Immer wieder liest man die Schlagzeile, dass der Sportbootführerschein abgeschafft werden soll. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass
– die Führerscheinpflicht für Sportboote unverändert erhalten bleibt,
– ab dem 1.1.2028 der amtliche Sportbootführerschein (mit Bundesadler) durch einen Verbandsschein z. B. des deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des deutschen Seglerverbandes (DSV) ersetzt werden soll.
Flugscheine sind auch Verbandsscheine
Dabei orientiert sich das Bundesverkehrsministerium an den Flugscheinen, die ebenfalls keinen Bundesadler besitzen, aber gleichwohl international anerkannt sind. Das wird auch für die neuen Verbandsscheine gelten.
Die Verbandsscheine werden international anerkannt
Auch die Verbandsscheine werden von der Bundesdruckerei ausgestellt und wie bisher das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen ICC enthalten. Die neuen Scheine sehen also nicht anders aus als die alten, nur dass der Bundesadler durch das Logo des DMYV oder des DSV ersetzt wird.
Die alten Sportbootführerscheine bleiben gültig
Alte Sportbootführerscheine müssen nicht umgetauscht werden. Sie bleiben weiterhin lebenslang gültig. Wem also ein Bundesadler auf dem Führerschein lieber ist als das Logo eines Verbandes, der ist gut beraten, noch vor dem 1.1.2028 seinen Sportbootführerschein zu erwerben.
Inkrafttreten am 1.7.2026
Ursprünglich sollte diese Verordnung bereits zum 1.1.2026 in Kraft treten. Es trat jedoch eine wichtige rechtliche Frage auf, nämlich ob eine eigentlich staatliche Aufgabe ohne „Beleihung“ an einen Verband übertragen werden kann. Dies wird derzeit vom Bundesjustizministerium geprüft. Sollte das Bundesjustizministerium zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beleihung erforderlich ist, so bliebe es vermutlich bei den alten Sportbootführerscheinen. Wegen dieser Prüfung tritt die Verordnung frühestens am 1.7.2026 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen
1.) Der heutige Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segel soll entfallen.
2.) Wiederholungsprüfungen dürfen erst nach einem Monat (bisher nach einem Tag) abgelegt werden.
3.) Die Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Verband festgelegt, sie werden also möglicherweise sinken.
Prüfungen nur in Norddeutschland
Der ursprüngliche Plan, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein See nur auf Seeschifffahrtsstraßen, also in Norddeutschland, abgenommen werden müssen, wurde aufgegeben. Das hätte bedeutet, dass Personen aus den südlichen Bundesländern für die Prüfung an die Küste fahren müssen.
Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein Binnen auf Binnenschifffahrtstraßen abgenommen werden müssen. Binnenschifffahrtstraßen sind Bundeswasserstraßen. Eine Prüfung auf Landesgewässern wie dem Chiemsee oder dem Starnberger See wäre danach nicht mehr möglich. Man müsste an die Donau fahren. Vermutlich wird auch diese Vorschrift gestrichen, aber bekannt ist dies noch nicht.
Verbandsscheine müssen zurückgegeben werden
Jeder Wassersport-Fachverband darf sich um das Recht bewerben, Prüfungen abzunehmen und Verbandsscheine auszustellen. Er muss dann die in der Verordnung vorgesehenen Regularien erfüllen. Stellt sich später heraus, dass dagegen verstoßen wurde, so wird nicht nur dem Verband, das Recht, Verbandsscheine auszustellen, entzogen. Vielmehr werden auch die vom Verband widerrechtlich ausgestellten Verbandsscheine ungültig und müssen zurückgegeben werden.
Bürokratieabbau???
Ein wichtiges Anliegen der neuen Verordnung soll der Bürokratieabbau sein. Warum werden dann aber nicht alle Fahrberechtigungen, wie auch bei den Kfz-, LKW- und Motorradführerscheinen, in einem einzigen Schein zusammengefasst? Das Ministerium mutet seinen Bürgern also weiterhin zu
– einen Führerschein,
– einen Seefunkschein (SRC),
– einen Binnenfunkschein (UBI),
– einen SKS–Schein,
– einen SSS–Schein,
– einen SHS–Schein und
– einen Pyroschein (FKN)
also insgesamt bis zu sieben Scheine mit sich zu führen.