Anfang 2008 wurde bekannt, dass Lobbyisten der Wassersportwirtschaft den Gesetzgeber bedrängt hatten, ein Bootsregister einzuführen – mit dem Hintergedanken genaue Marktdaten zu bekommen und Produkte und Dienstleistungen gezielter absetzen zu können; siehe Blogbeitrag vom 22.1.2008. Zudem sollten die auf Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschriebenen Kennzeichen auch auf den Seeschifffahrtsstraßen eingeführt werden.
Dieser Schuss scheint nach hinten loszugehen. Anstatt die Kennzeichenpflicht auf die Seeschifffahrtstraßen auszudehnen, ist das Bundesverkehrsministerium zu dem Ergebnis gekommen, die Kennzeichenpflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen abzuschaffen. Und von einem Bootsregister ist auch keine Rede mehr. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst im nächsten Jahr erwartet; es sollen auch noch Stellungnahmen anderer Behörden wie der Wasserschutzpolizei eingeholt werden. Amtlich abgeschafft würde die Kennzeichenpflicht dann im Jahr 2011.