Archiv des Tags ‘Gewerbliche Nutzung’

Gewerbsmäßige Personenbeförderung auf Seeschifffahrtsstraßen

Freitag, den 11. Oktober 2024

Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) berechtigt bekanntlich zum Führen eines Sportbootes in Küstengewässern (12 sm Zone), auch zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung. Als gewerbsmäßige Nutzung gilt der Einsatz eines Sportbootes gegen ein Entgelt.

Vielfach unbekannt geblieben ist, dass seit dem 1.1.24 die gewerbsmäßige Personenbeförderung – auch mit einem Sportboot – mit dem SKS-Schein nicht mehr zulässig ist. Seitdem wird zumindest ein «Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne» gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung verlangt. Es berechtigt zur Führung von Schiffen unter deutscher Flagge …
… in der nationalen Fahrt bis zu sechs Seemeilen von der deutschen Küste entfernt,
… mit maximal 12 Fahrgästen an Bord,
… einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 und
… einer Antriebsleistung bis zu 300 KW.

Das Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt, sofern ein Lehrgang NK 100 besucht wurde. NK 100 Lehrgänge dauern zehn Wochen; sie werden von den Seefahrtschulen Flensburg, Cuxhaven und Rostock-Warnemünde angeboten. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker oder eine mindestens sechsmonatige Fahrtzeit im Decksdienst auf einem Kauffahrteischiff (Seeschiff) oder einem Fischereifahrzeug inklusive Nachweis einer Sicherheitsgrundausbildung.

Besetzung gewerblich eingesetzter Sportboote

Mittwoch, den 29. September 2010

Wer früher ein Sportboot zu gewerblichen oder gewerbsmäßigen Zwecken führen wollte, musste zumindest den Sportseeschifferschein vorweisen können. So stand es in der See-Sportbootverordnung geschrieben. Dabei hatte man an Segellehrer gedacht, die mit Segelyachten auf hoher See angehende Sportküstenschiffer und Sportseeschiffer ausbilden. Für diesen Zweck erschien diese Forderung sinnvoll.

Damals war weder den Wassersportverbänden noch dem Bundesverkehrsministerium bekannt, wie viele Motorbootfahrer – vor allem in Ostdeutschland – gewerbliche Angelfahrten veranstalten. Auch hatte man nicht an Segel- oder Surflehrer gedacht, die vom Strand aus, also in unmittelbarer Ufernähe, unterrichten. Doch sie sind genauso von dieser Verordnung betroffen wie die Lehrer auf Segelyachten. Die Polizei hat ihnen das klar gemacht.

Die neuen Vorschriften

Auf Grund zahlreicher Beschwerden hat das Bundesverkehrsministerium am 6. Mai 2010 die See-Sportbootverordnung geändert. Für Boote bis zu 15 m Länge gelten nunmehr folgende Bestimmungen:

Wer bis zu 300 m vom Ufer ein Sportboot gewerblich einsetzt, benötigt zweierlei: a) einen Sportbootführerschein See und b) eine Einzelfallgenehmigung durch eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD).

Wer in der 12-sm-Zone ein Sportboot gewerblich führen möchte, benötigt einen Sportküstenschifferschein (SKS-Schein).

Um ein Sportboot in der 30-sm-Zone gewerblich zu führen, wird der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) erforderlich, für Fahrten darüber hinaus – weltweit – der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein).

Probleme bei der Umsetzung

Die neuen Vorschriften bedeuten eine Erleichterung für die betroffenen Personen. Das war überfällig und man muss fragen, warum es so lange gedauert hat. Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus?

Die Kriterien, nach denen die WSD prüft, ob eine Einzelfallgenehmigung für gewerbliche Tätigkeit in Ufernähe erteilt wird, und was diese kostet, wurden leider nicht veröffentlicht. Den zahlreichen Anbietern von Angelfahrten ist damit jedoch nicht geholfen; sie müssen einen SKS-Schein erwerben.

Der SKS-Schein wurde 1998 für Segler und für Motorbootfahrer geschaffen. Er kann daher in zwei Varianten erworben werden: a) für Segelboote und für Motorboote und b) nur für Motorboote. Ein einziges Mal – ich glaube, es war im Jahr 1999 – gab es eine Gruppe von etwa 5 Motorbootfahrern, die den SKS-Schein nur für Motorboote erworben hat. Davor und danach ist der SKS-Schein nur für Segler ausgestellt worden.

Mangels Nachfrage gibt es auch gar keine Anbieter, die eine praktische SKS-Ausbildung auf einem Motorboot anbieten. Wer als Motorbootfahrer einen SKS-Schein erwerben möchte, muss seine praktische Ausbildung auf einer Segelyacht machen. Das gilt auch für die praktische Prüfung.

Dass sich Segel- und Motoryachten beinahe wie Autos und Motorräder unterscheiden, spielt offensichtlich keine Rolle. Hauptsache, die Pappe kann bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Hatte die Regierung dies beabsichtigt?