Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

Deutscher Bildungs-Award Gesamtsieger

Freitag, den 17. November 2023

Für das Jahr 2023/2024 haben wir den Deutschen Bildungs-Award als Gesamtsieger im Bereich E-Learnng Bootsführerscheine erhalten. Der Preis wird von N-TV und dem Deutschen Institut für Service-Qualität verliehen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines festlichen Empfangs in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, Berlin.

Neuer Fragenkatalog Bodenseeschifferpatent

Freitag, den 28. April 2023

Für die Bodenseeschifferpatente A, D und H treten am 1.5.23 neue Fragenkataloge in Kraft. Sie sind bereits im Online-Kurs enthalten. Der gesamte Online-Kurs ist auf dem neuesten Stand.

Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen

Montag, den 16. Januar 2023

Wer nach dem 18.1.24 einen Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen gewerblich führen möchte, braucht ein Kleinschifferzeugnis. Das verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung.

Eine solche Verpflichtung besteht bereits seit dem 18.1.22. Allerdings gilt bis zum 17.1.24 noch eine Übergangsregelung, nach der Sportboote auch mit einem Sportbootführerschein gewerblich geführt werden dürfen.

Sofern die gewerbliche Nutzung bereits vor dem 18.1.22 erfolgte, kann ein Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung ausgestellt werden. Nach dem 17.1.24 muss eine theoretische Prüfung bei der GDWS abgelegt werden.

Weitere Informationen sowie ein Antragsformular findet man bei Elwis.

PS: Inzwischen wurde die Übergangsfrist bis zum 17.1.27 verlängert. Diese Zeit soll auch genutzt werden, um den Inhalt und die formalen Bestimmungen der Prüfung für das Kleinschifferzeugnis auszuarbeiten.

Auch auf dem Rhein 15 PS / 20 m

Freitag, den 6. Januar 2023

Gute Nachrichten. Auch auf dem Rhein soll zukünftig bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Zudem soll ein Sportpatent erst ab 20 m Bootslänge benötigt werden. Das hat die Zentralkommission der Rheinschifffahrt angekündigt. Damit würden auf dem Rhein die gleichen Grenzen wie auf den übigen Binnenschifffahrtsstraßen gelten. 

Änderungen bei Sportbootführerscheinen ab 1.1.23

Sonntag, den 11. Dezember 2022

Sportboote mit Elektromotor nur noch bis 7,5 kW führerscheinfrei
Ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Sein Drehmoment liegt sofort an; außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Daher ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland Sportboote mit Elektromotor nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung ohne Sportbootführerschein geführt werden. Die Dauerleistung ist auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht, sodass Kontrollen leicht durchgeführt werden können.

Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis
Statt eines ärztlichen Zeugnisses muss ein Tauglichkeitsnachweis eines niedergelassenen Arztes der Prüfungsanmeldung beigefügt werden. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann mit bestimmten Auflagen erteilt werden (siehe unten „Neues Führerschein-Layout“) und auch einäugige Personen dürfen jetzt wieder einen Sportbootführerschein machen. Dies geht aus den Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit hervor. Damit ist das Formular jetzt auf acht Seiten angewachsen.
Die medizinische Tauglichkeit kann durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.

Einfaches Führungszeugnis reicht aus
Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein „einfaches“ Führungszeugnis. Führungszeugnisse der „Belegart O“ zur Vorlage bei einer Behörde sind nicht mehr erforderlich.

Teilprüfungen sind auch bei verschiedenen Verbänden möglich
Wer die Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen ablegen möchte, kann auch zu einem anderen Verband wechseln. Das gilt auch, wenn man durch eine Teilprüfung gefallen ist. Bei einem Verbandswechsel ist jedoch die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten. 

Prüfungsanmeldung online
Es ist geplant ist, sich online zur Prüfung anmelden zu können. Wann das möglich sein wird, steht allerdings noch nicht fest. 

Neues Führerschein-Layout 
Die Scheckkarte erhält ein leicht geändertes Layout ohne Unterschrift und mit vier Zeilen für eventuelle Auflagen: 
– Tauglichkeit befristet bis … 
– Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
– Hörhilfe erforderlich
– Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
– Begleitperson erforderlich
– Nur bei Tageslicht
– Beschränkt auf einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug 
– Beschränkter Fahrtbereich
– Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflage

Erhöhung der Prüfungsgebühren
Angeblich kostet die neue Scheckkarte mehr Geld. Deshalb werden die Prüfungsgebühren um 1,92 € angehoben. Sie betragen für Prüfungen ab dem 1.1.23: 
– SBF See: 147,31 €
– SBF See Theorie oder Praxis: 99,69 €
– SBF See + Binnen-Motor: 177,54 €
– SBF Binnen für Inhaber SBF See: 82,36 €
– SBF Binnen Motor: 129,71 €
– SBF Binnen Segel: 126,97 €
– SBF Binnen Motor + Segel: 172,30 €
– Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €
– Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €
– Ersatzausfertigung: 41,59 €

Höhere Prüfungsgebühren ab dem 1.1.22

Freitag, den 31. Dezember 2021

Anfang Oktober 2021 vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht, zum Jahreswechsel von den Verbänden umgesetzt – die Prüfungsgebühren steigen und zwar heftig. Es kostet nunmehr der

Sportbootführerschein See: 145,39 € (bisher 110,93 €)
Sportbootführerschein See und Binnen-Motor: 175,62 € (bisher 140,89 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor für Inhaber SBF See: 80,44 € (bisher 69,20 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor: 127,79 € (bisher 100,23 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel: 170,38 € (bisher 124,84 €) 
Seefunkzeugnis SRC: 127,88 € (bisher 76,20 €)
Binnenfunkzeugnis UBI: 108,71 € (bisher 114,49 €)
Pyroschein (FKN): 28,89 € (bisher 19,26 €)

Bei den höheren Scheinen fällt die Gebührenerhöhung noch happiger aus:

Sportküstenschifferschein SKS-Schein: 244,58 € (bisher 133,41 €)
Sportseeschifferschein SSS-Schein: 414,65 € (bisher 166,50 €) 
Sporthochseeschifferschein SHS-Schein: 210,28 € (bisher 104,00 €)
Hochseefunkzeugnis LRC: 187,48 € (bisher 86,90 €)

Die Gebühren für Teilprüfungen gibt der Prüfungsgebühren-Rechner an.

Prüfung im Lockdown ausgefallen?

Mittwoch, den 24. März 2021

Für den Sportbootführerschein müssen die beiden Teilprüfungen binnen 12 Monaten abgelegt werden. Auch wer eine Teilprüfung nicht bestanden hat, muss im Laufe der kommenden 12 Monate die Wiederholungsprüfung bestehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn wegen des Lockdowns keine Prüfung abgelegt werden konnte und inzwischen die 12-Monatsfrist abgelaufen ist?

Dies hat das Bundesverkehrsministerium nun großzügig geregelt. Ausgefallene Teil- und Wiederholungsprüfungen zum Sportbootführerschein müssen bis zum 31.3.22 abgelegt werden. Wer das nicht schafft, muss die komplette Sportbootführerscheinprüfung wiederholen.

Der Erlass enthält auch eine neue Vorschrift zu Prüfungen im Ausland. In Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.

Prüfungen ab dem 15.3.21 wieder möglich

Dienstag, den 9. März 2021

Der Lockdown für den Wassersport ist vorüber. Seit gestern, 8.3.21, können Bootsfahrstunden gegeben werden und in einer Woche, ab dem 15.3.21, werden auch wieder Prüfungen abgenommen.

Allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel!

Bayern öffnet Fahrschulen ab dem 22.2.21

Freitag, den 12. Februar 2021

Das bayerische Kabinett hat am 11.2.21 beschlossen, dass Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen sind. Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht. Den genauen Text findet man unter Punkt 1d auf bayern.de.

Gewerbsmäßige Tätigkeit mit Sportbooten

Dienstag, den 26. Januar 2021

Sei es mit Angelfahrten oder mit Ausbildung, mit Rundfahrten oder mit Wasserski – viele Eigner möchten ihr Boot auch gewerbsmäßig einsetzen, um die Anschaffungs- und Unterhaltskosten zu verringern. Was ist bei gewerbsmäßiger Tätigkeit auf Sportbooten zu beachten?

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Seegewässern

Rechtsgrundlage ist hier die zuletzt im März 2020 geänderte See-Sportbootverordnung. Darin ist Sportboot als Wasserfahrzeug definiert, das 
1. für Sport- oder Freizeitzwecke gebaut worden ist und
2. ausschließlich für Sport- oder Freizeitzwecke oder zur Ausbildung genutzt wird und 
3. für höchstens 12 Personen (plus Skipper und Mannschaft) zugelassen ist.

Anforderungen an die Besatzung

Wer ein solches Sportboot an der Küste und auf See gewerblich einsetzen möchte, unterliegt – auch im Ausland – der See-Sportbootverordnung. Danach reicht es für Boote bis 25 m Länge in der 12-sm-Zone aus, wenn der Skipper zumindest den SKS-Schein und ein für die Funkstelle ausreichendes, gültiges Funkzeugnis besitzt. Auf Sportbooten über 25 m Länge müssten zwei SKS-Schein-Inhaber an Bord sein. 

Sportboote, die innerhalb von 24 Stunden länger als zehn Stunden fahren, müssen zusätzlich mit einem Inhaber des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der mindestens 300 Seemeilen auf Sportbooten im Küstenbereich zurückgelegt hat.  

Anforderungen an das Sportboot

Das Sportboot muss in jedem Fall den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung genügen und für das Sportboot muss ein Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt worden sein. Darin ist auch die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung aufgeführt. 

Kein Mindestalter auf Seegewässern

Anders als im Ausland und anders als im Binnenland gibt es auf deutschen Seegewässern kein Mindestalter für Steuerleute. Wenn der Bootsführer es erlaubt, darf jeder mal ans Steuer. Natürlich behält der Bootsführer die Verantwortung und deshalb sollte vorher eine kleine Einweisung gemacht werden.

Gewerbsmäßige Tätigkeit auf Binnengewässern

Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist das – wie gesagt – anders. Hier muss die Person am Steuer mindestens 16 Jahre alt sein. Denn die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. 

Rechtsgrundlage für gewerbliche Tätigkeit auf Binnenschifffahrtsstraßen sind die Binnenschiffspersonalverordnung und die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). Darin ist Sportboot definiert als ein für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug mit einer Länge von weniger als 20 m ohne Ruder und Bugspriet, dessen Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von 100 cbm nicht erreicht, ausgenommen Segelsurfbretter. 

Das Sportboot wird dann für sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Damit ist die Beförderung von Personen gegen Entgelt (Fahrgäste) unter Gestellung eines Bootsführers gemeint zur Ausführung einer Fahrt, deren Zweck, Ziel und Ablauf ausschließlich der Mieter bestimmt und die keine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten darstellt.

Anforderungen an die Besatzung

Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt ein Kleinschifferzeugnis. Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen können es durch Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der GDWS erwerben. Weitere Informationen und die Rechtsgrundlagen findet man bei Elwis. Weil ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord sein muss, wird auch das Binnenfunkzeugnis UBI verlangt. Eine Mannschaft ist nicht erforderlich. Das UBI kann leicht und schnell per Online-Kurs erworben werden. 

Anforderungen an das Sportboot

Für das Sportboot muss ein Bootszeugnis durch das nächst gelegene Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt (WSA) ausgestellt worden sein. Das Boot muss auch ein V-Kennzeichen führen. Das V-Kennzeichen besteht aus dem Kennbuchstaben des WSA, daran angehängt die Nummer des Bootszeugnisses und zuletzt das V für Vermietung.

Als Ausrüstung ist vorgeschrieben:
1. Eine UKW-Sprechfunkanlage
2. Mindestens zwei Rettungsringe in ihrer Halterung an Deck 
3. Für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied eine Rettungsweste
4. Geräte zur Abgabe der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen 
5. Positionslichter und Signalkörper
6. Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen, Fender
7. Ein Verbandskasten
8. Ein Bootshaken
9. Ein Fernglas (Doppelglas, 7 x 50 oder größerer Linsendurchmesser)

Ein Bootszeugnis für Boote mit CE-Zeichen ist schnell und leicht zu bekommen. Schwierigkeiten könnte es für ältere Sportboote ohne CE-Kennzeichnung geben. Dann muss das Boot nämlich vom Germanischen Lloyd abgenommen werden oder es muss – wie in der Berufsschifffahrt üblich – eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erbracht werden. 

Praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein

Besonders lukrativ ist die praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein. Viele Schulen überall in Deutschland (zum Beispiel Bootsfahrschule-Yachthafen, Yachtfahrschule, Havelboot, Unicyachting u.v.m.) bieten die praktische Ausbildung an und lassen ihre Schüler die Theorie per Online-Kurs lernen. Verkauft wird das Ganze in einem Paket. Sobald sich neue Schüler angemeldet und bezahlt haben, bestellen diese Schulen Zugangscodes für den Online-Kurs, die sie dann ihren Kunden schicken. Die Schulen haben mit der Theorie nichts zu tun. Wenige Tage vor der Prüfung erteilen sie nur noch die praktische Ausbildung – und haben gut daran verdient.

Bootsverleih

Auch Vercharterer und Bootsverleiher wie zum Beispiel Bunbo bieten ihren Kunden mehrmals jährlich Sportbootführerschein-Ausbildung an. Die Teilnehmer bereiten sich zu Hause per Online-Kurs auf die Theorieprüfung vor, reisen an, wohnen an Bord, machen die praktische Ausbildung beim Bootsverleih und am nächsten Tag dort auch die Prüfung. Das lohnt sich besonders außerhalb der Saison, wenn die Boote sowieso nicht vermietet werden können.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff

Aus dem Prüfungsprotkoll ergibt sich, was in der Prüfung gefordert wird. Wie die Manöver gefahren werden sollen, erfragt man am besten beim Leiter der nächst gelegenen Prüfstelle und zwar sowohl des DMYV als auch des DSV. Man sollte unbedingt einmal als Zaungast an einer Prüfung teilnehmen und auch alle organisatorischen Abläufe kennen. Es macht sich immer gut, am Rande der Ausbildung auch ein paar Praxistipps zu geben, die nicht zum Prüfungsstoff gehören.

Steuerliche Aspekte

Auch wenn es verlockend erscheint und die Gefahr, erwischt zu werden, klein ist: Arbeiten Sie nicht mit Schwarzgeld. Dokumentieren Sie alle Geschäftsvorfälle so, dass ein Außenstehender sie in allen Einzelheiten nachvollziehen kann. Sobald das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung Ungereimtheiten feststellt, kann es die Einkünfte schätzen und das kann ziemlich teuer werden. Auch wer 50,- € Einnahmen nicht angibt, begeht eine Steuerhinterziehung. 

Kleinunternehmer

Natürlich müssen alle Einnahmen erklärt werden. Aber wenn die Einnahmen 22.000,- € pro Jahr (Stand: 2021) nicht übersteigen, ist man Kleinunternehmer und muss keine Mehrwertsteuer abführen. Die MWSt ist dann Umsatz. Kleinunternehmer müssen keine MWSt-Erklärung abgeben.

Keine Gewerbesteuer

Wer Einnahmen aus Ausbildungsfahrten erzielt, kann die Gewerbesteuer sparen. Denn Schulen sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Wer mit Ausbildung sein Geld verdient, muss auch kein Gewerbe anmelden. Man muss keine Sportbootführerschein-Ausbildung anbieten, um davon zu profitieren. Wer über die notwendige Sicherheitseinweisung hinaus noch ein paar Tipps zum Motorbootfahren gibt, kann das durchaus als „Grundkurs 1 Motorbootfahren“ vermarkten. Und wer weitere Ausbildungspakete schnürt und entsprechende Flyer an Bord verteilt, wird auch Folgeumsätze generieren. 

Offene Ladenkasse

An Bord gibt es keine elektronische Ladenkasse. Im steuerlichen Jargon wird dann eine „offene Ladenkasse“ geführt. Weil der Fiskus sofort Schwarzgeld vermutet, sind die formalen Anforderungen an eine offene Ladenkasse hoch. Alle Einnahmen müssen dokumentiert werden. Das kann über einen Quittungsblock mit durchnummerierten Quittungen geschehen. Wer das nicht möchte, sollte zumindest an allen Tagen mit Umsatz aufschreiben, von welchen Personen, wofür, wie viel Geld eingenommen wurde. 

Kassenbuch

Diese Belege sind dann dem Kassenbuch beizufügen. Das Kassenbuch darf keine Excel-Datei sein, es muss in Papierform geführt werden. Im Kassenbuch muss auch festgehalten werden, wie viel Geld am Ende des Tages in der Kasse liegt und aus welchen Scheinen und Münzen sich die Summe zusammensetzt. 

Diese Schikane kann man umgehen, indem am Ende des Tages der gesamte Kasseninhalt als Privatentnahme der Kasse entnommen wird, sodass der Kassenbestand am Tagesende immer null ist. 

Wer das Geld aus der Kasse auf sein Konto einzahlen möchte, fügt auf dem Kontoauszug diesem Buchungsposten den handschriftlichen Vermerk Privateinlage hinzu.

Rechnungen

Auch ein Kleinunternehmer weist in seinen Rechnungen die MWSt aus. Bei der Steuererklärung zählt die MWSt als Einnahme. Rechnungen müssen durchnummeriert und unlöschbar sowie unveränderbar gespeichert werden (zum Beispiel ausgedruckt und abgeheftet).

Wenn Kunden Vorkasse oder Anzahlung leisten sollen, so muss dafür nicht unbedingt eine Rechnung geschrieben werden (obwohl das Finanzamt es gerne sieht). Man kann den Kunden auch in einer Anmeldebestätigung per Mail zur Zahlung auffordern.  

Kosten

Von den Einnahmen, die mit dem Boot erzielt werden, können die Kosten für das Boot anteilig abgezogen werden. Um den Anteil korrekt ermitteln zu können, sollte ein Buch (z. B. ein Logbuch) geführt werden, aus dem sich ergibt, welches Geschäfts- und welches Privatfahrten waren und welche Personen, an welchen Tagen, zu welchem Zweck an Bord waren. Der private und der geschäftliche Anteil an der Nutzung des Bootes müssen klar erkennbar sein. Sonst riskiert man eine Schätzung durch das Finanzamt. 

Sonstiges

Abschließend möchte ich auf zwei ältere Beiträge verweisen zur Versicherung von Sportbooten und zum gewerblichen Einsatz.

Sportbootführerschein ohne praktische Prüfung

Dienstag, den 26. Mai 2020

Wer keine praktische Prüfung ablegen muss, kann beim Erwerb eines Sportbootführerscheins viel Geld sparen. Denn die Kosten für die Fahrstunden und für die Fahrprüfung entfallen dann. Der Sportbootführerschein See kostet dann nur noch 115,- € (Online-Kurs: 40,- €, Prüfungsgebühr: 75,- €); der Sportbootführerschein Binnen ist 5,- € billiger. Aber in welchen Fällen wird die praktische Prüfung erlassen?

Fall 1 Wer einen Sportbootführerschein See, besitzt muss beim Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen keine praktische Prüfung ablegen. Das gilt immer, egal wann der Sportbootführerschein See gemacht wurde. 

Fall 2 Wer ein Bodenseeschifferpatent besitzt und dabei eine erweiterte praktische Prüfung mit Navigation abgelegt hat, dem wird beim Sportbootführerschein See die praktische Prüfung erlassen. Dazu muss der gelbe Navigationsschein der Anmeldung zur Prüfung beigefügt werden. Wer den gelben Navigationsschein verloren hat oder nicht weiß, ob die erweiterte praktische Prüfung gemacht wurde, möge sich bitte an das Landratsamt wenden, welches das Bodenseeschifferpatent ausgestellt hat. 

Wer ein Bodenseeschifferpatent besitzt, egal ob mit erweiterter praktischer Prüfung oder ohne, dem wird der Sportbootführerschein Binnen ohne Prüfung ausgestellt. Das sollte man unbedingt machen, denn dadurch reduziert sich beim Sportbootführerschein See der Fragenkatalog um 25 % und die praktische Prüfung beschränkt sich auf die Pflichtmanöver. Das verkürzt die praktische Ausbildung und man kann Geld sparen.

Fall 3 Wer im Ausland einen Bootsführerschein erworben hat, muss beim Sportbootführerschein See bzw. Binnen ebenfalls keine praktische Prüfung mehr ablegen – aber nur wenn der ausländische Bootsführerschein das Internationale Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für See- bzw. Binnenwasserstraßen enthält. Diese Resolution wird in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, USA und Weißrussland angewendet. Genaue Information finden Sie in der amtlichen Bekanntmachung.

Muss ich mein Boot anmelden? Braucht mein Boot ein Kennzeichen?

Sonntag, den 22. März 2020

Kurze Frage, kurze Antwort: Ja, wenn Sie auf Binnengewässern fahren wollen. Nein, wenn es an die deutsche Küste gehen soll. Wenn Sie in das Ausland fahren wollen, sollten Sie Ihr Boot registrieren lassen und Bootspapiere mitführen.

Kennzeichnung in der Seeschifffahrt

Vor den deutschen Küsten, genauer auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer, ist für Yachten und Boote von weniger als 15 m Länge keine Anmeldung erforderlich. Kennzeichen und Papiere sind nicht vorgeschrieben. Üblicherweise haben Schiffe und Boote einen Namen und zumeist auch einen Heimathafen und beides ist dann am Heck oder an beiden Seiten angeklebt. Bei Trailerbooten ohne Heimathafen kann der Wohnort des Eigners gewählt werden, wenn der Ort an einer Wasserstraße liegt. Sonst ist eben nur der Name angebracht und wenn bei einem kleinen Schlauch- oder Angelboot auch der Name fehlen sollte, macht es auch nichts.
Bei einer behördlichen Kontrolle könnte neben dem Sportbootführerschein auch kontrolliert werden, ob man der Eigner ist, weil vielleicht ein Boot gleichen Typs gestohlen wurde. Dann könnte das Eigentum mit einem Kaufvertrag oder einer Rechnung glaubhaft gemacht werden.
Dies gilt nur für private Boote und Yachten. Miet- oder Charterboote und Jetski müssen grundsätzlich amtlich registriert werden. Sie müssen ein Kennzeichen haben und Papiere an Bord mitführen.

Schiffspapiere für die Seeschifffahrt

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, haben sich viele Eigner einen Schiffsausweis ausstellen lassen. Das kann bei Reisen in das Ausland vorgeschrieben oder zumindest hilfreich sein. Dabei stehen drei Dokumente zur Auswahl.

Internationaler Bootsschein

Für kleinere Boote wird zumeist der Internationale Bootsschein gewählt. Er kann vom Deutschen Segler-Verband (DSV), vom Deutschen Motoryacht Verband (DMYV) und vom ADAC ausgestellt werden. Dort ist das Boot dann registriert. Jede Änderung am Boot – zum Beispiel der Austausch des Motors – und beim Eigner – zum Beispiel ein Umzug – muss dem DSV, DMYV oder ADAC umgehend mitgeteilt werden.
Nachteilig beim Internationalen Bootsschein ist, dass er im Ausland nur anerkannt wird, wenn das Ausstellungsdatum nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Zur Erneuerung muss der Internationale Bootsschein im Original zurückgeschickt und ein neu beantragt werden. Obwohl der Internationale Bootsschein kein amtliches Dokument ist, wird er europaweit amtlich anerkannt.

Flaggenzertifikat

Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Dokument, ausgestellt vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg. Es ist acht Jahre lang gültig. Das Flaggenzertifikat wird nur für Seeschiffe ausgestellt. Dies sind Yachten und Boote, welche die Entwurfskategorie A oder B der EU-Sportbootrichtlinie erfüllen, also für Windstärke 8 und Wellenhöhen bis vier oder mehr Meter ausgelegt sind. Wird das Schiff verkauft, so ist das Flaggenzertifikat an das BSH zurückzuschicken.
Ein deutsches Seeschiff muss nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen. Das Flaggenzertifikat bescheinigt, dass dieses Schiff dazu berechtigt ist. (Bei bis zu 15 Meter Länge wird in Deutschland keine Genehmigung zum Führen der Bundesflagge benötigt.) Das Flaggenzertifikat kann nur für Seeschiffe ausgestellt werden, deren Länge 15 Meter nicht übersteigt.

Schiffszertifikat

Deutsche Seeschiffe über 15 m Länge müssen in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden, deutsche Seeschiffe von bis zu 15 m Länge können in ein Seeschiffsregister eingetragen werden. Seeschiffsregister sind den Grundbüchern vergleichbar; sie werden ebenfalls von Amtsgerichten geführt (siehe Liste auf elwis.de). Mit der Eintragung erhält der Eigner ein Schiffszertifikat. Zugleich wird dem Schiff ein Unterscheidungssignal zugewiesen, das im Funkverkehr als Rufzeichen verwendet wird. Das Unterscheidungssignal deutscher Seeschiffe besteht aus vier Buchstaben aus der Buchstabenreihe DAAA bis DRZZ; manchmal ist noch eine Ziffer angehängt. Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat erteilt ist, muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Beim Verkauf eines solchen Schiffes erfolgt der Eigentumsübergang durch Umschreibung des Seeschiffsregisters. Dazu muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorgelegt werden. (Anders als beim Verkauf von Immobilien muss der Notar nur die Unterschrift beglaubigen.)

Schiffspapiere für die Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt gibt es für Schiffe den Schiffsbrief und für Kleinfahrzeuge den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. So wie ein Seeschiff mit seinen Schiffspapieren auch auf Binnengewässern fahren darf, so darf ein Binnenschiff oder Kleinfahrzeug mit seinen Dokumenten auch Seegewässer befahren.

Schiffsbrief

Dem Schiffszertifikat für die Seeschifffahrt entspricht der Schiffsbrief für die Binnenschifffahrt. Der Schiffsbrief wird von einem Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Binnenschiff in sein Binnenschiffsregister eingetragen wurde. Während Seeschiffe über 15 Meter Länge registerpflichtig sind, beträgt die Grenze bei Binnenschiffen 10 Tonnen Gewicht (= 10 Kubikmeter Wasserverdrängung). Kleinere Fahrzeuge können eingetragen werden, wenn sie mindestens 5 Tonnen Gewicht haben.

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen

Auch ein Kleinfahrzeug kann amtlich registriert werden – bei einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Dann bekommt man ein Kennzeichen zugeteilt und dazu den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. Dieser Ausweis ist europaweit (mit Ausnahme der Schweiz, siehe unten) gültig. Der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist unbefristet gültig – auch im Ausland. Allerdings sieht der Ausweis immer noch wie ein uralter, grauer Kfz-Führerschein aus. Deshalb ist er nicht in allen ausländischen Behörden bekannt. Das kann bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten führen.

Kennzeichenpflicht in der Binnenschifffahrt

Auf Seeschifffahrtsstraßen reichen Schiffsname und Heimathafen zur Kennzeichnung eines Schiffes aus – auf Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein, der Mosel und der Donau nicht. Hier muss ein Kennzeichen geführt werden. Das Kennzeichen ist am Heck oder auf beiden Seiten des Rumpfes am Bug oder Heck anzubringen und zwar in mindestens 10 cm großen Ziffern und Buchstaben in einer sich deutlich vom Rumpf abhebenden Farbe.
Kein Kennzeichen brauchen Ruder- und Paddelboote, Segelboote bis zu 5,50 m Länge und Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Nutzleistung. Auch Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge der Wasserrettung sind von der Kennzeichenpflicht befreit.

Kennzeichen in der Binnenschifffahrt

Beim Kennzeichen kommt es darauf an, wo das Schiff oder Boot registriert ist:

  • Boote, für die ein Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt wurde, verwenden das darin genannte Kennzeichen.
  • Sportboote, die zur gewerblichen Nutzung in der Binnenschifffahrt zugelassen wurden, führen ein V-Kennzeichen. Das V-Kennzeichen besteht aus dem Kleinfahrzeugkennzeichen, daran angehängt ein V für Vermietung.
  • Wurde ein Internationaler Bootsschein ausgestellt, so ist dessen Nummer das Kennzeichen. Dieser Nummer ist ein S anzuhängen, wenn das Boot beim Deutschen Segler-Verband registriert wurde, ein M oder A, wenn der Deutsche Motoryachtverband oder der ADAC das Boot registriert hat.
  • Für Yachten mit Flaggenzertifikat wird die Nummer des Flaggenzertifikats mit angehängtem F als Kennzeichen verwendet.
  • Bei einem in ein Seeschiffsregister eingetragenen Schiff ist sein Unterscheidungssignal das Kennzeichen.
  • Binnenschiffe nehmen die Binnenschiffsregisternummer mit angehängtem B.
  • Auch das von der Bundesnetzagentur zugeteilte Funkrufzeichen ist als Kennzeichen anerkannt.
  • Mietboote müssen das Vermietungskennzeichen als Kennzeichen verwenden.
  • Auch nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen, zum Beispiel für den Bodensee, sind erlaubt.

Der Eigner hat die freie Auswahl, wo er sein Boot registrieren und von wem er sich das Kennzeichen ausstellen lässt. Eine Ausnahme gilt für Jetski. Sie müssen ein amtliches Kennzeichen führen, ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (Internationaler Bootsschein) ist nicht erlaubt.

Abweichende Vorschriften für die Schweiz

Auf schweizerischen Seen dürfen ausländische Boote nur fahren, wenn sie ein schweizerisches Kennzeichen und eine schifffahrtspolizeiliche Bewilligung besitzen. Diese wird durch einen einen schweizerischen Schiffsausweis nachgewiesen. Dies gilt nicht für den schweizerischen Teil des Bodensees. Er darf mit denselben Papieren befahren werden, die auch im deutschen Teil des Bodensees vorgeschrieben sind.

Beiboote

Auf Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein, der Mosel und der Donau muss auch ein Beiboot (engl. tender) registriert werden, es sei denn, es hat nicht mehr als 3 PS Nutzleistung. Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es eine solche Grenze nicht. Im Ausland wird ein Beiboot mit tt und Name des Mutterschiffs beschriftet, „tt Princess“ wird „tender to Princess“ gesprochen.

Neue Funk-Prüfungen ab dem 1.10.18

Donnerstag, den 3. Mai 2018

Anrufe auf Englisch

Ab dem 1.10.18 müssen Anrufe auch in UBI-Prüfungen teilweise auf Englisch gesprochen werden. Dann muss

All Stations (statt An alle Schiffsfunkstellen)
This is (statt Hier ist)
Received Mayday (statt Erhalten Mayday)

gesprochen werden und es ist auch stets das Rufzeichen zu nennen. Während bisher im Binnenschifffahrtsfunk der Schiffstyp immer dem Schiffsnamen vorangestellt wurde (Motorboot Monika), soll in UBI-Prüfungen ab dem 1.10.18 der Schiffstyp nur noch in Notmeldungen und bei deren Empfangsbestätigung angegeben werden, nicht jedoch bei Weiterleitungen, beim Auferlegen von Funkstille und beim Beenden des Notverkehrs. Auch bei Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sowie bei Routineanrufen an All Stations wird der Schiffstyp nicht genannt. Das Schema der in der praktischen UBI-Prüfung abzugebenden Meldungen wird in der Sprechfunktafel dargestellt.

Beispiele

Abgabe einer Notmeldung

Mayday  Mayday  Mayday
This is
Motorboot Jackass Jackass Jackass/DC2122
Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.

Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.
Bitte kommen.

Bestätigung des Empfangs einer Notmeldung

Mayday
Motorboot Jackass/DC2122
This is
Motorboot Volle Kanne/DA4177
Received Mayday

Weiterleitung einer Notmeldung

Mayday Relay  Mayday Relay  Mayday Relay
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
Folgende Notmeldung habe ich um 09 Uhr 30 empfangen:
„Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.
Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.“
Ende.

Funkstille gebieten

All Stations oder Schiffsname des Störers
Silence Mayday

Beenden des Notverkehrs

Mayday
All Stations

All Stations
All Stations

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
12 Uhr 15
Jackass/DC2122
Silence fini

Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

Pan Pan  Pan Pan  Pan Pan
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
This is
Kessi Wessi
Kessi Wessi
Kessi Wessi
/DA4200
im Havelkanal KM 20
südwärts fahrend.

Eine Person verletzt, Beinbruch.
Dringend Rettungsfahrzeug benötigt.
Bitte kommen
oder Ende.

Abgabe einer Sicherheitsmeldung 

Sécurité  Sécurité  Sécurité
Kitzingen Schleuse

Kitzingen Schleuse
Kitzingen Schleuse
This is
O nass is
O nass is
O nass is/DC3245
bei Mainkilometer 280
zu Tal fahrend.

Ich beobachte einen im Fahrwasser treibenden Baumstamm.
Bitte kommen oder Ende.

Routineverkehr

Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
This is
Lass jucken  Lass jucken  Lass jucken/DC3232
Bei Kilometer 42 
westwärts fahrend.
Ich möchte überholen.
Bitte kommen 

Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
This is
Nautilus Nautilus Nautilus/DG5529
Bei Kilometer 671
talfahrend.
Ich möchte in den Hafen einlaufen.
Bitte kommen

Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
This is
Prometheus Prometheus Prometheus/DC2122
Bei Kilometer 780
zu Berg.
Ich passiere Steuerbord an Steuerbord.
Bitte kommen

Änderungen im Fragenkatalog

In Fragenkatalog werden zum 1.10.18 die Fragen 5, 11, 28, 29, 31 bis 35, 42, 43, 47, 70, 78, 82, 88,92, 96, 99, 109, 122 und 124 geändert.

Geringe Änderungen bei Seefunkzeugnissen

Auch 16 Fragen aus dem SRC-Fragenkatalog werden zum 1.10.18 geändert. Inhaltlich geändert werden nur die beiden Fragen 99 und 145. Hier geht es um Silence Mayday, das nur noch von der Funkstelle, die den Notverkehr leitet, gesendet werden darf, aber nicht mehr von der Funkstelle in Not.

In acht Fragen wird „Frequenzzuteilungsurkunde“ durch „Zuteilung (Ship Station Licence)“ ersetzt, in drei Fragen „Jachtfunkdienst“ durch „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“ und in zwei weiteren Fragen „See-BG“ durch „Dienststelle Sicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)“. In Frage 99 wird „Mensch über Bord“ durch „Mann über Bord“ berichtigt, in Frage 153 das Wort „vorzugsweise“ eingefügt.

In der praktischen SRC-Prüfung am Funkgerät ändern sich die Pflichtaufgaben 2 b) und 4 b). In Aufgabe 2 b) wird die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung nicht mehr per DSC gefordert, sondern nur noch im Sprechfunk. In Pflichtaufgabe 4 b) sollten früher ein DSC-Dringlichkeitsanruf aus dem Speicher aufgerufen, eine Dringlichkeitsmeldung aufgenommen und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Stattdessen wird nun die Abgabe einer Sicherheitsmeldung verlangt, die zuvor per DSC angekündigt werden muss. Bei den sonstigen Fertigkeiten entfallen die bisherigen Fertigkeiten 1 (Aussenden eines Notalarms durch eine Seefunkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet) und 7 (Senden eines DSC-Sicherheitsanrufes und anschließende Abgabe einer Sicherheitsmeldung).

Im LRC-Fragenkatalog werden drei Fragen geändert. In Frage 39 ist eine Yacht jetzt nicht mehr vor der ostenglischen Küste unterwegs sondern im karibischen Meer. In Frage 53 geht es um die Aufgaben eines Point of Service Activation (PSA) und in Frage 64 um die Vorwahl +870 im Inmarsat-System.

Die praktische LRC-Prüfung am Funkgerät besteht weiterhin aus zwei Teilen: terrestrischer Seefunk auf GW/KW und Satelliten Seefunk per Inmarsat-C. Beim terrestrischen Seefunk ändert sich nur Pflichtaufgabe 4 b). Wie bei der SRC-Prüfung muss hier eine Sicherheitsmeldung, die zuvor per DSC angekündigt wurde, abgegeben werden. An Pflichtaufgabe 2 b) ändert sich nichts. Hier muss die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung weiterhin per DSC erfolgen. Beim Satelliten-Seefunk per Inmarsat-C entfällt die bisherige Sonstige Fertigkeit 1, das Konfigurieren der Anlage.

Sportbootführerschein ab 2018 im Scheckkartenformat

Samstag, den 25. November 2017

Ab dem 1.1.2018 soll der Sportbootführerschein nur noch im Scheckkartenformat (wie der Kfz-Führerschein) ausgestellt werden. Darin ist dann auch der Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und/oder Binnenschifffahrtsstraßen angegeben. Ab 2018 werden die Sportbootführerscheine See und Binnen nicht mehr in Papierform ausgestellt.

Ab dem 20.12.2017 soll es auch neue Formulare für die Anmeldung zur Prüfung geben, die nur interaktiv verfügbar sein sollen. Bis dahin dürfen die derzeitigen Formulare benutzt werden. Dies gilt auch für Prüfungen im Jahr 2018.

Mit Einführung des Sportbootführerscheins im Scheckkartenformat, also für Prüfungen ab dem 1.1.2018, werden leider auch die Gebühren um 5,35 € angehoben. Der Druck der Scheckkarte soll in der Regel ca. 14 Tage dauern. So lange muss man warten, bis die Fahrerlaubnis erteilt wird. Wer am Prüfungstag eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten möchte, muss zusätzlich 15,70 € bezahlen.

Neue Sportbootführerscheinverordnung – SpFV

Dienstag, den 9. Mai 2017

Am 9.5.17 wurde die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sie trat am 10.5.17 in Kraft.

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