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Hafenstaatkontrolle

Montag, den 6. April 2009

Das Thema Hafenstaatkontrolle betrifft nur die Berufsschifffahrt. Liegt ein Schiff in einem Hafen, so kann es plötzlich unangemeldeten Besuch bekommen. In Deutschland sind dies die Besichtiger der See-Berufsgenossenschaft (See-BG), die nach den Vorgaben des Paris Memorandum of Understanding (Paris MOU) Schiffe unter eigener oder fremder Flagge ohne Voranmeldung auf anerkannte Sicherheits- und Umweltstandards überprüfen.

Bericht der See-BG

Im Jahr 2008 hat See-BG 1404 Schiffe überprüft. 48 (3,4%) von ihnen hatten so schwierwiegende Mängel, dass ein Auslaufverbot verhängt wurde. Im Jahr 2007 waren 1447 Schiffe überprüft und 54 (3,7%) festgehalten worden. In der Paris MOU sind 27 Staaten vertreten; sie haben 2008 etwa 13500 Schiffe untersucht und für rund 1300 Schiffe (9,6%) ein Auslaufverbot verhängt.

Schwerpunkt Thema 2009 Rettungseinrichtung

Mit der Hafenstaatkontrolle sollen die Sicherheit an Bord gewährleistet und Umweltschäden vermieden werden. Dazu wird in jedem Jahr ein sicherheitsrelevanter Bereich ausgewählt, der besonders intensiv überprüft wird. 2008 war es die Navigation gewesen, 2009 steht die Rettungseinrichtung im besonderen Augenmerk der Besichtiger. Es ist nicht bekannt, ob Schiffe, die die Anforderungen nicht erfüllen, auch andere Schiffe – insbesondere Yachten – gefährden können; auszuschließen ist dies jedoch nicht.