SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

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97 Kommentare

Christoph Freytag

Lieber Herr Dreyer,

Ihre Information ist leider nicht vollständig und korrekt.
Es trifft zwar zu, dass seitens der SPD-Fraktion die von Ihnen genannte Regelung angestrebt wird.

Jedoch bedarf es dazu einer Änderung der See-Sportbootverordnung. Eine solche Änderung ist bisher nicht erfolgt.

Es gilt also entgegen dem möglichen Verständnis Ihrer Meldung weiterhin die Pflicht zum Besitz des SSS.

Viele Grüße
Christoph Freytag
(Bundesministerium der Justiz)

Marko Brauer

Die beim Sportseeschifferschein erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten sind absolut notwendig um Passagiere sicher in den Küstengewässern zu befördern.Die angestrebte Änderung ist absurd und geht zu Lasten der Sicherheit der Passagiere(insbesondere bei geführten Angeltouren).Es gilt weiterhin die Pflicht zum Besitz des Sportseeschifferscheines da es dazu einer Änderung der SEE-Sportbootverordnung bedarf.Diese wird hoffentlich nicht erfolgen.

Peter

Für Jollensegeln in Küstennähe dürfte ein SKS mit Sicherheit hinreichend sein.

Bedenklich finde ich aber die 12sm-Zone. Hier sollte meines Erachtens unbedingt der SSS gefordert werden. Wenn man es schon auflockern will (was ich für Tätigkeiten in „Strandnähe“ durchaus nachvollziehbar finde), dann aber auf beispielsweise 3sm begrenzt.

Zudem ist es eine Frage der Ausbildungsqualität: Wer sowohl mit Skippern mit SKS, als auch mit Skippern mit SSS/SHS unterwegs war, weiß sicher, was ich meine; Das Wissen, welches man mit dem SSS gewinnt, ist nicht zu unterschätzen – ein gewerblicher Skipper oder Ausbilder sollte dieses Wissen ohne Frage mitbringen.

Martin

Die hier per Wunschdenken geäußerte angeblich kommende Änderung ist völliger Blödsinn wenn es um die Sicherheit von Leib und Leben geht.
Auch die vom Vor-Poster „Peter“ vorgeschlagene Abstandsbegrenzung zur Küstenlinie ist doch nur Augenwischerei.
Würde auch nur eine(r) der Mitleser(innen) seine Kinder einer Person anvertrauen, die nicht absolut sattelfest ist ?

Gruß Martin.

Brad

SKS reicht nun doch…

[Zitat DSV-Website:]

„Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten

Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.
Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrts-direktionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sport-küstenschifferschein, in den Küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.
Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.“

(Quelle: http://www.dsv.org/index.php?id=13 )

See-Sportbootverordnung mit Änderung vom 6. Mai 2010 („Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten“ = letze Seite):
http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seespbootv/gesamt.pdf

Daniel

Hallo, wir befahren, als Angestellte des LKN( Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Hollstein) mit unseren Arbeitsbooten ( ca. 6m lang und etwa 70 PS) die Elbe, die Stör, die Pinnau, die Krückau und den Hafen in Glückstadt. Und das mit einem Sportbootführerschein, ist das so erlaubt?
mfG
Daniel

admin

Wenn es sich um gewerblichen Einsatz handelt, nach meiner Einschätzung nein. Eine verbindliche Antwort kann die Wasserschutzpolizei geben. Bei gewerblichem Einsatz sind auch arbeitsrechtliche Fragen zu prüfen, die die zuständige Berufsgenossenschaft beantworten kann. Die Berufsgenossenschaft Verkehr (früher: BG See) schreibt die Besetzung von Schiffen in gewerblichem Einsatz vor.

Philipp

Hallo,

könnte ich mit einem Sportbootführerschein See sowie einem Sportküstenschifferschein (SKS) im Bereich von 12 Seemeilen von der Küste Menschen auf einem Sportboot befördern und dort z.B. kostenpflichtige Wasserski-Fahrten anbieten?

Timm

Hallo,
ist das gewerbliche Ziehen von Wasserskiläufern auch nur mit dem Sportbootführerschein See erlaubt? Der SKS-Schein ist ja eigentlich ein Segelschein und ich möchte auch keine Ausbildung von Seglern vornehmen.
Danke im Voraus.

Rolf Dreyer

Gewerbliche Tätigkeit ist mit dem Sportbootführerschein See grundsätzlich nicht gestattet. Rechtsgrundlage ist dafür die Seesportboot-Verordnung (SeeSpBootV). Sie enthält in § 15 (1a) allerdings eine Ausnahme. Danach darf die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion einen Sportbootführerschein See als ausreichend anerkennen, wenn gewerbliche Tätigkeit nicht weiter als 300 m Abstand vom Ufer ausgeübt wird und die örtlichen Verhältnisse dies gestatten. Damit soll die Ausübung so genannter Strandsportarten nicht behindert werden. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die WSD-Nord in Kiel.

Der SKS-Schein kann entgegen Ihrer Aussage auch nur für die Antriebsart Maschine ausgestellt werden; das ist dann ein reiner Motorbootführerschein. Allerdings ist die Nachfrage nach dem SKS-Schein als Motorbootführerschein so gering, dass Sie wohl nur sehr schwer einen Anbieter für eine derartige Ausbildung finden werden. Sie müssten dann bei einer Segelausbildung mitmachen und die praktische Prüfung auf einer Segelyacht unter Maschine (ohne Segel) ablegen.

Mario

Hallo,
ich beabsichtige kleinere Skippertätigkeiten (Ausflüge etc.) mit einem kleinen Sportboot auf einem Fluss bzw. Meer anzubieten. Was benötige ich dazu?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Rolf Dreyer

Den Sportküstenschifferschein (SKS-Schein), wenn Ihre Ausflüge innerhalb der 12-sm-Zone bleiben.

Peter

Hallo,
ich möchte eine 24 Meter lange Yacht kaufen. Was für einen Schein brauche ich, um gewerbliche Angelfahrten auf dem Globus anbieten zu können.
Vielen Dank für eure schnelle Antwort.

Rolf Dreyer

Wenn Sie jeweils in der 12-sm-Zone bleiben, benötigen Sie nach deutschem Recht den Sportküstenschiffer-Schein (SKS-Schein), selbst wenn Sie außerhalb Deutschlands tätig sind. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.

Peter

Vielen Dank für Ihre Antwort, und wenn ich das Schiff unter der Flagge Honduras fahren lasse?

Rolf Dreyer

Dann machen Sie aus einem kleinen Problem ein großes – das genauer zu erklären überschreitet den Rahmen dieses Blogs.

Hubi

Hallo zusammen,
was benötige ich um selbst auszubilden? Nur Theorie oder Theorie und Praxis. Benötigt man einen Ausbilderschein?
Gruß
Hubi

Rolf Dreyer

Für die praktische Ausbildung in der 12-sm-Zone benötigen Sie den SKS-Schein (Prüfung in Theorie und Praxis). Einen „Ausbilderschein“ gibt es nicht; empfohlen wird die DSV-Segellehrerlizenz.

Stefano

Hallo,
ich habe den Sportbootführerschein Binnen und möchte ein Schiff als Restaurant nutzen bzw. Grill nutzen. Was wird benötigt?
Vielen Dank
Stefano

Rolf Dreyer

Wenn das Schiff fest verankert im Hafen liegt, ist kein Schein erforderlich. Soll es jedoch samt Gästen auslaufen, wird ein Schiffsführerpatent der gewerblichen Schifffahrt verlangt. Das ist mit Sportpatenten nicht zu machen.

WOMO

Hallo,
ich wohne an der Schlei und besitze ein Motorboot 9,80 lang. Nun haben mich schon öfter Leute angesprochen, die gegen Erstattung der Kosten gerne mal mitfahren möchten. Wie sieht das aus, darf ich diese Touren machen? Gerne höre ich von ihnen.
MfG
WOMO

Rolf Dreyer

Solange nur gelegentlich Fahrten mit Bekannten gemacht werden, die sich an den Kosten beteiligen, ist es mit einem Sportbootführerschein See gestattet. Bei gewerblichem Einsatz ist für den Bootsführer der SKS-Schein vorgeschrieben. Das ist so in der Seesportboot-Verordnung geregelt.

Michiel

Hallo,
ich plane kleinere Skippertätigkeiten (Ausflüge etc.) mit einem kleinen Sportboot (9 m, bis 19 Personen) auf den Berliner Gewässern und der Spree. Was benötige ich dazu? Ich habe jetzt nur einen niederländischen Sportbootführerschein, aber bin in Deutschland gemeldet. Reicht das?

Rolf Dreyer

Das reicht nicht. Wer sich länger als 12 Monate in Deutschland aufhält, benötigt schon für nicht gewerbliche Fahrten mit einem Sportboot einen deutschen Sportbootführerschein. Wenden Sie sich wegen Ihres Vorhabens an die Berliner Wasserschutzpolizei. Ich kenne die Berliner Vorschriften für gewerbliche Tätigkeit nicht.

wolfgang vollath

Hallo,
ich habe einen SKS-Schein und möchte in der Adria mit hauptsächlich Jugendlichen Törns machen, um ihnen Segeln und Teamarbeit näherzubringen (jeweils innerhalb von 12 sm). Die Teilnehmer zahlen auch meinen Charteranteil, das Essen und sonstige Kosten.
Sind „kommerzielle“ Tätigkeiten dieser Art mit dem SKS-Schein erlaubt? Und wie lang darf eine gecharterte Segelyacht mit Gästen an Bord, die meine Kosten mit tragen, sein?
Danke
WV

Rolf Dreyer

Ja, das ist erlaubt. Nach deutschen Vorschriften dürfen sogar Yachten von mehr als 25 m Länge geführt werden. Ab 25 m Länge muss jedoch ein zweiter SKS-Scheininhaber zur Crew zählen.

Silas H.

Hallo miteinander, hallo Herr Dreyer,
mit dem SKS-Schein sowie weiterführenden Scheinen darf ich eine Yacht gewerblich nutzen, egal ob für Ausflüge, Teamtrainings o. Ä. Nun kam das Thema Restaurantschiff auf, für das man ein Schiffsführerpatent benötigt. Wo ist hier der Unterschied in der gewerblichen Nutzung, denn das Boot / Yacht / Schiff ist ja beim SKS-Schein auch nicht auf Länge und Motorleistung limitiert und der Schein für gewerbliche Tätigkeiten ausgeschrieben.
Danke und viele Grüße

Rolf Dreyer

Sie dürfen ein Sportboot gewerblich führen, aber kein Schiff. Wenn Sie auf einer Yacht Essen und Getränke gegen Entgelt anbieten möchten, so ist dies mit einem SKS-Schein möglich.

sandra pfranger

Hallo Herr Dreyer,
wir planen eine Weltumseglung und halten uns mit unserem Schiff immer im Ausland auf. Um die Kosten zu senken, möchten wir Kojencharter anbieten. Welchen Schein benötigen wir? Ist es möglich unter einer anderen Flagge zu fahren, um dem deutschen Recht zu engehen?
Gruß Sandra

Rolf Dreyer

Ich bin kein Jurist. Nach meinem Verständnis ist Ihr Vorhaben kein gewerblicher Einsatz im Sinne der SeeSportbootVerordnung. Wenn Sie über ausreichende praktische Erfahrung verfügen, reicht für Ihr Vorhaben m. E. der Sportbootführerschein See aus. Beachten Sie aber, dass der Sportbootführerschein See von Versicherungen in der Regel nicht als Sachkundenachweis zum Führen von Segelyachten anerkannt wird. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie schriftlich vereinbaren, dass der Schein, den der Skipper besitzt, als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt wird.

Bernd Hellbeck

Hallo Herr Dreyer,
ich habe den SKS-Schein und möchte im nächsten Jahr gewerblich Segeln in der Kombination mit Radfahren und eventuell Tauchen anbieten. Frage: Reicht hier mein SKS-Schein aus, um dieses Vorhaben zu realisieren? Für die Beantwortung im Voraus vielen Dank.

Rolf Dreyer

Ja, nach deutschem Recht reicht der SKS-Schein aus, wenn Sie in der 12-sm-Zone bleiben. Im Ausland sind ggf. auch noch dort geltende Bestimmungen zu beachten.

Mathias Mahn

Hallo Herr Dreyer,
ich beabsichtige, in naher Zukunft mir wieder ein Boot zuzulegen, um damit hier vor Rostock auf der Ostsee zu angeln. Ich würde auch gerne als Angelguide agieren, da ich die Ostsee schon recht gut kenne. Was für Scheine brauche ich dafür? Den Sportbootführerschein See habe ich schon. Welche Anforderungen muss das Boot erfüllen? Was für ein Gewerbe wäre das? Vielleicht können Sie mir helfen.
Gruß
Mathias

Rolf Dreyer

Um ein Sportboot gewerblich zu nutzen, muss der Bootsführer zumindest Inhaber des SKS-Scheins sein. Damit ist die gewerbliche Nutzung in der 12-sm-Zone gestattet. Für das Sportboot muss ein Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt werden. Das ist in der See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) geregelt und wird auch überwacht.

Stephan

Hallo Herr Dreyer,
ein Deutscher bietet in Griechenland Kojencharter auf seinem eigenen Schiff an und ich soll die Charter auf sein privates Konto überweisen. Segelscheine hat der Anbieter nicht. Neben steuerlichen Problemen für den Anbieter, die mich nicht so interessieren, ist meine Frage, was im schlimmsten Fall passieren kann, wenn sich ein Chartergast an Bord ersthaft verletzt? Besteht hier irgendein Versicherungsschutz, wenn der Eigner = Skipper keine Lizenzen hat?
Vielen Dank
Stephan

Rolf Dreyer

Es ist durchaus möglich, dass der Anbieter auch ohne Scheine sein Schiff sicher beherrscht. Allerdings muss der Skipper nach deutschem Recht, das für Deutsche auch im Ausland gilt, zumindest den SKS-Schein besitzen. Ob ohne Sportbootführerschein Versicherungsschutz besteht, kann ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages nicht geklärt werden. Er kann durchaus mit seiner Versicherung vereinbart haben, dass die Versicherung aufgrund einer möglicherweise umfangreichen praktischen Erfahrungen auch zahlt, obwohl er keinen Segelschein hat. Aber ist denn überhaupt sicher, dass er versichert ist? Dass er seine Beiträge bezahlt hat? Dass die Versicherung auch für Kojencharter gilt? Viele Fragen, aus denen aber nicht abgeleitet werden kann, dass er kein guter Skipper ist. Man kann auch bei einem versichertem Skipper mit den vorgeschriebenen Scheinen Pech haben und in falsche Hände geraten. Es ist Vertrauenssache. Wenn Sie ihm nicht vertrauen, buchen Sie besser nicht.

Marcel

Hallo Herr Dreyer,
ich dachte immer, dass man mit dem Sportbootführerschein See privat Boote jeglicher Länge fahren darf. Nun habe ich gesehen, dass Boote über 24 m Länge nicht mehr als Sportboote gelten und somit einen gewerblichen Führerschein benötigen. Welchen Schein braucht man für eine Motoryacht von über 24 m Länge? Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel

Rolf Dreyer

Ihre Information zur Längenbegrenzung auf 24 m stimmt nicht. Mit dem Sportbootführerschein See dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen alle Wasserfahrzeuge, die nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke, verwendet werden, geführt werden. Eine Längenbegrenzung gibt es in der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) für Seeschifffahrtsstraßen ausdrücklich nicht (§3, Nummer 3).
Allerdings gibt es normalerweise auf Motoryachten dieser Größe bezahlte Mannschaften. Dann fallen solche Schiffe aus dem Sport- und Freizeitbereich heraus. Normalerweise überschreitet der Wert dieser Motoryachten die Millionengrenze. Dann verlangen Versicherungen in der Regel einen Schiffsführer, der ein nautisches Patent an einer Seefahrtschule erworben und praktische Erfahrungen in der Führung großer Schiffe gesammelt hat. Die Führung solcher Yachten mit einem Sportbootführerschein See wird in den Versicherungsverträgen normalerweise ausgeschlossen.

Sven

Hallo Herr Dreyer,
können Sie mir mitteilen, welcher Schein erforderlich ist für
1. die gewerbliche Beförderung von weniger als 6 Passagieren in einem Festrumpfschlauchboot (200 PS) zwischen zwei karibischen Inseln („Inseltaxi“). Distanz zwischen den Inseln ca 60 km.
2. die gewerbliche Beförderung von weniger als 6 Passagieren in einem Festrumpfschlauchboot (200 PS) um eine Insel herum mit Abstand von 500 m bis 3 km zur Küste in Form einer Inselrundfahrt mit Angelstops etc.?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Sven

Rolf Dreyer

Das ist in § 15 (1) der Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) geregelt. Danach muss das Boot mit zwei Inhabern des SHS-Scheins besetzt sein. Zudem muss der Bootsführer Inhaber eines für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses sein.

Sven

Hallo Herr Dreyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Rückfragen:
1. Bezugnehmend auf die SeeSpbbootV, Anlage 4 wäre nur ein SSS-Schein-Inhaber notwendig (küstennahe Seegewässer, bis 30 Seemeilen zum Festland und Rumpflänge des Bootes unter 15 m). Ihre Antwort besagt, dass zwei Inhaber des SHS-Scheins an Bord sein müssten.
2. Wäre Ihrer Meinung nach der Erwerb des Yachtmaster Offshore für das Vorhaben geeigneter als der SSS-Schein? Kann mit dem Yachtmaster Offshore auch unter deutscher Flagge gefahren werden?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Sven Stettin

Rolf Dreyer

Zu 1.) Ich wusste nicht, wie weit die karibischen Inseln, vor denen Sie fahren möchten, von der südamerikanischen Festlandsküste entfernt sind und habe mehr als 30 sm Entfernung angenommen.
Zu 2.) Als Deutscher unterliegen Sie deutschem Recht – und zudem dem Recht den Inselstaaten, in deren Küstengewässern Sie operieren. Nach deutschem Recht reicht der Yachtmaster Offshore nicht aus.
Wenn Sie dort unter deutscher Flagge gewerblich unterwegs sind, müssten Sie auch noch die BG Verkehr (früher See-BG) einschalten, was jede Menge weiterer Auflagen mit sich bringt. Die Karibik ist weit von Deutschland entfernt; dort herrschen andere Sitten und Gebräuche. M. E. ist eine gute Versicherung das Wichtigste, mit der Sie schriftlich vereinbaren müssten, welche Anforderungen an die Crew und das Boot gestellt werden, damit die Versicherung sich im Schadensfall nicht herausreden kann.

Sven

Herr Dreyer,
vielen Dank für Ihre ausführlichen und informativen Antworten.
Viele Grüße
Sven

Uwe

Hallo Herr Dreyer,
ich plane auf einen früheren Seenotrettungskreuzer (21 m) kleine Seereisen im 12-sm-Bereich mit bis zu 8 Gästen gewerblich anzubieten. Reicht hier ebenfalls der SKS-Schein aus?
Viele Grüße
Uwe Giese

UweB

Hallo Herr Dreyer,
ich beabsichtige, mir einen Fahrtenkatamaran zu kaufen, um mittelfristig im Mittelmeer unterwegs zu sein und nach einiger Zeit die Welt zu umrunden. Dabei würde ich zur Finanzierung gerne im Mittelmeer und ggf später in der Karibik zahlende Gäste an Bord nehmen. Der SKS-Schein sollte in der 12-sm-Zone ausreichen. Auch für Langfahrten (Hochsee) mit Kojenchartergästen (nicht gewerblich) sollte auch hier SKS-Schein oder sogar nur Sportbootführerschein See ausreichen .
Ab wann wird es denn wirklich gewerblich und keine Kostenumlage mehr. Ich strebe generell keine Gewinne an sondern nur eine Reduzierung der Kosten. Spielt es eine Rolle unter welcher Flagge mein Boot läuft?
Vielen Dank für eine Einschätzung.

Rolf Dreyer

Rechtsgrundlage für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten ist die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV). Diese Verordnung gilt für die Sportboote und Wassermotorräder im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres und außerdem für Sportboote, die die Bundesflagge führen und ihren ständigen Liegeplatz im Ausland haben. Wenn Ihr Schiff nicht unter deutscher Flagge läuft und auch nicht in Deutschland unterwegs ist, kommt auch die SeeSpbootV nicht zur Anwendung.
Auch gewerbsmäßige Nutzung liegt in Ihrem Fall nicht vor. Denn laut SeeSpbootV ist gewerbsmäßige Nutzung definiert als „der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist“. Das trifft in Ihrem Fall nicht zu.

Malte

Hallo Herr Dreyer,
Ich bin gerade dabei mir ein kleines Motorboot (ca. 6 Meter) zu kaufen und damit nebenbei auch kleine Fahrten anzubieten wie z.B. Begleitfahrten bei Segelparaden oder eine private Hafenrundfahrt. Ich habe verstanden, dass es für Privatleute kein Problem sein sollte (SKS-Schein ist vorhanden und es wird alles in der 12-sm-Zone bleiben). Meine Frage ist: Darf man das auch Leuten anbieten, die die Fahrt aus beruflichen Gründen buchen, also z. B. Fotografen bei Segelregatten? Denn dann kann ja eigentlich nicht mehr von Sport- und Freizeitzwecken die Rede sein.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Rolf Dreyer

Rechtsgrundlage für die gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten ist die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV). Dort ist in § 2 gewerbsmäßige Nutzung definiert als „Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist“. Streng genommen fällt die beschriebene Beförderung von Fotografen nicht darunter. Aber ich denke, das wird nicht so eng gesehen. Große Regatten werden häufig von gewerblichen Fotografen auf Sportbooten begleitet und ich kann mit beim besten Willen nicht vorstellen, dass solche Boote von Inhabern eines nautischen Patents geführt werden.

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