Archiv der Kategorie ‘Schifffahrtsrecht‘

Versicherungen müssen fairer agieren

Dienstag, den 5. Februar 2008

Von der letzten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) profitieren auch Wassersportler. In der Vergangenheit haben Boots-Versicherungen häufig mit dem Hinweis, der Skipper habe grob fahrlässig gehandelt, jede Zahlung abgelehnt. Und grobe Fahrlässigkeit kann einem Yachtie schnell vorgeworfen werden. Dazu muss er nur gegen eine der zahlreichen amtlichen Empfehlungen, wie sie etwa in der BSH-Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich formuliert sind, verstoßen haben.

Keine vollständige Zahlungsverweigerung mehr

Eine völlige Ablehnung der Versicherungsleistung ist bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab sofort auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr zulässig (für bestehende Verträge greift die neue Regelung erst 2009). Das neue VVG verlangt, dass bei grober Fahrlässigkeit die Höhe der Mitschuld des Bootsführers am entstandenen Schaden ermittelt wird. Nur für diesen Teil darf die Versicherung die Zahlung verweigern.

Deutliche Verbesserung

Die neue Regelung ist ein Segen für den Wassersport. Wassersportversicherungen sind nämlich dafür bekannt, zwar die Beiträge regelmäßig zu kassieren, aber Zahlungen, die über Bagatellen hinausgehen, grundsätzlich abzulehnen. Nicht selten zahlen Boots-Versicherungen erst, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt hat. Und da hat der Bootsführer zukünftig bessere Chancen.

Versicherungsmakler

Um im Streitfall nicht allein gegen eine Versicherung kämpfen zu müssen, schließen viele Bootsbesitzer ihre Versicherung nicht direkt bei der Versicherungsgesellschaft, sondern bei einem Versicherungsmakler ab. Einen ordentlichen Ruf genießt hier die Hamburger Firma Pantaenius. Das zeigt sich auch jetzt wieder, denn Pantaenius stellt seine Altkunden nicht schlechter als Neukunden und wendet das neue Recht ab dem 1.1.2008 auch für Altkunden an, obwohl der Gesetzgeber dies erst für 2009 verlangt. Bei Pantaenius ist auch mein Schiff versichert, aber ich hatte noch nie einen Schaden.

Überwachung der Sport- und Freizeitschifffahrt geplant

Montag, den 28. Januar 2008

Die Bundesregierung plant offenkundig weit mehr, als nur Kennzeichen für Sportfahrzeuge einzuführen. Vorgesehen ist vielmehr, umfangreiche schiffs- und personenbezogene Daten zu erheben und an andere Behörden weiterzugeben. Die Bundesregierung hat dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundesrat Drucksache 722/07).

Speicherung von personen- und schiffsbezogenen Daten

Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen Daten erfasst werden von a) Fahrzeugen, b) deren Inhabern oder Betreibern und c) allen Personen an Bord. Vorgesehen ist, von Sportbooten Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen, amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines Sportfahrzeuges sowie die Namen des Eigentümers, Betreibers, Charterers und des Bootsführers zu speichern. Darüber hinaus sollen auch Angaben zu den an Bord befindlichen Personen (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift) erhoben werden.

Verdachtsunabhängige Überprüfung jederzeit möglich

Um die Überwachungsmaßnahmen abzurunden, soll zukünftig eine jederzeitige, verdachtsunabhängige Überprüfung von Sportbooten und deren Skippern zulässig sein.

Weitere Maßnahmen befürchtet

Diese Gesetzesinitiative soll das Verkehrsministerium ermächtigen, im Rahmen von Verordnungen und Durchführungsvorschriften weitere Maßnahmen zu erlassen, so auch eine Registrierungspflicht für Sportboote. Angeblich soll die Entscheidung zur Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf den Seebereich bereits gefallen sei. Das Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative fand ohne Beteiligung der Wassersportverbände statt.

Kennzeichenpflicht in der Sportschifffahrt

Dienstag, den 22. Januar 2008

Seeschiffe führen bekanntlich kein Kennzeichen. Am Heck steht der Name und der Heimathafen – das reicht aus und das wird weltweit so gehandhabt. Nun plant der Gesetzgeber angeblich eine Kennzeichenpflicht für Sportboote.

Kennzeichen zur Verkehrsüberwachung?

Hinter der Absicht, Yachten und Sportboote zu verpflichten, ein Kennzeichen zu führen, steckt keineswegs der Wunsch des Gesetzgebers, Boote und Yachten bei Verkehrsverstößen identifizieren zu können. Das wäre der falsche Weg. Denn zur Identifizierung gibt es AIS. Die Abkürzung AIS steht für Automatisches Identifikations-System. Dahinter verbirgt sich ein kleines Aggregat, das regelmäßig automatisch alle wichtigen Daten über das Schiff per Funk verbreitet. Die Berufsschifffahrt ist längst weltweit mit AIS ausgerüstet. AIS dient den Verkehrszentralen zur Identifizierung von Schiffen bei der Verkehrslenkung und -unterstützung. Auch viele Yachten sind freiwillig mit AIS ausgerüstet. Dank AIS können die Schiffsbewegungen auch im Internet verfolgt werden.

Lobbyismus

Hinter dem Bestreben, für Yachten und Boote auf See ein Kennzeichen vorzuschreiben, steckt reiner Lobbyismus. Die Lobbyisten sind sogar namentlich bekannt. Es handelt sich um Mitarbeiter der Yacht- und Bootsausrüster. Sie kennen den Markt nicht, sie wissen nicht, wie viele Yachten und Boote es gibt, welches Alter sie haben, wie groß sie sind und vieles mehr. Mit einem Kennzeichen würde natürlich auch ein Register eingeführt, das Aufschluss über diese Daten geben würde. Die Sportschifffahrt wehrt sich gegen eine Kennzeichenpflicht. Auch der Deutsche Seglerverband wendet sich gegen diese Pläne.

Kennzeichenpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen

Zwar besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichenpflicht, aber es gibt kein zentrales Register. Kennzeichen können nicht nur von den Wasser- und Schifffahrtsämtern, sondern auch vom ADAC, vom Deutschen Seglerverband DSV und vom Deutschen Motoryacht Verband DMYV vergeben werden. Auch das Funkrufzeichen kann als Kennzeichen verwendet werden.

Der Kennzeichenpflicht folgt die Steuerpflicht

Das wichtigste Argument gegen die Kennzeichenpflicht ist die Befürchtung, dass kurz oder lang daraus auch eine Steuerpflicht entsteht. Wenn der Gesetzgeber erst einmal weiß, wer welches Schiff betreibt, dann wird auch schnell der Wunsch nach neuen Einnahmequellen entstehen.

Ausflaggen

Es gibt einen einfachen Weg, sich gegen Kennzeichen- und Steuerpflicht zu wehren: Ausflaggen. Die Berufsschifffahrt macht es seit vielen Jahren vor; sie flaggt aus, damit auf deutschen Schiffen nicht das deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt. Das ist heutzutage einfach und schnell gemacht. Dazu muss nur eine ausländische GmbH, eine sogenannte Ltd gekauft oder gegründet werden und die Yacht dieser Ltd übereignet werden. Damit unterliegt das Schiff nicht mehr deutschem Recht; der Eigner ist zumindest diese Sorgen los.