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Fachkundenachweis: Unterschiedliche Pyro-Prüfungen

Sonntag, den 13. April 2008

Kaum zu glauben, aber wahr: Wer die Fachkundeprüfung nach Sprengstoffrecht (kleiner Pyroschein) beim Deutschen Segler-Verband (DSV) ablegt, bekommt einige andere Prüfungsfragen vorgelegt als beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV). Auch die praktische Prüfung unterscheidet sich bei den beiden Wassersportverbänden.

Abweichende Prüfungsfragen

Prüfungsfrage 5 (DSV):

Wer benötigt in der Regel einen Kleinen Waffenschein?

Wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Schusswaffe mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” führen möchte (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).

Prüfungsfrage 5 (DMYV):

Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich verwendet und wie funktionieren sie?

  1. Reibkopf-Zündung; funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel).
  2. Reiß-Zündung; ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.

Prüfungsfrage 27 (DSV):

1. Welche Signalwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?

2. Dürfen diese zugriffsbereit geführt werden?

  1. Signalwaffen mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
  2. Das Führen ist nur mit dem Kleinen Waffenschein erlaubt.

Prüfungsfrage 27 (DMYV):

Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk1 nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?

  1. Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das Kaliber 4 erforderlich.
  2. Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Signalwaffe im Kaliber 4 erforderlich.
  3. Ja, die Waffenbesitzkarte wird nur für den Waffenerwerb benötigt und dient als Legitimation für den Waffenbesitz.

Antwort 1. ist richtig

Prüfungsfrage 28 (DSV):

Nennen Sie vier pyrotechnische Notsignale!

  1. Signalraketen, rot.
  2. Fallschirmraketen, rot.
  3. Handfackeln, rot.
  4. Rauchsignale, orange.

Prüfungsfrage 28 (DMYV):

Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!

  1. Signalraketen, rot.
  2. Fallschirmraketen, rot.
  3. Handfackeln, rot.
  4. Rauchsignale, orange.
  5. Lichtrauchsignale.
  6. Blitz-Knall-Patronen.

Prüfungsfrage 38 (DSV):

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind.

Prüfungsfrage 38 (DMYV):

Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!

In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder), der mit Verzögerung einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orange-farbenen Rauch abgibt.

Prüfungsfrage 56 (DSV):

Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

  1. Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
  2. Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig).
  3. Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.

Antwort 3. ist richtig

Prüfungsfrage 56 (DMYV):

Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

  1. Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
  2. Dem Hafenmeister
  3. Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.

Antwort 3. ist richtig

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung umfasst beim DSV fünf Aufgaben, beim DMYV jedoch nur vier. Der DSV verlangt:

  1. Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  2. Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  3. Handhabung des Rauchsignals (orange Dose)
  4. Handhabung eines Signalgebers mit Magazin / Trommel
  5. Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln / Versagern

Aufgabe 4. entfällt beim DMYV.

Weitere Informationen

Viele weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung findet man unter pyroschein.de.

Neu auf der Boot: Der kleine Pyroschein ist da

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Nach mehr als zweijähriger Pause werden ab sofort wieder pyrotechnische Prüfungen abgenommen. Hintergrund: Ein Schiff in Not kann mit roten Leuchtsternen um Hilfe rufen. Die Leuchtstoffe werden mithilfe einer Signalrakete oder Signalpistole in eine Höhe von 300 m geschossen und dort gezündet. Bei klarer Nacht ist ein solches Signal fast 40 km weit sichtbar. Die roten Leuchtsterne hängen zumeist an Fallschirmen, sodass sie langsam zu Boden sinken und länger in großer Höhe bleiben.

Fachkundenachweis und Sachkundenachweis

Diese Seenotsignalmittel enthalten eine so große Menge an explosionsgefährlichen Stoffen, dass sie unter das Sprengstoffgesetz fallen. Die Verfügungsgewalt über derartige Signalraketen darf nur ein Inhaber eines Fachkundenachweises nach Sprengstoffrecht besitzen. Diesen Fachkundenachweis bezeichnet man als kleinen Pyroschein – im Gegensatz zum großen Pyroschein, der ab sofort Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht genannt wird. Der Sachkundenachweis ist erforderlich, wenn eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord ist.

Sonderregelung für Charterer

Charterer sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Charterer benötigen nur den kleinen Pyroschein, selbst wenn sich an Bord einer Charteryacht eine Signalpistole befindet. Eine Einweisung durch den Vercharterer reicht dann aus. Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht sind zur Zeit noch nicht möglich.

Ausbildung und Prüfung

Teilnehmer des Online-Kurses erhalten von Rolf Dreyer kostenlos das notwendige Lehrmaterial, um sich selbst auf die Prüfung für den kleinen Pyroschein (Erwerb des Fachkundenachweises nach dem Sprengstoffgesetz) vorbereiten zu können. Die Prüfung wird zusammen mit Führerscheinprüfungen abgenommen – doch sollten nicht zwei Prüfungen am selben Tag abgelegt werden; die Gefahr, sich zu verzetteln, ist zu groß.

Kostenlose Prüfungen bei Prüfungsausschüssen des DSV

Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) führen die Prüfung unter gewissen Voraussetzungen sogar kostenlos durch, jedenfalls so lange noch keine Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (großer Pyroschein) abgenommen werden. Es lohnt sich also, einmal bei diesen Prüfungsausschüssen anzufragen.

Fachkundenachweis – der neue kleine Pyroschein

Mittwoch, den 9. Januar 2008

Pyrotechnik heißt die Herstellung und der Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Rote Signalraketen werden bei Nacht auf Schiffen in Seenot gezündet, um Retter zu alarmieren und den Standort des Havaristen anzuzeigen. Diese Signalraketen steigen 300 m hoch, sind nachts 20 sm weit sichtbar und benötigen dafür so viel Sprengstoff, dass sie dem Sprengstoffrecht unterliegen.

Wer über solche Signalmittel verfügen will, braucht einen Sachkundenachweis nach dem deutschen Sprengstoffrecht. Man nennt ihn auch kleinen Pyroschein. Yacht- und Bootsführer, die bei Nacht auf See sind und dafür Seenotraketen an Bord haben, müssen einen Pyroschein besitzen.

Keine Prüfungen zum Erwerb des Pyroscheins möglich

Aber sie können ihn derzeit gar nicht erwerben. Pyro-Prüfungen werden seit Ende 2005 nicht mehr abgenommen. Wie konnte es zu einer solchen Lage kommen? Ein Sachkundenachweis wird vorgeschrieben, aber er kann gar nicht erbracht werden.

Früher gab es nur einen einzigen Pyroschein; er war einfach zu erwerben. Der Fragenkatalog bestand aus 48 Fragen, von denen 12 in der Theorie-Prüfung gestellt wurden. Dazu kam eine praktische Prüfung, in der der sichere Umgang mit Signalraketen und Signalpistolen nachzuweisen war. Beides keine große Sache – und wer den Sportbootführerschein See machte, legte am selben Tag oder wenig später auch die Pyro-Prüfung ab. Der Sachkundenachweis wurde in den Sportbootführerschein See gestempelt oder in Form eines kleinen Kärtchens (ohne Foto) erteilt.

Und das war ein Sachkundenachweis nach Waffen- und Sprengstoffrecht; er galt und gilt nicht nur für Signalraketen, sondern auch für Signalpistolen. Heute nennt man ihn den großen Pyroschein.

Verschärftes Waffenrecht, verschärfte Pyro-Prüfungen

Im Zuge der Terrorbekämpfung ist das Waffenrecht drastisch verschärft worden. Daher sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die neuen waffenrechtlichen Vorschriften in der Pyro-Prüfung abzufragen. So wurde zum 1.8.2005 ein neuer Pyroschein eingeführt. Die Prüfungsanforderungen wurden erheblich heraufgesetzt: statt 48 Prüfungsfragen nun 120, dazu eine deutlich schwerere praktische Prüfung.

Polizeiliches Verbot von Pyroprüfungen

Doch als die Prüfungen abgenommen werden sollten, schritt die Polizei ein. Solche waffenrechtlichen Prüfungen fallen unter das Landesrecht; der Bund durfte den Deutschen Seglerverband (DSV) gar nicht mit der Abnahme der Prüfungen und Ausstellung der Sachkundenachweise betrauen. Dazu hätte der Bundesrat seine Zustimmung geben müssen, aber das war im Bundesverkehrsministerium übersehen worden. Sofort mussten alle Prüfungen gestoppt werden, bis eine entsprechende Verordnung den Bundesrat passiert hat. Das ist zwar immer wieder angekündigt worden, aber bis heute nicht geschehen.

Faule Zwischenlösungen

Aus dieser vertrackten Situation heraus haben einige noch einen Vorteil zu ziehen versucht. Sie haben Pyro-Prüfungen nach Landesrecht durchgeführt. Doch die erteilten Pyroscheine gelten nur in demjenigen Bundesland, in dem sie ausgestellt wurden.

Lösung in Sicht

Weil eine Entscheidung des Bundesrates nicht absehbar ist, haben der Gesetzgeber und der DSV nunmehr reagiert und Fachkunde-Prüfungen allein nach dem Sprengstoffrecht entwickelt. Der Fragenkatalog ist fertiggestellt und besteht aus 60 Fragen. Es werden vier Fragebogen mit jeweils 15 Fragen geschaffen; einer davon wird in der Prüfung vorgelegt. In der praktischen Prüfung müssen zwei pyrotechnische Seenotsignalmittel erklärt werden (von drei möglichen). Im Frühjahr 2008 sollen wieder Pyro-Prüfungen abgenommen werden, auch im Rahmen der Sportbootführerschein See-Prüfungen. Das ist eine gute Nachricht. Zwar kann nur der kleine Pyroschein erworben werden und nicht der große, aber der kleine Pyroschein reicht vollkommen aus.

Der große Pyroschein wird nicht mehr benötigt

Denn der große Pyroschein wird nicht benötigt, weil es an Bord von Sportbooten praktisch keine Signalwaffen mehr gibt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einer Signalwaffe können auf einem Sportboot gar nicht erfüllt werden. So schreibt die Hamburger Wasserschutz-Polizei einen Panzerschrank der Sicherheitsstufe B oder höher vor. Bei einem Gewicht von unter 200 kg soll der Tresor fest verankert werden. Für die Einreise in das europäischer Ausland ist zumindest ein europäischer Waffenpass vorgeschrieben. Viele europäische Länder verlangen darüber hinaus eine schriftliche Einfuhrgenehmigung, die vor der Einreise erteilt sein muss. Das Thema Signalwaffe auf Yachten hat sich damit erledigt.