Kaum zu glauben, aber wahr: Wer die Fachkundeprüfung nach Sprengstoffrecht (kleiner Pyroschein) beim Deutschen Segler-Verband (DSV) ablegt, bekommt einige andere Prüfungsfragen vorgelegt als beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV). Auch die praktische Prüfung unterscheidet sich bei den beiden Wassersportverbänden.
Abweichende Prüfungsfragen
Prüfungsfrage 5 (DSV):
Wer benötigt in der Regel einen Kleinen Waffenschein?
Wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Schusswaffe mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” führen möchte (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
Prüfungsfrage 5 (DMYV):
Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich verwendet und wie funktionieren sie?
- Reibkopf-Zündung; funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel).
- Reiß-Zündung; ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
Prüfungsfrage 27 (DSV):
1. Welche Signalwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?
2. Dürfen diese zugriffsbereit geführt werden?
- Signalwaffen mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
- Das Führen ist nur mit dem Kleinen Waffenschein erlaubt.
Prüfungsfrage 27 (DMYV):
Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk1 nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?
- Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das Kaliber 4 erforderlich.
- Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Signalwaffe im Kaliber 4 erforderlich.
- Ja, die Waffenbesitzkarte wird nur für den Waffenerwerb benötigt und dient als Legitimation für den Waffenbesitz.
Antwort 1. ist richtig
Prüfungsfrage 28 (DSV):
Nennen Sie vier pyrotechnische Notsignale!
- Signalraketen, rot.
- Fallschirmraketen, rot.
- Handfackeln, rot.
- Rauchsignale, orange.
Prüfungsfrage 28 (DMYV):
Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!
- Signalraketen, rot.
- Fallschirmraketen, rot.
- Handfackeln, rot.
- Rauchsignale, orange.
- Lichtrauchsignale.
- Blitz-Knall-Patronen.
Prüfungsfrage 38 (DSV):
Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind.
Prüfungsfrage 38 (DMYV):
Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!
In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder), der mit Verzögerung einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orange-farbenen Rauch abgibt.
Prüfungsfrage 56 (DSV):
Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
- Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
- Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig).
- Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.
Antwort 3. ist richtig
Prüfungsfrage 56 (DMYV):
Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
- Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
- Dem Hafenmeister
- Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.
Antwort 3. ist richtig
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst beim DSV fünf Aufgaben, beim DMYV jedoch nur vier. Der DSV verlangt:
- Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange Dose)
- Handhabung eines Signalgebers mit Magazin / Trommel
- Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln / Versagern
Aufgabe 4. entfällt beim DMYV.
Weitere Informationen
Viele weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung findet man unter pyroschein.de.