Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) berechtigt bekanntlich zum Führen eines Sportbootes in Küstengewässern (12 sm Zone), auch zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung. Als gewerbsmäßige Nutzung gilt der Einsatz eines Sportbootes gegen ein Entgelt.
Vielfach unbekannt geblieben ist, dass seit dem 1.1.24 die gewerbsmäßige Personenbeförderung – auch mit einem Sportboot – mit dem SKS-Schein nicht mehr zulässig ist. Seitdem wird zumindest ein «Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne» gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung verlangt. Es berechtigt zur Führung von Schiffen unter deutscher Flagge …
… in der nationalen Fahrt bis zu sechs Seemeilen von der deutschen Küste entfernt,
… mit maximal 12 Fahrgästen an Bord,
… einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 und
… einer Antriebsleistung bis zu 300 KW.
Das Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt, sofern ein Lehrgang NK 100 besucht wurde. NK 100 Lehrgänge dauern zehn Wochen; sie werden von den Seefahrtschulen Flensburg, Cuxhaven und Rostock-Warnemünde angeboten. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker oder eine mindestens sechsmonatige Fahrtzeit im Decksdienst auf einem Kauffahrteischiff (Seeschiff) oder einem Fischereifahrzeug inklusive Nachweis einer Sicherheitsgrundausbildung.