Änderungen bei Sportbootführerscheinen ab 1.1.23
Sportboote mit Elektromotor nur noch bis 7,5 kW führerscheinfrei
Ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Sein Drehmoment liegt sofort an; außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Daher ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland Sportboote mit Elektromotor nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung ohne Sportbootführerschein geführt werden. Die Dauerleistung ist auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht, sodass Kontrollen leicht durchgeführt werden können.
Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis
Statt eines ärztlichen Zeugnisses muss ein Tauglichkeitsnachweis eines niedergelassenen Arztes der Prüfungsanmeldung beigefügt werden. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann mit bestimmten Auflagen erteilt werden (siehe unten „Neues Führerschein-Layout“) und auch einäugige Personen dürfen jetzt wieder einen Sportbootführerschein machen. Dies geht aus den Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit hervor. Damit ist das Formular jetzt auf acht Seiten angewachsen.
Die medizinische Tauglichkeit kann durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.
Einfaches Führungszeugnis reicht aus
Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein „einfaches“ Führungszeugnis. Führungszeugnisse der „Belegart O“ zur Vorlage bei einer Behörde sind nicht mehr erforderlich.
Teilprüfungen sind auch bei verschiedenen Verbänden möglich
Wer die Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen ablegen möchte, kann auch zu einem anderen Verband wechseln. Das gilt auch, wenn man durch eine Teilprüfung gefallen ist. Bei einem Verbandswechsel ist jedoch die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten.
Prüfungsanmeldung online
Es ist geplant ist, sich online zur Prüfung anmelden zu können. Wann das möglich sein wird, steht allerdings noch nicht fest.
Neues Führerschein-Layout
Die Scheckkarte erhält ein leicht geändertes Layout ohne Unterschrift und mit vier Zeilen für eventuelle Auflagen:
– Tauglichkeit befristet bis …
– Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
– Hörhilfe erforderlich
– Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
– Begleitperson erforderlich
– Nur bei Tageslicht
– Beschränkt auf einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug
– Beschränkter Fahrtbereich
– Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflage
Erhöhung der Prüfungsgebühren
Angeblich kostet die neue Scheckkarte mehr Geld. Deshalb werden die Prüfungsgebühren um 1,92 € angehoben. Sie betragen für Prüfungen ab dem 1.1.23:
– SBF See: 147,31 €
– SBF See Theorie oder Praxis: 99,69 €
– SBF See + Binnen-Motor: 177,54 €
– SBF Binnen für Inhaber SBF See: 82,36 €
– SBF Binnen Motor: 129,71 €
– SBF Binnen Segel: 126,97 €
– SBF Binnen Motor + Segel: 172,30 €
– Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €
– Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €
– Ersatzausfertigung: 41,59 €
Tags: , 5 kW, ärztliches Zeugnis, Auflagen im Sportbootführerschein, Elektromotor, Prüfungsgebühren, sbf, Sportbootführerschein, Tauglichkeitsnachweis