Einige schwarze Schafe unter den Sportbootschulen bieten seit dem Sommer 2006 eine Ausbildung zum Erwerb britischer Seefunkzeugnisse (RYA) an. Wer sich zu Hause vorbereite und über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfüge, könne an einem Tag gleichzeitig die Ausbildung und die Prüfung absolvieren. Das Bundesverkehrsministerium hat schon am 27.7.2006 vor dem Erwerb solcher Zeugnisse gewarnt. Dennoch wurden entsprechende Angebote nicht zurückgezogen, offensichtlich lief das Geschäft zu gut.
Erneute Warnung des Bundesverkehrsministeriums
In Ausgabe 1/2007 des Palstek erscheint nunmehr ein Interview mit der zuständigen Staatssekretärin, Karin Roth aus dem Bundesverkehrsministerium. Auf die Frage, ob ein solches RYA-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: „Das RYA-Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim BSH laufenden Untersuchung.“ Im weiteren Teil des Interviews erklärt die Staatssekretärin, dass innerhalb der europäischen Konferenz der Verwaltungen (CEPT) derzeit Beratungen über die Prüfungsanforderungen für Seefunkzeugnisse stattfinden, konkrete Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Eine Harmonisierung der Prüfungsanforderungen werde angestrebt.
Kleiner Vergleich zwischen deutschen und britischen Seefunkzeugnissen
Die Kosten für den Erwerb deutscher und englischer Seefunkzeugnisse unterscheiden sich nicht. Auch die Dauer der Ausbildung ist gleich (1 Samstag für das SRC, 1 Wochenende für das LRC). Eine Prüfung noch am Ausbildungstag ist bei deutschen Seefunkzeugnissen dagegen nicht möglich. Für deutsche Seefunkzeugnisse müssen auch mehr Fragen gelernt und eine praktische Funkprüfung abgelegt werden. Das ist alles machbar, wie viele tausend erfolgreiche Seefunkprüfungen Jahr für Jahr zeigen.
Schlussfolgerung
Wer sich im Urlaub nicht mit deutschen Behörden rumärgern möchte, dem kann nach derzeitigem Stand nur geraten werden, ein amtliches deutsches Seefunkzeugnis zu erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Und im Gegensatz zum britischen Seefunkzeugnis ist in der Ausbildung für ein deutsches Seefunkzeugnis auch die Ausbildung zum UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für die Binnenschifffahrt bereits enthalten.