Deutscher Sportbootführerschein von Kroatien offiziell anerkannt

Das kroatische Ministerium für See, Transport und Infrastruktur hat nunmehr eine Liste der von Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine veröffentlicht. Auch der deutsche Sportbootführerschein See ist auf dieser Liste aufgeführt. Daher sind nunmehr alle Unsicherheiten endgültig beseitigt. Kroatien erkennt den Sportbootführerschein See an.

Viele interessante Informationen über den Wassersport in Kroatien finden Sie auf dieser Seite unter Kroatien. Mit diesem Wissen ausgestattet kann ich nur noch einen wunderschönen Urlaub in Kroatien wünschen.

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60 Kommentare

Walter Einsiedler

Lieber Rolf Dreyer,
einen herzlichen Dank an Sie und das Team, gestern haben wir in Hamburg die Prüfung bestanden und erhielten gleich den begehrten Schein SbFSee. Danke auch an Ulf von der Yachtschule Meridian in Hamburg, der uns auf die praktische Prüfung vorbereitete.
Ihr Online-Kurs und vor allem auch die Prüfungsvorbereitung samt Probeprüfung ist ganz große Klasse; dass nun unser SbFSee in Kroatien anerkannt wird, freut uns, denn ab 03.04. sind wir in Pula auf unserer Maxi95 und legen los. Herzliche Grüße von Wiebke Hansen und Walter Einsiedler

Maria

Hallo,
ich habe einen Bootsführerschein in Kroatien gemacht. Er wird doch auch in Deutschland anerkannt; es ist ja ein EU-Schein. Wie funktioniert das? Wo kann ich den kroatischen Schein umschreiben lassen?
MfG
Maria

Rolf Dreyer

Kroatische Bootsführerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt. Für die Umschreibung von Bootsführerscheinen und die Anerkennung nautischer Qualifikationen ist die Führerscheinstelle beim DSV in Hamburg zuständig. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Antwort wünschen, schicken Sie eine Kopie Ihres kroatischen Bootsführerscheins per Mail dorthin. Aber Hoffnungen auf eine Umschreibung sollten Sie sich nicht machen.

udo kranzmann

Hallo,
hat sich da schon etwas mit dem kroatischen Bootsführerschein ergeben? Kann er in Deutschland umgeschrieben werden, nachdem Kroatien jetzt zur EU gehört?
MfG
Udo

Rolf Dreyer

Ein kroatischer Bootsführerschein wird nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben. Das ist auch nicht geplant.

Max Dürr

Wird es in naher Zukunft auch in Italien oder Kroatien eine Führerscheinbefreiung für Motorboote bis 15 PS geben?
MfG
Max

Rolf Dreyer

Solche Pläne sind mir nicht bekannt.

Norbert Löper

Ich bin im Besitz des deutschen Sportbootführerscheines See. Darf ich in Kroatien meine Tochter (20 Jahre alt, sie keinen Sportbootführerschein) ans Ruder lassen, wenn ich daneben stehe? Ich habe gehört das das nur in Deutschland erlaubt ist.
Mfg
Norbert

Rolf Dreyer

Ich denke ja, aber das weiß ich nicht sicher. Fragen Sie am besten vor Ort einen Hafenmeister oder die Wasserschutzpolizei.

Werner

Hallo,
ich bin beruflich in Mallorca und habe vor, dort einen EU-Schein zu machen, wie sie hier überall angeboten werden. Darf ich mit dem Schein dann auch in Italien fahren, zB. auf dem Gardasee?
Danke

Rolf Dreyer

Es gibt keine EU-Sportbootführerscheine. Solche Angebote erscheinen mir unlauter. Ich würde mich zunächst einmal bei der Wasserschutzpolizei informieren, ob solche Scheine für die Gewässer um Mallorca überhaupt anerkannt werden. Spanien verlangt nämlich von Ausländern, dass sie die in ihrer Heimat vorgeschriebene Qualifikation besitzen. Deutsche müssen den Sportbootführerschein See vorlegen. Für den Gardasee gilt ein solcher EU-Schein garantiert nicht.

Simone

Lieber Herr Dreyer,

mein Freund ist Kroate und hat den Sportbootführerschein See in Kroatien erworben. Wenn er nun in Deutschland in Binnengewässern fahren will muss er dann den Sportbootführerschein Binnen komplett neu machen oder wird ihm da in der theoretischen oder praktischen Ausbildung etwas erlassen? Wäre toll wenn sie uns Auskunft geben könnten. VG Simone

Rolf Dreyer

Er muss den Sportbootführerschein Binnen komplett neu machen. Durch seinen kroatischen Führerschein (der in Deutschland nur anerkannt wird, wenn er sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhält) bekommt Ihr Freund leider keine Erleichterungen. Den Sportbootführerschein Binnen kann er leicht und schnell per Online-Kurs erwerben. Sie könnten ihm vielleicht einen Geschenkgutschein (39,90 €) schenken.

Sven Schreiber

Hallo,
ich habe den Sportbootführerschein See gerade absolviert.
Darf ich nun außerhalb der 12-Seemeilen-Zone fahren, z.B. von Hamburg nach England?
MfG
Sven

Dietmar Kowalewski

Guten Tag,

Ich besitze die Sportbootführerscheine See und Binnen A, erworben 26.10.1986. Ich habe über 30 Jahre Bootserfahrung und ein eigenes Motorboot. Ich habe mehr als 3000 Meilen Segelerfahrung als Charterer. Ebenfalls besitze ich das UKW Sprechfungzeugnis Binnen und das SRC wie auch das AZF aus dem Flugbereich als Pilot.
Nun kam die Diskussion auf, ich hätte ja keinerlei Segelausbildung und könnte
somit nicht als Skipper auf einem Chartersegeler segeln. Mein Charterbereich für das Segeln mit meiner Crew erstreckt sich komplett über die EU und ist fast ausschließlich im Seebereich zu finden.
Außer Kroatien, da geht es auch schon mal in Sibenik rein und hoch zu den
Wasserfällen. Bis dato hatte ich auch nie ein Problem außer in Griechenland,
da bestand man auf einen zweites Crewmitglied an Board mit gültiger Lizenz. An der Ostsee (Warnemünde) bestand man auf den verherigen Schnellerwerb eines Pyro- Scheins, den dann ein Crewmitglied erwarb, in der Zeit als ich das Schiff übernahm.
Nun meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich mit einem Seglerschiff, z.B. 50 Fuß, kontrolliert werde, und wenn ja in welchen Ländern?
Liebe Grüße Dietmar

Rolf Dreyer

Sie sind hervorragend qualifiziert und werden keine Probleme bekommen. Alle weiterführenden deutschen Scheine – SKS-Schein, SSS-Schein, SHS-Schein … sind freiwillige Führerscheine und verkehrsrechtlich nicht vorgeschrieben. Sie werden als Sachkundenachweis gegenüber Vercharterern und Versicherungen benötigt, aber nur von Personen, die nur geringe Praxis haben und anders ihre Sachkunde nicht nachweisen können. Ihre Funkzeugnisse reichen ebenfalls aus, da Charterschiffe üblicherweise nur mit UKW-Funk ausgerüstet sind.

Rolf Dreyer

Sorry, diese Frage hatte ich übersehen. Entschuldigung für die Verspätung. Verkehrsrechtlich ist eine solche Fahrt erlaubt, d. h. die Schifffahrtspolizei gibt sich bei einer Kontrolle mit dem Sportbootführerschein See zufrieden. Eine andere Rechtslage entsteht jedoch bei einem Unfall. Denn eine solche Reise zu unternehmen, wäre grob fahrlässig, wenn der Bootsführer nach seiner Ausbildung zum Sportbootführerschein See nicht zahlreiche Fahrten mit steigendem Schwierigkeitsgrad durchgeführt hat. Dazu braucht man keine juristischen Überlegungen anzustellen, das ergibt sich schon mit gesundem Menschenverstand. Ich erinnere hier an die erste der zehn Sicherheitsregeln für Wassersportler: Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein! Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrung in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.

Knut Zimmer

Hallo,
ich habe einen Sportbootführerschein Binn und möchte zusätzlich den Sportbootführerschein See für einen Urlaub in Kroatien erwerben.
Mit welchem Aufwand muss ich hier rechnen, werden Teile des Binnenscheines anerkannt oder wird Theorie und Praxis neu geprüft?
Viele Grüße
Knut

Rolf Dreyer

Inhabern des Sportbootführerscheins Binnen wird beim Erwerb des Sportbootführerscheins See etwa ein Viertel des Fragenkatalogs erlassen und ungefähr die Hälfte der praktischen Ausbildung. Denn in der praktischen Prüfung müssen nur noch die Pflichtmanöver gefahren werden, aber nicht mehr die zahlreichen sonstigen Manöver und Fertigkeiten und die Knoten eingeübt werden.
Der Sportbootführerschein See kann leicht und schnell mit meinem Online-Kurs gemacht werden. Rechnen Sie hier mit etwa 25 Stunden für die Theorie und mit ein bis zwei Stunden für die Praxis. An Kosten entstehen neben dem Online-Kurs (39,90 €) die Prüfungsgebühr (ca. 72,- €) und die praktische Ausbildung auf einem Motorboot (regional unterschiedlich ca. 50,- bis 120,- €).

Ralf Keller

Hallo,
ich bin aktuell beim Erwerb des Sportbootführerschein See. Nun habe ich gelesen, dass man für die Fahrt im kroatischen Hoheitsgewässer zusätzlich noch ein Funkzeugnis benötigt. Wo kann man dieses erwerben?
Viele Grüße
Ralf Keller

Rolf Dreyer

Ein Funkzeugnis wird nur benötigt, wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist. Man kann es leicht und schnell mit meinem Online-Kurs oder in meiner Yachtschule erwerben.

Hans Jeske

Hallo Rolf,
ich plane mit einem gecharterten Schiff (46 Fuß) von Kroatien aus nach Italien zu segeln (Pula-Chioggia). Der Vercharterer erlaubt dies, das Schiff besitzt die erforderlichen Papiere. Gerücht: Kroatien legt die 12 sm (SKS) Begrenzung sehr eng aus, im Fall einer Havarie auf der Adria-Querung (ca. 60 sm) drohten ein Bußgeld und Versicherungsprobleme. Richtig oder falsch? Kann im Internet hierzu nichts finden. Danke für eine Hilfestellung.

Rolf Dreyer

Ich weiß es nicht, halte aber das Bußgeld für ein Gerücht. Ein Staat darf ein Bußgeld oder Strafen nur in seinem Staatsgebiet (12-sm-Zone) verhängen. Manche Versicherungen versuchen in der Tat, Zahlungen mit dem Hinweis auf fehlende Sachkunde abzulehnen, wenn kein amtlicher Schein für das Fahrtgebiet vorliegt. Doch die Sachkunde kann auch durch Erfahrungsnachweise nachgewiesen werden. Ich würde den Vercharterer bitten, die Genehmigung für die Reise und den bestehenden Versicherungsschutz schriftlich zu bestätigen.

uwe schuster

Darf ich mit dem Sportbootführerschein Binnen in Kroatien fahren?

Rolf Dreyer

Nein.

Friedrich Klugmann

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich lebe längere Zeit des Jahres in Kroatien und beabsichtige, dort ein kleines Motorboot zu kaufen und es auch dort anzumelden. Reicht dafür der deutsche Sportbootführerschein See aus oder muss ich zusätzlich eine Prüfung in Kroatien ablegen?
Mit freundlichen Grüßen
F. Klugmann

Rolf Dreyer

Ja, da Sie ja auch einen Wohnsitz außerhalb Kroatiens haben.

Markus

Hallo,

ich habe den Sportbootführerschein See und das Seefunkzeugnis SRC. Wir würden gerne in Kroatien eine Motoryacht mieten. In einem Punkt bin ich etwas verwirrt. Wie verhält es sich mit der 3-Seemeilen-Zone? Bezieht sich diese Zone nur auf deutsche Gewässer oder trifft dies auch auf Kroatien zu? Wäre z.B. eine Fahrt von Pula nach Cres rechtlich und versicherungstechnisch zulässig?
Oder andersherum gefragt: Gilt die 3-Seemeilen-Zone nur in deutschen Gewässern und kann es in anderen Ländern (in dem Fall Kroatien) anders geregelt sein, sodass mit dem Sportbootführerschein See als anerkanntem Befähigungsnachweis weiter rausgefahren werden kann?
Über eine kurze Antwort würde ich mich riesig freuen!
Viele Grüße
Markus

Rolf Dreyer

Der deutsche Sportbootführerschein See gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen. Dies ist der Geltungsbereich der SeeSchStrO, dessen seewertige Grenze in 3 Seemeilen Abstand von der Basislinie verläuft. Jenseits der Seeschifffahrtstraßen gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Dort darf sowieso jeder fahren, sodass in Deutschland mit dem Sportbootführerschein See das gesamte Küstenmeer und darüber hinaus die Hohe See befahren werden darf.
Kroatien hat verbindlich erklärt, dass es den deutschen Sportbootführerschein See als Fahrerlaubnis in gleichem Umfang, wie er auch in Deutschland gilt, anerkennt. Daher darf mit dem Sportbootführerschein See das kroatische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) befahren werden. Die Hohe See (jenseits der Küstenmeere) ist für Sportboote sowieso führerscheinfrei.
Allerdings gibt es in der SeeSchStrO und auch in den KVR Generalklauseln, die zur seemännischen Sorgfalt verpflichten. Diese verlangen z. B., dass nur mit einem seetüchtigen, ausreichend bemannten Fahrzeug gefahren und nur mit entsprechender Erfahrung des Schiffsführers ein Schiff geführt werden darf. Der Sportbootführerschein See berechtigt also nicht zu leichtsinnigen Fahrten und zum Führen ungeeigneter Boote. Ob ein Boot ungeeignet ist, kann z. B. am CE-Zeichen erkannt werden. Was leichtsinnig ist, sagt der gesunde Menschenverstand.

Markus

Hallo Rolf,

vielen Dank für die verständlichen Ausführungen. Das Internet ist leider voll mit den gegenteiligsten Ansichten, daher freut mich deine klare Aussage.
Die 12-Seemeilen-Zone ist dann auf jeden Fall ausreichend für die kroatische Inselwelt und selbst ein Übersetzen von Pula nach Cres (ca. 20 sm) stellt dann ja kein Problem dar – sofern die Versicherungen dies nicht anders sieht.
Leichtsinn kann ich für mich ausschließen. Von deiner Schulung in Bielefeld habe ich vor allem mitgenommen, nur in Küstennähe (Sicht) und in den ersten Jahren auf keinen Fall nachts zu fahren. Die 20 sm von Pula nach Cres mit einer geeigneten Motoryacht fällt hoffentlich nicht in die Kategorie Leichtsinn.
Vielen Dank und liebe Grüße
Markus

Matthias Kunze

Hallo,
ich habe den kroatischen Schein Skipper B. Nach welcher Gesetzeslage ist es untersagt, dass ich als Deutscher z.B. nicht auf der Ostsee fahren darf. Das Gleiche gab es doch früher mit den EU-Führerscheinen, die erst nicht anerkannt wurden, aber dann durch Urteil anerkannt werden mussten. Leider scheint die Rechtslage noch ungewiss zu sein. Oder gibt es hier eine klare Gesetzeslage?

Rolf Dreyer

Die Rechtsgrundlage ist die Sportbootführerschein-Verordnung. Kroatische Führerscheine werden nur in Kroatien anerkannt, aber nicht außerhalb Kroatiens. Es ist doch hinlänglich bekannt, wie diese Scheine erworben werden können. Auch Versicherungen erkennen kroatische Sportbootführerscheine nicht an; de facto fährt man mit einem solchen Schein ohne Versicherungsschutz.

Friedhelm Speck

Ich besitze den kroatischen Schein Skipper B. Darf ich damit auf Mallorca einen Jet-Ski fahren?

Rolf Dreyer

Nein. Kroatische Scheine werden außerhalb Kroatiens nicht anerkannt. Auch Versicherungen erkennen kroatische Scheine nicht an.

Jürgen M.

Sehr geehrter Herr Rolf Dreyer,

auf welche Versicherung beziehen Sie sich?

Die Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung wird vom kroatischen Vercharterer abgeschlossen, der wiederum fordert einen gültigen Sprotbootführerschein, wie es die kroatische B-Lizenz ist.

In den Bedingungen meiner Kautionsversicherung heißt es: „[…]Der Versicherer […] übernimmt […] als Versicherungsnehmer die Garantie zur Absicherung von Yachtcharterkautionen zur Erstattung der ganzen oder eines Teiles der vom Charterer an den Vercharterer aufgrund des beschriebenen Vertrages geleisteten Kaution, unter der Voraussetzung, dass:
[…] der Skipper während der Laufzeit des Chartervertrags im Besitz eines für das Fahrzeug und/oder für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerscheins ist […]“

Was sollte nun, Ihrer Ansicht nach, die Versicherung gegen den amtlich vorgeschriebenen Führerschein, der kroatischen B-Lizenz, einzuwenden haben?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen M.

Rolf Dreyer

Versicherungen zahlen Bagatellschäden ohne Probleme zu machen. Bei großen Schäden suchen sie immer nach einem Weg, um die Zahlung nicht leisten zu müssen. Schäden im Wassersport können ziemlich groß werden. Die Versicherung entschädigt den Eigner, der ja den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Aber sie versucht dann, den Schiffsführer regresspflichtig zu machen. Kennen Sie den kroatischen Versicherungsvertrag? Welche Anforderungen an den Bootsführer sind dort formuliert? Das ist entscheidend, nicht was der Vercharterer Ihnen zusichert.
Wenn nach einem großen Schaden die Versicherung Sie regresspflichtig machen sollte, haben Sie nur Forderungen gegen den Vercharterer. Wenn dies (wie üblich) eine Agentur ist und die Schiffe (wie üblich) nicht im Eigentum des Verchartertes stehen, können Sie solche Regressansprüche mangels Masse nicht beim Vercharterer durchsetzen.

Jürgen M.

Sehr geehrter Herr Rolf Dreyer,
ich verstehe jetzt was Sie meinen und sicherlich kennen Sie auch Beispiele dafür. Hoffentlich komme ich nie in die Situation herauszufinden, was die Versicherung bezahlt oder regressiert. Meines Erachtens bin ich mit Kasko- (HR), Haftpflicht- (HR), Kautions- (DE) und Skipperversicherung (DE) bei kroatischer Lizenz ausreichend versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen M.

Rolf Dreyer

Die Zeitschrift Yacht berichtet in der neuesten Ausgabe (19/2019), dass Charterskipper immer häufiger von Versicherungen – auch kroatischen – aggressiv zur Kasse gebeten werden. Das werde auch von deutschen Versicherungsmaklern bestätigt. Versicherungsmakler raten den Skippern einer Charteryacht zum Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung, die explizit auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Wie der Inhaber von Yacht-Pool erklärt, werde die Skipperhaftpflicht immer mehr zu einer Versicherung gegen Versicherungen. Der Zeitschrift Yacht schreibt, dass ihr in letzter Zeit fünf Fälle bekannt geworden sind, in denen Versicherungen zwischen 24.000,- und mehr als 200.000,- € von Charterskippern gefordert haben.

Milan Paskul

Sehr geehrter Herr Rolf Dreyer,
ich habe den internationalen Sportbootführerschein aus Serbien. Seit drei Jahre wohne ich in Deutschland. Ist die Umschreibung von Bootsführerscheinen und die Anerkennung möglich.
Vielen Dank im Voraus
Milan Paskul

Rolf Dreyer

Nein, ausländische Bootsführerscheine werden in Deutschland nicht umgeschrieben. Nur Personen, die im Ausland leben, einen dort vorgeschriebenen Bootsführerschein erworben haben und sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, dürfen mit dem Bootsführerschein ihres Wohnsitzlandes in Deutschland ein Sportboot führen. Alle anderen müssten dafür einen deutschen Sportbootführerschein erwerben. Das ist mit dem Online-Kurs leicht, schnell und sehr kostengünstig möglich.

G.Poppinga

Hallo,
mein Mann hat den Sportbootführerschein Binnen. Können wir damit in Kroatien einen Bayliner fahren?
Lg
G. Nitschke-Poppinga

Rolf Dreyer

Nein, der Sportbootführerschein Binnen gilt nicht an der Küste. Für Kroatien wird der Sportbootführerschein See benötigt. Er kann ihn bequem, leicht und für wenig Geld (250,- bis 300,- €) per Online-Kurs erwerben.

Stefan Cabanillas

Hallo Hr. Dreyer
ich habe letzte Woche den Skipper B Schein in Kroatien gemacht. Mir wurden folgende Infos mitgegeben:
Internationale Gültigkeit, auch Deutsche Ost- und-Nordsee. In Ländern wie Italien, Frankreich und Spanien sogar Binnengewässer. Stimmen diese Aussagen?
Vielen Dank im Voraus

Rolf Dreyer

Nein. Am besten rufen Sie einmal bei der Wasserschutzpolizei, z. B. in Kiel, an und fragen, ob Sie als deutscher mit Wohnsitz Deutschland damit auf der Ostsee fahren dürfen. Die Antwort besteht aus einem Wort, siehe oben.

Jürgen Fleischhauer

Sehr geehrter Herr Dreyer,
Sie schreiben, daß der kroatische Schein Skipper B in anderen Ländern nicht anerkannt wird. Wie kann es dann sein, daß ich als Inhaber dieses Scheines seit vielen Jahren keinerlei Probleme habe, Segelyachten in Spanien, Italien, Griechenland, Türkei und in der Karibik zu chartern und der jeweilige Vercharterer diesen Schein anstandslos anerkennt?
Freundliche Grüße
Jürgen Fleischhauer

Rolf Dreyer

Das sind Vercharterer. Was die anerkennen oder nicht entscheiden die selbst. Ernst wird es bei einer Polizeikontrolle und erst recht bei einem Unfall mit größerem Schaden. Schreiben Sie bitte noch mal, wenn Sie von einer Versicherung, die einen von Ihnen verursachten ernsthaften Schaden (kein Bagatellschaden) an den Schiffseigner erstattet hat, nicht regresspflichtig gemacht worden sind.

Jakob Eick

Hallo,
ich habe den Sportbootführerschein See und Binnen. In Deutschland darf meiner Kenntnis nach jeder ein Boot steuern, der mindestens 16 Jahre alt ist, sofern jemand mit einem Sportbootführerschein als Bootsführer an Bord ist. Gilt das auch für Kroatien? Also darf meine Freundin, 29, das Boot steuern, auch wenn sie keinen Sportbootführerschein hat, sofern ich an Bord bin?
Beste Grüße
Jakob

Rolf Dreyer

Meines Wissens ist das nicht erlaubt. – Die Altersgrenze 16 Jahre gilt in Deutschland nur auf Binnenschifffahrtsstraßen, nicht an der deutschen Küste.

Marius Palt

Hallo Herr Dreyer,
gilt ein vorläufiger Sportbootführerschein See auch in Kroatien?
Gruß

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