Neue Funk-Prüfungen ab dem 1.10.18

Anrufe auf Englisch

Ab dem 1.10.18 müssen Anrufe auch in UBI-Prüfungen teilweise auf Englisch gesprochen werden. Dann muss

All Stations (statt An alle Schiffsfunkstellen)
This is (statt Hier ist)
Received Mayday (statt Erhalten Mayday)

gesprochen werden und es ist auch stets das Rufzeichen zu nennen. Während bisher im Binnenschifffahrtsfunk der Schiffstyp immer dem Schiffsnamen vorangestellt wurde (Motorboot Monika), soll in UBI-Prüfungen ab dem 1.10.18 der Schiffstyp nur noch in Notmeldungen und bei deren Empfangsbestätigung angegeben werden, nicht jedoch bei Weiterleitungen, beim Auferlegen von Funkstille und beim Beenden des Notverkehrs. Auch bei Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sowie bei Routineanrufen an All Stations wird der Schiffstyp nicht genannt. Das Schema der in der praktischen UBI-Prüfung abzugebenden Meldungen wird in der Sprechfunktafel dargestellt.

Beispiele

Abgabe einer Notmeldung

Mayday  Mayday  Mayday
This is
Motorboot Jackass Jackass Jackass/DC2122
Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.

Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.
Bitte kommen.

Bestätigung des Empfangs einer Notmeldung

Mayday
Motorboot Jackass/DC2122
This is
Motorboot Volle Kanne/DA4177
Received Mayday

Weiterleitung einer Notmeldung

Mayday Relay  Mayday Relay  Mayday Relay
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
Folgende Notmeldung habe ich um 09 Uhr 30 empfangen:
„Mayday Motorboot Jackass/DC2122
Im Wesel-Datteln Kanal
bei KM 22  westwärts fahrend.
Ich bin gegen die Uferböschung gekracht und sinke jetzt.
Ich brauche Hilfe.“
Ende.

Funkstille gebieten

All Stations oder Schiffsname des Störers
Silence Mayday

Beenden des Notverkehrs

Mayday
All Stations

All Stations
All Stations

This is
Volle Kanne  Volle Kanne  Volle Kanne/DA4177
12 Uhr 15
Jackass/DC2122
Silence fini

Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

Pan Pan  Pan Pan  Pan Pan
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
Magdeburg Revierzentrale
This is
Kessi Wessi
Kessi Wessi
Kessi Wessi
/DA4200
im Havelkanal KM 20
südwärts fahrend.

Eine Person verletzt, Beinbruch.
Dringend Rettungsfahrzeug benötigt.
Bitte kommen
oder Ende.

Abgabe einer Sicherheitsmeldung 

Sécurité  Sécurité  Sécurité
Kitzingen Schleuse

Kitzingen Schleuse
Kitzingen Schleuse
This is
O nass is
O nass is
O nass is/DC3245
bei Mainkilometer 280
zu Tal fahrend.

Ich beobachte einen im Fahrwasser treibenden Baumstamm.
Bitte kommen oder Ende.

Routineverkehr

Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
Schubverband Ruhig bleiben
This is
Lass jucken  Lass jucken  Lass jucken/DC3232
Bei Kilometer 42 
westwärts fahrend.
Ich möchte überholen.
Bitte kommen 

Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
Wesseling Hafen
This is
Nautilus Nautilus Nautilus/DG5529
Bei Kilometer 671
talfahrend.
Ich möchte in den Hafen einlaufen.
Bitte kommen

Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
Talfahrt im Raum Duisburg
This is
Prometheus Prometheus Prometheus/DC2122
Bei Kilometer 780
zu Berg.
Ich passiere Steuerbord an Steuerbord.
Bitte kommen

Änderungen im Fragenkatalog

In Fragenkatalog werden zum 1.10.18 die Fragen 5, 11, 28, 29, 31 bis 35, 42, 43, 47, 70, 78, 82, 88,92, 96, 99, 109, 122 und 124 geändert.

Geringe Änderungen bei Seefunkzeugnissen

Auch 16 Fragen aus dem SRC-Fragenkatalog werden zum 1.10.18 geändert. Inhaltlich geändert werden nur die beiden Fragen 99 und 145. Hier geht es um Silence Mayday, das nur noch von der Funkstelle, die den Notverkehr leitet, gesendet werden darf, aber nicht mehr von der Funkstelle in Not.

In acht Fragen wird „Frequenzzuteilungsurkunde“ durch „Zuteilung (Ship Station Licence)“ ersetzt, in drei Fragen „Jachtfunkdienst“ durch „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“ und in zwei weiteren Fragen „See-BG“ durch „Dienststelle Sicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)“. In Frage 99 wird „Mensch über Bord“ durch „Mann über Bord“ berichtigt, in Frage 153 das Wort „vorzugsweise“ eingefügt.

In der praktischen SRC-Prüfung am Funkgerät ändern sich die Pflichtaufgaben 2 b) und 4 b). In Aufgabe 2 b) wird die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung nicht mehr per DSC gefordert, sondern nur noch im Sprechfunk. In Pflichtaufgabe 4 b) sollten früher ein DSC-Dringlichkeitsanruf aus dem Speicher aufgerufen, eine Dringlichkeitsmeldung aufgenommen und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Stattdessen wird nun die Abgabe einer Sicherheitsmeldung verlangt, die zuvor per DSC angekündigt werden muss. Bei den sonstigen Fertigkeiten entfallen die bisherigen Fertigkeiten 1 (Aussenden eines Notalarms durch eine Seefunkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet) und 7 (Senden eines DSC-Sicherheitsanrufes und anschließende Abgabe einer Sicherheitsmeldung).

Im LRC-Fragenkatalog werden drei Fragen geändert. In Frage 39 ist eine Yacht jetzt nicht mehr vor der ostenglischen Küste unterwegs sondern im karibischen Meer. In Frage 53 geht es um die Aufgaben eines Point of Service Activation (PSA) und in Frage 64 um die Vorwahl +870 im Inmarsat-System.

Die praktische LRC-Prüfung am Funkgerät besteht weiterhin aus zwei Teilen: terrestrischer Seefunk auf GW/KW und Satelliten Seefunk per Inmarsat-C. Beim terrestrischen Seefunk ändert sich nur Pflichtaufgabe 4 b). Wie bei der SRC-Prüfung muss hier eine Sicherheitsmeldung, die zuvor per DSC angekündigt wurde, abgegeben werden. An Pflichtaufgabe 2 b) ändert sich nichts. Hier muss die Weiterleitung eines Notalarms oder einer Notmeldung weiterhin per DSC erfolgen. Beim Satelliten-Seefunk per Inmarsat-C entfällt die bisherige Sonstige Fertigkeit 1, das Konfigurieren der Anlage.

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10 Kommentare

Katana

Danke für diese Hinweise. Jetzt wäre aber noch ein Hinweis auf eine amtliche Stelle, auf welche man sich in der Prüfung beziehen kann, sehr sinnvoll.

Rolf Dreyer

Die Änderungen wurden im Verkehrsblatt 12/18 und 16/18 veröffentlicht. Sie sind den amtlichen Prüfstellen bekannt.Man muss sich nicht darauf beziehen.

Manuel

Danke für die Hinweise.
Nur warum ist im Allgemeinen Teil im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Ausgabe 2017, die Nennung des Schiffstyps bei Abgabe einer Notmeldung und der Bestätigung nicht so beschrieben wie im Verkehrsblatt?

Rolf Dreyer

Das wüsste ich auch gerne.

Günter

Auf den Websites aller Prüfungsausschüsse stehen aktuell noch immer die alten Versionen. Das irritiert mich als Interessent auf das SRC. Das Verkehrsblatt 16-2018 kann man als Privatmensch beim Verlag nicht bestellen. Alles sehr verwirrend. Vom PA Berlin bekommt man keine Antwort. Anruf erspare ich mir. Alle Kursanbieter in Berlin scheinen von dieser Neuerung nichts zu wissen, zumindest haben die auch alle noch die alten Versionen auf ihren Websites. Wie ich mir nun Sicherheit verschaffen soll, ist mir nicht klar. Trotzdem Dank für diese Veröffentlichung.

Rolf Dreyer

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Günter

Danke für die schnelle Antwort. Nun hat meine Frau beim PA Berlin explizit zu den Änderungen praktischer Teil SRC (Auflistung SRC Pflichtaufgaben u. Sonstige Fertigkeiten neu) noch einmal nachgefragt. Mit dieser Antwort:

info@pruefungsausschuss-berlin.org
Guten Tag,
die Änderung vom 01.10.2018 gilt für den UBI.
Die SRC-Prüfung wird auf den Geräten ICOM 503/ 505 abgenommen.
Mit freundlichen Grüßen

Prüfungsausschuss Berlin
Sportbootführerscheine & Funkbetriebszeugnisse
Vorsitzender: Markus Trompka
Gartenfelder Straße 29-37
13599 Berlin
Tel. 030 49982010
Fax 030 49982014
info@pruefungsausschuss-berlin.org
http://www.pruefungsausschuss-berlin.org

Wo lege ich denn die Prüfung ab wenn ich einen Kurs bei Ihnen belege?

Freundliche Grüße
Günter Körner

Rolf Dreyer

Was soll man dazu sagen, wenn selbst eine Prüfstelle falsche Informationen gibt. Richtig ist:

Die letzte Änderung für das SRC, die am 1.10.18 in Kraft trat, wurde im Verkehrsblatt 18/2018 veröffentlicht. Sie betraf die Änderungen in der praktischen Prüfung. Davor gab es Änderungen am SRC-Fragenkatalog, die im Verkehrsblatt 12/2018 veröffentlicht wurden und ebenfalls am 1.10.18 in Kraft getreten sind. Dazu kommen die Änderungen beim UBI, die im Verkehrsblatt 11/2018 veröffentlicht wurden und auch seit dem 1.10.18 gelten.

Ich bin sicher, dass auch der Prüfungsausschuss Berlin neue SRC-Fragebogen und neue SRC-Prüfungsprotokolle bekommen hat und diese auch in den Prüfungen einsetzt.

Die Funkprüfung könnte bei dieser Prüfstelle abgelegt werden, was ich aber nicht zuletzt wegen einer solchen Mail nicht machen würde. Ich empfehle die Prüfstelle des DMYV. Einzelheiten dazu im Online-Kurs.

Peter

Worüber ich keine klare Aussage bekomme ist Folgendes: Im Notverkehr wird ja im fortlaufenden Gespräch bei jeder Meldung immer noch mal das Wort “Mayday” an den Anfang gestellt, soweit so gut. Aber wie ist das bei Dringlichkeits- bzw. Sicherheitsmeldungen? Wird da auch im fortlaufenden Gespräch immer nochmal kurz “Pan Pan” bzw. “Sécurité” an den Anfang jeder Meldung gestellt? Ich finde ungefähr gleich viele Hörbeispiele auf den Fachseiten, zu beiden Versionen (also mit, bzw. ohne diese Nennung). Weiß jemand, was nun wirklich stimmt und ist dies prüfungsrelevant?
Danke
Peter

Rolf Dreyer

Richtig, im laufenden Notverkehr muss vor jedem Anruf einmal MAYDAY gesprochen werden. Dies ist ausdrücklich in den Radio Regulations (RR) vorgeschrieben. Eine entsprechende Vorschrift gibt es weder für den Dringlichkeitsverkehr noch für den Sicherheitsverkehr. Nach den RR muss vor dem Anruf einer Dringlichkeitsmeldung dreimal das Dringlichkeitszeichen PAN PAN gesprochen werden und vor dem Anruf einer Sicherheitsmeldung dreimal das Sicherheitszeichen SÉCURITÉ. Während des laufendes Verkehrs wird weder das Dringlichkeits- noch das Sicherheitszeichen gesprochen.
In Funkprüfungen muss häufig eine Dringlichkeitsmeldung als erledigt widerrufen werden. Dabei soll vor dem Anruf dreimal das Dringlichkeitszeichen gesprochen werden. Beides entspricht nicht den RR. Gemäß RR soll eine Dringlichkeitsmeldung nur dann als erledigt widerrufen werden, wenn mit der Meldung alle Funkstellen aufgefordert wurden, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, jedoch nicht wenn zum Beispiel mit einem Ruf an alle Funkstellen Schlepphilfe von einer (unbestimmten) Funkstelle dringend erbeten wird. Der korrekte Widerruf einer Dringlichkeitsmeldung erfolgt nach den RR ohne dreimal gesprochenes Dringlichkeitszeichen.

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