Weltrekord unter Segeln – 102 km/h

5. Februar 2008

Einen neuen, inoffiziellen Weltrekord hat der 46-jährige Surfer Tilman Heinig im Januar 2008 auf der Nordsee aufgestellt. Er bewältigte die 500-Meter-Distanz auf geschütztem Wasser mit durchschnittlich 50,1 Knoten (92,9 km/h) Geschwindigkeit. Als Topspeed wurde 101,7 km/h gemessen. Das ist die höchste, jemals unter Segeln erreichte Geschwindigkeit. Die Windstärke betrug 33 Knoten (61 km/h), eine Böe erreichte 44 Knoten (81,5 km/h). Der Rekord wird voraussichtlich jedoch nicht offiziell anerkannt, weil die strengen Messvorschriften des World Sailing Speed Record Council nicht eingehalten werden konnten. Die anerkannten Rekorde findet man hier.

Versicherungen müssen fairer agieren

5. Februar 2008

Von der letzten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) profitieren auch Wassersportler. In der Vergangenheit haben Boots-Versicherungen häufig mit dem Hinweis, der Skipper habe grob fahrlässig gehandelt, jede Zahlung abgelehnt. Und grobe Fahrlässigkeit kann einem Yachtie schnell vorgeworfen werden. Dazu muss er nur gegen eine der zahlreichen amtlichen Empfehlungen, wie sie etwa in der BSH-Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich formuliert sind, verstoßen haben.

Keine vollständige Zahlungsverweigerung mehr

Eine völlige Ablehnung der Versicherungsleistung ist bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab sofort auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr zulässig (für bestehende Verträge greift die neue Regelung erst 2009). Das neue VVG verlangt, dass bei grober Fahrlässigkeit die Höhe der Mitschuld des Bootsführers am entstandenen Schaden ermittelt wird. Nur für diesen Teil darf die Versicherung die Zahlung verweigern.

Deutliche Verbesserung

Die neue Regelung ist ein Segen für den Wassersport. Wassersportversicherungen sind nämlich dafür bekannt, zwar die Beiträge regelmäßig zu kassieren, aber Zahlungen, die über Bagatellen hinausgehen, grundsätzlich abzulehnen. Nicht selten zahlen Boots-Versicherungen erst, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt hat. Und da hat der Bootsführer zukünftig bessere Chancen.

Versicherungsmakler

Um im Streitfall nicht allein gegen eine Versicherung kämpfen zu müssen, schließen viele Bootsbesitzer ihre Versicherung nicht direkt bei der Versicherungsgesellschaft, sondern bei einem Versicherungsmakler ab. Einen ordentlichen Ruf genießt hier die Hamburger Firma Pantaenius. Das zeigt sich auch jetzt wieder, denn Pantaenius stellt seine Altkunden nicht schlechter als Neukunden und wendet das neue Recht ab dem 1.1.2008 auch für Altkunden an, obwohl der Gesetzgeber dies erst für 2009 verlangt. Bei Pantaenius ist auch mein Schiff versichert, aber ich hatte noch nie einen Schaden.

Mehr Piratenüberfälle in 2007

4. Februar 2008

Wie das International Maritime Bureau, London, mitteilte, ist 2007 die Anzahl der Piratenüberfälle um 10 Prozent angestiegen. Insgesamt 263 Überfälle wurden gemeldet, besonders stark waren im Jahr 2007 die Gewässer vor Somalia und Nigeria betroffen. Allein vor Somalia stieg die Anzahl der Überfälle binnen eines Jahres von 10 auf 31, vor Nigeria von 25 auf 42.

Mehr brutale Überfälle

Die Piraten sind brutaler geworden: Im Jahr 2007 wurden 64 Seeleute verletzt oder tätlich angegriffen, 2006 waren es 17 gewesen. Der Einsatz von Schusswaffen nahm um 35 Prozent zu. 11 Seeleute wurden entführt, 154 wurden als Geiseln genommen.

In Nigeria keine Besserung in Sicht

Bereits am 7. Januar 2008 wurde ein neuer Überfall aus Lagos gemeldet. Wie das betroffene Schiff berichtete, lassen sich die Seeräuber nicht einmal durch die Polizei abhalten. Meldungen bei der Hafenbehörde stießen auf taube Ohren.

Das Internationale Maritime Bureau

Das Internationale Maritime Bureau ist eine Abteilung der Internationalen Handelskammer; es ist zuständig für die Bekämpfung der Kriminalität auf See. Der vollständige Piraterie-Bericht kann hier angefordert werden.

Piraterie auf Yachten

Informationen über Piratenüberfälle auf Yachten sammelt und verbreitet der Weltumsegler Klaus Hympendahl.

Überwachung der Sport- und Freizeitschifffahrt geplant

28. Januar 2008

Die Bundesregierung plant offenkundig weit mehr, als nur Kennzeichen für Sportfahrzeuge einzuführen. Vorgesehen ist vielmehr, umfangreiche schiffs- und personenbezogene Daten zu erheben und an andere Behörden weiterzugeben. Die Bundesregierung hat dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundesrat Drucksache 722/07).

Speicherung von personen- und schiffsbezogenen Daten

Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen Daten erfasst werden von a) Fahrzeugen, b) deren Inhabern oder Betreibern und c) allen Personen an Bord. Vorgesehen ist, von Sportbooten Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen, amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines Sportfahrzeuges sowie die Namen des Eigentümers, Betreibers, Charterers und des Bootsführers zu speichern. Darüber hinaus sollen auch Angaben zu den an Bord befindlichen Personen (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift) erhoben werden.

Verdachtsunabhängige Überprüfung jederzeit möglich

Um die Überwachungsmaßnahmen abzurunden, soll zukünftig eine jederzeitige, verdachtsunabhängige Überprüfung von Sportbooten und deren Skippern zulässig sein.

Weitere Maßnahmen befürchtet

Diese Gesetzesinitiative soll das Verkehrsministerium ermächtigen, im Rahmen von Verordnungen und Durchführungsvorschriften weitere Maßnahmen zu erlassen, so auch eine Registrierungspflicht für Sportboote. Angeblich soll die Entscheidung zur Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf den Seebereich bereits gefallen sei. Das Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative fand ohne Beteiligung der Wassersportverbände statt.

Britische Funkzeugnisse werden nicht anerkannt

24. Januar 2008

Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen SRC-Funkzeugnisses müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde ausdrücklich gewarnt, weil der Gesamtaufwand deutlich höher sein werde, als bei einem direkten Erwerb eines deutschen Funkzeugnisses.

Funkzeugnispflicht – Übergangsfrist verlängert

24. Januar 2008

Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein „Funker“ anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst ein Funkzeugnis besitzen, wenn auf seinem Boot eine Funkanlage installiert ist.

Funkzeugnispflicht in der Berufsschifffahrt

Eine derartige Vorschrift gibt es für die Berufsschifffahrt schon seit Mitte der 90er Jahre. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Schiffsführer im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs über alle funkrechtlichen Bestimmungen informiert sein muss – auch wenn er das Funkgerät im Bordalltag gar nicht selbst bedient.

Sicherheit des Fahrzeugs; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Die Sicherheit des Fahrzeugs wird durch eine Notlage bedroht. Eine Notlage kann ein klassischer Seenotfall sein, aber auch schon die Vorstufe davon, wenn ein technisches oder medizinisches Problem an Bord vorhanden ist. Und schon dann muss über Funk eine Seenotleitstelle informiert werden! Das gilt auch, wenn ein Mensch über Bord gefallen ist. – Mit Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist gemeint, dass auf See eine Verkehrslenkung ähnlich wie durch Fluglotsen erfolgt – weltweit einheitlich und natürlich über Funk.

Funkzeugnispflicht in der Sportschifffahrt

Am 6. August 2005 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift auf die Sportschifffahrt erweitert. Insbesondere wurden Vercharterer verpflichtet, Yachten mit Funkgerät nur noch an solche Personen zu übergeben, die nicht nur einen Sportbootführerschein, sondern auch ein Funkzeugnis besitzen.

Übergangsfrist für die Charterbranche

Wegen dieser Regelung befürchtete die Charterbranche erhebliche Geschäftseinbußen. Viele Wassersportler besäßen kein Funkzeugnis und würden nun in Länder ausweichen, in denen derartige Vorschriften nicht existierten oder nicht so streng gehandhabt würden. Das Bundesverkehrsministerium schaffte daraufhin die Funkzeugnispflicht zwar nicht wieder ab, doch es kündigte an, dass bis zum 1. Oktober 2007 kein Bußgeld auferlegt werde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Schiffsführer das vorgeschriebene Funkzeugnis nicht besitzt.

Immer noch zahlreiche Bootsführer ohne Funkzeugnis

Sehr viele Wassersportler haben daraufhin wieder eine Yachtschule besucht und ein Funkzeugnis erworben. Die Prüfung ist auch nicht besonders schwer. Prüfungsausschüsse und Schulen haben fleißig gearbeitet – und gut verdient. Doch nach Ablauf der Übergangsfrist hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) festgestellt, dass noch immer eine große Anzahl an Seglern und Motorbootfahrern kein Funkzeugnis besitzt. Dazu mussten nur die Zahlen der ausgestellten Sportbootführerscheine mit denen der ausgestellten Funkzeugnisse verglichen werden.

Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Daher hat der DSV Ende 2007 das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Übergangsfrist zu verlängern. Wie am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung bekannt wurde, hat das Ministerium dieser Bitte entsprochen und die Übergangsfrist bis Ende 2008 verlängert. Auch in der neuen Saison wird also kein Bußgeld verhängt, wenn der Schiffsführer kein Funkzeugnis besitzt. Es reicht in solchen Fällen aus, wenn eine andere Person an Bord ein Funkzeugnis hat.

Neu auf der Boot: Der kleine Pyroschein ist da

24. Januar 2008

Nach mehr als zweijähriger Pause werden ab sofort wieder pyrotechnische Prüfungen abgenommen. Hintergrund: Ein Schiff in Not kann mit roten Leuchtsternen um Hilfe rufen. Die Leuchtstoffe werden mithilfe einer Signalrakete oder Signalpistole in eine Höhe von 300 m geschossen und dort gezündet. Bei klarer Nacht ist ein solches Signal fast 40 km weit sichtbar. Die roten Leuchtsterne hängen zumeist an Fallschirmen, sodass sie langsam zu Boden sinken und länger in großer Höhe bleiben.

Fachkundenachweis und Sachkundenachweis

Diese Seenotsignalmittel enthalten eine so große Menge an explosionsgefährlichen Stoffen, dass sie unter das Sprengstoffgesetz fallen. Die Verfügungsgewalt über derartige Signalraketen darf nur ein Inhaber eines Fachkundenachweises nach Sprengstoffrecht besitzen. Diesen Fachkundenachweis bezeichnet man als kleinen Pyroschein – im Gegensatz zum großen Pyroschein, der ab sofort Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht genannt wird. Der Sachkundenachweis ist erforderlich, wenn eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord ist.

Sonderregelung für Charterer

Charterer sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Charterer benötigen nur den kleinen Pyroschein, selbst wenn sich an Bord einer Charteryacht eine Signalpistole befindet. Eine Einweisung durch den Vercharterer reicht dann aus. Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht sind zur Zeit noch nicht möglich.

Ausbildung und Prüfung

Teilnehmer des Online-Kurses erhalten von Rolf Dreyer kostenlos das notwendige Lehrmaterial, um sich selbst auf die Prüfung für den kleinen Pyroschein (Erwerb des Fachkundenachweises nach dem Sprengstoffgesetz) vorbereiten zu können. Die Prüfung wird zusammen mit Führerscheinprüfungen abgenommen – doch sollten nicht zwei Prüfungen am selben Tag abgelegt werden; die Gefahr, sich zu verzetteln, ist zu groß.

Kostenlose Prüfungen bei Prüfungsausschüssen des DSV

Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) führen die Prüfung unter gewissen Voraussetzungen sogar kostenlos durch, jedenfalls so lange noch keine Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (großer Pyroschein) abgenommen werden. Es lohnt sich also, einmal bei diesen Prüfungsausschüssen anzufragen.

Kennzeichenpflicht in der Sportschifffahrt

22. Januar 2008

Seeschiffe führen bekanntlich kein Kennzeichen. Am Heck steht der Name und der Heimathafen – das reicht aus und das wird weltweit so gehandhabt. Nun plant der Gesetzgeber angeblich eine Kennzeichenpflicht für Sportboote.

Kennzeichen zur Verkehrsüberwachung?

Hinter der Absicht, Yachten und Sportboote zu verpflichten, ein Kennzeichen zu führen, steckt keineswegs der Wunsch des Gesetzgebers, Boote und Yachten bei Verkehrsverstößen identifizieren zu können. Das wäre der falsche Weg. Denn zur Identifizierung gibt es AIS. Die Abkürzung AIS steht für Automatisches Identifikations-System. Dahinter verbirgt sich ein kleines Aggregat, das regelmäßig automatisch alle wichtigen Daten über das Schiff per Funk verbreitet. Die Berufsschifffahrt ist längst weltweit mit AIS ausgerüstet. AIS dient den Verkehrszentralen zur Identifizierung von Schiffen bei der Verkehrslenkung und -unterstützung. Auch viele Yachten sind freiwillig mit AIS ausgerüstet. Dank AIS können die Schiffsbewegungen auch im Internet verfolgt werden.

Lobbyismus

Hinter dem Bestreben, für Yachten und Boote auf See ein Kennzeichen vorzuschreiben, steckt reiner Lobbyismus. Die Lobbyisten sind sogar namentlich bekannt. Es handelt sich um Mitarbeiter der Yacht- und Bootsausrüster. Sie kennen den Markt nicht, sie wissen nicht, wie viele Yachten und Boote es gibt, welches Alter sie haben, wie groß sie sind und vieles mehr. Mit einem Kennzeichen würde natürlich auch ein Register eingeführt, das Aufschluss über diese Daten geben würde. Die Sportschifffahrt wehrt sich gegen eine Kennzeichenpflicht. Auch der Deutsche Seglerverband wendet sich gegen diese Pläne.

Kennzeichenpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen

Zwar besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichenpflicht, aber es gibt kein zentrales Register. Kennzeichen können nicht nur von den Wasser- und Schifffahrtsämtern, sondern auch vom ADAC, vom Deutschen Seglerverband DSV und vom Deutschen Motoryacht Verband DMYV vergeben werden. Auch das Funkrufzeichen kann als Kennzeichen verwendet werden.

Der Kennzeichenpflicht folgt die Steuerpflicht

Das wichtigste Argument gegen die Kennzeichenpflicht ist die Befürchtung, dass kurz oder lang daraus auch eine Steuerpflicht entsteht. Wenn der Gesetzgeber erst einmal weiß, wer welches Schiff betreibt, dann wird auch schnell der Wunsch nach neuen Einnahmequellen entstehen.

Ausflaggen

Es gibt einen einfachen Weg, sich gegen Kennzeichen- und Steuerpflicht zu wehren: Ausflaggen. Die Berufsschifffahrt macht es seit vielen Jahren vor; sie flaggt aus, damit auf deutschen Schiffen nicht das deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt. Das ist heutzutage einfach und schnell gemacht. Dazu muss nur eine ausländische GmbH, eine sogenannte Ltd gekauft oder gegründet werden und die Yacht dieser Ltd übereignet werden. Damit unterliegt das Schiff nicht mehr deutschem Recht; der Eigner ist zumindest diese Sorgen los.

Schweden verbietet Signalpistolen

21. Januar 2008

Schweden verbietet ab sofort die Einfuhr von Signalpistolen. Bisher war eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die mal genehmigt und mal abgelehnt wurde. Das jetzt bekannt gewordene grundsätzliche Verbot bestätigt meine Auffassung, dass der große Pyroschein (Sachkundenachweis nach Waffen- und Sprengstoffrecht) überflüssig ist.

Gesamtkosten für beide Sportbootführerscheine

14. Januar 2008

Unqualifizierte Ausbilder

Schwarze Schafe gibt es überall, natürlich auch unter den Segel- und Motorbootschulen. In dieser Branche darf sich jeder selbstständig machen. Es wird nicht einmal gefragt, ob der Betreffende überhaupt einen Sportbootführerschein besitzt. Dementsprechend ist dann auch der Unterricht.

Unseriöse Praktiken

Und so ist leider manchmal auch das Geschäftsgebaren. Da wird mit niedrigen Kosten geworben und erst im Lauf des Kurses erfahren die Teilnehmer, was noch alles auf sie zukommt. Nicht selten werden die Leute sogar noch bei der Prüfung zur Kasse gebeten, weil die Schule die Prüferspesen nicht entrichtet hat.

Vorher wissen, was es nachher kostet

Kein Wunder, dass ich daher immer wieder ich E-Mails interessierter Wassersportler mit Fragen nach den gesamten Kosten bekomme, den Kosten für den Sportbootführerschein See und für den Sportbootführerschein Binnen-Motor. Ich verweise dann nur auf die faq, die häufig gestellten Fragen auf sportbootfuehrerschein.de. Hier werden alle Kosten aufgelistet. Weil die Kosten regional unterschiedlich hoch sind, können zwar nur Von-bis-Werte angegeben werden. Aber jeder kann sich so zumindest einen Überblick über den Kostenrahmen verschaffen.

Neues Bezahlsystem – Überweisung nicht möglich

12. Januar 2008

Leider ist heute wieder ein Fehler aufgetreten. Eine Bezahlung per Überweisung ist nicht möglich. Unser Server schickt vermutlich einen falschen Code an den Server der Abrechnungsgesellschaft. Der Fehler wird am Montag behoben werden. Bis dahin kann leider nur mit Visa-Karte oder Lastschrift bezahlt werden. Aller Anfang ist schwer.

Neues Bezahlsystem läuft

11. Januar 2008

Das neue Anmelde- und Bezahlsystem läuft, aber es gibt noch Probleme mit der Bezahlung. Wer nicht beim ersten Mal die Bezahlung ordnungsgemäß abschließt, hat keinen zweiten Versuch. Ein erneutes Login zur Bezahlung ist nicht möglich. Daran arbeiten wir. Auch werden keine Mastercard-Kredtikarten, sondern nur Visa-Karten akzeptiert. Das liegt aber nicht an sportbootfuehrerschein.de, sondern an Mastercard. Bitte wählen Sie die Visa-Kreditkarte oder zahlen Sie per Überweisung oder Lastschrift. Schreiben Sie uns bei Problemen bitte eine E-Mail. Wir helfen schnell und unbürokratisch.

Fachkundenachweis – der neue kleine Pyroschein

9. Januar 2008

Pyrotechnik heißt die Herstellung und der Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Rote Signalraketen werden bei Nacht auf Schiffen in Seenot gezündet, um Retter zu alarmieren und den Standort des Havaristen anzuzeigen. Diese Signalraketen steigen 300 m hoch, sind nachts 20 sm weit sichtbar und benötigen dafür so viel Sprengstoff, dass sie dem Sprengstoffrecht unterliegen.

Wer über solche Signalmittel verfügen will, braucht einen Sachkundenachweis nach dem deutschen Sprengstoffrecht. Man nennt ihn auch kleinen Pyroschein. Yacht- und Bootsführer, die bei Nacht auf See sind und dafür Seenotraketen an Bord haben, müssen einen Pyroschein besitzen.

Keine Prüfungen zum Erwerb des Pyroscheins möglich

Aber sie können ihn derzeit gar nicht erwerben. Pyro-Prüfungen werden seit Ende 2005 nicht mehr abgenommen. Wie konnte es zu einer solchen Lage kommen? Ein Sachkundenachweis wird vorgeschrieben, aber er kann gar nicht erbracht werden.

Früher gab es nur einen einzigen Pyroschein; er war einfach zu erwerben. Der Fragenkatalog bestand aus 48 Fragen, von denen 12 in der Theorie-Prüfung gestellt wurden. Dazu kam eine praktische Prüfung, in der der sichere Umgang mit Signalraketen und Signalpistolen nachzuweisen war. Beides keine große Sache – und wer den Sportbootführerschein See machte, legte am selben Tag oder wenig später auch die Pyro-Prüfung ab. Der Sachkundenachweis wurde in den Sportbootführerschein See gestempelt oder in Form eines kleinen Kärtchens (ohne Foto) erteilt.

Und das war ein Sachkundenachweis nach Waffen- und Sprengstoffrecht; er galt und gilt nicht nur für Signalraketen, sondern auch für Signalpistolen. Heute nennt man ihn den großen Pyroschein.

Verschärftes Waffenrecht, verschärfte Pyro-Prüfungen

Im Zuge der Terrorbekämpfung ist das Waffenrecht drastisch verschärft worden. Daher sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die neuen waffenrechtlichen Vorschriften in der Pyro-Prüfung abzufragen. So wurde zum 1.8.2005 ein neuer Pyroschein eingeführt. Die Prüfungsanforderungen wurden erheblich heraufgesetzt: statt 48 Prüfungsfragen nun 120, dazu eine deutlich schwerere praktische Prüfung.

Polizeiliches Verbot von Pyroprüfungen

Doch als die Prüfungen abgenommen werden sollten, schritt die Polizei ein. Solche waffenrechtlichen Prüfungen fallen unter das Landesrecht; der Bund durfte den Deutschen Seglerverband (DSV) gar nicht mit der Abnahme der Prüfungen und Ausstellung der Sachkundenachweise betrauen. Dazu hätte der Bundesrat seine Zustimmung geben müssen, aber das war im Bundesverkehrsministerium übersehen worden. Sofort mussten alle Prüfungen gestoppt werden, bis eine entsprechende Verordnung den Bundesrat passiert hat. Das ist zwar immer wieder angekündigt worden, aber bis heute nicht geschehen.

Faule Zwischenlösungen

Aus dieser vertrackten Situation heraus haben einige noch einen Vorteil zu ziehen versucht. Sie haben Pyro-Prüfungen nach Landesrecht durchgeführt. Doch die erteilten Pyroscheine gelten nur in demjenigen Bundesland, in dem sie ausgestellt wurden.

Lösung in Sicht

Weil eine Entscheidung des Bundesrates nicht absehbar ist, haben der Gesetzgeber und der DSV nunmehr reagiert und Fachkunde-Prüfungen allein nach dem Sprengstoffrecht entwickelt. Der Fragenkatalog ist fertiggestellt und besteht aus 60 Fragen. Es werden vier Fragebogen mit jeweils 15 Fragen geschaffen; einer davon wird in der Prüfung vorgelegt. In der praktischen Prüfung müssen zwei pyrotechnische Seenotsignalmittel erklärt werden (von drei möglichen). Im Frühjahr 2008 sollen wieder Pyro-Prüfungen abgenommen werden, auch im Rahmen der Sportbootführerschein See-Prüfungen. Das ist eine gute Nachricht. Zwar kann nur der kleine Pyroschein erworben werden und nicht der große, aber der kleine Pyroschein reicht vollkommen aus.

Der große Pyroschein wird nicht mehr benötigt

Denn der große Pyroschein wird nicht benötigt, weil es an Bord von Sportbooten praktisch keine Signalwaffen mehr gibt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einer Signalwaffe können auf einem Sportboot gar nicht erfüllt werden. So schreibt die Hamburger Wasserschutz-Polizei einen Panzerschrank der Sicherheitsstufe B oder höher vor. Bei einem Gewicht von unter 200 kg soll der Tresor fest verankert werden. Für die Einreise in das europäischer Ausland ist zumindest ein europäischer Waffenpass vorgeschrieben. Viele europäische Länder verlangen darüber hinaus eine schriftliche Einfuhrgenehmigung, die vor der Einreise erteilt sein muss. Das Thema Signalwaffe auf Yachten hat sich damit erledigt.

Neues Bezahlsystem

9. Januar 2008

Heute zwischen 15:30 und 16:00 Uhr soll ein neues Bezahlsystem bei sportbootfuehrerschein.de eingeführt werden. Die bisherige Abwicklung über Paypal und Vorkasse erforderte ständige Eingriffe. Jede Anmeldung musste manuell bearbeitet, freigeschaltet und überwacht werden. Das wurde mir einfach zu viel. Auf jede Reise musste ich den Laptop mitnehmen. Ständig musste ich E-Mails abrufen, den Kontostand kontrollieren, Usern E-Mails senden und sie freischalten. Ein Glück, dass dies nun ein Ende hat.

Automatische Abwicklung

Ab heute wird alles automatisch abgewickelt. Dazu war eine aufwändige Programmierung erforderlich, die über meine bescheidenen Möglichkeiten weit hinaus geht. Ich kann nur hoffen, dass alles einwandfrei funktioniert. Das neue Payment-System läuft über Libereco. Libereco ist eine große renommierte und vor allem seriöse Internet-Abrechnungsgesellschaft. Bei Libereco müssen die User Namen, Anschrift und Geburtsdatum eingeben; das ist für die Bezahlung nötig. Ich erwarte nicht, dass dadurch potentielle Interessenten von einer Teilnahme am Online-Kurs abgehalten werden. Schließlich wird dies doch auch bei jeder Hotelbuchung verlangt.

Jetzt auch 6-Monats-Abos

Neu: Neben den bisherigen 1-Monats- und 3-Monats-Abos wird es zukünftig auch ein 6-Monats-Abo geben. Dies geschieht im Hinblick auf weitere Online-Kurse zum Sportbootführerschein Binnen und vielleicht auch zum neuen kleinen Pyro-Schein, die ich im Laufe dieses Jahres erstellen möchte. Bei der alten manuellen Abwicklung wäre mir das gar nicht möglich gewesen, weil ich „ganz nebenbei“ ja auch noch eine Yachtschule leite, den gesamten Unterricht selbst gebe und alle erforderlichen Verwaltungsarbeiten erledige.

Automatische Verlängerung

Neu wird auch sein, dass sich jedes Abos automatisch verlängert, solange es nicht gekündigt wird. Das ist so üblich und ich finde, es ist auch der bessere Weg. Ich möchte aber nicht, dass sich Kursteilnehmer unfair behandelt fühlen. Daher wird bei jedem Login zunächst der eigene Status angezeigt, also wie lange das derzeitige Abo noch läuft. Hier kann jeder ganz einfach die Schaltfläche Abo beenden drücken und die automatische Verlängerung stornieren oder z. B. von einem 1-Monats-Abo in das günstigere 3-Monats-Abo wechseln.

Anonyme Kursteilnahme weiterhin möglich

Wer das alles nicht will, wer keine automatische Verlängerung wünscht, wer keine Daten erfassen will, kann sich auch zukünftig bei mir melden und per Vorkasse durch Überweisung auf mein Konto das gewünschte Abo buchen. Ich werde solche Kursteilnehmer auch zukünftig manuell freischalten.

Weiterhin persönliche Betreuung

Natürlich werde ich weiterhin jeden Kursteilnehmer persönlich betreuen. Das Angebot steht. Es macht mir nämlich zum Glück gar keine Arbeit, sondern nur viel Freude, weil sich nie jemand mit Fragen oder Kritik meldet, sondern immer nur Erfolge und Dank für den guten Kurs übermittelt werden.

Internet-Präsenz

5. Januar 2008

Seit 1991 betreibe ich eine Yachtschule in Bielefeld. Damals gab es kein Internet, die gesamte Werbung erfolgte ausschließlich in Printmedien. Ende der 90er stieg auch ich in das Internet ein und erstellte eine sehr umfangreiche Homepage mit umfassenden Informationen über alle Scheine im Yachtsport. Obwohl ich eigentlich zu spät war, gelang es mir noch, eine Reihe wichtiger Domains zu sichern. Darüber bin ich heute sehr froh, weil ich überhaupt keine Printwerbung mehr schalte und meine Kunden ausschließlich durch das Internet und durch Mund-zu-Mund-Propaganda gewinnen.

Führerschein Domains

Inzwischen gehören zu meinen Domains unter anderem alle Führerscheinbezeichnungen. Das sind – neben www.sportbootfuehrerschein.de – im Einzelnen www.sportbootfuehrerschein-binnen.de, www.sportbootfuehrerschein-see.de, www.sks-schein.de, www.sss-schein.de und www.shs-schein.de.

Funk Domains

Funk ist auf Yachten und Booten ein sehr wichtiges Thema. Heute im Zeitalter der totalen Kommunikation, wo es in Deutschland mehr Handies als Menschen gibt, ist natürlich auch nahezu jedes Sportboot mit einem Funkgerät ausgerüstet. Die meisten meiner Bücher sind zum Thema Funk erschienen und die meisten meiner Domains gehören in den Funkbereich. Da betreue ich zunächst wieder die amtlichen Bezeichnungen der Funkzeugnisse www.ukw-funkbetriebszeugnis.de und www.allgemeines-funkbetriebszeugnis.de, www.ukw-sprechfunkzeugnis.de sowie www.funkbetriebszeugnis.de und www.funkzeugnis.de. Aber auch die Domains für die früheren Namen pflege ich noch, weil sie vielen Wassersportlern gebräuchlich sind: www.betriebszeugnis.de und www.ukw-betriebszeugnis.de.

Sonstige Domains

Wer in den Yacht- und Bootsport einsteigen will, kennt oftmals nicht die genauen Namen der Führerscheine. www.bootsfuehrerschein.de wird häufig eingegeben oder auch www.motorbootfahren.de. Fast ebenso wichtig sind zum Beispiel www.sportbootschein.de und www.motorbootschein.de

Pflege

Besuchen Sie doch mal gelegentlich eine der Domains. Sie werden auf jeder Seite aktuelle, interessante Informationen finden. Es war und ist viel Arbeit, die Domains zu erstellen, zu pflegen und die zahlreichen Links aufzubauen. Seit einigen Wochen ist dies meine wichtigste Aufgabe. Insbesondere seitdem ich mich mit dem Thema Suchmaschinen befasst habe, ist viel auf mich zugekommen.