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Fachkundenachweis: Unterschiedliche Pyro-Prüfungen

Sonntag, den 13. April 2008

Kaum zu glauben, aber wahr: Wer die Fachkundeprüfung nach Sprengstoffrecht (kleiner Pyroschein) beim Deutschen Segler-Verband (DSV) ablegt, bekommt einige andere Prüfungsfragen vorgelegt als beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV). Auch die praktische Prüfung unterscheidet sich bei den beiden Wassersportverbänden.

Abweichende Prüfungsfragen

Prüfungsfrage 5 (DSV):

Wer benötigt in der Regel einen Kleinen Waffenschein?

Wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Schusswaffe mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” führen möchte (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).

Prüfungsfrage 5 (DMYV):

Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich verwendet und wie funktionieren sie?

  1. Reibkopf-Zündung; funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel).
  2. Reiß-Zündung; ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.

Prüfungsfrage 27 (DSV):

1. Welche Signalwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?

2. Dürfen diese zugriffsbereit geführt werden?

  1. Signalwaffen mit dem Bauartzulassungszeichen “PTB im Kreis” (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
  2. Das Führen ist nur mit dem Kleinen Waffenschein erlaubt.

Prüfungsfrage 27 (DMYV):

Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk1 nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?

  1. Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das Kaliber 4 erforderlich.
  2. Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Signalwaffe im Kaliber 4 erforderlich.
  3. Ja, die Waffenbesitzkarte wird nur für den Waffenerwerb benötigt und dient als Legitimation für den Waffenbesitz.

Antwort 1. ist richtig

Prüfungsfrage 28 (DSV):

Nennen Sie vier pyrotechnische Notsignale!

  1. Signalraketen, rot.
  2. Fallschirmraketen, rot.
  3. Handfackeln, rot.
  4. Rauchsignale, orange.

Prüfungsfrage 28 (DMYV):

Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!

  1. Signalraketen, rot.
  2. Fallschirmraketen, rot.
  3. Handfackeln, rot.
  4. Rauchsignale, orange.
  5. Lichtrauchsignale.
  6. Blitz-Knall-Patronen.

Prüfungsfrage 38 (DSV):

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind.

Prüfungsfrage 38 (DMYV):

Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!

In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder), der mit Verzögerung einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orange-farbenen Rauch abgibt.

Prüfungsfrage 56 (DSV):

Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

  1. Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
  2. Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig).
  3. Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.

Antwort 3. ist richtig

Prüfungsfrage 56 (DMYV):

Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

  1. Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
  2. Dem Hafenmeister
  3. Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.

Antwort 3. ist richtig

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung umfasst beim DSV fünf Aufgaben, beim DMYV jedoch nur vier. Der DSV verlangt:

  1. Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  2. Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  3. Handhabung des Rauchsignals (orange Dose)
  4. Handhabung eines Signalgebers mit Magazin / Trommel
  5. Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln / Versagern

Aufgabe 4. entfällt beim DMYV.

Weitere Informationen

Viele weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung findet man unter pyroschein.de.

Kleiner Pyroschein – Lehrmaterial ist jetzt fertig

Freitag, den 8. Februar 2008

Pyrotechnik ist die Technik der explosionsgefährlichen Stoffe, die Licht, Schall, Rauch oder einen ähnlichen Effekt erzeugen. Als kleinen Pyroschein bezeichnet man den so genannten Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung. Wer die Verfügungsgewalt über Seenotraketen der Klasse T2 (Kaliber 4, 26,5 mm, 300 m Steighöhe) besitzt, muss diesen Fachkundenachweis erbringen. Die Prüfung konnte seit Ende 2005 wegen Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern nicht mehr abgelegt werden. Doch auf der Düsseldorfer Bootsausstellung wurde bekannt gegeben, dass ab sofort wieder Pyro-Prüfungen möglich sind. Sie finden im Rahmen der Sportbootführerschein-Prüfungen (See und Binnen) statt.

Neu: Der Pyroschein im Online-Kurs

Das Lehrmaterial zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist nun auch als Online-Kurs verfügbar. Für nur 12,90€ können Sie unter www.pyroschein.de unterhaltsam, schnell, einfach das gesamte Wissen für diesen Fachkundenachweis erlernen.

Richtige Vorgehensweise zum Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel

Befassen Sie sich mit dem Thema erst, nachdem Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein See bestanden haben; verzetteln Sie sich nicht. Ich rate, die Prüfung für den Pyroschein zusammen mit der Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen abzulegen.

Neu auf der Boot: Der kleine Pyroschein ist da

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Nach mehr als zweijähriger Pause werden ab sofort wieder pyrotechnische Prüfungen abgenommen. Hintergrund: Ein Schiff in Not kann mit roten Leuchtsternen um Hilfe rufen. Die Leuchtstoffe werden mithilfe einer Signalrakete oder Signalpistole in eine Höhe von 300 m geschossen und dort gezündet. Bei klarer Nacht ist ein solches Signal fast 40 km weit sichtbar. Die roten Leuchtsterne hängen zumeist an Fallschirmen, sodass sie langsam zu Boden sinken und länger in großer Höhe bleiben.

Fachkundenachweis und Sachkundenachweis

Diese Seenotsignalmittel enthalten eine so große Menge an explosionsgefährlichen Stoffen, dass sie unter das Sprengstoffgesetz fallen. Die Verfügungsgewalt über derartige Signalraketen darf nur ein Inhaber eines Fachkundenachweises nach Sprengstoffrecht besitzen. Diesen Fachkundenachweis bezeichnet man als kleinen Pyroschein – im Gegensatz zum großen Pyroschein, der ab sofort Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht genannt wird. Der Sachkundenachweis ist erforderlich, wenn eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord ist.

Sonderregelung für Charterer

Charterer sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Charterer benötigen nur den kleinen Pyroschein, selbst wenn sich an Bord einer Charteryacht eine Signalpistole befindet. Eine Einweisung durch den Vercharterer reicht dann aus. Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht sind zur Zeit noch nicht möglich.

Ausbildung und Prüfung

Teilnehmer des Online-Kurses erhalten von Rolf Dreyer kostenlos das notwendige Lehrmaterial, um sich selbst auf die Prüfung für den kleinen Pyroschein (Erwerb des Fachkundenachweises nach dem Sprengstoffgesetz) vorbereiten zu können. Die Prüfung wird zusammen mit Führerscheinprüfungen abgenommen – doch sollten nicht zwei Prüfungen am selben Tag abgelegt werden; die Gefahr, sich zu verzetteln, ist zu groß.

Kostenlose Prüfungen bei Prüfungsausschüssen des DSV

Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) führen die Prüfung unter gewissen Voraussetzungen sogar kostenlos durch, jedenfalls so lange noch keine Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (großer Pyroschein) abgenommen werden. Es lohnt sich also, einmal bei diesen Prüfungsausschüssen anzufragen.