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Diebstahl kleiner Außenborder

Freitag, den 6. Februar 2009

Kleine Außenborder mit einer Leistung zwischen 4 und 8 PS, die schnell und leicht wegzutragen sind, werden nach Angaben der Wasserschutzpolizei besonders häufig gestohlen. Im Sommer 2008 wurden alleine im Polizeirevier Lübeck-Travemünde fast 40 Außenbordmotoren entwendet.

Besitzer eines Außenborders können ihren Motor von der Wasserschutzpolizei gravieren und mit einem gelben Aufkleber als registriertes Gerät kennzeichnen lassen. Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aktion Gravierend mehr Sicherheit schon fast 9.000 Außenborder graviert, aber nicht nur Außenborder sondern auch Boote, Ferngläser, Zubehör, Ausrüstung können graviert werden.

Die Wasserschutzpolizei rät zudem, das Eigentum stets mit ausreichend dimensionierten Schlössern zu sichern und jede verdächtige Handlung unbekannter Personen der Polizei zu melden.

Niederlande – ab 2009 auch nur noch 0,5 Promille

Montag, den 2. Februar 2009

Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen.

0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit angenommen. Als relativ fahruntüchtig gilt der Bootsführer eigentlich erst, wenn dies weitere Indizien vermuten lassen. Die deutsche Wasserschutzpolizei wies aber kürzlich daraufhin, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auch schon bei 0,3 Promille Alkoholisierung eingeleitet werden könne, sofern sich der Bootsführer alkoholbedingt auffällig verhalte. Bei einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Bootsführern droht dann auch der Verlust ihres Kfz-Führerscheins.