SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend
Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.
SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend
Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.
Die amtlichen Sportbootführerscheine
Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:
- Sportbootführerschein See
Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone - Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
Gilt in der 12-sm-Zone - Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten - Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
Gilt weltweit - Sportbootführerschein Binnen
Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.
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