dazu war eine aufwändige Programmierung erforderlich, die über meine bescheidenen Möglichkeiten weit hinaus geht. Ich kann nur hoffen, dass alles einwandfrei funktioniert. Das neue Payment-System läuft über Libereco. Libereco ist eine große renommierte und vor allem seriöse Internet-Abrechnungsgesellschaft. Bei Libereco müssen die User Namen, Anschrift und Geburtsdatum eingeben; das ist für die Bezahlung nötig. Ich erwarte nicht, dass dadurch potentielle Interessenten von einer Teilnahme am Online-Kurs abgehalten werden. Schließlich wird dies doch auch bei jeder Hotelbuchung verlangt.

Jetzt auch 6-Monats-Abos

Neu: Neben den bisherigen 1-Monats- und 3-Monats-Abos wird es zukünftig auch ein 6-Monats-Abo geben. Dies geschieht im Hinblick auf weitere Online-Kurse zum Sportbootführerschein Binnen und vielleicht auch zum neuen kleinen Pyro-Schein, die ich im Laufe dieses Jahres erstellen möchte. Bei der alten manuellen Abwicklung wäre mir das gar nicht möglich gewesen, weil ich „ganz nebenbei“ ja auch noch eine Yachtschule leite, den gesamten Unterricht selbst gebe und alle erforderlichen Verwaltungsarbeiten erledige.

Automatische Verlängerung

Neu wird auch sein, dass sich jedes Abos automatisch verlängert, solange es nicht gekündigt wird. Das ist so üblich und ich finde, es ist auch der bessere Weg. Ich möchte aber nicht, dass sich Kursteilnehmer unfair behandelt fühlen. Daher wird bei jedem Login zunächst der eigene Status angezeigt, also wie lange das derzeitige Abo noch läuft. Hier kann jeder ganz einfach die Schaltfläche Abo beenden drücken und die automatische Verlängerung stornieren oder z. B. von einem 1-Monats-Abo in das günstigere 3-Monats-Abo wechseln.

Anonyme Kursteilnahme weiterhin möglich

Wer das alles nicht will, wer keine automatische Verlängerung wünscht, wer keine Daten erfassen will, kann sich auch zukünftig bei mir melden und per Vorkasse durch Überweisung auf mein Konto das gewünschte Abo buchen. Ich werde solche Kursteilnehmer auch zukünftig manuell freischalten.

Weiterhin persönliche Betreuung

Natürlich werde ich weiterhin jeden Kursteilnehmer persönlich betreuen. Das Angebot steht. Es macht mir nämlich zum Glück gar keine Arbeit, sondern nur viel Freude, weil sich nie jemand mit Fragen oder Kritik meldet, sondern immer nur Erfolge und Dank für den guten Kurs übermittelt werden.

Internet-Präsenz

Samstag, den 5. Januar 2008

Seit 1991 betreibe ich eine Yachtschule in Bielefeld. Damals gab es kein Internet, die gesamte Werbung erfolgte ausschließlich in Printmedien. Ende der 90er stieg auch ich in das Internet ein und erstellte eine sehr umfangreiche Homepage mit umfassenden Informationen über alle Scheine im Yachtsport. Obwohl ich eigentlich zu spät war, gelang es mir noch, eine Reihe wichtiger Domains zu sichern. Darüber bin ich heute sehr froh, weil ich überhaupt keine Printwerbung mehr schalte und meine Kunden ausschließlich durch das Internet und durch Mund-zu-Mund-Propaganda gewinnen.

Führerschein Domains

Inzwischen gehören zu meinen Domains unter anderem alle Führerscheinbezeichnungen. Das sind – neben www.sportbootfuehrerschein.de – im Einzelnen www.sportbootfuehrerschein-binnen.de, www.sportbootfuehrerschein-see.de, www.sks-schein.de, www.sss-schein.de und www.shs-schein.de.

Funk Domains

Funk ist auf Yachten und Booten ein sehr wichtiges Thema. Heute im Zeitalter der totalen Kommunikation, wo es in Deutschland mehr Handies als Menschen gibt, ist natürlich auch nahezu jedes Sportboot mit einem Funkgerät ausgerüstet. Die meisten meiner Bücher sind zum Thema Funk erschienen und die meisten meiner Domains gehören in den Funkbereich. Da betreue ich zunächst wieder die amtlichen Bezeichnungen der Funkzeugnisse www.ukw-funkbetriebszeugnis.de und www.allgemeines-funkbetriebszeugnis.de, www.ukw-sprechfunkzeugnis.de sowie www.funkbetriebszeugnis.de und www.funkzeugnis.de. Aber auch die Domains für die früheren Namen pflege ich noch, weil sie vielen Wassersportlern gebräuchlich sind: www.betriebszeugnis.de und www.ukw-betriebszeugnis.de.

Sonstige Domains

Wer in den Yacht- und Bootsport einsteigen will, kennt oftmals nicht die genauen Namen der Führerscheine. www.bootsfuehrerschein.de wird häufig eingegeben oder auch www.motorbootfahren.de. Fast ebenso wichtig sind zum Beispiel www.sportbootschein.de und www.motorbootschein.de

Pflege

Besuchen Sie doch mal gelegentlich eine der Domains. Sie werden auf jeder Seite aktuelle, interessante Informationen finden. Es war und ist viel Arbeit, die Domains zu erstellen, zu pflegen und die zahlreichen Links aufzubauen. Seit einigen Wochen ist dies meine wichtigste Aufgabe. Insbesondere seitdem ich mich mit dem Thema Suchmaschinen befasst habe, ist viel auf mich zugekommen.