Für das Jahr 2023/2024 haben wir den Deutschen Bildungs-Award als Gesamtsieger im Bereich E-Learnng Bootsführerscheine erhalten. Der Preis wird von N-TV und dem Deutschen Institut für Service-Qualität verliehen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines festlichen Empfangs in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, Berlin.
Jahresarchiv für 2023
Deutscher Bildungs-Award Gesamtsieger
Freitag, den 17. November 2023Neuer Fragenkatalog Bodenseeschifferpatent
Freitag, den 28. April 2023Für die Bodenseeschifferpatente A, D und H treten am 1.5.23 neue Fragenkataloge in Kraft. Sie sind bereits im Online-Kurs enthalten. Der gesamte Online-Kurs ist auf dem neuesten Stand.
Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen
Montag, den 16. Januar 2023Wer ein Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen und den Zonen 1 und 2 zu bestimmten Zwecken gewerblich führen möchte, braucht ein Kleinschifferzeugnis. Das verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung, die zum 1.1.26 geändert wurde.
Eine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen liegt nicht vor bei
- Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord,
- Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter,
- Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,
- Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken,
- Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder
- Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen.
In diesen Fällen ist kein Kleinschifferzeugnis erforderlich.
Bootsführern, die in der Vergangenheit bereits gewerblich tätig waren, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 17.1.28 ein Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung ausgestellt werden. Mehr dazu und weitere Informationen findet man bei Elwis.
Das Kleinschifferzeugnis wird nur für die Binnenschifffahrtsstraßen und die Zonen 1 und 2 benötigt. Auf den Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Zonen 1 und 2 braucht man es nicht. Hier sind die Anforderungen an die gewerbliche Tätigkeit mit Sportbooten in der See-Sportbootverordnung geregelt. Mehr dazu hier.
Auch auf dem Rhein 15 PS / 20 m
Freitag, den 6. Januar 2023Gute Nachrichten. Auch auf dem Rhein soll zukünftig bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Zudem soll ein Sportpatent erst ab 20 m Bootslänge benötigt werden. Das hat die Zentralkommission der Rheinschifffahrt angekündigt. Damit würden auf dem Rhein die gleichen Grenzen wie auf den übigen Binnenschifffahrtsstraßen gelten.