Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen
Wer nach dem 18.1.24 einen Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen gewerblich führen möchte, braucht ein Kleinschifferzeugnis. Das verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung.
Eine solche Verpflichtung besteht bereits seit dem 18.1.22. Allerdings gilt bis zum 17.1.24 noch eine Übergangsregelung, nach der Sportboote auch mit einem Sportbootführerschein gewerblich geführt werden dürfen.
Sofern die gewerbliche Nutzung bereits vor dem 18.1.22 erfolgte, kann ein Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung ausgestellt werden. Nach dem 17.1.24 muss eine theoretische Prüfung bei der GDWS abgelegt werden.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular findet man bei Elwis.
PS: Inzwischen wurde die Übergangsfrist bis zum 17.1.27 verlängert. Diese Zeit soll auch genutzt werden, um den Inhalt und die formalen Bestimmungen der Prüfung für das Kleinschifferzeugnis auszuarbeiten.
Tags: Binnenschiffspersonalverordnung, Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen, Kleinschifferzeugnis