Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen.
0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit angenommen. Als relativ fahruntüchtig gilt der Bootsführer eigentlich erst, wenn dies weitere Indizien vermuten lassen. Die deutsche Wasserschutzpolizei wies aber kürzlich daraufhin, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auch schon bei 0,3 Promille Alkoholisierung eingeleitet werden könne, sofern sich der Bootsführer alkoholbedingt auffällig verhalte. Bei einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Bootsführern droht dann auch der Verlust ihres Kfz-Führerscheins.