Britische Funkzeugnisse werden nicht anerkannt

Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen SRC-Funkzeugnisses müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde ausdrücklich gewarnt, weil der Gesamtaufwand deutlich höher sein werde, als bei einem direkten Erwerb eines deutschen Funkzeugnisses.

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10 Kommentare

Volker

Hallo,
ich bin schon erstaunt über das Verhalten unserer Offiziellen: Da wird das englische SRC (eine der ältesten und führenden Schifffahrtsnationen) von allen Ländern anerkannt da in Übereinstimmung mit den internationalen Regeln, mit Ausnahme Deutschland. Heißt: Alle seefahrenden Länder verstoßen gegen die Konventionen und nur wir halten uns daran?? Wie üblich siegt die deutsche Bürokratie (oder ein paar Offizielle) wieder über den Menschenverstand, ich begreifs nicht

Volker

Noch ne Bemerkung:
Was machen unsere Offiziellen eigentlich wenn die Retourkutsche kommt. Das Deutsche Zeugnis wird im Gegenzug international nicht mehr anerkannt? Oder jedes Land kreiert seine eigenen Richtlinien? (hat ja schon mit den Führerscheinen begonnen).
Übrigens: Ich mach gerade den SRC und LRC nach deutscher Version (Ideologie). Es geht hier ums prinzipielle.

Axel

Rolf,

ich habe großen Respekt vor deinen sehr guten Lehrbüchern und deinem Online Lernkurs. Das sind vorbildliche Werke. Deine despektierlichen Äußerungen zum britischen SRC wollen da so gar nicht ins Bild passen. Vermutlich sind diese aus einer Verärgerung gegenüber ein paar schwarzen Schafen entstanden.

Meine Erfahrungen sind ganz anders:
Ich habe letztes Wochenende das britische SRC absolviert und bin der Meinung dabei eine sehr gute Ausbildung erhalten zu haben. Die Kursunterlagen wurden einem im Vorfeld zugesendet und diese mussten im Vorfeld intensiv durchgearbeitet werden. Die Prüfung war keineswegs geschenkt. Es musste am Ende ein zweiseitiger Prüfungsbogen beantwortet werden, der anschließend über ein Punktesystem ausgewertet wurde. Tatsächlich kam aber kein Prüfungsstress auf, wenn man sich wie gefordert im Vorfeld gewissenhaft vorbereitet hat und aktiv an den praktischen Übungen teilgenommen hat.

Einen entscheidenden Vorteil hat das SRC nach RYA noch – es ist in Englisch. Also die Sprache, die für das weltweite GMDSS verwendet wird.

Bitte überdenke deine Aussagen zum britischen SRC noch einmal, insbesondere:
– die Überschrift mit Neppern, Schlepper, Bauernfänger
– nur das SRC mit Bundesadler ist das „richtige“ SRC

Eine Anregung habe ich noch: in nicht englischsprachigen Ländern sollte ein Vokabeltest mit Fachbegriffen integraler Bestandteil des SRC’s sein.

Unser aller Ziel sollte es doch sein möglichst viele Segler mit dem GMDSS vertraut zu machen und den verantwortungsvollen Umgang mit dem System zu vermitteln.

Michael Hürhtler

Mit viel Interesse verfolge ich die Schlammschlacht, an der Sie meinen sich beteiligen zu müssen.

Ich habe letztens einen SRC Kurs gemacht da ich in Kroatien Urlaub machen wollte und kann jetzt aus eigener Erfahrung sagen:
Dieser RYA SRC Kurs hat mir genau das Wissen vermittelt, das notwendig ist, um am Seefunk teilzunehmen.

Ich verstehe nicht, dass renommierte Segelschulen und sogar Sachbuchautoren anfangen, diese Scheine in den Dreck zu ziehen.

Ist es nicht sonderbar, dass man festhält, dass die britischen RYA SRCs nicht dem deutschen Standard entsprechen? Wirklich? Kann es sich der DSV herausnehmen, den britischen Verband, der weltweit Profis ausbildet so zu kritisieren?

Ich würde die Aufregung verstehen, wenn es plötzlich eine Möglichkeit gäbe, billig und ohne richtig geprüft zu werden, an einen SRC käme, der nicht international anerkannt ist.

GENAU das ist aber nicht der Fall. Die Anerkennung des britischen Scheins, genauso wie des dt. Scheins beruht auf internationalen Vereinbarungen und den RADIO REGULATIONS. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Brite in Dtl. nicht sein eigenes Zeugnis benutzen dürfte!

Und jetzt wird es ja geradezu bizarr! Der DSV erlaubt Briten, Franzosen, Österreichern, Schweizern, der ganzen Welt die Benutzung einer Seefunkanlage mit dem britischen SRC, verlangt aber von den Deutschen eine Anpassungsprüfung???? Also das muss man nun wirklich nicht verstehen! Das klingt mal wieder nach einem Versuch, die Segler in Ungewissheit zu wiegen und Geld zu machen!!!

UNd was ich auch nicht verstehe: Wieso kritisiert man auf der einen Seite das britische Prüfungssystem als lasch und nicht dem hohen deutschen Standard entsprechend und kündigt inzwischen seit Monaten an, die dt. Prüfung selbst anzupassen, indem man sie durch MULTIPLE CHOICE Fragen ersetzt! Siehe da! Auf der einen Seite kritisieren, und dann doch nachmachen. Da beißt sich ja der Hund in den eigenen Schwanz.

Dies als ein kleines Statement hinter her. Ein richtiges SRC braucht nämlich keinen Bundesadler. Er bedarf keiner drei DSV Prüfer, und er muss auch nicht über Tage hinweg dauern. Ein richtiger SRC befähigt den Halter dieses Zeugnisses eine UKW Seefunkanlage korrekt zu bedienen. Dies stellt der deutsche Schein sicher, und genauso der britische.

NICHT MEHR UND NICHT WENIGER.

wer

Wo bekomme ich die „Pro-Forma-Ausbildung“? Denn ich möchte schnell die „Pappe“ in der Brieftasche“ haben.

Rolf Dreyer

Nachdem das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht hat, welche ergänzende Zusatzprüfung Inhaber eines ausländischen SRC ablegen müssen, damit dieses Zeugnis auch in Deutschland gültig ist, gibt es – soweit ich weiß – keine Anbieter mehr. Wer die Zusatzprüfung bestehen will, kann auch gleich die normale SRC-Prüfung ablegen und sich den Umweg über ein ausländisches SRC sparen. Mehr dazu auf Elwis.de.

Julian

Gerade noch das britische SRC zum Kauf angeboten bekommen.
Ohne Prüfung und Kurs.
Wo kann man solche Leute denn melden?

Rolf Dreyer

Ein britisches SRC kann nicht in ein deutsches SRC umgeschrieben werden. Vielmehr muss eine „Ergänzungsprüfung“ abgelegt werden, die sich de facto von der normalen SRC-Prüfung nicht unterscheidet.

Oschn

Das heißt, ein Tourist (das kann ja auch ein Deutscher sein, der vor Jahren nach Spanien ausgewandert ist) kann in Deutschland keine Yacht mit UKW-Anlage chartern, wenn er nicht vorher beim DSV/DMYV das „richtige“ Funkzeugnis erworben hat? Das halte ich doch für eine gewagte Auffassung des BMDV. Übrigens sind mittlerweile beim RYA-SRC der Dozent und Prüfer/Examiner auch verschiedene Personen.

Rolf Dreyer

Wer im Ausland lebt und dort einen Sportbootführerschein oder ein Funkzeugnis erworben hat, darf damit auch in Deutschland fahren. Nur bei einem Aufenthalt in Deutschland von über 12 Monaten Dauer muss der entsprechende deutsche Schein erworben werden. Darf im Ausland führerscheinfrei gefahren werden, so darf die Person auch in Deutschland (bis zu 12 Monate lang) führerscheinfrei fahren. Das gilt gleichermaßen für Deutsche und für Ausländer und das wird genauso von den meisten anderen Ländern praktiziert.
In Deutschland sind der DMYV und der DSV vom Bundesverkehrsministerium mit dem (hoheitlichen) Recht beliehen worden, für den Wassersport Prüfungen abzunehmen und amtliche Scheine (mit Bundesadler) auszustellen. Das gilt in GB nicht für die RYA.

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