Am Sonntag, 23.8.2015, 14:55 Uhr, versank ein Sportboot mit drei Personen an Bord bei Hatzenport, Moselkilometer 28,5. Zwar konnten alle Personen unverletzt von einem anderen Sportboot geborgen werden. Aber da sich der Unfall im Fahrwasser ereignet hatte, musste die Mosel für die gesamte Schifffahrt im Unfallbereich gesperrt werden. Bereits um 15:40 Uhr hatte die örtliche Feuerwehr das Sportboot geborgen, sodass das Fahrwasser dann wieder freigegeben werden konnte. Der Unfall dürfte auf mangelnde Seemannschaft der Besatzung zurückzuführen sein. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass kein Mitglied der Sportbootbesatzung im Besitz des erforderlichen Sportbootführerscheins ist. Den Bootsbesitzer und den verantwortlichen Bootsführer erwarten jetzt eine Anzeige, die Übernahme der Bergungskosten sowie weitere Schadensersatzforderungen. Bootsversicherungen regulieren keine Schäden, wenn der Bootsführer keinen Sportbootführerschein besitzt. Rückfragen bitte direkt an das Wasserschutzpolizeiamt.
Jahresarchiv für 2015
Schwerer Sportbootunfall auf der Mosel
Dienstag, den 25. August 2015Nord-Ostsee-Kanal 120 Jahre alt
Dienstag, den 16. Juni 2015Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) führt von der Unterelbe bei Brunsbüttel zur Ostsee bei Kiel-Holtenau. Er ist 98,6 km lang und erspart Schiffen, die zwischen Nord- und Ostsee verkehren, rund 250 sm, weil sie nicht um Jütland herum durch das Skagerrak und das Kattegat laufen müssen. Bei km 40,7 (von Brunsbüttel aus gezählt) zweigt der Gieselaukanal ab; er wird nur von der Sport- und Kleinschifffahrt befahren und führt durch die Eider in die Nordsee. Schleusen an den Ausfahrten trennen den Kanal von der Elbe, der Nord- und der Ostsee mit ihren wechselhaften Wasserständen ab.
Lebensgefahr nach einem Sturz in kaltes Wasser
Sonntag, den 7. Juni 2015Nach einer langen Winterpause warten viele Wassersportler sehnlich auf den Saisonbeginn. Zahlreiche Charterer nutzen die günstigen Preise in der Vorsaison für den ersten Törn. Zumeist unbeachtet oder verdrängt wird die Tatsache, dass bei den dann herrschenden Wassertemperaturen ein Sturz über Bord zumeist tödlich endet.
2,17 Promille und kein Entzug des Sportbootführerscheins See
Montag, den 23. Februar 2015Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden,dass die Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (SportBootFSV) keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um einem alkoholisierten Führer eines Sportbootes den Sportbootführerschein zu entziehen (Urteil vom 06.11.2014, 12 LC 252/13).